Paketflut: FCG fordert Stückgeld für alle

Der Trend zu immer mehr Onlinebestellungen hat sich durch die Krise nochmals verstärkt.

Vor allem Privatkunden bestellen immer mehr und was noch dazu kommt ist, dass auch diese Pakete immer schwerer werden.

Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich deutlich mehr Personal einzustellen und darauf zu achten, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen auch bleiben.

Als FCG vertreten wir den Standpunkt, dass auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Kollektivvertrages ein Stückgeld für zugestellte Pakete eingeführt werden soll.

Dies wird mit Sicherheit eine der Forderungen bei den Gehaltsverhandlungen sein.

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Regelung ab 4. Mai/ Covid 19 „Risikogruppen“

Risikogruppen Covid 19: Jetzt auch für die Post…

In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Am Mittwoch wurde im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt.
Es ist ein Beschluss im Nationalrat notwendig, damit die Regelung mit 4. Mai 2020 in Kraft treten kann.
Eckpunkte der Regelung die ab 4 Mai auch für unserer Kolleginnen und Kollegen gelten wird:
• Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
• Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden.
• Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
• Dafür gilt folgender Stufenplan:
-Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
-Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
-Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
Im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden
Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.

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Gehaltsverhandlung bei der Post

Am 6. Mai 2020 beginnen die Gehaltsverhandlungen bei der Post!

Aufgrund der derzeitigen Situation (Covid19) wird das Verhandlungsteam der GPF verkleinert. Von der FCG wurde Manfred Wiedner und Andreas Schieder ins  Verhandlungsteam entsandt.

Durch die Coronakrise dürften die Verhandlungen diesmal besonders interessant werden. Diese müssen derzeit über Videokonferenzen abgehalten werden, was die Sache nicht einfacher machen wird.

Wir, als das FCG Verhandlungsteam werden jedenfalls versuchen neben der prozentuellen Erhöhung, die einmalige Chance zu nützen eine beträchtliche Einmalzahlung netto als Coronaprämie für alle Kolleginnen und Kollegen der Post zu bekommen.
Die Reaktionen der Kollegenschaft auf die vom Management gebotenen ca. € 4,– täglich als Prämie (gesamt maximal € 200,–), wenn man von Mitte März bis Ende Mai 2020 an der Front arbeitet, möchten wir auf einer öffentlichen Plattform lieber nicht wieder geben.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten

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FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Nachzahlungen erreicht

Im Jahr 2013 wurde mit Zustimmung der fsg im Zentralausschuss die Ist- Zeit mit Durchrechnungsmodell in der Zustellung eingeführt. Im Zuge dessen wurde auch die Pause als Dienstzeit nicht mehr anerkannt, sodass sich dadurch die Netto Arbeitszeit für Beamte um 2,5h pro Woche erhöht hat.

Viele Beamtinnen und Beamte haben damals mit Unterstützung der FCG einen Bescheid bzgl. Ruhepause eingefordert, auch wenn sie dann später in das Gleitzeitdurchrechungsmodell gewechselt haben.

Diese Beamtinnen und Beamten erhalten nunmehr die Zeit der Pause für den Zeitraum bis zur Optierung in dieses System berechnet und in weiterer Folge abgegolten.

Ein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, welche bereit waren diese Verfahren auch zu führen, obwohl dies ja sehr lange gedauert hat!

Auf jeden Fall wird es nun zu Nachzahlungen an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen kommen.

Auch wenn es sieben Jahre dauert- wir lassen nicht locker!
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MITARBEITERBETEILIGUNG

MITARBEITERBETEILIGUNG 2019
AUSZAHLUNG IM MAI TROTZ VERSCHIEBUNG
DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung beträgt für das Jahr 2019  889,–Euro brutto

Sie setzt sich aus der EBIT-Prämie in Höhe von 834,- Euro und einer Sonderprämie von 55,- Euro zusammen. Die Auszahlung der Prämie wurde bisher immer anlässlich der Hauptversammlung (HV) genehmigt. Die HV wurde aufgrund des Coronavirus verschoben, ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Der Vorstand der Post hat jedoch beschlossen, die Auszahlung der EBIT-Prämie – unabhängig vom Termin der Hauptversammlung – dennoch bereits im Mai 2020 vorzunehmen.

