Arbeitnehmerschutz im Homeoffice

Mit den beschlossenen Regeln ist es uns gelungen, den Arbeitnehmerschutz auch im Homeoffice zu gewährleisten und gleichzeitig wichtige Kostenfragen zu lösen.

Homeoffice Sozialpartnereinigung

Sozialpartner einigen sich in einer nächtlichen Sitzung mit der Regierung auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice!

Die genauen Details werden vom ÖGB und der Arbeiterkammer bekannt gegeben werden.

Im Überblick die Eckpunkte:

• Homeoffice beruht auf der Freiwilligkeit, der Schriftlichkeit und auf einem Rücktrittsrecht
• Über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Unfallversicherung und dem Haftungsschutz konnte Einvernehmen erzielt werden
• Die Steuererleichterungen werden jedenfalls bis Ende 2023 Geltung haben
• Betriebsmittel sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und sind auch bis zu einer bestimmten Höhe (bis € 600,– jährlich) steuerlich absetzbar
• Das Pendlerpauschale bleibt (vorerst) in der gewohnten Form aufrecht

Über alles Weitere werden wir informieren, wenn der Gesetzestext vorliegt.

Mit der FCG auch 2021
GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

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ORF Bericht:

Einigung auf Homeoffice-Regelung

Die Regierung und die Sozialpartner haben eine Einigung für das Arbeiten im Homeoffice erzielt. Das gab das Arbeitsministerium am Mittwoch bekannt. Die Arbeit im Homeoffice bleibt Vereinbarungssache, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro, und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.

Online seit heute, 12.45 Uhr

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) präsentierten nach dem Ministerrat am Mittwoch Details zu dem mit den Sozialpartnern ausgehandelten Paket. Weder können Arbeitnehmer von sich aus ins Homeoffice wechseln, noch können Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen. Geregelt werden sollen die Details in Zukunft über Betriebsvereinbarungen.

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Zuletzt war die Forderung vonseiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. „Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache“, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

„Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Vorteil bringt“, sagte Kocher. Die Möglichkeit des Homeoffice könne „je nach Branche, je nach Erfordernis“ ausgestaltet werden. „Es gibt die Möglichkeit, das nur wenige Stunden in der Woche bis eben auch sehr umfangreich zu nutzen“, sagte er.

Kocher sagte, dass Arbeitsinspektorate keinen Zutritt zu privaten Wohnbereichen erhalten werden. Die Arbeitszeit werde unterdessen wie im Büro berechnet. Darüber hinaus gelte die Unfallversicherung im Homeoffice, so Kocher. Laut Anschober geht es darum, einen vollständigen Schutz am Arbeitsplatz und im Homeoffice zu gewährleisten. Mehr Homeoffice bedeute weniger Bewegung und damit weniger Ansteckungsrisiko, so Anschober.

Steuerliche Begünstigung bis zu 600 Euro

Weiters wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln – zum Beispiel einem Laptop – durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops und Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Es gehe darum, einen Anreiz zur Kontaktreduktion zu bieten, so Blümel.

Außerdem können Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen – in Summe also bis zu 600 Euro. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. Für den Staat rechnet Blümel aufgrund der vorgesehenen Steuererleichterungen mit Mindereinnahmen von bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr.

Evaluierung für 2023 geplant

Die Coronavirus-Pandemie, die als Turbo für die Heimarbeit diente, hat konkrete Regeln notwendig gemacht. Diese sollen über die Krise hinaus praktikabel anwendbar sein. Gelten sollen die neuen Regeln von 2021 bis 2023 und dann evaluiert werden. Wann genau die neuen Regeln im Nationalrat beschlossen werden, ist noch offen, der Beschluss soll aber so rasch wie möglich erfolgen, so Kocher.

Sozialpartner zeigen sich zufrieden

Die Sozialpartner zeigten sich mit der nun angekündigten Regelung durchwegs zufrieden. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sagte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden. Zentraler Punkt der Einigung sei die Freiwilligkeit, so GPA-Gewerkschaftsvorsitzende Barbara Teiber.

Auch den Arbeitgebern war die Freiwilligkeit wichtig: „Das ermöglicht es, auf betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen und Homeoffice dort einzusetzen, wo es von beiden Seiten gewünscht ist“, sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer in einer Stellungnahme. Als „zeitgemäße Lösung mit Augenmaß“ bezeichnete der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, die für die kommenden drei Jahre vorgesehene steuerliche Begünstigung bei digitalen Betriebsmitteln und entstandenen Mehrkosten für Beschäftigte.

red, ORF.at/Agenturen

 

 

Der Vorteil der FCG parteiunabhängig zu sein

Für alle die es  noch nicht wissen:

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter*innen ist eine parteiunabhängige anerkannte Fraktion im ÖGB. Dies hat auch den Vorteil bei allen politischen Gremien und Parteien, egal ob links oder rechts angesiedelt, im Sinne der Kollegenschaft  intervenieren zu können.

