Mystery Shopping in Filialen

Die Post will eine externe Firma beauftragen, im Bereich Vertrieb-Filialen im Rahmen eines Mystery Shoppings die Einhaltung von internen Service-Standards in Bezug auf Service und Schalterkontakt und die Vertriebsleistung bezüglich A1- und bank99-Produkte überprüfen zu lassen.

Dieses „Mystery Shopping“ bedarf einer Vereinbarung mit der zentralen Personalvertretung der Post AG, um umgesetzt werden zu können.

Am Dienstag den 23. März wird dazu eine Arbeitsgruppe des Unternehmens und der Personalvertretung tagen und Rahmenbedingungen dazu  besprechen.

Die Einführung solcher Regelungen könnte auch über eine Schlichtungsstelle in einem sogenannten Schlichtungsverfahren erzwungen werden, sofern die Gespräche zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung scheitern.

Nähere Informationen dazu folgen…

 

Termine für die Kollektivvertragsverhandlungen 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Termin für die KV bzw. Gehaltsverhandlungen wurden bereits fixiert.

10. Mai  von 13.00 – 14.00 h

 18. Mai von 15.30 – 16.30 h

 7. Juni , 14.00 h (open end)

Die Postgewerkschaft hat folgende 5 Personen für die KV Verhandlungen nominiert:

fsg: Köhler, Köstinger, Palensky

FCG: Manfred Wiedner und Andreas Schieder

Mitgliedsanmeldungsblatt-Stand-Februar-2020-1

Risikogruppenverordnung vor Verlängerung

In einer Woche Beschluss erwartet!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die einer besonders gefährdeten Personengruppe angehören, für die am Arbeitsplatz keine Vorkehrungen zum Schutz vor COVID-19 getroffen werden können und die keine Möglichkeit auf Homeoffice haben, können vom Dienst freigestellt werden. Eine Verordnung der Arbeitsministerin sowie eine Dienstrechts-Novelle für öffentliche Bedienstete sehen vorerst eine Freistellung bis 31. März 2021 vor.

Derzeit verhandeln das Gesundheits- und das Arbeitsministerium die Verlängerung der Risikogruppenverordnung.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PS: Als FCG Post treten wir für eine Verlängerung dieser Verordnung bis zumindest 30. Juni 2021 ein.

Erschwerte Bedingungen in Liezen

Von Frühlingsbeginn wie es die „Wien- Manager“ momentan erleben, können unsere Kolleginnen und Kollegen in Liezen nur träumen.

Der lange Winter macht in vielen Gebieten in Österreich die Zustellung zur täglichen Herausforderung. Daher fordern wir als FCG schon sehr lange, eine bessere Berücksichtigung der Topographie und der Wetterlage auch bei den Systemisierungen. Die steigenden Paketmengen sind bei diesen Witterungsverhältnissen noch schwieriger zu bewältigen und bringen unsere Mitarbeiter*innen an die Leistungsgrenze.

Wo bleibt da die Schwerarbeiterregelung und das Stückgeld für alle, fragen sich viele Kolleg*innen zu recht.

Beides wollen wir als FCG für unsere Mitarbeiter*innen durchbringen und erreichen!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Variantenmodell aus Sicht des Betriebes…

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 die Antwort bzgl. der weiteren Vorgangsweise des Betriebes in der Frage des Variantenmodells ist unten dargestellt. 

Aus unserer Sicht müssen alle Sendungsmengen, vor allem die Pakete der Sonderschichten, sowie die Steigerungen dazu berücksichtigt werden. Auch die unterschiedliche Topographie und Wetterlage muss eine stärkere Rolle spielen.

Über die weiteren Schritte werden wir berichten, sobald der Zentralausschuss dazu eine Sitzung einberufen hat.

Für Rückfragen stehen auch die FCG Personalvertreter*innen jederzeit zur Verfügung!

___________________________________________________________________________

Antwort des Management auf die Stellungnahme des Zentralausschusses: 

Zur übermittelten Stellungnahme zur „Variantenverschneidung in der Brief- und Verbundzustellung“ der Österreichischen Post AG nehmen wir wie folgt Stellung:

Wir haben in den 8 Verhandlungsrunden die Fragen des Verhandlungsteams des Zentralausschusses umfassend beantwortet und diskutiert. Wir nehmen die geäußerten Bedenken und aufgezeigten Problemstellungen sehr ernst und sind bestrebt, dafür entsprechende Lösungen zu finden. Dies gilt auch für die in der übermittelten Stellungnahme zusammengefassten Punkte. Wir sind überzeugt mit der Variantenverschneidung besser auf Sendungsmengenschwankungen reagieren zu können und damit für die Mitarbeiter*innen eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung = durchschnittlich 8 Stunden pro Tag mit einer geringeren Schwankungsbreite als bisher für das ganze Jahr sicherstellen zu können.

