Comebackplan +500.000 Arbeitsplätze

Corona: Regierung bereitet wirtschaftlichen „Comebackplan“ vor

Erklärtes Ziel der Regierung ist es, 500.000 Menschen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen. 

Die Regierung bereitet einen wirtschaftlichen „Comebackplan“ zur Bewältigung der Coronakrise vor. Dieser Plan wird in die drei Themenblöcken „Arbeit“, „Ökologisierung & Digitalisierung“ sowie „Standortstärkung“ gegliedert, die jeweils von einem Minister zentral betreut und mit den zuständigen Fachministerinnen und Fachministern im Detail verantwortet werden. Ziel ist es, damit innerhalb eines Jahres eine halbe Mio. Menschen wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen.

„Es geht um das Ziel, bis in einem Jahr 500.000 Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, die jetzt in Kurzarbeit oder arbeitslos sind“, betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag vor Journalisten. Dazu werde es ein Bündel an Maßnahmen geben, das auch Elemente umfasst, um Menschen auf die Herausforderungen der Zukunft am Arbeitsmarkt vorzubereiten.

  • Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
  • Ökologisierung & Digitalisierung
  • Standortstärkung

Außerdem werde man auf die steuerliche Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen setzen, so Kurz. Dies sei sowohl eine wesentliche Basis für den Wirtschaftsstandort als auch wichtig, damit den arbeitenden Menschen mehr Geld zur Verfügung stehe.

Bei der Ökologisierung & Digitalisierung geht es laut dem Papier darum, die österreichische Wirtschaft nachhaltig und ökologisch zu transformieren und damit fit für den Wettbewerb der Zukunft zu machen. Dafür brauche es Investitionen in klimafreundliche Technologien und den öffentlichen Verkehr, den Ausbau der digitalen Services sowie des Breitbands im ländlichen Raum ebenso wie eine Ökologisierung des Steuersystems.

Um so wichtiger ist jetzt unter anderem das Paketstückgeld für die KV Mitarbeiter*innen umzusetzen, damit die Kolleg*innen auch weiterhin im Unternehmen Post bleiben und nicht zu den vielen Arbeitsplätzen des „Comebackplans“ wechseln.

Auch die Erhöhung der Essensbons die sogar jetzt steuerfrei möglich ist, sollte gelingen.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

E- Bike Schnuppertage

Angebot buchen unter: http://www.postsozial.at

AUSNAHME VOM GESTAFFELTEN DIENSTBEGINN VERLÄNGERT

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in einigen Dienststellen konnte ab 21.12. unter gewissen Rahmenbedingungen der gestaffelte Dienstbeginn reduziert bzw. aufgehoben werden. Bei diesen Dienststellen wird diese Regelung vorerst bis 18. Mai 2021 verlängert.

Als FCG treten wir dafür ein, dass der gestaffelte Dienst über den 18. Mai hinaus, überall wo das möglich ist, reduziert bzw. aufgehoben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

_______________________________________________

 

 

Covid- Testung im Betrieb/ Regelung

Auszug aus der Anweisung des Betriebes bzgl. Covid- 19 Testungen:

_____________________________________________________________

Liebe Kolleg*innen!

Im Hinblick auf die derzeitige negative Entwicklung der Infektionszahlen und zur Unterbrechung von Infektionsketten wird die Teststrategie bei der Österreichischen Post AG verschärft bzw. ausgedehnt.

Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird an allen Dienststellen – mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen – eine verpflichtende wöchentliche COVID-19-Testung ein- bzw. weitergeführt. Des Weiteren sollen an Hotspot-Dienststellen anlassbezogen Testungen durchgeführt werden.

Folgende Änderungen werden festgelegt (genaue Detailinformationen zu den einzelnen Standorten à siehe Beilage

  1. Logistikzentren: Erhöhung der wöchentlichen COVID-19-Testungen von 8 % auf mindestens 20 %  
  2. Standorte mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen (ausgenommen LZ): Einführung bzw. Weiterführung von wöchentlichen COVID-19-Testungen von mindestens 20% (ausgenommen Wien)
  3. Wien (alle Standorte): Weiterführung von COVID-19-Testungen im Rahmen der Aktion „Alles gurgelt“ (ausgenommen Mitarbeiter*innen der Produktion in den LZ). Die Mitarbeiter*innen sind aktiv von den Führungskräften zu animieren, dieses Testangebot zu nutzen
  4. Hotspot-Dienststellen: positive Fälle > 5% der Mitarbeiter*innen à Durchtestung aller Mitarbeiter*innen mindestens 2 Mal  à situationsabhängig auch häufiger

