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Hier die wichtigsten Links auf einen Blick:

 

GÖD-Info: Besoldungsdienstalter (Vorrückungsstichtag) Beschluss Nationalrat

Liebe Koll.,

nachstehend eine Information der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, welche den aktuellen Stand beim Besoldungsdienstalter (Vorrückungsstichtag) darstellt:

GÖD-Info: Unstimmigkeiten bei der Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters behoben!

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Heute wurden im Nationalrat notwendige Adaptierungen beschlossen, die sicherstellen sollen, dass das Ziel der Besoldungsreformen – die vollständige und nachhaltige Beseitigung der Altersdiskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten – erreicht wird.

Hintergrund:
Im Zuge der Umsetzung der Besoldungsreform 2023 zeigte sich, dass das Ziel der Beseitigung altersdiskriminierender Regelungen nicht vollständig erreicht wurde. Grund dafür waren die halbjährlichen Vorrückungstermine (1. Januar, 1. Juli), die sich vom früheren (altersdiskriminierenden) Vorrückungsstichtag ableiteten und die durch die pauschale Überleitung im Zuge der Besoldungsreform 2015 im Besoldungsdienstalter (BDA) weiterhin abgebildet sind.

Um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurden Anfang April 2025 sämtliche technische Systeme (PM-SAP Infotyp sowie der Online Vergleichsrechner), die zur BDA-Berechnung zur Verfügung stehen, vorübergehend für alle weiteren Eingaben gestoppt. Parallel dazu wurde sozialpartnerschaftlich eine für die Zukunft kostenneutrale Lösung erarbeitet, die heute Abend im Nationalrat beschlossen wurde. Einer Anweisung von Bezügen bzw. Nachzahlungen, die sich aus bereits erfolgten, rechtskräftigen Neufestsetzungen ergeben, stand zu keinem Zeitpunkt etwas bzw. steht nach wie vor nichts entgegen. Diesbezüglich erging auch ein Informationsschreiben der Sektion III des BKA an die Personalstellen und Dienstbehörden.

Da sich die vorgenommenen Adaptierungen auf mathematische Operationen beschränken und die Bestimmungen über die Ermittlung des Vergleichsstichtags nicht betroffen sind, ist kein erneutes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Eckpunkte der Adaptierungen:

• Bei der Vergleichsberechnung wird nun nicht mehr auf die zeitliche Differenz zwischen dem Vorrückungsstichtag und dem Vergleichsstichtag, sondern auf die zeitliche Differenz zwischen dem alten Vorrückungs-Anfangstermin (bezogen auf den Vorrückungsstichtag) und dem fiktiven Vorrückungs-Anfangstermin (bezogen auf den Vergleichsstichtag) abgestellt.

• Im Ergebnis werden die betroffenen Bediensteten so gestellt, als ob ihr Vorrückungs-Anfangstermin und ihre Einstufung bereits bei ihrem Dienstantritt nach den Vorschriften über den Vergleichsstichtag ermittelt worden wären. Bei Personen mit identem Lebenslauf kann es somit zu keinen Abweichungen mehr kommen, und diese Betroffenen weisen nun ausnahmslos das gleiche Besoldungsdienstalter auf.

Die neue Rechtslage kann eine Veränderung des aufgrund der Besoldungsreform 2023 ermittelten BDA um maximal sechs Monate bewirken. Eine Verschlechterung in Bezug auf die Besoldungsreform 2019 ist ausgeschlossen.

Sind im Rahmen der Umsetzung der Besoldungsreform 2023 bereits Zahlungen des Dienstgebers erfolgt und ergibt die Neuberechnung eine Verschlechterung, so gelten die ausgezahlten Beträge als im guten Glauben verbraucht und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Falls sich das BDA durch die Neuberechnung erhöht, kommt es zu einer weiteren Nachzahlung rückwirkend bis 1. Mai 2016.

Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Besoldung
Maga. Veronika Höfenstock, e.h.
Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrecht

Antwort auf FCG Kritik bzgl. Einstellung „Mineral an Hitzetagen“

Lieber Andreas,

die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen ist uns wichtig. Gerade in den heißen Sommermonaten gilt es durch dir höhere Belastung durch höhere Temperaturen und Sonnenlicht ein besonderes Augenmerk auf die körperliche Gesundheit zu legen.

Wie letzte Woche telefonisch besprochen haben wir uns nicht gegen eine Maßnahme entschieden, sondern für eine nachhaltige Lösung für unsere Mitarbeiter*innen in der Zustellung – sprich eine hochwertige Mehrwegflasche statt Plastikflaschen. Das mit 01.01.2025 eingeführte Flaschenpfand war nicht ausschlaggebend aber wäre eine zusätzliche Komplikation in der Abwicklung gewesen.

