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FCG fordert faire Rahmenbedingungen in der Zustellung ein

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Beim heutigen Termin beim Generalsekretär des ÖAAB NatRat. Lukas Brandweiner haben die FCG Vertreter Manfred Wiedner, Andreas Soretz und Andreas Schieder einmal mehr rechtliche Verbesserungen für die Postmitarbeiter:innen eingefordert.

Dies ist unbedingt notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen in der Zustellung und Verteilung der Pakete sicherzustellen.

Das Paketgeschäft steht im starken Wettbewerb, teilweise mit Firmen die ihre Zusteller über EPU`s beschäftigen. Die Gewerkschaft nennt solche Konstruktionen „prekäre Beschäftigung“.

Daher ist unser Vorschlag beim Transport, der Verteilung und Zustellung von Paketen eine prozentuelle Mindestanzahl von eigenen Arbeitnehmern auch gesetzlich sicherzustellen, um prekäre Beschäftigung zu reduzieren.

Außerdem braucht es Regelungen, die zur Gewichtsreduzierung der Pakete beitragen. Derzeit liegt die Grenze bei 31,5 kg, welche teilweise auch noch überschritten wird.

Mit der steigenden Anzahl von weiblichen Mitarbeiterinnen ist dies unzumutbar, daher fordern wir eine schrittweise Reduzierung zunächst auf maximal 25 kg, sofern diese Sendung von einer Person zugestellt werden müssen.

Wo bleibt der Arbeitnehmerschutz bei dieser Hitze?

Die Politik ist gefordert, Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer zu entwickeln, weil arbeiten bei dieser enormen Hitze nicht mehr zumutbar ist.

Leider fehlen immer noch verbindliche Regelungen in vielen Bereichen.

Das in der Post die Bereitstellung von Mineral eingestellt wurde und dazu die FSG Mehrheitsfraktion nichts zu sagen hat, zeigt ein klares Bild.

Wäre im Jahr einer Wahl wahrscheinlich anders!

 

Hitzerekord: FCG fordert Dienstplanerleichterungen/ früheren Dienstbeginn

Hitzerekord: FCG fordert Erleichterungen

Bis zu 38 Grad sollen die Temperaturen in dieser Woche steigen. Voraussichtlich wird am Donnerstag der Höhepunkt erreicht werden.

Daher fordern wir nicht nur einen früheren Dienstbeginn, sondern auch diese Minusvarianten endlich zu beenden, weil eine zusätzliche Belastung bei diesen Temperaturen nicht hinnehmbar ist.

 

 

FCG News: Unmut auch bei Dienstplänen am Schalter

Bekanntlich wurde die Dienstplangestaltung in den Filialen in Form einer Betriebsvereinbarung bei der Schlichtungsstelle, mit Zustimmung des Vertreters des Zentralausschusses (fsg) vor mehreren Jahren umgesetzt.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, dass die Kolleg:innen Minuszeiten aufbauen müssen, obwohl eine höhere Schalterbesetzung aus unserer Sicht notwendig wäre. Diese ist nur teilweise mit einer geringeren Benachrichtigungsquote zu rechtfertigen.

Wenn das Personal zur Verfügung steht, wäre es sicher vernünftiger Verkaufsaktionen der Post, A1 oder Bankprodukte zu organisieren, statt bewusst Minusstundenreserven aufzubauen, die teilweise wieder verfallen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zumindest in einem Fall bei einem Schalterbeamten entschieden, dass Minusstunden gegen Plusstunden zu rechnen nur bei einem Jahresdienstplan möglich ist. Das ist jedoch bei dieser BV nicht der Fall, weil immer dienstags für die Folgewoche der Dienstplan/ Diensteinteilung bekannt gegeben wird.

Als FCG erwarten wir daher, dass mit Augenmaß agiert wird, weil sonst mit Sicherheit weitere rechtliche Auseinandersetzungen kommen werden.

 

 

 

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GÖD-Info: Besoldungsdienstalter (Vorrückungsstichtag) Beschluss Nationalrat

Liebe Koll.,

nachstehend eine Information der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, welche den aktuellen Stand beim Besoldungsdienstalter (Vorrückungsstichtag) darstellt:

GÖD-Info: Unstimmigkeiten bei der Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters behoben!

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Heute wurden im Nationalrat notwendige Adaptierungen beschlossen, die sicherstellen sollen, dass das Ziel der Besoldungsreformen – die vollständige und nachhaltige Beseitigung der Altersdiskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten – erreicht wird.

Hintergrund:
Im Zuge der Umsetzung der Besoldungsreform 2023 zeigte sich, dass das Ziel der Beseitigung altersdiskriminierender Regelungen nicht vollständig erreicht wurde. Grund dafür waren die halbjährlichen Vorrückungstermine (1. Januar, 1. Juli), die sich vom früheren (altersdiskriminierenden) Vorrückungsstichtag ableiteten und die durch die pauschale Überleitung im Zuge der Besoldungsreform 2015 im Besoldungsdienstalter (BDA) weiterhin abgebildet sind.

Um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurden Anfang April 2025 sämtliche technische Systeme (PM-SAP Infotyp sowie der Online Vergleichsrechner), die zur BDA-Berechnung zur Verfügung stehen, vorübergehend für alle weiteren Eingaben gestoppt. Parallel dazu wurde sozialpartnerschaftlich eine für die Zukunft kostenneutrale Lösung erarbeitet, die heute Abend im Nationalrat beschlossen wurde. Einer Anweisung von Bezügen bzw. Nachzahlungen, die sich aus bereits erfolgten, rechtskräftigen Neufestsetzungen ergeben, stand zu keinem Zeitpunkt etwas bzw. steht nach wie vor nichts entgegen. Diesbezüglich erging auch ein Informationsschreiben der Sektion III des BKA an die Personalstellen und Dienstbehörden.

Da sich die vorgenommenen Adaptierungen auf mathematische Operationen beschränken und die Bestimmungen über die Ermittlung des Vergleichsstichtags nicht betroffen sind, ist kein erneutes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Eckpunkte der Adaptierungen:

• Bei der Vergleichsberechnung wird nun nicht mehr auf die zeitliche Differenz zwischen dem Vorrückungsstichtag und dem Vergleichsstichtag, sondern auf die zeitliche Differenz zwischen dem alten Vorrückungs-Anfangstermin (bezogen auf den Vorrückungsstichtag) und dem fiktiven Vorrückungs-Anfangstermin (bezogen auf den Vergleichsstichtag) abgestellt.

• Im Ergebnis werden die betroffenen Bediensteten so gestellt, als ob ihr Vorrückungs-Anfangstermin und ihre Einstufung bereits bei ihrem Dienstantritt nach den Vorschriften über den Vergleichsstichtag ermittelt worden wären. Bei Personen mit identem Lebenslauf kann es somit zu keinen Abweichungen mehr kommen, und diese Betroffenen weisen nun ausnahmslos das gleiche Besoldungsdienstalter auf.

Die neue Rechtslage kann eine Veränderung des aufgrund der Besoldungsreform 2023 ermittelten BDA um maximal sechs Monate bewirken. Eine Verschlechterung in Bezug auf die Besoldungsreform 2019 ist ausgeschlossen.

Sind im Rahmen der Umsetzung der Besoldungsreform 2023 bereits Zahlungen des Dienstgebers erfolgt und ergibt die Neuberechnung eine Verschlechterung, so gelten die ausgezahlten Beträge als im guten Glauben verbraucht und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Falls sich das BDA durch die Neuberechnung erhöht, kommt es zu einer weiteren Nachzahlung rückwirkend bis 1. Mai 2016.

Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Besoldung
Maga. Veronika Höfenstock, e.h.
Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrecht

Antwort auf FCG Kritik bzgl. Einstellung „Mineral an Hitzetagen“

Lieber Andreas,

die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen ist uns wichtig. Gerade in den heißen Sommermonaten gilt es durch dir höhere Belastung durch höhere Temperaturen und Sonnenlicht ein besonderes Augenmerk auf die körperliche Gesundheit zu legen.

Wie letzte Woche telefonisch besprochen haben wir uns nicht gegen eine Maßnahme entschieden, sondern für eine nachhaltige Lösung für unsere Mitarbeiter*innen in der Zustellung – sprich eine hochwertige Mehrwegflasche statt Plastikflaschen. Das mit 01.01.2025 eingeführte Flaschenpfand war nicht ausschlaggebend aber wäre eine zusätzliche Komplikation in der Abwicklung gewesen.

Durch die durchwegs hohe Qualität des Trinkwassers in Österreich ist eine Beschaffung von Mineralwasser nicht notwendig. Angeblich ist das nicht an allen unserer Standorte gegeben – dem gehe ich nach. Auch dafür werden wir eine Lösung finden.

Ausgegeben wurde eine hochwertige Stahlflasche mit Postbranding – zusätzlich zur gelben Wasserflasche, die man beim Onboarding erhält – eine Tube Sonnencreme.

Wie du weisst ist mir die Kommunikation und Nachvollziehbarkeit unserer Maßnahmen wichtig. Kommuniziert habe ich diese Maßnahme in unserem DiDi (Dialog Distribution) an alle Standortleiter*innen und per Aussendung und Video an unsere Mitarbeiter*innen in der Zustellung.

Im Rahmen dieser Kommunikation (Anschreiben als pdf im Anhang – inkl. Link/QR-Code zum Video) habe ich das sehr wichtige Thema der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) als Beilage auch adressiert (siehe pdf Tipps von unseren Arbeitsmediziner*innen im Anhang).

 

Hier nochmal separat der Link zum Video: Dein Hitzepaket für den Sommer

Ich hoffe damit ist der Hintergrund, der Mehrwert und der Hintergrund für dich nachvollziehbar.

Liebe Grüße

Matthias (Hofmann)

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Auszug an Schreiben an den Vorstand:

Angeblich wird die Regelung bzgl. Mineralwasser an Hitzetagen, welche seit 2006 in Kraft ist, heuer nicht angewendet bzw. fällt dem Sparstift zum Opfer.