Folgende Testmöglichkeiten sind vorgesehen:

  1. Betriebliche Testungen (Antigen-Tests)

Zur Unterstützung der Teststrategie des Bundes wurden Unternehmen aufgerufen, Teststraßen einzurichten. Die ÖPAG hat sich für dieses Angebot registriert und hat folgende Standorte (LZ, ZB samt Overhead) für eine Rückerstattung angemeldet:

  • Wernberg à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
  • Villach à Durchführung durch AMed: Dr. Grohmann
    • Wals à Durchführung durch AMed: Dr. Hofer
  • Allhaming à Durchführung durch externe Anbieter
  • Inzersdorf, Kalsdorf, Graz, Hagenbrunn, St. Pölten à Durchführung durch externe Anbieter

Die Teilnehmer an dieser Testung erhalten einen elektronischen Nachweis über Ihr Testergebnis. Dazu ist es erforderlich personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse) in eine Plattform einzugeben. Nur medizinisches Personal hat hierbei Zugriff auf die Plattform und die Testergebnisse (Screening-Programm nach § 5a Epidemiegesetz).

Ein Speichern der Daten (woanders als auf der Plattform) bzw. ein Aufheben von Papiernotizen darf durch die ÖPAG nicht erfolgen.

  1. Weitere ausgewählte Standorte bei denen Testungen durchgeführt werden

„Alles gurgelt“ ist eine Initiative der Stadt Wien. Eine Teilnahme ist für Mitarbeiter*innen die in Wien wohnhaft sind oder in Wien arbeiten vorgesehen; die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit sich 2 Mal wöchentlich PCR testen zu lassen. Diese Aktion wird an vier ausgewählten Standorten (> 500 Mitarbeiter*innen) zusätzlich unterstützt, indem die Testkits vor Ort abgeholt und nach Testung wieder abgegeben werden können.

Das Testergebnis hat der*die Mitarbeiter*in bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen; aus Datenschutzgründen dürfen seitens der ÖPAG keine Aufzeichnungen über die Testergebnisse geführt werden. Des Weiteren darf die Bestätigung keinesfalls von der Führungskraft kopiert, aufbewahrt bzw. gesammelt werden.

  • Testungen durch eingeschulte Mitarbeiter*innen an allen anderen Standorten:

Dienststellen > 100 Mitarbeiter*innen bzw. Hotspot Dienststellen führen die Testungen unter Anleitung einer geschulten Person (nach Unterweisung durch eine*n Arbeitsmediziner*in) selbständig durch.

Die Bestellung der Antigentests soll durch den Fachbereich zur leichteren Handhabung einmal im Monat über Frau Sabine Krispel erfolgen. Dies betrifft die Antigen-Testungen, die durch Arbeitsmediziner*innen bzw. durch geschultes Personal durchgeführt werden. Werden Testungen durch externe Anbieter durchgeführt ist keine Bestellung erforderlich.

Ein ärztlich bestätigter Nachweis einer Infektion – in den letzten 6 Monaten – wird einem negativen Testergebnis gleichgehalten.

Bessere Absicherung im Homeoffice

Aufgrund der nunmehr beschlossenen Regelungen zum Homeoffice sind nun unsere Mitarbeiter*innen deutlich besser abgesichert.

Seit 1. April, gelten neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. So gibt es unter anderem einen unbefristeten Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei der Arbeit von zu Hause.

Haushaltsangehörige müssen nicht für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers haften. Der Steuervorteil des Homeoffice- Pakets von bis zu 300 Euro wurde bereits im Februar in Kraft gesetzt.

Eckpunkte:

  • Schriftliche Vereinbarung muss vorliegen ( Betriebsvereinbarung ist nun voranzutreiben)
  • Arbeitsinspektoren dürfen Wohnung nicht betreten
  • 300 Euro können geltend gemacht werden

Der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets gilt teilweise rückwirkend bereits für das Coronajahr 2020. Beim Kauf ergonomischer Einrichtung für die Arbeit zu Hause – insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung – können 300 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür muss man aber mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet haben. Arbeitgeber können außerdem ihren Beschäftigten in den Jahren 2021 bis 2023 – bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag und maximal jedoch 300 Euro pro Kalenderjahr – eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale zahlen.

