Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen bzw. nicht zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.
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Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2024
KV NEU:
Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.
Für Beamte und DO Ang.:
Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie in den Vorjahren erlassen.
Diese lautet:
Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2024 getroffen:
Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.
MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.
Für Rückfragen wende dich bitte an deine/n FCG Vertreter*in!