Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder
Ablauf:
Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „KAT-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft,
Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien).
In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.
Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“
ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet.
Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.
Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien aufrecht. Formular ÖGB Katastrophen-Fonds + RL
Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer NÖ
Auch diesmal stellt die Arbeiterkammer NÖ eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro zur Unterstützung der Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung.
Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist, besteht kein Anspruch.
Die Anträge können direkt in allen AK-Bezirksstellen gestellt werden.
Alle Infos & Antragsformular: https://noe.arbeiterkammer.at/katastrophenhilfe
Gerade als christliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind unsere Gedanken bei den unzähligen Opfern, und unser tiefster Respekt und großer Dank bei den viele haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die unermüdlich im Einsatz sind.