Prämie unfallfreies Fahren in der TL verlängert

Aufgrund der positiven Entwicklung wird der Pilotversuch „Prämie – Unfallfreies Fahren in der Transportlogistik“ um ein Jahr verlängert.

In Fortsetzung des im Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 stattfindenden Pilotversuches wird Mitarbeiterinnen der Transportlogistik, die als LKW-Fahrerinnen eingesetzt sind, für unfallfreies Fahren eine Prämie gewährt.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Anzahl der im Pilotzeitraum mit einem LKW gefahrenen
Kilometer und wird prinzipiell nur bei Unfallfreiheit im Beobachtungszeitraum und bei einem bis 31. Dezember 2025 bestehenden aktiven und ungekündigten Dienstverhältnis gewährt:

• bei Fahrten in den „Hauptläufen“ (von und zu den Logistikzentren)
brutto 0,5 Cent pro gefahrenem Kilometer
• bei Fahrten im „Nachlauf/Vorlauf“ (zu Filialen, Post.Partnern und Zustellbasen)
brutto 1,0 Cent pro gefahrenem Kilometer

Als FCG bleiben wir bei der Forderung, solche Prämien auch für die Mitarbeiter:innen der Distribution und anderer operativer Einheiten wie zum Beispiel Wertlogistik ausgeweitet wird.

FCG, wir für Euch!

FCG wünscht Frohe Weihnachten

Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie deren Familien ein friedliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!

Ein paar Fotos vom FCG Team Christkind Einsatz:

Dienstregelung am 24.12 und 31.12. in der Distribution

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen bzw. nicht zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.

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Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2024 

KV NEU:

Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.

Für Beamte und DO Ang.:

Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie in den Vorjahren erlassen.

Diese lautet:

Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2024 getroffen:

Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.

MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.

Für Rückfragen wende dich bitte an deine/n FCG Vertreter*in!

Postsozial: Angebot zum Salzkammergut Advent

Griaß di!

Genieße den Zauber des Advents am 4. Adventwochenende um 
nur EUR 150.- statt 183.- für 4 Tage / 3 Nächte*.

Mit unserem Package „Wolfgangsee Advent“ verbringst du 4 Tage im Ferienhaus Bad Ischl, genießt 3x unser ausgiebiges Frühstücksbuffet, entspannst einen Tag lang im EurothermenResort Bad Ischl und lässt dich von den Adventmärkten am Wolfgangsee verzaubern. Mit deinem Tagesticket der WolfgangseeSchifffahrt erreichst du bequem die Adventmärkte in Strobl, St.Gilgen und St. Wolfgang, wobei du die 16 Meter hohe schwimmende Friedenslicht-Laterne immer im Blick hast.

Hier kannst du dein Adventwochenende für dich reservieren:

Weitere Angebote findest du unter: www.postsozial.at

*Anreise: 19. & 20.12.2024; Angebot pro Erwachsener & Package zuzüglich Kur-/Ortstaxen. 
Angebot auf Anfrage nach Verfügbarkeit; Verlängerungsnächte möglich. Die Rabattierung nach „einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte“ gelangt bei diesem Angebot nicht zur Anwendung.
Im Falle einer Reiseverschiebung nach Reservierung dieses Angebots außerhalb des Aktionszeitraumes ist ein Aufpreis zum Standardpackagepreis zu leisten. 

Alles Gute zum 60ziger lieber Thomas

Unser heutiges Geburtstagskind Thomas Schöllenbauer vom Briefzentrum Wien wurde heute mit einem kleinen Geschenk von Andreas Schieder und Andreas Soretz überrascht.

Thomas ist seiten vielen Jahren ehrenamtlicher VPA im BZW, sodass die gesamte FCG Personalvertretung ihm zu seinem heutigen 60. Geburtstag herzlich gratuliert!

 

Erinnerung FCG Aktion: IQ Tankkarte für alle Mitarbeiter*innen

Liebe Kolleg*innen,

aufgrund der noch immer hohen Spritpreise möchten wir euch unsere Aktion für Vergünstigungen beim Tanken üb er die IQ Tankkarte in Erinnerung rufen.