Die Sonderprämie folgt mit dem Juligehalt. Wenn Sie bis Ende Juni ein mitarbeiterkonto99 haben, wird die Sonderprämie (55,–) brutto für netto (das bedeutet steuerfrei) auf dieses Gehaltskonto ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2019 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag.

Keine Auszahlung erfolgt beispielsweise
– bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2019
– bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Die Auszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

FCG fordert: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 16. April 2020 22:08
An: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>
Cc: Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung
Priorität: Hoch

Sg. Herrn des Vorstandes der Österreichischen Post AG!

In dieser für uns alle herausfordernden Situation darf ich ihnen den § 70 (1) des Aktiengesetzes in Erinnerung rufen. „Der Vorstand hat im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre und der Arbeitnehmer das Unternehmen zu führen!“

Daher darf ich sie auffordern, die bereits im Aufsichtsrat beschlossene Mitarbeiterbeteiligung im Ausmaß von immerhin 889,– Euro für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG diesmal als Coronaprämie auszahlen, da diese dann nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen steuerfrei für alle Bediensteten wäre. Hier wurde in dem Gesetz bestimmt, dass bis zu € 3.000,– pro Arbeitnehmer im Jahr steuerfrei ausbezahlt werden dürfen. Dies würde für die Kollegenschaft bis zu € 400,– mehr netto für jeden auf dem Konto bedeuten.

Für die Kollegenschaft an der „Front“ die trotz mittlerweile vieler positiv auf Corona getesteten Postler Tag für Tag tolle Arbeit leisten, würde dies zumindest nach ihrer Zusage eine Coronaprämie von € 200,– auszahlen zu wollen, immerhin € 1089,– netto bedeuten. Die Reaktionen der Kollegenschaft über die € 200,– als Coronaprämie, also ca. € 4,– pro Tag für die Kollegenschaft, die tagtäglich ihre und die Gesundheit ihrer Familie damit aufs Spiel setzt, möchte ich ihnen hier lieber vorenthalten.
Für die Kollegenschaft die sehr flexibel auf Homeoffice umgestiegen ist, würde dies zumindest bis zu € 400,– mehr bedeuten.

Da die Unternehmensbeteiligung ohnehin nicht in der Hauptversammlung beschlossen wurde, sondern die Auszahlung im Mai von ihnen dem Vorstand, erwarte ich von ihnen diesen Beschluss dahingehend abzuändern, dass diese Summe steuerfrei (ca. 5 Millionen Euro mehr für die Kollegenschaft ohne Mehrkosten für das Unternehmen) entsprechend abzuändern. Es besteht also die Möglichkeit völlig legal diese Möglichkeit zu nutzen.

In Erwartung irgend einer Reaktion, wenn möglich aber einer positiven, verbleibe ich mit kollegialem Gruß,

Manfred Wiedner
Vorsitzenderstellv. ZA Post AG

Personalvertretung will bessere Anrechnung der großen Stücke

Derzeit verhandelt die Personalvertretung über eine Verbesserung der Anrechnung der „großen Stücke“ in der Zustellung. Derzeit werden 0,3% der beschrifteten Sendungen als sogenannte „große Stücke“ behandelt und in der Berechnung zeitlich anerkannt.

Da aus unserer Sicht sich die Anzahl dieser großen Briefe deutlich erhöht hat, wollen wir auch eine bessere Anrechnung erreichen. Eine Arbeitsgruppe des Zentralausschusses arbeitet intensiv daran, eine verbesserte Regelung zu vereinbaren.

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Post darf sich nicht hinter einem missglückten Gesetz verstecken!

