Neue Zustellbasis in 3512 Mautern eröffnet

Heute am 28. Oktober wurde offiziell die Zustellbasis 3512 Mautern im Beisein von DI Peter Umundum, Vorstand für Paket und Logistik, eröffnet.

Von der Zustellbasis aus kann man direkt das Benediktinerstift Gottweig sehen, dass heute bei Sonnenschein ein schönes Panoramabild zeigte.

„Ora et labora“ (bete und arbeite) ist ja das Motto der Benedikiner, wobei in diesem Fall „oben“ gebetet und „unten“ gearbeitet wird.

Die Kolleg*innen in dieser Dienststelle arbeiten schon länger aufgrund von Personalengpässen, immer wieder über der Leistungsgrenze, sodass auch hier eine Entlastungen unbedingt nötig ist.

Von der FCG Personalvertretung waren heute Nachmittag Andreas Soretz, Manfred Hilmbauer, Maria Klima und Andreas Schieder vorbeigekommen, um auch direkt mit den Kolleg*innen vor Ort zu sprechen.

Es braucht wieder „mehr Zeit zum Leben“ (maius tempus vivere) und kleinere Zustellbezirke für unsere Mitarbeiter*innen, waren sich die vier FCGler einig!

 

3G Regelungen in der Post

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. November tritt die Verordnung zur Regelung der 3G Pflicht am Arbeitspatz in Kraft. Das wurde nun auch mit den Stimmen der VP, der Grünen und der SPÖ im Bundesrat bestätigt.

Wir fordern jedoch in der Post, dass nicht wieder noch strengere Regelungen umgesetzt werden, wie es diese Verordnung vorsieht. Vor allem wollen wir, dass nun endlich auch die „Maskenpflicht“ für alle Bereiche wegfällt, wo diese derzeit noch Gültigkeit hat.

Die Verordnung lässt zu, dass unsere Mitarbeiter*innen in den Filialen keinen Mundnasenschutz bzw. FFP2 Masken tragen müssen.
Daher fordern wir auch, dass dieser Wegfall der Maske so schnell wie möglich auch in der Post umgesetzt wird.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

PS: Eine Regelung für Gratistest auch am Arbeitplatz, muss aus unserer Sicht jetzt auch umgesetzt werden, da man auch akzepieren muss, wenn Menschen bedenken haben, sich impfen zu lassen.  Auch wenn das viele jetzt anderes sehen wollen, bleibt es ein medizinischer Eingriff, daher muss er freiwillig bleiben.

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ANWEISUNG DES UNTERNEHMENS:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Am 1. November 2021 tritt österreichweit eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft.

 Das bedeutet, dass ein Betreten von Arbeitsstätten der Österreichischen Post AG oder ihrer Tochterunternehmen in Österreich ab 1. November 2021 nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

Jede*r Mitarbeiter*in muss:  

  • Geimpft
  • Getestet oder
  • Genesen

sein.

Bis einschließlich 14. November 2021 gilt eine Übergangsfrist. Wer in dieser Zeit keinen 3G-Nachweis erbringt, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

 Ab 15. November 2021 ist ein 3G-Nachweis am Arbeitsort verpflichtend.

Den Mitarbeiter*innen wird empfohlen weiterhin zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz / eine FFP2 Maske zu tragen.

Für den Zutritt zum Gebäude sind folgende Nachweise zulässig:

  • Grüner Pass
  • Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code
  • Genesungszertifikate
  • Absonderungsbescheide
  • Antikörpertests
  • Impfkarten
  • Behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe

Mitarbeiter*innen ohne 3G-Nachweis dürfen ihre Arbeit nicht antreten.

In diesem Fall muss die Testung (in der Freizeit und auf eigene Kosten) nachgeholt oder Erholungsurlaub / unbezahlter Urlaub konsumiert werden. Ein vergessener Nachweis ist schnellstmöglich zu organisieren. Eine Nichterbringung des 3G-Nachweises im Overheadbereich kann dauerhaft nicht durch „Homeoffice“ kompensiert werden.