Vorteile

  • Unabhängig von Preisänderungen fixer Wochenpreis
  • 10% Rabatt auf Autowäschen (Bürstenwäsche)
  • 10% Rabatt auf IQ Motoröle, IQ Scheibenreiniger und Kühlerfrost

So funktionierts:

QR-Code rechts unten auf dem Begleitschreiben einscannen oder unter
https://netservice.iqcard.at/de/check-in/fcgat einsteigen, ausfüllen und bestellen.

Kennwort:  FCG2

Teilnehmende Tankstellen wie IQ, Turmöl, Genol, Shell, BP etc. findest du unter folgendem Link:
www.iqcard.at/tankstellen

Gleich einsteigen und Karte anmelden!

FCG. DAMIT MEHR ZUM LEBEN BLEIBT.

Postsozial Pluxee App- Umstellung auf Google-Pay

Pluxee-APP – Umstellung auf Google-Pay

Google Pay ist für die Pluxee Karte (Essenszuschuss der Post AG) ab sofort live! Das heißt, dass du Google Pay für deine Pluxee Karte aktivieren und damit über das Android Smart Phone bezahlen kannst. Der Vorteil ist, dass ab der Aktivierung von Google Pay, im Falle eines künftigen Android-Updates, keine Änderungen mehr am Handy bzw. in den Handy-Einstellungen vorgenommen werden müssen.

Um Google Pay zu aktivieren, ist

1) die Google Wallet aus Google Play auf dein Handy zu laden
(am Diensthandy bitte in den persönlichen Bereich laden)

2) die Pluxee-App zu aktualisieren

3) die Zahlungsmethode zu Google Wallet hinzufügen

4) G-Pay als Standard Zahlung festlegen

Die detaillierte Anleitung für die Umstellung findest du hier: Anleitung

Internationaler Eurofedop-CESI Kongress

Internationaler Eurofedop-CESI Kongress für Post und Telekom in Tirana mit starker steirischer bzw. österreichischer FCG Beteiligung!

Perfekt organisiert von Sindikata Punonjesve Postes Shqiptare und unterstützt von Shoqata Sindikale ‚ POSTA.

Gemeinsam wurden wichtige Beschlüsse gefasst, die im Herbst in Brüssel mit der Europäischen Kommission im Sinne einer positiven Entwicklung der Unternehmen und somit auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhandelt werden!

 

 

 

ÖGB Katastrophen- Fond


Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder

Ablauf:

Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „KAT-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft,

Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien).

In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.

Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“

ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet.

Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.

Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien aufrecht. Formular ÖGB Katastrophen-Fonds + RL

Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer NÖ

 Auch diesmal stellt die Arbeiterkammer NÖ eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro zur Unterstützung der Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung.

Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist, besteht kein Anspruch.

Die Anträge können direkt in allen AK-Bezirksstellen gestellt werden.

Alle Infos & Antragsformular: https://noe.arbeiterkammer.at/katastrophenhilfe

Gerade als christliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind unsere Gedanken bei den unzähligen Opfern, und unser tiefster Respekt und großer Dank bei den viele haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die unermüdlich im Einsatz sind.

Hochwasser Soforthilfe/ Postsozial

Soforthilfe bei Unwetter und Hochwasserschäden

Antrag finden sie unter http://www.postsozial.at

Unterstützung für Schäden an Wohnhäusern € 1000,–

Bestätigung der Gemeinde über die Betroffenheit des Wohnhauses des Koll. (Hauptwohnsitz)

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Zusätzlich kann eine weitere Unterstützung beantragt werden, wenn dem Antragsteller nach Abzug aller Versicherungsleistungen und Unterstützungen ein finanzieller Restschaden verbleibt. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Protokoll der Feuerwehr/ Polizei
  • Sachschadenserklärung (Gemeinde)
  • Schreiben in welcher Höhe der Schaden von der Versicherung gedeckt ist
  • Schreiben in welcher Höhe ein Zuschuss des Landes gewährt wurde
  • Rechnungen, Zahlungsbelege
  • Aufstellung der Restschadenssumme