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FCG Andreas Schieder gegen Sonderdividendenwünsche des SPÖ Finanzministers

In der gestrigen ZIB 2 wurde berichtet, dass Unternehmen wie Verbund oder Post einen zusätzlichen Beitrag zur Budgetsanierung leisten sollen

Warum lehnt die FCG in der Post Sonderdividenden ab:

Sonderdividenden schwächen die Investitionskraft der Österreichischen Post genau in einer Phase, in der hohe Zukunftsinvestitionen notwendig sind. Kapital, das an Aktionäre ausgeschüttet wird, fehlt für Automatisierung, Digitalisierung, E‑Mobilität und Standortsicherung.

In einem Markt mit starkem internationalen Wettbewerb und sinkenden Briefmengen muss die Post ihre Mittel gezielt in moderne Logistik, nachhaltige Infrastruktur und digitale Services lenken. Sonderdividenden bieten nur kurzfristige Vorteile, gefährden aber langfristig Wettbewerbsfähigkeit, Servicequalität und Arbeitsplätze.

Fazit: Zukunftsinvestitionen schaffen dauerhaften Wert – Sonderdividenden nicht.

Zustellbasis Feldbach ausgezeichnet

Im Rahmen des Logistikawards konnten die Kolleginnen und Kollegen der Zustellbasis Feldbach, in ihrer Kategorie den ersten Platz erreichen.

Aus diesem Anlass fand kürzlich ein Familienfest direkt in der Zustellbasis statt. Andreas Schieder und Christian Höllerbauer von der FCG gratulierten den Mitarbeitern dazu persönlich!

Der Bürgermeister der Stadt Feldbach Prof. Ing. Josef Ober war ebenfalls bei der kleinen Feier dabei und sagte jedem Postmitarbeiter zwei Freikarten für einen Freibadbesuch zu!

Springerprämie Distribution

Auch im heurigen Jahr wird den Kolleginnen und Kollegen, welche im Vorjahr mindestes sechs Monate auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen in der Zustellung verwendet wurden, eine Springerprämie von bis zu 220 Euro gewährt, sofern keine zusätzliche Überzahlung vorliegt.

Die Auszahlung wurde bereits in die Wege geleitet!

Qualitätsprämie für Paketzusteller

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten wurde die Qualitätsprämie bei den Paketzustellern vorübergehend gestoppt und vom Personalmanagement überprüft. Somit kommt es zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Wir haben daher mehrmals interveniert, damit diese Zahlung möglichst rasch an die betroffenen Kolleg:innen angewiesen wird!

 

 

Steuerkeule bei Überstundenpauschalen: Tausenden Postlern drohen Einkommensverluste

Liebe Koll.,

aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts entfällt die steuerfreie Behandlung der Überstundenzuschläge bei Überstundenpauschalen.

Das hat massive negative Auswirkungen auf tausende Postmitarbeiter:innen!

Aus diesem Grund hat der FCG Vorsitzende in der Post direkt in der Spitzenpolitik interveniert, damit dieser Schaden für unsere Postler abgewendet werden kann.

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Freitag, 8. Mai 2026 11:14
An: Deckenbacher Romana | OEGB <romana.deckenbacher@oegb.at>; wolfgang.hattmannsdorfer@bmwet.gv.at
Betreff: Überstundenzuschläge Wegfall der steuerfreien Behandlung bei Überstundenpauschalen

Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Wolfgang!

Liebe Romana!

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts (Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 12. November 2025, RV/2100475/2024), kommt es zu einer strengeren Auslegung der Lohnsteuerrichtlinien durch die Finanzverwaltung. Demnach dürfen wir die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen nach § 68/2 EStG ab 1. Jänner 2026 bei ALL-IN-Vereinbarungen oder Überstundenpauschalen nicht mehr wie bisher anwenden.

Die steuerfreie Behandlung wird von der Finanzverwaltung nur mehr für einzelverrechnete, angeordnete und tatsächlich geleistete Überstunden anerkannt.

 Im Hinblick auf den Slogan „Leistung muss sich lohnen“ ersuche ich euch auf den SPÖ Finanzminister einzuwirken, dass die Steuerfreigrenze bei Überstundenzuschlägen auch bei „Überstundenpauschalen“ wieder angewendet werden kann.

Das betrifft bei der Post einige tausend Kolleg:innen in der Zustellung, sowie Mitarbeiter:innen in den Filialen, die tatsächlich jeden Euro brauchen und nicht noch zusätzlich vom Finanzminister abgeräumt werden dürfen!

