Urlaub mit Familie und post.sozial

Postsozial: Wandern in Kitzbühel

Angebot buchen unter: http://www.postsozial.at

Update- gestaffelter Dienstbeginn ab 27. Juli

Update zum gestaffelten Dienstbeginn, Info des Unternehmens:

Sehr geehrte Herren!
aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 27. Juli 2020 einzuführen (grün hinterlegt):
1. Baden
2. Braunau am Inn
3. Eisenstadt (Stadt)
4. Freistadt
5. Gmunden
6. Graz (Stadt)
7. Graz (Land)
8. Hallein
9. Hollabrunn
10. Horn
11. Krems an der Donau(Stadt)
12. Krems (Land)
13. Liezen
14. Linz Stadt
15. Linz Land
16. Mattersburg
17. Melk
18. Mödling
19. Murau
20. Murtal
21. Perg
22. Reutte
23. St Pölten (Stadt)
24. Salzburg (Stadt)
25. Tamsweg
26. Urfahr Umgebung
27. Vöcklabruck
28. Waidhofen an der Thaya
29. Wels (Stadt)
30. Wels (Land)
31. Wr. Neustadt (Stadt)
32. Wr. Neustadt (Land)
Wien:
1. 3. Bezirk Landstraße
2. 4. Bezirk Wieden
3. 7. Bezirk Neubau
4. 10. Bezirk Favoriten
5. 11. Bezirk Simmering
6. 12. Bezirk Meidling
7. 14. Bezirk Penzing
8. 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
9. 16. Bezirk Ottakring
10. 19. Bezirk Döbling
11. 20. Bezirk Brigittenau
12. 21. Bezirk Floridsdorf

Gestaffelter Dienstbeginn- Update für 20. Juli

INFORMATION DES UNTERNEHMENS:

Sehr geehrte Herren!

aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 20. Juli 2020 einzuführen:
• Eferding
• Eisenstadt Stadt
• Graz Stadt
• Horn
• Innsbruck Stadt
• Kirchdorf an der Krems
• Klagenfurt Stadt
• Leoben
• Linz Stadt
• Linz Land
• Mattersburg
• Mödling
• Neunkirchen
• Neusiedl am See
• Perg
• Rohrbach
• St. Johann im Pongau
• Klagenfurt Stadt
• Salzburg Umgebung
• Schärding
• Steyr Land
• Wels Stadt
• Wels Land
• Wr. Neustadt Stadt
• Wr. Neustadt Land
• Urfahr Umgebung

Wien:
• 3. Bezirk Landstraße
• 4. Bezirk Wieden
• 7. Bezirk Neubau
• 10. Bezirk Favoriten
• 11. Bezirk Simmering
• 12. Bezirk Meidling
• 14. Bezirk Penzing
• 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
• 16. Bezirk Ottakring
• 19. Bezirk Döbling
• 20. Bezirk Brigittenau
• 21. Bezirk Floridsdorf

Beste Grüße,
Ursula Bachmair

Mehr Geld zum Leben

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

im Nationalrat wurden die ersten Teile der Comeback Maßnahmen beschlossen. Vor allem von der Senkung der ersten Einkommenssteuerstufe von 25% auf 20% profitieren alle Menschen. So bleibt künftig mehr zum Leben übrig.

Überblick:

• Senkung der ersten Einkommenssteuerstufe von 25% auf 20% damit allen Menschen künftig mehr zum Leben bleibt

• Durch die höhere Rückerstattung der SV-Beiträge (Negativsteuer) bis zu 100 Euro werden auch all jene entlastet, die keine Steuern zahlen

• Verbesserungen der Regelungen beim Urlaubs und Weihnachtsgeld für Menschen in Kurzarbeit

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Geschafft: 360 Euro pro Kind im September


Im Sozialausschuss wurde beschlossen, dass im September 2020 die Familienbeihilfe einmalig um 360,– Euro erhöht wird.

Das bedeutet, dass für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, zusätzlich zum Schulstartgeld eine einmalige Zahlung von € 360,–  im September 2020 erfolgen wird.

Das wurde im Sozialausschuss gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Für uns ist nicht ganz nachvollziehbar, dass auch fsg Vertreter sich gegen diese zusätzliche Zahlung für Familien ausgesprochen haben.