Wichtig ist, dass während der gesamten Anwesenheit der 3G-Nachweis mitgeführt wird. Die Einhaltung dieser Regelung und die stichprobenartige Kontrolle ist durch die zuständige Führungskraft vorgesehen. Zusätzliche Überprüfungen werden auch von Mitarbeiter*innen der Konzernrevision und des Sicherheitstechnischen Dienstes durchgeführt. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

Aufzeichnungen persönlicher Daten über diese Nachweise sind aus Datenschutzgründen nicht zulässig, auch nicht eine Aufbewahrung vorgelegter Nachweise.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung und bitten um nachweisliche Information Ihrer Mitarbeiter*innen sowie um Aushang dieser Dienstanweisung an der Dienststelle. Ansonsten kann es zu disziplinären Konsequenzen und auch zu Schadenersatzforderungen kommen.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung

ODER

    • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage

 

Getestet bedeutet:

  • PCR-Tests gültig für 72 Stunden ab Probenentnahme
  • Antigen-Tests von einer befugten Stelle gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme
  • kontrollierte Selbsttest (über behördliches Datenverarbeitungssystem) gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme

 

Genesen bedeutet:

Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Nachweis: Aufgehobener Absonderungsbescheid = für 6 Monate gültig, Antikörpertest = 3 Monate gültig

 

Schönen Nationalfeiertag

Alle Personalvertreter*innen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen wünschen euch allen, einen schönen Nationalfeiertag!

Österreich feiert mit seinem Nationalfeiertag die „immerwährende Neutralität“, die der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossen hat. Als Nationalfeiertag gilt der 26. Oktober aber erst seit 1965. Und arbeitsfrei bekommen wir deshalb überhaupt erst seit 1967.

 

Frühstarterbonus nun auch für Beamte

Intervention erfolgreich! Frühstarterbonus jetzt auch für Beamte

Vor einiger Zeit wurde mit Wirksamkeit Jänner 2022 der sogenannte Frühstarterbonus im ASVG eingeführt. Das bedeutet, dass bis zu 60 Euro Pensionszuschlag möglich sind, wenn in der Zeit von 15. bis zum 20. Lebensjahr bereits gearbeitet wurde. Der Frühstarterbonus gebührt nur wenn mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Penionskonto vorliegen.

Von dieser Regelung profitieren tausende Kolleginnen in der Post AG, da diese Regelung so gestaltet wurde, dass bereits 25 Jahre Erwerbstätigkeit ausreichen, um diesen Zuschlag zu erreichen.

Da jedoch die Beamten von dieser Regelung ausgenommen waren, haben wir Christgewerkschafter*innen sofort reagiert und bei der Regierung interveniert. Das hat natürlich auch die FCG- dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gemacht und konnte diese Regelung nun auch durchsetzen. Im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales, wurde die Umsetzung bereits auf den Weg gebracht. Somit kann mit Jänner 2022 diese Regelung nun auch für Beamte in Kraft treten.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Intervention beim Klubobmann am 17. November 2020:

Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 17. November 2020 08:21
An: august.woeginger@parlament.gv.at; Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Frühstarterbonus auch für Postbeamte?

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

Die Regierung möchte für ASVG Beschäftigte den sogenannten „Frühstarterbonus“ einführen und Menschen die zwischen dem 15 und 20 Lebensjahr gearbeitet haben 60 Euro Pensionszuschlag ermöglichen.

Unsere Beamten in der Post hatten auch bisher nicht die Möglichkeit mit 62 Lebensjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, da bei uns mindestens 10 Prozent Abschlag hinzunehmen waren.

Aus diesem Grund ersuche ich dich, den „Frühstarterbonus“ auch für unsere Beamten sicherzustellen, da sehr viele bereits mit 15 Jahren  gearbeitet haben und eine Lehre oder ähnliches gemacht haben.

 Zusätzliche 60 Euro in der Pension für unsere Postbeamten wäre mehr als fair, da wir in der Post auch keine Pensionskassenregelung wie sie der Bund umgesetzt hat, haben.

 Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Rochusplatz 1

1030 Wien

Mobil: 0664- 624 6446

Fax: +431400221954

Email: andreas.schieder@post.at

Gewerkschaftskurs in Hirschwang

Endlich können auch wieder Gewerkschaftskurse unserer GPF abgehalten werden. Diese Woche fand ein Kurs mit neun Teilnehmern statt.