Obwohl die Post zur kritischen Infrastruktur in diesem Land gehört, kann es nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen die den Risikogruppen angehören ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden. Zig positiv getestete Kolleginnen und Kollegen gibt es bei der Post bereits. Allein in der kleinen Zustellbasis in Zwettl an der Rodl im Mühlviertel (OÖ) wurden bereits 15 von 37 Bedienstete positiv getestet.

Diese Menschen sofort nach Hause zu schicken ist nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Diktion im Gesetz, Risikogruppen dürfen wenn sie besonders geschützt werden arbeiten, kann leider bei der Post nicht erkannt werden. Besonders geschützt? Leider fehlt es in vielen Dienststellen nach wie vor an ausreichend Desinfektionsmittel, Handschuhen und Schutzmasken!!
Vor allem da auch der namhafte Verfassungsjurist Heinz Mayer diese Bestimmung als klar verfassungswidrig hält und auch der Präsident der Ärztekammer nicht versehen kann, dass hier gefährdete Postler weniger Schutz bekommen sollen. (siehe Artikel „Die Presse“ unten)
Das Angebot des Unternehmens, dass diese Gruppen den Resturlaub 2019 und 10 Tage des Erholungsurlaubes 2020 verbrauchen sollten, um dann bis Ende Mai freigestellt zu werden, sollten alle die der Risikogruppe angehören aus Sicht der FCG, im Hinblick auf ihre Gesundheit und die ihrer Lieben annehmen. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass wenn es hier eine Gesetzesänderung gibt, der Urlaub auch wieder gut geschrieben wird. Denn die FCG hat natürlich sofort nach bekannt werden des Gesetzestextes bei der Verantwortlichen im Parlament für die gefährdeten Postler interveniert.

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Zur Info – Artikel aus der TZ „Die Presse“:

Verfassungsjurist zerpflückt Gesetz

Als „klar verfassungswidrig“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer das am Freitag im Nationalrat beschlossene Gesetz, wonach zur Covid- 19-Risikogruppe zählende Personen wie etwa ältere Menschen sowie jene mit relevanten Vorerkrankungen wie beispielsweise COPD und Diabetes kein Recht auf Homeoffice oder Freistellung haben, wenn sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind. „Menschen, die im Gesundheitsbereich, bei der Eisenbahn oder der Post beschäftigt sind, erhalten seitens der öffentlichen Hand weniger Schutz als alle anderen“, sagt indessen Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer. „Das ist weder fair, noch kann es rechtens sein.“

Einkommen und Gesundheit der MitarbeiterInnen schützen

Gut, dass es Politiker gibt welche die Gesundheit, aber auch das Einkommen der Arbeitnehmer schützen!!!

Während das Management der Post Grundrechte die im BDG verankert sind aufgrund der Coronakrise nun aushebeln möchte, sind es Politiker wie August Wöginger (ÖAAB) der sich ganz im Gegenteil, nach der Intervention der FCG/Post für die Beibehaltung aller Rechte auch im Parlament einsetzt und darüber hinaus auch einen Antrag auf steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung aller Prämien bis 3000,– jährlich einsetzt. D.h. das Geld kommt zu 100% beim Kollegen an.

Einige Beispiele:
• Die Post will den §79a Beamtendienstrechtsgesetz außer Kraft setzen, da hier bestimmt ist das jeder Beamte der um seine Gesundheit fürchten muss, ohne persönliche Nachteile seinen Arbeitsplatz jederzeit verlassen kann.
• Auch Kurzarbeit für Beamte einführen, wenn diese der Risikogruppe angehöhren und nicht mehr arbeiten dürfen. (20% Einkommensverlust)
• Einstellung aller Nebengebühren und Zulagen – auch der Dienstzulage (wenn der Kollege in Quarantäne Zuhause ist)
• Für Beamte im Homeoffice: Entfall des Fahrtkostenzuschusses und der Betriebssonderzulage (Aufwandsanteil und Erschwernisanteil)
• Dienstzuteilungen durch einfache Weisung ohne Verfahren und auch unterwertig ermöglichen! D.h. ein Beamter in PT3 wird auf Weisung als Briefträger verwendet!

