EuGH-Urteil zu Beamten-Vordienstzeiten
Auch im neuen System würden Beamte ihres Alters wegen diskriminiert – Betroffene hätten nun Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Regelung für die Anrechnung von Berufserfahrung bei österreichischen Beamten und Vertragsbediensteten für EU-rechtswidrig erklärt. Konkret hält er in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass auch das 2015 und 2016 reformierte Gesetz „weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters“ verstößt.
In Österreich schlossen die Besoldungs- und Vorrückungssysteme für Beamte und für Vertragsbedienstete des Staates ursprünglich die Anrechnung von Berufserfahrung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworben wurde, aus. Die Regelungen wurden schon einmal vom EuGH als diskriminierend verurteilt.
Zuletzt wurde das Gesetz 2015 und 2016 reformiert. Dabei wurde festgeschrieben, dass Mitarbeiter, die bereits im Dienststand sind, in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem übergeleitet werden, in dem sich ihre erste Einstufung nach ihrem letzten, gemäß dem früheren System bezogenen Gehalt richtet.
Der EuGH urteilt nun, „dass die neuen Systeme nicht geeignet sind, die Diskriminierung der durch die alten Besoldungs- und Vorrückungssysteme benachteiligten Beamten und Vertragsbediensteten zu beseitigen. Beamtenminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) will das Urteil zunächst einmal genau analysieren.
Ähnlich will es auch die FCG dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) handhaben, deren Rechtsschutz das Verfahren initiiert hatte. Der von der GÖD angerufene Oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich in der Angelegenheit an den EuGH gewandt.
Das Urteil ist im Detail anzusehen und zu prüfen, welche Auswirkungen sich auch auf die Beamten der Post und Telekom ableiten lassen. Schließlich haben viele Postbeamte einen Antrag um Feststellung der Vordienstzeiten gestellt und haben sich eine Nachzahlung erhofft.
Wiedner: „Aus Sicht der FCG Post ist es höchst an der Zeit, endlich Geld in die Hand zu nehmen und die betroffenen Bediensteten zu entschädigen.“
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.