Bessere Absicherung im Homeoffice
Aufgrund der nunmehr beschlossenen Regelungen zum Homeoffice sind nun unsere Mitarbeiter*innen deutlich besser abgesichert.
Seit 1. April, gelten neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. So gibt es unter anderem einen unbefristeten Unfallversicherungsschutz für Unfälle bei der Arbeit von zu Hause.
Haushaltsangehörige müssen nicht für Schäden an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers haften. Der Steuervorteil des Homeoffice- Pakets von bis zu 300 Euro wurde bereits im Februar in Kraft gesetzt.
Eckpunkte:
- Schriftliche Vereinbarung muss vorliegen ( Betriebsvereinbarung ist nun voranzutreiben)
- Arbeitsinspektoren dürfen Wohnung nicht betreten
- 300 Euro können geltend gemacht werden
Der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets gilt teilweise rückwirkend bereits für das Coronajahr 2020. Beim Kauf ergonomischer Einrichtung für die Arbeit zu Hause – insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung – können 300 Euro für die Jahre 2020 und 2021 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dafür muss man aber mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet haben. Arbeitgeber können außerdem ihren Beschäftigten in den Jahren 2021 bis 2023 – bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag und maximal jedoch 300 Euro pro Kalenderjahr – eine steuerfreie Homeoffice-Pauschale zahlen.
Die steuerrechtlichen Regelungen des Homeoffice-Gesetzespakets sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.