Nach meiner Information soll das Flaschenpfand ein wesentlicher Grund dafür sein.

Wenn man von rund 20 Hitzetagen von 30 Grad ausgeht, würde das Pfand pro Mitarbeiter:in lediglich 5 Euro betragen, sodass diese Mehrkosten sicher nicht überbordend sind. Umgerechnet sind das 2 Wurstsemmeln!

 Ich ersuche daher, die Mineralwasserregelung auf heuer wieder in Kraft zu setzen, immerhin konnte diese Regelung auch in deutlich schwierigeren Zeiten in der Vergangenheit aufrechterhalten werden.

Mit besten Grüßen

Andreas

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

 

Post und FSG kündigen Minusvariante ab 2. Juni an

Wie aus der Dienstanweisung der Post, sowie auch auf der Aussendung der fsg  (Köhler) zu entnehmen war, wird die Minusvariante mit 2. Juni umgesetzt. Zusätzlich wird im Juni auch auf jenen Dienststellen die nicht einmal die Minusvariante systemisiert haben, ebenfalls ein ähnliches Minus- Modell kurzfristig eingeführt.

Zusätzlich gibt es auch Einschnitte bei der Auszahlung der Mitbesorgungsstunden, weil von der Tagesbetrachtung auf Monatsbetrachtung umgestellt wird.

Dafür braucht das Unternehmen keinen zusätzlichen Beschluss des Zentralausschusses, weil dies bereits bei der Ist Zeit BV, welche seinerzeit mit den Stimmen der fsg beschlossen wurde, abgedeckt ist.

Weggelassen hat der ZA Vorsitzende in seiner Aussendung, dass auch die Mitbesorgungsregelung für Mitarbeiter:innen ab dem 50. Lebensjahr, bis Ende Sep. 2025 ausgesetzt wurde. Tourenvergaben finden in dieser Zeit ebenfalls nicht statt.

Verhindert werden konnte, dass Mitbesorgungen gegen das Überstundenpausschale gerechnet werden, sodass zumindest dieser Bereich noch erhalten bleibt. Das wäre allerdings nur mit Beschluss des Zentralausschusses möglich gewesen, bei dem wir als FCG deutlich dagegen gestimmt hätten.

Wir werden demnächst auch auf den Dienststellen direkt über diese Änderungen informieren und sofort aufzeigen sollten unzumutbare Arbeitszeitüberschreitungen auftreten.

Interessanterweise hat nun sogar das Unternehmen selbst, den 150 Stundenkorridor als zu hoch bezeichnet und überlegt diesen auf 100 Stunden abzusenken. Darüber soll es noch Gespräche geben….

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung!

 

Post Bonuswelt für Mitarbeiter:innen startet

Nach der Einführung der Team Post App gibt es jetzt das nächste große Goodie: Eine neue Online-Plattform, die erstmals alle Vorteile exklusiv für Mitarbeiter*innen der Post, bank99 und shöpping vereint. Gemeinsam mit dem Team von postsozial werden auf goodie.at ab sofort alle Benefits von A bis Z und zusätzlich übersichtlich in folgenden Kategorien aufgelistet:

  • Sport & Gesundheit
  • Kultur & Events
  • Konto & Unterstützung
  • Shoppen & Rabatte
  • Reisen & Mobilität

Auf goodie.at findest du zahlreiche Vergünstigungen für den Alltag, großartige Urlaubsangebote für eine verdiente Auszeit, abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten für Jung und Alt, wertvolle Benefits für deine Gesundheit und vieles mehr.

www.goodie.at

EU rügt Österreich wegen Arbeitszeiten

EU rügt Österreich wegen der Arbeitszeiten bei Post und Telekom

https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/19658744/eu-ruegt-oesterreich-wegen-der-arbeitszeiten-bei-post-und-telekom

Redaktion: Wie aus den Medien zu entnehmen ist, droht die EU Kommission Österreich bezüglich Arbeitszeitregelungen. Wie siehst du das?

Andreas Schieder: Es stimmt, dass speziell bei Schichtplänen in den Verteilzentren längere Zeiträume erlaubt sind, die dazu führen, dass auch wieder längere Freizeitphasen möglich sind. Es bleibt abzuwarten, ob dies darauf Auswirkungen haben wird.“

Redaktion: Hat dies auch einen Effekt auf den 150 Stundenkorridor in der Zustellung?

Andreas Schieder: Dem Stundenkorridor wurde von der fsg Mehrheit im Zentralausschuss im Rahmen der BV Ist Zeit zugestimmt und bleibt daher leider weiterhin gültig.

Ich bin der Meinung, dass sich die Kommission damit beschäftigen sollte, dass alle Anbieter in der Paketzustellung faire Kollektivverträge anwenden. Das ist derzeit nicht der Fall! 

Eine Stärkung bei der Prüfung der Arbeitszeiten, wäre jedenfalls ein Vorteil und sollte umgesetzt werden!