 

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Rochusplatz 1

1030 Wien

Mobil: 0664- 624 6446

Fax: +431400221954

Email: andreas.schieder@post.at

 

 

Überlastung endlich stoppen

Das Management ist immer noch säumig, wenn es um die gleichmäßigere Aufteilung der Arbeit auf den Dienststellen geht.

Immer mehr Kolleg:innen und Kollegen melden sich abends, weil sie immer noch am Zustellgang sind.

Es ist unverständlich, dass die Verantwortlichen immer noch wegsehen!

 

FCG News: 3% mehr für Postmitarbeiter:innen ab 15. Sep.

Unternehmensführung und Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten einigten sich nach mehreren Verhandlungsrunden für alle Mitarbeiter*innen einschließlich Lehrlinge der Österreichischen Post AG auf eine Erhöhung um 3,00 Prozent ab 15. Sep­tember statt mit 1. Juli 2026. Eventuelle Nebengebühren und Zulagen werden ebenfalls um 3,00 Prozent ab 1. Oktober 2026 erhöht.

Weiters wurde die Einführung eines neuen leistungsabhängigen Arbeitsmodells für die Paketzustellung im Kollektivvertrag für Bedienstete der Österreichischen Post AG „KVneu“ vereinbartZiel ist es, in den nächsten 12 Monaten zwischen 200 bis 300 neue Arbeitsplätze in der Paketzustellung zu schaffen und neue Mitarbeiter*innen auf kollektivvertraglicher Basis zu fairen Bedingungen in diesem neuen leistungsabhängigen Arbeitsmodell zu beschäftigen.

Diese Erhöhungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der Österreichischen Post AG und der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebedien­steten bis zum 30. Juni 2027.

 

Gehaltsverhandlungen Post: Keine baldige Einigung zu erwarten

Gehaltsverhandlungen Post: Keine baldige Einigung zu erwarten

Die derzeitige Situation in der Post und die damit einhergehenden größer werdenden Konfliktfelder, überschatten auch die KV und Gehaltsverhandlungen in der Post. Nächste Woche am 27. April und am 28. April sind intensive Verhandlungen vorgesehen.

Eine schnelle Einigung wird wohl eher nicht möglich sein, weil offen über Abschlüsse unter der Inflationsrate gesprochen wird.

Als FCG bereiten wir uns daher auch auf eine gewerkschaftliche Auseinandersetzung vor und würden diese auch unterstützen.

Am 5. Mai ist bereits ein Zusatzverhandlungstermin fixiert, sollte am 28. April kein positives Gehaltspaket geschnürt werden können.

Prämie für unfallfreies Fahren- Auswertung läuft

Der Pilotversuch „Prämie für unfallfreies Fahren in der Distribution“ vom Beobachtungszeitraum 16. Juni 2025 bis 28. Februar 2026 befindet sich derzeit in Auswertung. Der genaue Auszahlungszeitpunkt ist derzeit noch nicht bekannt gegeben worden.

Ob der Pilotversuch verlängert wird ist sehr fragwürdig, weil es offenbar zu keiner wesentlichen Reduktion der Fuhrparkschäden kam. Der zeitliche Druck den unsere Mitarbeiter:innen ausgesetzt sind, ist einfach an vielen Tagen zu hoch. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Unfälle und Schäden passieren. Gott sei Dank, gab es im Beobachtungszeitraum keine Unfälle, bei denen Mitarbeiter:innen zu Tode kamen!

Weg frei für die Auszahlung der Unternehmensbeteiligung

Nach der gestrigen Hauptversammlung bei auch die Dividende beschlossen wurde, ist nun auch der Weg für die Auszahlung Beteiligung am Unternehmenserfolg frei.

Die Mitarbeiter*innenbeteiligungfür das Jahr 2025 wird wie im Vorjahr 836 Euro betragen und steht im Einklang mit der Entwicklung unserer Dividende.

Die Auszahlung der Prämie wird steuerfrei im Mai/Juni 2026 erfolgen. (Sozialversicherungsbeiträge fallen an)

 

 

1)Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG, der Post Wertlogistik GmbH der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH und der Post Business Solutions GmbH (Ausnahme: Mitarbeiter*innen, die an der Prämienregelung Valora teilnehmen), die im Kalenderjahr 2025 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Teilbeschäftigte Mitarbeiter*innen erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung, beispielsweise wenn zum Anweisungszeitpunkt kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht oder das Dienstverhältnis gekündigt ist, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder bei disziplinären Verfehlungen. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft