FCG NEWS: Ab Jänner 2024- Pensionen steigen um 9,7%

Ab Jänner 2024: Pensionen steigen um 9,7%

• Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag)
werden die Pensionen um 9,7 Prozent erhöht.

• Alle Gesamtpensionseinkommen, die diesen Wert überschreiten (einschließlich Sonderpensionen), werden um einen Fixbetrag von 567,45 Euro erhöht.
• Das entspricht 9,7 Prozent von 5.850 Euro.
• Dadurch wird die Anpassung von hohen Pensionseinkommen, insbesondere solche aus
Sonderpensionen, begrenzt.
• Die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 führt zu einer nachhaltigen Steigerung des
Einkommens.

FCG, damit mehr zum Leben bleibt!

Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt ab 1. November 2023

Arbeitnehmer:innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.

Dieser neue Rechtsanspruch setzt eine wichtige KOBV-Forderung um und hat eine hohe Bedeutung für die Kindergesundheit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte für Kinder werden derzeit vielfach nicht in Anspruch genommen, da viele betroffene Eltern Schwierigkeiten haben, im Ausmaß von bis zu vier Wochen von der Arbeitsstelle fern bleiben zu können. Die Unterlassung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Kinder aus.

Voraussetzungen für die Freistellung gem. § 14 e AVRAG (BGBl. I Nr. 85/2023):

– das Kind, Wahl- oder Pflegekind oder das leibliche Kind des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet;

– es liegt eine Bewilligung des zuständigen Sozialversicherungsträgers für einen stationären Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung vor.

– Arbeitnehmer:innen, die eine Bewilligung in Anspruch nehmen wollen, haben die Bewilligung der Rehabilitation durch den Träger der Sozialversicherung spätestens eine Woche nach deren Zugang dem/der Arbeitgeber:in unter Bekanntgabe des Beginns und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.

Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu dauern hat. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist.

Für die Zeit der Freistellung besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber:in, jedoch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (§ 21 c Abs. 3 b Bundespflegegeldgesetz idF BGBl. I Nr. 109/2023). Das Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministeriumservice geltend zu machen.

Essenszuschuss aufgebucht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit 1. August wird bei den anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen der steuerfreie Essenszuschuss von € 40,– auf die Sodexo Karte (App) aufgebucht.

Falls du Fragen dazu hast, wende dich bitte an deine FCG- Vertrauensperson!

Weitere Informationen rund um die MySODEXO-APP findest du unter: http://www.postsozial.at

Eure FCG Personalvertretung in der Post

FCG Rechtsschutz Sonderkondition bei Generali

Aus aktuellen Anlässen der Regress -Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen im Schadensfall, haben wir gemeinsam mit der „Generali Versicherung“ ein Rechtsschutz- Paket ausgearbeitet.

Damit leisten wir einen Beitrag, um unsere Kolleginnen und Kollegen ein preiswertes Angebot für mehr Sicherheit zu ermöglichen!

FCG, weil Recht muss Recht bleiben!

Antrag auf Rechtsschutzversicherung _FCG – Generali v1.2

 

Auszahlung für Abstellgenehmigung

Für die Steigerung der Abstellgenehmigung wurde seitens des Betriebes, eine Prämie in Aussicht gestellt. (Was selten erwähnt wird ist, dass auch der Zeitwert beim abstellten Paket derzeit deutlich niedriger berechnet wird.)

Für das erste Quartal 2023 wird die Auszahlung bei der nächsten Abrechnung für die rund 1600 Kolleg*innen erfolgen.

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Warum Teuerungsprämie? 

Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, warum heuer vieles unter „Teuerungsprämie“ ausbezahlt wird.

Der Gesetzgeber hat auch heuer noch die Möglichkeit geschaffen, dass Betriebe abgabenfreie Prämien unter gewissen Rahmenbedingungen auszahlen können. Das hat für die Mitarbeiter*innen große Vorteile, weil mehr netto bleibt.

Als FCG wollen wir, dass diese Möglichkeiten auch noch im Jahr 2024 zur Anwendung gelangen, weil dadurch unseren Kolleginnen und Kollegen mehr zum Leben bleibt!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Klarstellung zur Unternehmensbeteiligung/EBIT-Prämie 2022

Liebe Kolleg:innen,

die Auszahlung der 800,00 Euro (bei Vollbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung aliquot) wird folgendermaßen dargestellt bzw. durchgeführt:

Gewinnbeteiligung bis 500,00 Euro (lohnsteuerfrei, jedoch mit Sozialversicherungsabgaben)

Teuerungsprämie bis 300,00 Euro (abgabefrei)

Diese Möglichkeit wurde genutzt, weil das für die Mitarbeiter*innen finanziell besser ist.

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Dies hat jedoch mit dem Gehaltsabschluss, der ab Juli wirksam wird nichts zu tun, sodass weiterhin ab Juli bis Dez. pro Monat 300 Euro pro vollbeschäftigen Mitarbeiter (Teilzeit aliquot) zur Auszahlung gelangen werden.

Forderung: Abfertigung neu auch für Beamte? / Neues bei „Vordienstzeiten“

Aufgrund der laufenden Angleichung im Zuge der Pensionsharmonisierung, welche mit einer Übergangsfrist eine Angleichung der Pensionssysteme bewirkt wurde auch die Frage der Abfertigung gestellt.

Derzeit erhalten Beamte keine Abfertigung, wenn sie in Pension bzw. Ruhestand treten. Nun sind einige Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit anhängig, die darin möglicherweise eine Diskriminierung sehen. 


Vordienstzeitenanrechnung Beamte:

Auf einer anderen rechtlichen Front, nämlich der Besoldungsreform (Vorrückungsstichtag) wurden einige Bestimmungen als „unionsrechtswidrig“ festgestellt. In weiteren Folge wird der Verwaltungsgerichtshof im Anlassfall entsprechend entscheiden…

C-650-21

zum Beispiel:

  • Es ist unionsrechtswidrig, dass nunmehr zwar die Vordienstzeiten zwischen dem 14. und 18. Lebsjahres neu ermittelt werden (im Rahem der Ermittlung desVergleichsstichtages), diese in den meisten Fällen zum größten Teil als „sonstige Zeiten“ qualifiziert (=4 Jahr zur Hälfte) und gleichzeitig wieder 4 Jahre zur Hälfte an sonstigen Zeiten in Abzug gebracht werden. Dies neutralisiert den Anspruch erneut.

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Es ist aufgrund der Entscheidung zu erwarten, dass die Post die rechtskräftigen Bescheide auch besoldungsrechtlich abarbeitet, jedoch derzeit keine neuen Bescheide ausstellen wird, bis die Vorgangsweise für die Zukunft (neues Gesetz?) feststeht.

 

 

Zulage für die Logistikmitarbeiter*innen kommt

Als FCG haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, dass eine Zulage für Logistikzentrumsmitarbeiter*innen möglichst steuerfrei kommt.

Es wurde vereinbart, dass für die KV- Kolleg*innen die weniger als 2000 Euro verdienen, eine solche Zulage mit Jänner 2024 eingeführt wird.

Dieser Schritt zu einer besseren Entlohnung für einen Bereich der bis jetzt zuwenig beachtet wurde, ist wichtig. Weitere Verbesserungen müssen jedoch folgen…

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

FCG News: Post- Aufsichtsrat stimmt Lohnabschluss zu

Aufgrund einiger Anfragen, stellen wir nochmals das Protokoll des Gehaltsabschlusses zur Verfügung. Protokoll

Mit dem Juli- Lohn 2023 beginnt die Auszahlung der 300 Euro, bei vollbeschäftigten Kolleg:innen (Teilzeit aliquot).

Der Abschluss wurde gestern auch vom Aufsichtsrat der Post AG genehmigt!

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Gewinnbeteiligung:

Die Mitarbeiter*innen Gewinnbeteiligung, wird jedenfalls ohne Lohnsteuer ausbezahlt, jedoch voraussichtlichen mit Sozialversicherungsabgaben. Hier werden wir wieder eine Rückerstattung einfordern und uns hoffentlich wieder durchsetzen.

Zeitpunkt der Auszahlung:

Je nach Dienstverhältnis wird die Gewinnbeteiligung von bis zu 800 Euro, Ende Mai bis Mitte Juni zur Auszahlung gelangen.

Für Fragen stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

 

 

FCG NEWS: Rückerstattung Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund einiger Anfrag bzgl. Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus der Vorjahr ausbezahlten Mitarbeiter:innen – Gewinnbeteiligung folgende ergänzende Information:

Die Darstellung auf der Bezugsbestätigung ist so, dass bei den Abzügen die entsprechende Summe mit MINUS dargestellt ist.

Dadurch ist der Auszahlungsbetrag um diese Summe erhöht und korrekt dargestellt.

Für Rückfragen wende dich bitte an deinen Personalvertreter vor ORT!

FCG- damit mehr Netto bleibt!

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FCG: WIEDER ERFOLGREICH INTERVENIERT!

FCG Intervention erfolgreich!

Bei der im Vorjahr ausbezahlten Beteiligung am Unternehmenserfolg wurden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, weil diese nur von der Lohnsteuer befreit war. Als FCG wollten wir jedoch, dass die Ebitprämie abgabenfrei und somit zu 100% bei den Kolleginnen und Kollegen ankommt.

Daher haben wir im Sommer des Vorjahres beim Klubobmann Wöginger interveniert, dass auch die Sozialversicherungsbeträge nicht bezahlt werden sollten.

Nun ist es gelungen, dass aufgrund einer abgabenrechtlichen Änderung die im Jahr 2022 steuerfrei ausbezahlte Mitarbeiter*innenbeteiligung 2021 nachträglich in eine abgabenfreie Teuerungsprämie umgewandelt werden kann.

Das bedeutet, dass die Mitarbeiter*innen den SV-Beitrag automatisch im April/Mai  rückverrechnet bekommen und damit die Unternehmensbeteiligung 2021 nachträglich zur Nettozahlung wird.

Das Unternehmen wird die Mitarbeiter*innen darüber gesondert informieren.

FCG- damit mehr Netto bleibt!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2022 19:16
An: Wöginger, August <august.woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Anfrage FCG Post bzgl. Sonderbetreuungszeit

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

im Herbst bei Schulbeginn ist auch wieder mit vermehrten Covid- Fällen in der Schule zu rechnen.

Daher ist es dringend notwendig, die sogenannte Sonderbetreuungszeit, die bis Juni 22 galt, so schnell wie möglich jedoch bis Schulbeginn wieder einzuführen.

Bitte dabei nicht vergessen, dass diese auch wieder für die kritische Infrastruktur gelten soll, damit auch unsere Kolleg*innen bei der Post diese nutzen können, sofern dies notwendig ist.

 Zur Steuerreform:

Die Lohnsteuerbefreiung für Arbeitnehmer der Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg war eine sehr gute Aktion, die unseren Kolleg*innen in der Post AG, auch mehr Netto brachte. Es wäre jedoch gut, wenn diese Beteiligung auch von der Sozialversicherung befreit wäre, wie dies ursprünglich geplant war.

Mit der Bitte weiterhin die Anliegen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und durch weitere Maßnahmen zu entlasten! Die Menschen brauchen wieder mehr zum Leben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Schieder