FCG fordert: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung
Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Donnerstag, 16. April 2020 22:08
An: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>
Cc: Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Steuerfreie Auszahlung der Unternehmensbeteiligung
Priorität: Hoch
Sg. Herrn des Vorstandes der Österreichischen Post AG!
In dieser für uns alle herausfordernden Situation darf ich ihnen den § 70 (1) des Aktiengesetzes in Erinnerung rufen. „Der Vorstand hat im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre und der Arbeitnehmer das Unternehmen zu führen!“
Daher darf ich sie auffordern, die bereits im Aufsichtsrat beschlossene Mitarbeiterbeteiligung im Ausmaß von immerhin 889,– Euro für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG diesmal als Coronaprämie auszahlen, da diese dann nach den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen steuerfrei für alle Bediensteten wäre. Hier wurde in dem Gesetz bestimmt, dass bis zu € 3.000,– pro Arbeitnehmer im Jahr steuerfrei ausbezahlt werden dürfen. Dies würde für die Kollegenschaft bis zu € 400,– mehr netto für jeden auf dem Konto bedeuten.
Für die Kollegenschaft an der „Front“ die trotz mittlerweile vieler positiv auf Corona getesteten Postler Tag für Tag tolle Arbeit leisten, würde dies zumindest nach ihrer Zusage eine Coronaprämie von € 200,– auszahlen zu wollen, immerhin € 1089,– netto bedeuten. Die Reaktionen der Kollegenschaft über die € 200,– als Coronaprämie, also ca. € 4,– pro Tag für die Kollegenschaft, die tagtäglich ihre und die Gesundheit ihrer Familie damit aufs Spiel setzt, möchte ich ihnen hier lieber vorenthalten.
Für die Kollegenschaft die sehr flexibel auf Homeoffice umgestiegen ist, würde dies zumindest bis zu € 400,– mehr bedeuten.
Da die Unternehmensbeteiligung ohnehin nicht in der Hauptversammlung beschlossen wurde, sondern die Auszahlung im Mai von ihnen dem Vorstand, erwarte ich von ihnen diesen Beschluss dahingehend abzuändern, dass diese Summe steuerfrei (ca. 5 Millionen Euro mehr für die Kollegenschaft ohne Mehrkosten für das Unternehmen) entsprechend abzuändern. Es besteht also die Möglichkeit völlig legal diese Möglichkeit zu nutzen.
In Erwartung irgend einer Reaktion, wenn möglich aber einer positiven, verbleibe ich mit kollegialem Gruß,
Manfred Wiedner
Vorsitzenderstellv. ZA Post AG