Wir sind jedoch froh, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit Kindern, jetzt diesen Zuschuss von 360,– Euro bekommen, da speziell zum Schulbeginn diese Unterstützung auch dringend notwendig ist.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Update kontaklose Zustellung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir haben versucht die kontaktlose Zustellung wieder auf gesetzlicher Ebene zu ermöglichen, da diese Regelungen mit 30. Juni 2020 außer Kraft getreten sind. Leider konnte dies vor der Sommerpause nicht umgesetzt werden, da es auch einen gewissen Widerstand aus dem Justizbereich gegeben haben soll, vor allem in der Frage der RSA/RSB Briefen.

Gleichzeitig haben wir auch innerbetriebliche Gespräche in dieser Angelegenheit geführt.

Grundsätzlich soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass regional beim Auftreten von deutlich erhöhten Fällen von Covid 19- Erkrankungen, eine kontaktlose Zustellung von Paketen wieder temporär eingeführt werden kann. Diese Entscheidung muss jedoch im jeweiligen Anlassfall die Unternehmensführung treffen.

Sollte es tatsächlich zu einer zweiten „Coronawelle“ kommen, muss wieder eine gesetzliche Grundlage für die kontaktlose Zustellung geschaffen werden. Wir bleiben am Ball!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Postsportverein Wien: 20 % Rabatt für PostmitarbeiterInnen

Aktion des Postsportvereins Wien: 

​​​Tennis und Beachvolleyball: bis zu 20 % Rabatt für Tagesgäste!

Wo? Auf dem Gelände des Postsportvereins Wien, Roggendorfgasse 2, 1170 Wien 

Der Rabatt gilt für die Sommersaison (bis 4. Oktober) und ausschließlich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post!

So wird `s gemacht:
-Telefonisch (01 486 23 23 0) oder per E-Mail (postsv-wien@aon.at​) Platz buchen
-Einfach dazu sagen / schreiben „Bin von der Post!“ und bis zu 20 % Preisnachlass genießen!

 

Arbeitsrecht: Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Urlaub in Corona-Zeiten: Das müssen ArbeitnehmerInnen wissen
Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern hat der ÖGB  ein Handbuch 1erarbeitet, um die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“ zu beantworten.

Handbuch COVID-19_Urlaub und Entgeltfortzahlung

Die wichtigsten Punkte:
Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?
Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in 32 europäische Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste findest du immer HIER: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?
Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.
Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?
Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.
Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z.B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.
Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?
Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil du mit deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast. In diesen Ländern gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6:  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde?
Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt. 
Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss?
Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?
Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.
Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?
Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.
Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?
Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

REISEBESCHRÄNKUNGEN

Wer aus diesen europäischen Ländern wieder nach Österreich zurückkommt, muss entweder einen negativen Coronatest vorlegen oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne antreten:

Großbritannien, Schweden, Portugal, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo, Albanien, Republik Moldau, Weißrussland, Russland und Türkei. Auch bei der Einreise in diese Länder gilt teilweise noch die Quarantänepflicht.

Reisewarnungen gelten für 23 Staaten weltweit:

Ägypten, Bangladesch, Belarus, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Russland, Schweden, Senegal, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Vereinigtes Königreich

Quelle: ÖGB, 

 

Aktualisierung des gestaffelten Dienstbeginns

Information des Leiters des Personalmanagements:

Aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 6. Juli 2020 einzuführen:
• Braunau
• Eferding
• Freistadt
• Graz (Stadt)
• Grieskirchen Linz (Stadt)
• Linz (Land)
• Neunkirchen
• Perg
• Schärding
• St. Pölten (Stadt)
• Tulln
• Urfahr-Umgebung
• Wels (Stadt)
• Wels (Land)
• Wiener Neustadt

Wien:
• 3. Bezirk Landstraße
• 4. Bezirk Wieden
• 7. Bezirk Neubau
• 10. Bezirk Favoriten
• 11. Bezirk Simmering
• 12. Bezirk Meidling
• 14. Bezirk Penzing
• 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
• 16. Bezirk Ottakring
• 19. Bezirk Döbling
• 20. Bezirk Brigittenau
• 21. Bezirk Floridsdorf