Die steuerrechtlichen Regelungen des Homeoffice-Gesetzespakets sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.

 

100% Tag heute – Paketflut morgen

Der Osterstress in der Zustellung geht nahtlos weiter, da bereits der erste Tag nach den Feiertagen mit einem mehr als 100% Tag durch ein „Sonderkuvert“ begann.

Es ist nicht einzusehen, dass es dafür keine zusätzlich Abgeltung gibt, zumal diese Tage kaum in den Systemisierungen berücksichtigt sind.

Viele Kolleg*innen wundern sich nur mehr über die Mehrheitsfraktion fsg, die vieles geschehen lässt. Immerhin wurde von ihnen eine Tafel Schokolade gefordert (believe or not).

Aufgrund der deutschen Feiertagsregelungen ist ab Mittwoch mit einer riesigen Paketmenge zu rechnen. Hier haben wir rechtzeitig Verstärker eingefordert, die jedoch nur teilweise zugesagt wurden.

Bei der Sitzung am 8. April werden nochmal eine Abgeltung für den 100% Tag verlangen!

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

 

Unermüdlicher Einsatz = Rudolf Plieschnig

Am 31. März 2021 war es für Kollegen Rudolf Plieschnig aus der Zustellbasis 9181 Feistritz im Rosenthal soweit, sein letzter Arbeitstag war gekommen. Unser FCG Personalausschussvorsitzende Adam Krampf überreichte ihm zu diesem Anlass ein kleines Dankeschön. Rudolf Plieschnig ist seines Zeichens ein Beamter und hat seinen Dienst bis zum 65. Lebensjahr verrichtet.
Nicht nur als Kollege war er sehr beliebt, er war auch einer der beliebtesten Postler in ganz Österreich, durch seine wunderschönen Schnitzereien war er in ganz Kärnten bekannt und geschätzt.
Er selbst sagt, er war sehr gerne als Zusteller unterwegs auch noch mit seinen 65. Jahren, obwohl es sehr oft anstrengend und stressig war. Für ihn selbst ist es zu spät aber er ist der Meinung das es endlich an der Zeit wäre für seine Kolleginnen und Kollegen die Schwerarbeitsregelung einzuführen.

Wir wünschen Kollegen Plieschnig alles Gute, Gesundheit und vor allem viel Spaß in seiner nun gewonnen großzügigen Freizeit.

Herzliche Gratulation und Dank für den unermüdlichen Einsatz.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Risikogruppe: Verordnung wird bis Ende Mai verlängert

Arbeits- und Gesundheitsministerium werden die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, in einer gemeinsamen Verordnung bis Ende Mai verlängern. Die Verordnung soll in den nächsten Tagen kundgemacht werden, hieß es heute in einer Mitteilung der Ministerien.

Gleichzeitig wird an einem medizinischen Konzept gearbeitet, wie jene Menschen aus der Risikogruppe, die bereits geimpft sind, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Die Regelung werde nun um weitere zwei Monate verlängert, „um Personen, die aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, unverändert Schutz zu bieten“, wird Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert.

(ORF)

Westbahn. Betriebsrat wechselte zur FCG

Der Kurier berichtete über die Enttäuschung des Betriebsrates über die VIDA und den Wechsel zur FCG:

Kommt jetzt auch noch Dauersystemisierung?

Von den Mitarbeiter*innen in den Filialen wird viel abverlangt, stehen sie doch tagtäglich im Kundenkontakt und versuchen unter dem schwierigen Umfeld der Corona- Pandemie, auch noch den Kontenverkauf anzukurbeln.

Jetzt soll auch noch über ein „Prognosemodell“ eine Art „Dauersystemisierung“ erprobt werden.

Wir stehen solchen Plänen sehr kritisch gegenüber, da es für die Kolleg*innen möglicherweise noch größere Flexibilität abverlangt. Ohne das sich das Einkommen der betroffenen Mitarbeiter*innen deutlich erhöht, sind solche Vorhaben kaum denkbar.

Am Donnerstag den 25. März soll eine Gesprächsrunde offene Fragen beantworten. Danach wird auch innerhalb der Personalvertretung zu klären sein, wie mit diesen Überlegungen umgegangen wird…