Nicht mit uns Christgewerkschaftern: Alle diese Verschlechterungen für die Kollegenschaft konnten nicht nur verhindert, sondern darüber hinaus folgendes erreicht werden:

Dass nach wochenlangem mit wenig Erfolg behafteten Kampf mit dem Unternehmen Post nun endlich die Risikogruppen per Gesetz in Homeoffice bzw. bei vollen Bezügen nach Hause geschickt werden.

Wer davon betroffen ist sollte von der Behörde verständigt werden, da die Daten über die Medikamente von den Sozialversicherungsträgern direkt an das Gesundheitsministerium übermittelt werden. Sollte das nicht passieren, bitte beim Hausarzt eine Bestätigung einholen, dass man jedenfalls der Risikogruppe angehört und dem Vorgesetzten übergeben. Bei Problemen bitte einen FCG Personalvertreter kontaktieren oder die FCG Helpline 0800210099  wählen. Die Verweigerung der Annahme solcher Bestätigungen durch den Leiter des Personalamtes/büros, wie noch letzte Woche mehrfach passiert, sollte damit ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Darüber hinaus wird für alle Kolleginnen und Kollegen die im Homeoffice arbeiten, unter Quarantäne sind, oder vom Dienst frei gestellt wurden, das Pendlerpauschale für ALLE weiterhin berücksichtigt.

Wir werden auch nicht müde werden weiterhin die Schutzmittel zu fordern (wenn notwendig ebenfalls über die Politik) da unsere Umfrage bei der Kollegenschaft zeigt, dass bei einer Teilnahme von mittlerweile 1000 Kolleginnen, ca. 2/3 aller Dienststellen noch immer massive Probleme bei der Beschaffung bzw. Bereitstellung von Schutzmitteln haben. Ja und auch dadurch gibt es leider, wie von uns befürchtet und auch vorhergesagt, immer mehr Kolleginnen und Kollegen bei der Post die bereits positiv auf das Virus getestet wurden!!!

Bezeichnend auch der Wert auf die Frage, wie die Kollegenschaft das Krisenmanagement der Post bzw. der Regierung beurteilt.

Das Krisenmanagement der Regierung wird in der laufenden Umfrage mit „gut“ bezeichnet, dass der Post zeigt leider eher in Richtung „genügend“ (3,6).

Nach Abschluss der Umfrage und Auswertung aller Daten, werden wir wieder informieren.

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FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Sonderprämie von € 200,–für Mitarbeiter an der Front

200,– Euro Sonderprämie, für die Kollegenschaft an der Front? Für jene die tagtäglich ihre Gesundheit und die ihrer Familien aufs Spiel setzten. Und dies auch nur dann, wenn alles gut vorübergeht?! Also irgendwann Mitte Mai.

Die FCG hält weiterhin an ihrer Forderung eines 15. Monatsgehaltes fest und begründet dies wie folgt:

Am 12. März 2020, also zu Beginn bzw. dem Bekanntwerden des Ausmaßes der Coronakrise, war der Aktienkurs der Österreichischen Post AG bei 27,45 Euro! Heute, am 31. März, also nicht einmal 3 Wochen später, ist der aktuelle Kurs 32,– Euro und dies nur weil die Postler (auch die Risikogruppen) weiterhin alle Leistungen erbringen, als ob nichts passiert wäre. Diese Steigerung des Aktienkurses von 4,55,– Euro bei 67,55 Millionen Aktien bedeutet eine Wertsteigerung des Unternehmens Österreichische Post um mehr als 307.000.000,– Euro, nur von 12. März bis 31. März 2020. Und nun sollen die MitarbeiterInnen mit 3 Millionen abgespeist werden.
Wir fordern hier auch Helmut Köstinger und seine fsg auf, dass wir zumindest in dieser Frage bitte einmal,

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