Freundekonto99

FREUNDEKONTO99: DAS KOSTENGÜNSTIGE KONTO
FÜR FAMILIE UND FREUNDE

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist unsere bank99 erfolgreich gestartet. Bereits über 13.000 KundInnen haben ein Konto eröffnet, darunter viele Kolleginnen und Kollegen die ein miterarbeiterkonto99 eröffnet haben.
Selbstverständlich gehen auch hier die FCGler mit guten Beispiel voran, schließlich können sich die Konditionen, welche zwischen Unternehmen und Personalvertretung vereinbart wurden, sehen lassen.

Jeder der Bereits ein Mitarbeiterkonto eröffnet hat, kann bis zu 5 Freunde/Familie nennen, welche ein sehr attraktives „Freundekonto99“ machen können. Bei unserem freundekonto99 ist beispielweise die Kontoführung für ein Jahr kostenlos, auch danach zahlen Ihre Freunde und Familie nur die Hälfte.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gehaltsverhandlungen starten am 6. Mai

Anlässlich der am 6. Mai beginnenden KV- Verhandlungen haben wir dem Postvorstand heute einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt. Dieser umfasst allgemeine gehaltsrechtliche Forderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie einige rahmenrechtliche Forderungen für unsere KV- Neu KollegInnen. Ergänzt wird das Forderungspaket durch eine Reihe von Zusatzforderungen.

Gehaltsrechtliche Forderungen:
Eine deutliche Erhöhung über der Inflationsrate aller KV- und IST- Gehälter und Löhne, der Lehrlingsentschädigung, der dynamisierten Nebengebühren und Zulagen für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen.

Für die Berechnung der Inflation wird als Basis der Durchschnitt der publizierten letzten 12 Monate (April 2019 bis März 2020) herangezogen. Weiters ist die gute wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Post AG im Jahr 2019 zu berücksichtigen.
Der Gehaltsabschluss soll für 12 Monate und so rechtzeitig erfolgen, dass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2020 gesichert ist.

Rahmenrechtliche Forderungen für KV-Neu MitarbeiterInnen:

-Verbesserungen im Rahmenrecht (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Paketstückgeld, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Nachtdienstgeld, Zulage für erschwerten Dienst in den VZ Brief und Paket)
-Erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA
-Wahlmöglichkeit über die Art der Überstundenabgeltung (Geld oder Freizeit)

Weitere Forderungen:

-Anerkennung der bezahlten Pause als Dienstzeit
-Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle Mitarbeitergruppen
-Erhöhung des Lenkertaggeldes
-Mehrleistungszuschlag für DO-Angestellte
-Vertragsanpassungen für MitarbeiterInnen in der Vorsortierung
-Ernennungen von allen Beamten mit den Voraussetzungen lt. BDG 1979
-Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen: „Zukünftige Arbeitszeiten im Zeichen der Digitalisierung“ und „Altersgerechte Arbeitsplätze“

Das Verhandlungsteam:

Helmut KÖSTINGER       Martin PALENSKY       Manfred WIEDNER

Richard KÖHLER                   Andreas SCHIEDER             Romanus FENNES

Bessere Anrechung der Großbriefe

Die Personalvertretung hat heute den Vorschlag des Managements zur besseren Anrechnung der Großbriefe angenommen.

Da sich die Anzahl der großformatigen Briefe ( als Großbrief gelten Sendungen größer als B4 und dicker als 3cm. Darüber hinaus auch Plastiksäckchen, die zwar größer als dieses Format sind, allerdings in die Hbfa eingelegt werden können ) in den letzten Jahren erhöht hat, haben wir immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen und wollten eine bessere Berücksichtigung erreichen.

Um flächendeckende über Wochen dauernde Zählungen nicht notwendig zu machen, wird ab der nächsten Systemisierung der Pauschal- Wert der Anrechnung der Großbriefe von 0,3% der Sendungsmenge auf 0,5% der Sendungsmenge erhöht bzw. verbessert. (Waren bis jetzt bei 1000 Sendungen am Tag 15 Großstücke in der Woche anerkannt werden es nun 25 Großstücke in der Woche sein.)

Die MitarbeiterInnen können jedoch auch vor der SYS eine Zählung verlangen, wenn dieser Wert für einzelne Rayone nicht ausreicht. Bei einer Zählung wird dann dieser gezählte Wert anerkannt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Pause nach 6 Stunden?

Antwort des Personalchefs: 

Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Sonntag, 26. April 2020 10:50
An: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Cc: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Pausenbuchung

Sehr geehrter Herr Wiedner, lieber Manfred!

Zu deinem an Herrn Modliba gerichteten Email darf ich dir mitteilen, dass sowohl die europäischen als auch an die innerstattlichen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit entsprechende Aufzeichnungen verlangen und die vorgeschriebenen Dienstunterbrechungen/Pausen einzuhalten sind. So hat erst vor einigen Monaten der europäische Gerichtshof in der Rechtssache EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 C-55/18 noch einmal eindeutig festgestellt, dass detaillierte Zeitaufzeichnungen – auch für Außendienstmitarbeiter – zu führen sind.

Soweit überblickbar, wurden diese Rechtsgrundlagen bisher nicht außer Kraft gesetzt, so dass sie weiter gelten und einzuhalten sind.

Dein Vorschlag ist somit leider nicht umsetzbar.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl

 

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 15:19
An: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Betreff: Automatisches abziehen der Pause

Sg. Herr Modliba!

Schon in den letzten Wochen sind immer wieder KollegInnen an mich herangetreten ob man nicht in der Ausnahmesituation darauf verzichten könnte nach sechs Stunden Dienst automatisch die Pause abzuziehen, zumal es eigentlich nirgends eine Möglichkeit gibt diese Pause auch zu machen. Und eine halbe Stunde im Auto sitzen macht auch niemand. Und was machen die, die eine Fußtour haben oder eine Mopedtour?

Und jeder der seine Pause machen möchte (kann) hat ohnehin die Möglichkeit die Pause zu buchen.

Nun hat sich diese Problematik mit dem gestaffelten Dienstbeginn nochmals verschärft. Jene KollegInnen die erst später beginnen haben überhaupt kein Interesse irgendwo 30 Minuten zu sitzen. Ihnen wird also in Wahrheit von ihrer Dienstzeit einfach 30 Minuten abgezogen und dies in einer Zeit wo alle am Anschlag sind, wie ich mich heute selbst in einer Zustellbasis überzeugen konnte.

Es wäre also ein Zeichen der Fairness gegenüber unserer Kollegenschaft auf den automatischen Abzug der Pause bis zur Normalisierung der Situation zu verzichten.

In Erwartung einer positiven Antwort verbleibe ich mit den besten Wünschen für ein schönes Osterfest,

Manfred Wiedner
Vorsitzenderstellv. ZA

Paketflut: FCG fordert Stückgeld für alle

Der Trend zu immer mehr Onlinebestellungen hat sich durch die Krise nochmals verstärkt.

Vor allem Privatkunden bestellen immer mehr und was noch dazu kommt ist, dass auch diese Pakete immer schwerer werden.

Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich deutlich mehr Personal einzustellen und darauf zu achten, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen auch bleiben.

Als FCG vertreten wir den Standpunkt, dass auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Kollektivvertrages ein Stückgeld für zugestellte Pakete eingeführt werden soll.

Dies wird mit Sicherheit eine der Forderungen bei den Gehaltsverhandlungen sein.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Regelung ab 4. Mai/ Covid 19 „Risikogruppen“

Risikogruppen Covid 19: Jetzt auch für die Post…

In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Am Mittwoch wurde im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt.
Es ist ein Beschluss im Nationalrat notwendig, damit die Regelung mit 4. Mai 2020 in Kraft treten kann.
Eckpunkte der Regelung die ab 4 Mai auch für unserer Kolleginnen und Kollegen gelten wird:
• Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
• Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden.
• Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
• Dafür gilt folgender Stufenplan:
-Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
-Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
-Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
Im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden
Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Gehaltsverhandlung bei der Post

Am 6. Mai 2020 beginnen die Gehaltsverhandlungen bei der Post!

Aufgrund der derzeitigen Situation (Covid19) wird das Verhandlungsteam der GPF verkleinert. Von der FCG wurde Manfred Wiedner und Andreas Schieder ins  Verhandlungsteam entsandt.

Durch die Coronakrise dürften die Verhandlungen diesmal besonders interessant werden. Diese müssen derzeit über Videokonferenzen abgehalten werden, was die Sache nicht einfacher machen wird.

Wir, als das FCG Verhandlungsteam werden jedenfalls versuchen neben der prozentuellen Erhöhung, die einmalige Chance zu nützen eine beträchtliche Einmalzahlung netto als Coronaprämie für alle Kolleginnen und Kollegen der Post zu bekommen.
Die Reaktionen der Kollegenschaft auf die vom Management gebotenen ca. € 4,– täglich als Prämie (gesamt maximal € 200,–), wenn man von Mitte März bis Ende Mai 2020 an der Front arbeitet, möchten wir auf einer öffentlichen Plattform lieber nicht wieder geben.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Nachzahlungen erreicht

Im Jahr 2013 wurde mit Zustimmung der fsg im Zentralausschuss die Ist- Zeit mit Durchrechnungsmodell in der Zustellung eingeführt. Im Zuge dessen wurde auch die Pause als Dienstzeit nicht mehr anerkannt, sodass sich dadurch die Netto Arbeitszeit für Beamte um 2,5h pro Woche erhöht hat.

