Schaffen wir Gerechtigkeit

Im Zuge einer Klausur der FCG Post, bei denen die Mitglieder der Personalausschüsse und des Zentralausschusses teilnahmen, wurde das Tätigkeitsbemessungssystem nach dem die Arbeitsplätze berechnet werden, von Experten der Post im Detail vorgestellt.

Für uns ist es wichtig, dass die Mitglieder der Personalvertretungen immer wieder geschult werden, damit eine bestmögliche Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen möglich ist.
Wie uns immer wieder Zustellerinnen und Zusteller bestätigen, ist die Aufteilung der Arbeit speziell wenn es um die „Größe“ der Zustellbezirke geht, teilweise nicht nachvollziehbar bzw. ungerecht.

Es ist daher Handlungsbedarf dahingehend, dass die Arbeitsverteilung gleichmäßiger und somit gerechter werden soll und auch auf ältere Arbeitnehmer Rücksicht nimmt.

Wer den Frieden will, der schaffe Gerechtigkeit, sagt ja auch ein weises Zitat.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Steuerreform: Mehr Netto für die Beschäftigten

Steuerreform: Nach der Entlastung der Arbeitnehmer durch den Familienbonus Plus im Ausmaß von rund 1,5 Mrd. Euro, hat die Regierung nunmehr die nächsten Schritte für mehr Netto präsentiert.

Das kommt im Jahr 2020:
Sozialversicherung: Bereits Anfang des kommenden Jahres tritt eine Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen in Kraft. Den Versicherten wird ein „Sozialversicherungsbonus“ beim Gehalt beziehungsweise bei der Pension gewährt. Profitieren sollen vor allem kleinere Einkommen. Laut Berechnungen des Finanzministeriums soll durch diese Beitragssenkung jeder Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro) mindestens 500 Euro pro Jahr mehr herausbekommen.

Im Jahr 2021:
Tarifsenkung I: In einem ersten Schritt wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Dieser Satz fällt für Einkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro an. Alles andere bleibt vorerst unverändert. Unter 11.000 Euro Jahresbemessungsgrundlage fällt also keine Einkommensteuer an, die Steuersätze in den höheren Einkommensgruppen bleiben ebenfalls.
Werbungskostenpauschale: Ebenfalls 2021 in Kraft treten wird die Erhöhung der Werbungskostenpauschale von 132 auf 300 Euro.

Im Jahr 2022
Tarifsenkung II: Der zweite Einkommensteuersatz (zwischen 18.001 und 31.000 Euro) sinkt von 35 auf 30 Prozent, der dritte (zwischen 31.001 und 60.000 Euro) von 42 auf 40 Prozent. Dann wirkt die Tarifsenkung also voll. Bei einem Monatsbezug von 3.000 Euro brutto ergibt das eine Entlastung von knapp 1.000 Euro. Bei Gutverdienern ist eine maximale Entlastung von 1.672 Euro im Jahr möglich, bei Pensionisten sind es höchstens 1.580 Euro. Die Unterschiede gehen auf unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zurück. Insgesamt beziffert das Finanzministerium die Kosten der zweistufigen Tarifsenkung im Jahr 2022 mit 3,9 Milliarden Euro.
KöSt-Senkung: Für Unternehmen gibt es in diesem Jahr die erste Senkung der Körperschaftsteuer (von 25 auf 23 Prozent). Das kostet dem Staat 800 Millionen Euro.
Höherer Gewinnfreibetrag: Um weitere 100 Millionen Euro werden die Unternehmen durch die Anhebung des Gewinnfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro entlastet, größere Teile des Gewinns bleiben also steuerfrei. Ebenfalls 100 Millionen Euro sind für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung veranschlagt. Maximal zehn Prozent des Unternehmensgewinns (bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer) können demnach steuerfrei an Mitarbeiter ausgeschüttet werden.

Das führt dazu, dass die PostmitarbeiterInnen  auch bei der Ebitprämie in Zukunft mehr Netto bleiben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gehaltsverhandlungen 2019

Die Forderungen der GPF an den Vorstand der Österreichischen Post AG für die KV-Verhandlungen 2019 lauten:

• Eine deutliche Erhöhung der Gehaltsansätze, der dynamisierten Nebengebühren für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen, sowie einer Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle betroffenen MA-Gruppen ab 1. Juli 2019 unter Berücksichtigung der Inflationsrate der letzten 12 Monate (April 2018 bis einschließlich März 2019), des Wirtschaftswachstums 2018 und prognostizierten Wirtschaftswachstums 2019 und der ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens.

