Post darf sich nicht hinter einem missglückten Gesetz verstecken!

Obwohl die Post zur kritischen Infrastruktur in diesem Land gehört, kann es nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen die den Risikogruppen angehören ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden. Zig positiv getestete Kolleginnen und Kollegen gibt es bei der Post bereits. Allein in der kleinen Zustellbasis in Zwettl an der Rodl im Mühlviertel (OÖ) wurden bereits 15 von 37 Bedienstete positiv getestet.

Diese Menschen sofort nach Hause zu schicken ist nicht nur ein Gebot der Stunde, sondern gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Diktion im Gesetz, Risikogruppen dürfen wenn sie besonders geschützt werden arbeiten, kann leider bei der Post nicht erkannt werden. Besonders geschützt? Leider fehlt es in vielen Dienststellen nach wie vor an ausreichend Desinfektionsmittel, Handschuhen und Schutzmasken!!
Vor allem da auch der namhafte Verfassungsjurist Heinz Mayer diese Bestimmung als klar verfassungswidrig hält und auch der Präsident der Ärztekammer nicht versehen kann, dass hier gefährdete Postler weniger Schutz bekommen sollen. (siehe Artikel „Die Presse“ unten)
Das Angebot des Unternehmens, dass diese Gruppen den Resturlaub 2019 und 10 Tage des Erholungsurlaubes 2020 verbrauchen sollten, um dann bis Ende Mai freigestellt zu werden, sollten alle die der Risikogruppe angehören aus Sicht der FCG, im Hinblick auf ihre Gesundheit und die ihrer Lieben annehmen. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass wenn es hier eine Gesetzesänderung gibt, der Urlaub auch wieder gut geschrieben wird. Denn die FCG hat natürlich sofort nach bekannt werden des Gesetzestextes bei der Verantwortlichen im Parlament für die gefährdeten Postler interveniert.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Zur Info – Artikel aus der TZ „Die Presse“:

Verfassungsjurist zerpflückt Gesetz

Als „klar verfassungswidrig“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer das am Freitag im Nationalrat beschlossene Gesetz, wonach zur Covid- 19-Risikogruppe zählende Personen wie etwa ältere Menschen sowie jene mit relevanten Vorerkrankungen wie beispielsweise COPD und Diabetes kein Recht auf Homeoffice oder Freistellung haben, wenn sie in der kritischen Infrastruktur tätig sind. „Menschen, die im Gesundheitsbereich, bei der Eisenbahn oder der Post beschäftigt sind, erhalten seitens der öffentlichen Hand weniger Schutz als alle anderen“, sagt indessen Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer. „Das ist weder fair, noch kann es rechtens sein.“