Viele Beamtinnen und Beamte haben damals mit Unterstützung der FCG einen Bescheid bzgl. Ruhepause eingefordert, auch wenn sie dann später in das Gleitzeitdurchrechungsmodell gewechselt haben.

Diese Beamtinnen und Beamten erhalten nunmehr die Zeit der Pause für den Zeitraum bis zur Optierung in dieses System berechnet und in weiterer Folge abgegolten.

Ein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, welche bereit waren diese Verfahren auch zu führen, obwohl dies ja sehr lange gedauert hat!

Auf jeden Fall wird es nun zu Nachzahlungen an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen kommen.

Auch wenn es sieben Jahre dauert- wir lassen nicht locker!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

MITARBEITERBETEILIGUNG

MITARBEITERBETEILIGUNG 2019
AUSZAHLUNG IM MAI TROTZ VERSCHIEBUNG
DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung beträgt für das Jahr 2019  889,–Euro brutto

Sie setzt sich aus der EBIT-Prämie in Höhe von 834,- Euro und einer Sonderprämie von 55,- Euro zusammen. Die Auszahlung der Prämie wurde bisher immer anlässlich der Hauptversammlung (HV) genehmigt. Die HV wurde aufgrund des Coronavirus verschoben, ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Der Vorstand der Post hat jedoch beschlossen, die Auszahlung der EBIT-Prämie – unabhängig vom Termin der Hauptversammlung – dennoch bereits im Mai 2020 vorzunehmen.

Die Sonderprämie folgt mit dem Juligehalt. Wenn Sie bis Ende Juni ein mitarbeiterkonto99 haben, wird die Sonderprämie (55,–) brutto für netto (das bedeutet steuerfrei) auf dieses Gehaltskonto ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2019 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag.

Keine Auszahlung erfolgt beispielsweise
– bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2019
– bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Die Auszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

FCG fordert: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 16. April 2020 22:08
An: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>
Cc: Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung
Priorität: Hoch

Sg. Herrn des Vorstandes der Österreichischen Post AG!

In dieser für uns alle herausfordernden Situation darf ich ihnen den § 70 (1) des Aktiengesetzes in Erinnerung rufen. „Der Vorstand hat im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre und der Arbeitnehmer das Unternehmen zu führen!“

Daher darf ich sie auffordern, die bereits im Aufsichtsrat beschlossene Mitarbeiterbeteiligung im Ausmaß von immerhin 889,– Euro für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG diesmal als Coronaprämie auszahlen, da diese dann nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen steuerfrei für alle Bediensteten wäre. Hier wurde in dem Gesetz bestimmt, dass bis zu € 3.000,– pro Arbeitnehmer im Jahr steuerfrei ausbezahlt werden dürfen. Dies würde für die Kollegenschaft bis zu € 400,– mehr netto für jeden auf dem Konto bedeuten.

Für die Kollegenschaft an der „Front“ die trotz mittlerweile vieler positiv auf Corona getesteten Postler Tag für Tag tolle Arbeit leisten, würde dies zumindest nach ihrer Zusage eine Coronaprämie von € 200,– auszahlen zu wollen, immerhin € 1089,– netto bedeuten. Die Reaktionen der Kollegenschaft über die € 200,– als Coronaprämie, also ca. € 4,– pro Tag für die Kollegenschaft, die tagtäglich ihre und die Gesundheit ihrer Familie damit aufs Spiel setzt, möchte ich ihnen hier lieber vorenthalten.
Für die Kollegenschaft die sehr flexibel auf Homeoffice umgestiegen ist, würde dies zumindest bis zu € 400,– mehr bedeuten.

Da die Unternehmensbeteiligung ohnehin nicht in der Hauptversammlung beschlossen wurde, sondern die Auszahlung im Mai von ihnen dem Vorstand, erwarte ich von ihnen diesen Beschluss dahingehend abzuändern, dass diese Summe steuerfrei (ca. 5 Millionen Euro mehr für die Kollegenschaft ohne Mehrkosten für das Unternehmen) entsprechend abzuändern. Es besteht also die Möglichkeit völlig legal diese Möglichkeit zu nutzen.

In Erwartung irgend einer Reaktion, wenn möglich aber einer positiven, verbleibe ich mit kollegialem Gruß,

Manfred Wiedner
Vorsitzenderstellv. ZA Post AG