Durch die Variantenverschneidung können wir in den Hochsaison-Monaten die Sendungsmengen mit einer größeren Anzahl an Stamm-Rayonen bedienen und die durch die größeren Sendungsmengen entstehende Belastung auf mehr Mitarbeiter*innen aufteilen. Im Gegenzug können in Monaten mit geringeren Sendungsmengen diese mit einer geringeren Anzahl an Stamm-Rayonen und damit an Mitarbeiter*innen bedient werden. Dadurch könnten in diesen Monaten vom Stammpersonal ohne zusätzliches Personal zu benötigen verstärkt Urlaub abgebaut werden.

Uns ist bewusst, dass

  • eine ausreichende Personalbereitstellung
  • die Anwendung der korrekten Sendungsmengen für die Ermittlung des Personalbedarfes
  • die Anwendung des jeweiigen Variantenmodells zum richtigen Zeitpunkt

die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die Brief- und Verbundzustellung durch unsere Mitarbeiter*innen sind.

Dazu halten wir fest, dass die ersten beiden Punkte auch im bisherigen Systemisierungsmodell die wesentlichen Erfolgsfaktoren waren bzw. sind und es darüber auch in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Sichtweisen gab. Insbesondere bei den Sendungsmengen gab bzw. gibt es oftmals in Einzelfällen Meinungsdifferenzen. So haben wir in der Arbeitsgruppe ausführlich die Gründe erläutert, warum die zugestellten Samstag-, Sonntag- und Feiertagsmengen bei der Ermittlung der Sendungsmengen für die Ermittlung des Stamm-Personalbedarfes nicht berücksichtigt werden.

Wir sind der Ansicht, dass wir den zukünftigen Anforderungen – z.B. höhere Schwankungsbreiten bei den Sendungsmengen – mit der Variantenverschneidung besser gerecht werden als mit dem bisherigen Systemisierungsmodell. Weiters streben wir nicht an, mehrmals im Jahr einzelne Zustellbasen zu systemisieren, was sich anderenfalls nicht vermeiden lassen würde, um eine den Anforderungen gerecht werdende Personalbedarfsbereitstellung zu wirtschaftlichen Kriterien sicherstellen zu können.

Gemäß PBVG/ArbVG ist mit der Personalvertretung über das der Systemisierung zu Grunde liegenden Modell qualifiziert zu verhandeln. Dies ist in acht Verhandlungsrunden geschehen.

Trotz der vielfältigen Pilotierungen seit dem Vorjahr und den sehr detaillierten Vorbereitungen, die die Basis für die Verhandlungen geboten haben,  gehen wir davon aus, dass begleitend zu der nun beginnenden Implementierung des Variantenmodells, regional spezifische Erfahrungen und Erkenntnisse gemacht werden, die eine Berücksichtigung im Sinne einer Weiterentwicklung des Modells möglich machen oder regionale Berücksichtigung finden sollen.  Dies entspricht auch der in der Vergangenheit üblichen Erfahrung und Vorgangsweise, wenn bei der Systemisierung Anpassungen vorgenommen wurden oder neue Zustellmodelle eingeführt wurden – z.B. wie bei der Umstellung der Zustellung auf Premium/Economy. Dazu dürfen wir auf die vereinbarten Evaluierungstermine verweisen,  bei denen wir die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Zentralausschusses über die gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen informieren bzw. Gespräche darüber aufnehmen.

Nunmehr gilt es, im Rahmen der Erstimplementierungsphase die in den Regionen zuständigen Personalvertretungsorgane = Personalausschüsse über die Variantenverschneidung im Sinne des PBVG/ArbVG zu informieren und in die ersten Systemisierungen einzubeziehen, um die Wirkungsweise des neuen Systems in der Praxis erleben zu können. Wir werden daher nunmehr im Sinne der gemäß PBVG/ArbVG vorgesehenen Mitwirkungsrechte den Personalausschüssen in den stattfindenden Systemisierungsgesprächen das Variantenmodell vorstellen und allfällige Fragen anhand konkreter Systemisierungsmaßnahmen  erörtern bzw. beantworten.