• Deutliche Anhebung aller KV- Mindestlöhne für alle MitarbeiterInnen der Österreichischen Post AG ab 1. Juli 2019

• Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1. Juli 2019

• Der Gehaltsabschluss hat für 12 Monate und rechtzeitig zu erfolgen, sodass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2019 gesichert ist

• Anerkennung der bezahlten Pause mit Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich

• Erhöhung des Urlaubsausmaßes und erleichterter Zugang zur sechsten Urlaubswoche, sowie erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA

• Erleichterungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Ausarbeitung eines Vorruhestandsmodells
• Verbesserungen im Arbeitsrecht für KV-Neu MitarbeiterInnen (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Paketstückgeld, Anrechnung Mutterschutzkarenz)
• Mehrleistungszuschlag für Angestellte nach der DO
• Sonn- und Feiertagsvergütung für KV-Neu MA
• 100% Überstundenzuschlag ab der 11. Stunde
• Fahrtkostenzuschuss für Angestellte
• Ernennungen für alle Anspruchsberechtigten lt. BDG
• Rechtsanspruch auf Papamonat

Für das Verhandlungsteam:

H. Köstinger e.h.  M. Palensky e.h. Manfred Wiedner e.h.

Mitarbeiterangebot von Stone-finish

StoneFinish bzw. StoneCare ist einer der Marktführer für Naturstein, Beton und Fliesenreinigung/Schutz/Pflege in Österreich bzw. Südbayern.

Alle 3 Produkte sind für ihre Mitarbeiter/Angehörige/Kunden

1. Grundsätzlich -30 % reduziert
2. Beim Kauf von 2 Einheiten eines Produktes erhält man eine weitere Einheit kostenlos dazu (dh. Gesamtersparnis bis -50%)

Die Einlösung ist ganz einfach : Auf www.stone-finish.com gehen, die beiden Zugangscodes zum VIP Bereich eingeben, Produkt auswählen, Versand erfolgt kostenlos, Rechnung liegt der Lieferung bei.
Auf www.stone-finish.com finden Sie auch unseren Blätterkatalog, wo Sie alle anderen Produkte finden. Diese können auch ganz einfach per Email bestellt werden.

Flyer 0419 FCG POST

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Umwelt 4.0

Eine tolle Veranstaltung zum Thema Umwelt fand gestern in der Riverbox im Catamaran in Wien statt. Auch der Pionier und Gründer der ökosozialen Marktwirtschaft Vizekanzler a.D. Joschi Riegler referierte zu diesem Thema.
Besonders erfreulich war es, dass auch die FSG Vorsitzende der ÖGB Jugend, Susanne Hofer der Einladung gefolgt war. Wie man an diesem Beispiel sieht, kann man GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Die von Seiten der FCG Post anwesenden Vertreter Manfred Wiedner und Andreas Soretz gratulierten den Veranstaltern Thomas Rack (FCG Bundesvorsitzender der Jugend) und Denis Strieder (Generalsekretär der FCG Jugend) zu dieser überaus gelungenen Veranstaltung.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

37. KFG-Novelle – Wegfall von PT Kennzeichen

Im Zuge der 37. KFG Novelle, welche eine Reihe von Änderungen bringen wird, soll unter anderem auch für zukünftige Anmeldungen von Dienstfahrzeugen der Post das Sachbereichs- Kennzeichen PT dem „normalen“ behördlichen Kennzeichen weichen. Zugewiesene Kennzeichen können weiterverwendet werden. Der Bundesvorsitzende der FCG in der Post Manfred Wiedner hat sich nun direkt an den zuständigen Minister gewendet, da sichergestellt werden muss, dass im Zuge der Zustellungen auch weiterhin eine Ausnahmeregelung für „Halten und Parken“ bestehen bleibt.
Die Begutachtungsfrist der 37. KFG-Novelle beträgt vier Wochen in der Änderungswünsche eingebracht werden können.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

 

EuGH-Urteil zu Beamten-Vordienstzeiten

Auch im neuen System würden Beamte ihres Alters wegen diskriminiert – Betroffene hätten nun Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Regelung für die Anrechnung von Berufserfahrung bei österreichischen Beamten und Vertragsbediensteten für EU-rechtswidrig erklärt. Konkret hält er in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass auch das 2015 und 2016 reformierte Gesetz „weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters“ verstößt.
In Österreich schlossen die Besoldungs- und Vorrückungssysteme für Beamte und für Vertragsbedienstete des Staates ursprünglich die Anrechnung von Berufserfahrung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworben wurde, aus. Die Regelungen wurden schon einmal vom EuGH als diskriminierend verurteilt.
Zuletzt wurde das Gesetz 2015 und 2016 reformiert. Dabei wurde festgeschrieben, dass Mitarbeiter, die bereits im Dienststand sind, in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem übergeleitet werden, in dem sich ihre erste Einstufung nach ihrem letzten, gemäß dem früheren System bezogenen Gehalt richtet.