Durch die durchwegs hohe Qualität des Trinkwassers in Österreich ist eine Beschaffung von Mineralwasser nicht notwendig. Angeblich ist das nicht an allen unserer Standorte gegeben – dem gehe ich nach. Auch dafür werden wir eine Lösung finden.

Ausgegeben wurde eine hochwertige Stahlflasche mit Postbranding – zusätzlich zur gelben Wasserflasche, die man beim Onboarding erhält – eine Tube Sonnencreme.

Wie du weisst ist mir die Kommunikation und Nachvollziehbarkeit unserer Maßnahmen wichtig. Kommuniziert habe ich diese Maßnahme in unserem DiDi (Dialog Distribution) an alle Standortleiter*innen und per Aussendung und Video an unsere Mitarbeiter*innen in der Zustellung.

Im Rahmen dieser Kommunikation (Anschreiben als pdf im Anhang – inkl. Link/QR-Code zum Video) habe ich das sehr wichtige Thema der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) als Beilage auch adressiert (siehe pdf Tipps von unseren Arbeitsmediziner*innen im Anhang).

 

Hier nochmal separat der Link zum Video: Dein Hitzepaket für den Sommer

Ich hoffe damit ist der Hintergrund, der Mehrwert und der Hintergrund für dich nachvollziehbar.

Liebe Grüße

Matthias (Hofmann)

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Auszug an Schreiben an den Vorstand:

Angeblich wird die Regelung bzgl. Mineralwasser an Hitzetagen, welche seit 2006 in Kraft ist, heuer nicht angewendet bzw. fällt dem Sparstift zum Opfer.

Nach meiner Information soll das Flaschenpfand ein wesentlicher Grund dafür sein.

Wenn man von rund 20 Hitzetagen von 30 Grad ausgeht, würde das Pfand pro Mitarbeiter:in lediglich 5 Euro betragen, sodass diese Mehrkosten sicher nicht überbordend sind. Umgerechnet sind das 2 Wurstsemmeln!

 Ich ersuche daher, die Mineralwasserregelung auf heuer wieder in Kraft zu setzen, immerhin konnte diese Regelung auch in deutlich schwierigeren Zeiten in der Vergangenheit aufrechterhalten werden.

Mit besten Grüßen

Andreas

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

 

Gehaltstabellen KV Neu gültig ab 1. Juli 2025

Die Erhöhung erfolgt für alle Beamten, Dienstordnungsanstellte und KV Neu Kolleg:innen ab 1. Juli 2025 um 2,8 Prozent. Die Nebengebühren, die Zulagen und die Lehrlingsentschädigung werden auch im Ausmaß von 2,8 Prozent erhöht.

Ab Jänner 2026 wird das Ausbleibetaggeld für KV Neu Kolleg:innen um rund 10% erhöht, weil wir als FCG auch auf gesetzlicher Basis die Steuerfreigrenzen verbessern konnten, bleibt dabei mehr Netto.

Mit Juli 2025 wird auch das Kilometergeld auf 50 Cent erhöht bzw. angepasst!

Gehaltstabellen Juli 2025 Beamte und Angestellte Dienstordnung

Die Erhöhung erfolgt für alle Beamten, Dienstordnungsanstellte und KV Neu Kolleg:innen ab 1. Juli 2025 um 2,8 Prozent. Die Nebengebühren, die Zulagen und die Lehrlingsentschädigung werden auch im Ausmaß von 2,8 Prozent erhöht.

Ab Jänner 2026 wird das Ausbleibetaggeld für KV Neu Kolleg:innen um rund 10% erhöht, weil wir als FCG auch auf gesetzlicher Basis die Steuerfreigrenzen verbessern konnten, bleibt dabei mehr Netto.

Mit Juli 2025 wird auch das Kilometergeld auf 50 Cent erhöht bzw. angepasst!

Unser JUNI-SPEZIAL für dich!

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Ab nur EUR 89.- verbringst du das Wochenende 14./15. Juni in unserem Ferienhaus Bad Ischl, genießt 2x unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, entspannst wahlweise einen Tag in der Therme oder erfreust dich  – nach einer Fahrt mit der Katrinseilbahn – an dem traumhaften Bergpanorama des Salzkammerguts.
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Kleine Abschiedsfeier zur Pension

Am Montag den 02 Juni lud die Bereichsleitung der Distribution- Ost erstmalig zu einer Pensionierungsfeier für 5 Kollegen, die bereits in Pension sind bzw. in naher Zukunft den wohlverdienten Ruhestand antreten, ein.

Bernd Schwarz, Christian Kellner, Franz Heissenberger, Gerhard Frühstück und Karl Zach wurden gebührend verabschiedet. Viele aktive und pensionierte Kolle*innen sind der Einladung gerne gefolgt, um über alte Zeiten und Geschichten zu plaudern. Divisionsleiter Matthias Hofmann und Bereichsleiter Dominik Nagel bedankten sich ebenfalls für die langen Dienste und Leistungen für die Post AG. Die geladenen FCG-Personalvertreter Andreas Bortolotti vom Personalausschuss und Andreas Soretz vom Zentralausschuss bedankten sich ebenfalls für die Jahrelange gute Zusammenarbeit und überbrachten ein kleines Geschenk. Die FCG wünscht den fünf Kollegen alles Gute im neuen Lebensabschnitt und viele aktive gesunde Jahre.

15 Filialen zur Schließung angemeldet

Die Post hat am 20. Mai mitgeteilt, dass beabsichtigt ist weitere 15 Postfilialen schließen zu wollen.

Die Regulierungsbehörde prüft derzeit wie im Gesetz vorgesehen, ob die wirtschaftliche Weiterführung möglich ist oder nicht und kann Schließungen auch untersagen, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/post/startseite.de.html

Als FCG treten wir weiterhin für die Mindestanzahl von eigen betrieben Filialen ein, weil eine erfolgreiche Bank und ein Geschäftsaufbau im Telekombereich nur mit motivierten, eigenen Mitarbeiter:innen möglich sein wird.

 

 

Post und FSG kündigen Minusvariante ab 2. Juni an

Wie aus der Dienstanweisung der Post, sowie auch auf der Aussendung der fsg  (Köhler) zu entnehmen war, wird die Minusvariante mit 2. Juni umgesetzt. Zusätzlich wird im Juni auch auf jenen Dienststellen die nicht einmal die Minusvariante systemisiert haben, ebenfalls ein ähnliches Minus- Modell kurzfristig eingeführt.

Zusätzlich gibt es auch Einschnitte bei der Auszahlung der Mitbesorgungsstunden, weil von der Tagesbetrachtung auf Monatsbetrachtung umgestellt wird.

Dafür braucht das Unternehmen keinen zusätzlichen Beschluss des Zentralausschusses, weil dies bereits bei der Ist Zeit BV, welche seinerzeit mit den Stimmen der fsg beschlossen wurde, abgedeckt ist.

Weggelassen hat der ZA Vorsitzende in seiner Aussendung, dass auch die Mitbesorgungsregelung für Mitarbeiter:innen ab dem 50. Lebensjahr, bis Ende Sep. 2025 ausgesetzt wurde. Tourenvergaben finden in dieser Zeit ebenfalls nicht statt.

Verhindert werden konnte, dass Mitbesorgungen gegen das Überstundenpausschale gerechnet werden, sodass zumindest dieser Bereich noch erhalten bleibt. Das wäre allerdings nur mit Beschluss des Zentralausschusses möglich gewesen, bei dem wir als FCG deutlich dagegen gestimmt hätten.

Wir werden demnächst auch auf den Dienststellen direkt über diese Änderungen informieren und sofort aufzeigen sollten unzumutbare Arbeitszeitüberschreitungen auftreten.

Interessanterweise hat nun sogar das Unternehmen selbst, den 150 Stundenkorridor als zu hoch bezeichnet und überlegt diesen auf 100 Stunden abzusenken. Darüber soll es noch Gespräche geben….

Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung!

 

Familienfest in Kalsdorf und Sollenau

Die Postbasis Sollenau ging als Sieger in ihrer Kategorie beim Logistikaward hervor und erhielt als Belohung ein Familienfest, welches am 24. Mai auf der Zustellbasis stattfand.

Bei guter Verköstigung und gutem Wetter waren die Mitarbeiter*innen mit ihren Familien zahlreich erschienen. Natürlich waren auch das Management und die FCG-Personalvertreter Andreas Bortolotti, Christian Franz, Egon Grüner vom Personalausschuss und Andreas Soretz vom Zentralausschuss bei dieser Siegesfeier dabei, um nochmals dem Standortleiter Martin Langer und seinem gesamten Team zu gratulieren. Es ist schon eine außerordentliche Leistung zu den besten Zustellbasis in Österreich zu gehören. Man sieht auch das die Chemie zwischen der Führungsmannschaft und den Zusteller*innen stimmt. Die FCG gratuliert dem gesamten Team für diesen Erfolg!

Gleichzeitig fand für das Logistikzentrum Kalsdorf, ebenfalls ein Familienfest statt, weil auch Kalsdorf Sieger in der Kategorie der Logistikzentren wurde. Wir gratulieren allen Kolleginnen und Kollgen!