Die offenen im folgenden angeführten Punkte werden wir in der mit dem Zentralausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe in weiteren Verhandlungsrunden besprechen:

 

  • SUIT – IT-unterstützte Sortierung
  • Paketstückgeld
  • Berührungsfaktor adressierter Mengenrückgang
  • Berührungsfaktor HBFA-Anlagen
  • Zeitwerte Paketzusteller

 

Wir werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Zentralausschusses zeitnah zu einer nächsten Verhandlungsrunde einladen.

 

Mit besten Grüßen

Franz Nigl                                                                                Alois Reif

Leitung Personalmanagement                                             Leitung Distribution

 

Welcher Impfstoff soll es werden?

Mit der Corona-Impfung soll die Pandemie besiegt werden, jedoch stellen sich immer mehr Mitarbeiter*innen die Frage, welcher Impfstoff tatsächlich verwendet wird.

Viele machen auch die Bereitschaft zur Impfung davon abhängig, welcher Impfstoff zum Einsatz kommt.

Daher muss aus unserer Sicht, dies den Kolleginnen und Kollegen auch rechtzeitig mitgeteilt werden, damit eine freie Entscheidung möglich ist.

Da Österreich größere Liefermengen im 2 Quartal erwartet, ist zu diesem Zeitpunkt auch mit den Terminen für die betriebsinternen Impfungen zu rechnen. Wahrscheinlich sind schon im Mai 2021 Termine möglich…

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Essensbons könnten steuerfrei erhöht werden

Im Vorjahr wurde von der Regierung bzw. vom Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, dass auch unsere „Essens- Bons“ steuerfrei erhöht werden könnten.

Die Steuerfreigrenze wurde von 1,10 € auf 2 € pro Tag erhöht. Leider wurde das in der Post noch nicht umgesetzt.

Wir wollen dieses Thema jedoch nochmals aufgreifen, um dies eventuell auch bei der Gehaltsverhandlung zu einem wichtigen Punkt zu machen.

Eine Verdoppelung dieser Gutscheine würde auch 1:1  bei den Kolleg*innen ankommen, ohne das der Fiskus wieder einen Teil einbehält.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

___________________________________________________________________________________________

Die derzeitige Regelung lautet:

Jeder mit Essensbons-Blättern zu beteilende Mitarbeiter*in erhält für die Verrechnungsabschnitte

I – V/2021 jeweils 4 bzw. 2 Essensbons-Blätter á 10 Essensbons im Wert von 11,00 Euro wie

folgt:

– 1. Februar bis 31. März 2021 – blau

– 1. April bis 31. Mai 2021 – rot

– 1. Juni bis 31. Juli 2021 – grau

– 1. August bis 30. September 2021 – braun

– 1. Oktober bis 30. November 2021 – grün

100 Euro für Lehrlinge

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ist es sehr erfreulich, dass die neu geschaffenen Lehrberufe in der Post so gut angenommen werden.

Logischerweise hat auch die Postgewerkschaft Interesse daran, möglichst viele Lehrlinge auch als Mitglieder in der Gewerkschaft begrüßen zu können.

Es wird daher voraussichtlich im Juni beschlossen, dass die Lehrlinge, welche die Lehrabschluss- Prüfung bestehen, einmalig 100 Euro von der Postgewerkschaft erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Monate Mitglied in der GPF sind.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Mitgliedsanmeldungsblatt-Stand-Februar-2020-1

 

Gehaltsverhandlungen beantragt

Wie jedes Jahr wurde auch heuer der Antrag der GPF an Vorstand zur Aufnahme von Kollektivvertrags- und Gehaltsverhandlungen gestellt.

Ziel ist es, mit Wirksamkeit 1. Juli eine deutliche Erhöhung der Gehälter, Löhne und Zulagen zu erreichen.

Bei der gestrigen Leitungsausschuss- Sitzung der Postgewerkschaft wurde noch kein Verhandlungsteam beschlossen, dies wird jedoch noch rechtzeitig festgelegt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Mitgliedsanmeldungsblatt-Stand-Februar-2020-1

Ebitprämie 500 Euro

Die Ebitprämie für 2020 beträgt wie im Dezember veröffentlicht 500,– Euro-  das wurde jetzt nochmals bestätigt. Nach Genehmigung durch die Hauptversammlung kann die Prämie ausbezahlt werden. (Voraussichtlich im Mai)

Aufgrund der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Ziel eine Zusatzprämie für die Mitarbeiter*innen zu erreichen.

Außerdem wollen wir weiterhin Druck für ein Paketstückgeld für unsere Kolleg*innen im KV Neu machen, damit mehr zum Leben bleibt!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

PS: Die Auszahlungsmodalitäten, sowie die Ausschlussgründe der Ebitprämie sind wie im Vorjahr