Somit war unser Vorsitzender Manfred Wiedner nicht nur im ÖVP Klub um Verbesserungen für die Mitarbeiter von Post und Telekom zu erzielen, sondern auch beim ÖGB Präsidenten Wolfgang Katzian um klarzustellen, dass der erste General- Kollektivvertrag der seit 1978 abgeschlossen werden konnte, entgegen der Meinung des Personalchefs der Post Franz Nigl, auch für die Bediensteten von Post und Telekom gilt.

Im speziellen geht es bei diesen General- Kollektivvertrag, dass nach dreistündigen tragen einer FFP 2 Maske,  eine „Maskenpause“  von mindestens 10 Minuten gewährt werden muss.

Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause allerdings nicht aus, sodass weitere Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Mit der FCG auch 2021

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Verlängerungen der Dienstanweisungen „Überstunden“

Die Dienstanweisung vom 23. März 2018 sowie die dazu ergangene 1. Ergänzung vom 28. Mai 2018 betreffend „monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution“ wurde mit der angeschlossenen Dienstanweisung vom 20. Jänner 2021 für den Bereich der Logistikzentren bis 30. Juni 2022 verlängert.

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Logistikzentren_3. Ergänzung

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Brieflogistik – Logistikzentren_unterfertigt

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution

 

Treffen zwischen FCG Post Vorsitzenden Manfred Wiedner und dem Klubobmann der ÖVP und ÖAAB Obmann August Wöginger

Im Beisein auch des Generalsekretärs des ÖAAB Christoph Zarits, konnten viele offene Themen, vor allem die Mitarbeiter der Post betreffend, abgearbeitet werden.

Im Besonderen wurden die Themen:

  • Verlängerung der steuerfreien Coronaprämie bis mindestens Mitte des Jahres 2021
  • Umsetzung der Auszahlung von steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungen bis 3000,– jährlich.
  • Anerkennung der Verbundzusteller durch die riesige Anzahl von Paketen in die Schwerarbeiterregelung analog der Paketzusteller

diskutiert.

Wir Christgewerkschafter werden mit allen Nachdruck an diesen Themen arbeiten und zeitgerecht über erreichte Verbesserungen informieren.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Verordnung des Gesundheitsministers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ist die aktuelle Covid- Notmaßnahmenverordnung ersichtlich:

BGBLA_2021_II_27-3_Covid_19_Notmaßnahmenverordnung

 

 

Info bzgl Impfung

Auszug aus der Unternehmensinformation:

Die Post als kritische Infrastruktur hat das große Privileg im Rahmen der Impfstrategie des Bundes bereits in der Phase 2 für die Impfung vorgesehen zu sein.

Laut Information des Gesundheitsministeriums beginnt die Phase 2 – abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe – Ende Februar oder Anfang März und wird bis in den Mai / Juni gehen. Ziel ist es, jeden Mitarbeitenden durch unsere Betriebsärzte zu impfen. Die Impfungen werden voraussichtlich an ausgewählten größeren Standorten in Österreich und wenn notwendig ergänzt durch mobile Impfstationen erfolgen. Die seitens der nationalen Impfkoordination zu vergebenden Impfdosen werden uns schrittweise angekündigt, daraus ergeben sich die Impftermine. Die konkrete Abwicklung sowie der genaue Impfplan aus medizinischer Sicht sind derzeit in Planung.

Ausnahmen vom gestaffelten Dienstbeginn bis 9. Feb. verlängert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in einigen Dienststellen konnte ab 21.12. unter gewissen Rahmenbedingungen der gestaffelte Dienstbeginn reduziert bzw. aufgehoben werden. Bei diesen Dienststellen wird diese Regelung vorerst bis 25. Jänner 2021 verlängert.
Bei heutigen Besprechung wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Dienstanweisung über den 25. Jänner hinaus verlängert wird.

Als FCG treten wir dafür ein, dass der gestaffelte Dienst über den Jänner hinaus, überall wo das möglich ist, reduziert bzw. aufgehoben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Kika- Mitgliederrabatt

 

fair.reisen Destinationen weiterhin geschlossen

Mitteilung: