Bitte mehr Feingefühl

Grundsätzlich steht den Kolleginnen und Kollegen ab 30 Grad Celsius Mineralwasser zur Verfügung und das ist gut so.

Dennoch gibt es Vorgesetzte die wollen bei 29 Grad Celsius, drückender Schwüle und trotz Auszahlung kein Mineralwasser ausgeben bzw. besorgen. 

Die FCG wird sich daher dafür einsetzen, dass Mineralwasser bereits bei mehr als 25 Grad Celsius in Anspruch genommen werden kann.

Auch beim Thema Urlaubsvereinbarung und Zeitausgleich/Plusstunden/Minusstunden laden wir die Verantwortungsträger dazu ein, mehr Feingefühl walten zu lassen. Und wie der Name schon so schön sagt, es ist immer noch VEREINBARUNGSSACHE und kein Diktat.

 GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Besuch aus der Mozartstadt

Der FCG-Landesvorsitzende von Salzburg, Franz-Xaver Hinterlechner, hat dem Briefzentrum Wien in Inzersdorf einen Besuch abgestattet. Gemeinsam mit dem VPA-Vorsitzenden Stellvertreter, Günther Pichler, wurde ein Rundgang im BZW absolviert und dabei wurden interessante Gespräche mit den emsigen Kolleginnen und Kollegen geführt.

Der gegenseitige Erfahrungsaustausch unter den FCG- Belegschaftsvertretern ist natürlich intensiv genutzt worden.

Freistellung für COVID-19 Risikogruppen verlängert

Aschbacher/Anschober: Freistellung für Risikogruppen bis einschließlich 31. August 2020 verlängert

(Wien/OTS) – Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln werden nun vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.

Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Die Verlängerung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Damit sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, besteht daher noch Anspruch auf bezahlte Freistellung bis Ende August 2020.  

Anschober: „Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung.“ 

„Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, in der es besonderer Vorsicht, vor allem im Schutz von Risikogruppen, bedarf. Daher verlängern wir die derzeitige Regelung bis Ende August. Dadurch stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Risiko-Attest haben, weiterhin freigestellt werden. Das ist wichtig, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen.“, so Aschbacher. 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html

Vorort am Wort in Kärnten und Steiermark

Bei den Systemisierungen in den Filialen und Zustellbasen ist es immer wichtig, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Dienststelle direkt auszutauschen, um die örtlichen Begebenheiten in die Verhandlung mit einfließen zu lassen. 

Aus diesem Grund haben sich heute Christian HÖLLERBAUER vom Personalausschuss und an Andreas Schieder vom Zentralausschuss zur Vorbereitung auf die Systemisierung wesentliche Punkte in der Dienststelle und den Zustellbezirken ganz genau angesehen.

Einen Tag vorher hat Andreas Schieder mit Iris TRIPPOLD von der Kärntner Personalvertretung eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen in einigen Kärntner Dienststellen durchgeführt.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

 

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Update- gestaffelter Dienstbeginn ab 27. Juli

Update zum gestaffelten Dienstbeginn, Info des Unternehmens:

Sehr geehrte Herren!
aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 27. Juli 2020 einzuführen (grün hinterlegt):
1. Baden
2. Braunau am Inn
3. Eisenstadt (Stadt)
4. Freistadt
5. Gmunden
6. Graz (Stadt)
7. Graz (Land)
8. Hallein
9. Hollabrunn
10. Horn
11. Krems an der Donau(Stadt)
12. Krems (Land)
13. Liezen
14. Linz Stadt
15. Linz Land
16. Mattersburg
17. Melk
18. Mödling
19. Murau
20. Murtal
21. Perg
22. Reutte
23. St Pölten (Stadt)
24. Salzburg (Stadt)
25. Tamsweg
26. Urfahr Umgebung
27. Vöcklabruck
28. Waidhofen an der Thaya
29. Wels (Stadt)
30. Wels (Land)
31. Wr. Neustadt (Stadt)
32. Wr. Neustadt (Land)
Wien:
1. 3. Bezirk Landstraße
2. 4. Bezirk Wieden
3. 7. Bezirk Neubau
4. 10. Bezirk Favoriten
5. 11. Bezirk Simmering
6. 12. Bezirk Meidling
7. 14. Bezirk Penzing
8. 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
9. 16. Bezirk Ottakring
10. 19. Bezirk Döbling
11. 20. Bezirk Brigittenau
12. 21. Bezirk Floridsdorf

Finanzielle Unterstützung für Familien und ArbeitnehmerInnen

Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Situation durch die Pandemie deutlich verschlechtert. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit haben zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. Die Entlastung und Unterstützung der betroffenen Familien steht im Fokus der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.

Maßnahmen für ArbeitnehmerInnen und Familien:

Kinderbonus:
Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein einmaliger Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt. Diese Unterstützungsleistung wird automatisch ausbezahlt.

Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe:
Für Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 Prozent. Bereits das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20Prozent im Zuge der Steuerreform vor. Aufgrund der Corona-Krise benötigen Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen jedoch schnelle und unkomplizierte Hilfe. Daher wird die Senkung des Eingangssteuersatzes vorgezogen, und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter, soll spätestens im September eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Damit werden unsere Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Familienkrisenfonds:
Der Familienkrisenfonds bedeutet eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe um 50 Euro pro Kind für maximal 2 Monate. Grundvoraussetzung ist, dass man mit Stichtag 28.Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt automationsunterstützt durch das AMS. Die Auszahlung erfolgt ab 13. Juli2020 automatisch durch eine Überweisung auf die für den Bezug des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe vorgemerkte Kontoverbindung oder Postanschrift.

Ferienbetreuung:
Bis zu 30 Millionen Euro sind für Ferienbetreuung im Gemeindepaket der Bundesregierung vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Schülerinnen und Schüler, die via „Distance Learning“ nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf haben.

Arbeitslosenbonus:
Für Menschen die arbeitslos sind gibt es eine Unterstützung in Form eines Arbeitslosenbonus. Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.

Negativsteuer in Höhe von 100 Euro:
Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, ist auch eine Entlastung vorgesehen. Sie werden ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.
Höchststeuersatz bis 2025 verlängert:
Es kommt auch zu einer Verlängerung des 55 Prozent Steuersatz. Dieser Höchststeuersatz wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.

Familienhärtefonds:
Die Bundesregierung hat den Familienhärteausgleichsfonds von 30 Millionen auf 60 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann Familien, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, raschgeholfen werden! Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Weiters muss mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatzverloren haben oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet sein. Bis zu 3.600 Euro können ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt anhand eines Faktors abhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Einkommensgrenzen (Beträge netto) zur Berechnung der Zuwendung sind wie folgt:
•Einelternhaushalt + 1 Kind: 1.600,00 Euro
•Einelternhaushalt + 2 Kinder: 2.000,00 Euro
•Einelternhaushalt + mehr Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + 1 Kind: 2.400,00 Euro
•Paar + 2 Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + mehr Kinder: 3.600,00 Euro
Die Auszahlung erfolgt über das Familienministerium. Hier geht´s zum Antrag: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Quelle: ÖAAB 

 

C on Tour in Salzburg

Franz- Xaver HINTERLECHNER vom Personalausschuss Salzburg und Andreas SCHIEDER vom Zentralausschuss haben wieder einmal gemeinsam einige Dienststellen im Bundesland besucht, um den direkten Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen zu pflegen.

Dort konnte einmal mehr über wichtige Neuerungen auf der betrieblichen Ebene, sowie auch auf gesetzlicher Ebene berichtet werden. Erfreut zeigten sich die KollegInnen über die erhöhte Kinderbeihilfe im September 2020 von 360,– sowie die steuerliche Entlastung von bis zu 350 Euro pro Jahr.

Einmal mehr kam auch Kritik an den Verschneidungen der einzelnen Zustellbezirke auf, die teilweise als ungerecht empfunden werden. Die vielen Pakete belasten die Kolleginnen und Kollegen enorm.

Ein Paketstückgeld für die MitarbeiterInnen, welche unter den neuen Kollektivvertrag fallen, ist mehr als überfällig!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. 

Schichdienstzulage Erhöhung mit 1. August

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gem. der Betriebsvereinbarung Schichtdienst wird die Schichtdienstzulage alle 3 Jahre entsprechend den Gehaltserhöhungen angepasst. Aufgrund dieser Regelung ist eine Erhöhung um 6,76% als Mindestmaß anzunehmen.

Abgesehen davon, dass in den Verteilzentren der Schichtdienst immer mehr reduziert wird, haben bis zum heutigen Tag die neuen MitarbeiterInnen, welche dem KV Neu unterliegen, noch immer keine Schichtdienstzulage.

Da besteht noch massiv Handlungsbedarf!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

ÖGB Mitlgiedsanmeldung

Essensbons steuerfrei- gesetzliche Regelung

Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert:

Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von € 8,00 (bis 30.6.2020 € 4,40) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können.
Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von € 2,00 (bis 30.6.2020 € 1,10) pro Arbeitstag steuerfrei. Diese neuen Beträge für steuerfreie Gutscheine gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 2020 enden. Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons € 2,00 bzw. € 8,00 (bis 30.6.2020 € 1,10 bzw. € 4,40) pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Aufgrund dieser von der Regierung bzw. dem Nationalrat beschlossenen Regelung könnten auch unsere Essensbons auf 2 Euro pro Tag erhöht werden, ohne das dafür Steuern bezahlt werden müssten. Damit könnten die derzeitigen Essensbons theoretisch verdoppelt werden und das steuerfrei.

Der Zentralausschusses hat eine Erhöhung beim Vorstand beantragt, was zu begrüßen ist.

Derzeit erhalten MitarbeiterInnen 5 mal jährlich Essensbons im Wert von je 44 Euro bzw. im Wert von 220 Euro pro Jahr, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das bedeutet, dass auch die alte Steuerfreigrenze von 1,1 € pro Tag unterschritten wurde.

Wir hoffen, dass die Möglichkeit der Erhöhung der Essensbons auf 2 Euro pro Arbeitstag nun auch betrieblich umgesetzt wird und unsere MitarbeiterInnen diese Erhöhung auch tatsächlich bekommen. Vor dem Hintergrund der moderaten Gehaltserhöhung, wäre dies mehr als notwendig!

Verein_post.sozial_-_RICHTLINIEN_ESSENSBONS_2020