Der EuGH urteilt nun, „dass die neuen Systeme nicht geeignet sind, die Diskriminierung der durch die alten Besoldungs- und Vorrückungssysteme benachteiligten Beamten und Vertragsbediensteten zu beseitigen. Beamtenminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) will das Urteil zunächst einmal genau analysieren.

Ähnlich will es auch die FCG dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) handhaben, deren Rechtsschutz das Verfahren initiiert hatte. Der von der GÖD angerufene Oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich in der Angelegenheit an den EuGH gewandt.

Das Urteil ist im Detail anzusehen und zu prüfen, welche Auswirkungen sich auch auf die Beamten der Post und Telekom ableiten lassen. Schließlich haben viele Postbeamte einen Antrag um Feststellung der Vordienstzeiten gestellt und haben sich eine Nachzahlung erhofft.

Wiedner: „Aus Sicht der FCG Post ist es höchst an der Zeit, endlich Geld in die Hand zu nehmen und die betroffenen Bediensteten zu entschädigen.“

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Neue Unterstützungsansätze bei post.sozial

Bei der heutigen Präsidiumssitzung wurden folgenden Unterstützungsrichtlinien einstimmig neu beschlossen welche ab sofort gelten:

Verstorben im Aktivstand € 1.500,–
Zuschuss für aktive Postbedienstete für Begräbniskosten von direkten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt € 300,–
Zuschuss für pensionierte Postbedienstete für Begräbniskosten € 200,–
Zuschuss für Zahnkronen € 150,– und für Zahnimplantate € 200,–

Die Zuschusshöhe ist im Kalenderjahr mit der Ausnahme verstorben im Aktivstand bei einem Einkommen ab € 30.000,– mit € 1.000,– begrenzt. Bei einem Einkommen bis € 30.000,– jährlich liegt der Deckel bei € 1.500,–

 GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Jour Fixe mit dem Vorstand

Die Beantwortung  des umfangreichen Fragenkataloges hat leider nicht wirklich viel Neues gebracht.

In zwei Punkten konnten wir dennoch erfolgreich sein:

  • Die Bezahlung von Filialleitern als KV-Neu wird nach unserem Antrag  neu, nachvollziehbar und fair geregelt werden.
  • Im Filialnetz wird teilweise kolportiert, dass ein Arztbesuch eingearbeitet werden muss. Dies ist natürlich nicht richtig, jedoch ist eine Klarstellung erforderlich, welche sicherstellt, dass die Koll. im Rahmen der Dienstplangestaltung nicht übervorteilt werden. Dazu wird in Kürze eine Regelung mit dem Personalchef verabschiedet.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

UGTT Gewerkschaft aus Tunesien erhält Friedensnobelpreis

Eine Delegation von 17 Christgewerkschaftern unserer GPF ist nach Tunesien gereist, um über neue Formen der Zusammenarbeit mit der Tunesischen Post und der Abteilung der Postgewerkschaft innerhalb der UGTT zu verhandeln.
Bei der Überreichung eines silbernen Olivenbaumes an Manfred Wiedner, der als Zeichen von Fruchtbarkeit und Erfolg gilt, wurden auch die Themen der Zusammenarbeit mit der LA POSTE TUNISIENNE besprochen.

Die UGTT, die Dachorganisation der Tunesischen Gewerkschaft hat die Delegation aus Österreich sehr freundschaftlich willkommen geheißen. Der Delegationsleiter Manfred Wiedner konnte auch mit Unterstützung vom Präsidenten Fritz Neugebauer feierlich eine schriftliche Vereinbarung über die künftige, engere Zusammenarbeit, wie im Anhang ersichtlich, unterzeichnet werden.

Es ist schon bemerkenswert, dass diese Gewerkschaft als erste Gewerkschaft überhaupt vor drei Jahren den Friedensnobelpreis erhalten hat. Von ihr ist die friedliche Revolution in Tunesien und der gesamte arabische Frühling ausgegangen.
Diese Gewerkschaft hat tatsächlich als parteiunabhängige Organisation eine stabilisierenden Faktor im ganzen Land und wird schon bald die Mitgliedermarke von 1 Million überschreiten.

Natürlich kam auch das kulturelle Programm für die Teilnehmer nicht zu kurz. So konnte von den Christgewerkschaftern am Sonntag auch die einzig katholische Kirche in Tunis besucht werden.

Hier klicken für die Vereinbarung mit der Poste Tunisienne

Wir werden auch weiterhin, grenzüberschreitend

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.