Manfred Wiedner kam auf einen Kurzbesuche vorbei, um sich bei den 4 FCG Teilnehmern aus Oberösterreich über die Qualität des Kurses zu informieren.

Der Tenor: Alles bestens. Arbeits- Sozial- und Personalvertretungsrecht in geballter Form kann auch sehr interessant sein.

Wenn auch du Interesse hast einen Gewerkschaftskurs zu besuchen, dann melde dich einfach!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Höchstes Niveau in Salzburg

Höchstes Niveau herrscht in Salzburg nicht nur in der Fußball- Championsleague durch das erfolgreiche Bullen Team, sondern auch bei den Post- Dienststellenbesuchen durch das Personalvertretungsteam Raimund Taschner vom Zentralausschuss und Franz-Xaver Hinterlechner vom regionalen Personalausschuss.

Zahlreiche Mitarbeiter*innen haben die Chance genutzt, um aus erster Hand die topaktuellen Informationen aus der Arbeitnehmervertretung und aus dem Unternehmen zu erfahren. Zusätzlich hat Raimund Taschner als Experte im Pensionsrecht ein Beratungsfrühstück für alle interessierten Kolleg*innen in der neuen Paketzustellbasis 5303 Thalgau abgehalten.

Überraschungsbesuch in Einsiedl

Überraschungsbesuch in der neuen Zustellbasis 3441 Einsiedl!

 Die Kollegenschaft der ZB Einsiedl war positiv überrascht, nachdem nicht nur der zuständige VPA Markus Waldhauser und das Mitglied des Personalausschusses Christian Franz, sondern auch der Bundesvorsitzende der FCG, Manfred Wiedner zu einem morgendlichen Dienststellenbesuch kam. Natürlich hat auch die mitgebrachte Jause, die Kalender für 2022, die Feuerzeuge und andere Mitbringsl zur guten Stimmung beigetragen. Wir sagen auch danke an die FCG, die uns die Kosten für den neuen Aschenbecher übernommen hat.

In seiner Rede betonte Koll. Wiedner natürlich auch die Errungenschaften der FCG, wie die Erhöhung der Essensbons, die Einführung eines Paketstückgeldes für KV-Neu oder die Bezahlung der steuerfreien Coronaprämie. Auch die steuerfreie Auszahlung des Teilhabens am Unternehmenserfolg betreibt Koll. Wiedner bei der Regierung mit Vehemenz.

Hoffentlich kommen sie bald wieder, denn mit dieser FCG wollen wir in Zukunft,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Parte Rudolf Lackner, FCG Kärnten

 

Rudi Lackner war viele Jahre Vorsitzender der FCG von Post und Telekom in Kärnten.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Das Team mit dem „C“ im ZA

 

Kurzbesuch in Simmering

Tagtäglich sind Christgewerkschafter*innen in ganz Österreich unterwegs, um mit den Kolleg*innen direkt vor Ort in Kontakt zu treten.

Einmal „Manfred“ und zweimal „Andi“ waren heute in der neuen Filiale in 1110 Simmering zu Besuch.

Die tagtäglichen Herausforderungen im Kundenkontakt sind enorm, vor allem dann, wenn es zu Personalengpässen kommt. Wir brauchen auch in der gesamten „Ostregion“ und in Wien mehr Mitarbeiter*innen auf den Filialen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

Zustellrayone verkleinern

Es ist das Gebot der Stunde die Zustellbezirke wieder zu verkleinern, damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt.

Es ist ja nichts Neues, dass die Personalsituation in vielen Bereichen und Regionen sehr angespannt ist. Umso wichtiger ist es, die Plusvariante jetzt umzusetzen und diese auch über den Jänner 2022 zu leben.

Allerdings reicht das bei weitem nicht aus, da auch generell die Zustellbezirke vor allem in den Verbundzustellbasen zu groß sind. Auch die Verschneidung und die Aufteilung der Arbeit sind teilweise nicht so, wie es im Sinne der Gerechtigkeit notwendig wäre. Selbstverständlich besteht in der Frage der Bezahlung der interen Karriereentwicklung und anderen Themen Handlungsbedarf. Bei den Personalaufnahmen wird teilweise immer noch zu langsam reagiert, da braucht es mehr Initiative.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!