Wo sind die Verstärker? In hundert Tagen ist Weihnachten
Warum schreiben wir das jetzt?
Weil es jetzt schon notwendig ist, zusätzliche Mitarbeiter* innen für die Spitzenabdeckung einzusetzen und mit steigender Menge mehr Personal einzustellen.
Eine große Herausforderung wird durch den Corona bedingten versetzten Dienstbeginn, auch die Abwicklung der Wien- Wahl sein. Der Umstand, dass es täglich früher dunkel wird, braucht auch eine Antwort des Managements.
In den Verbundzustellbasen ist zum Teil für die Herbstsaison schon vorgesorgt worden, jedoch muss dies noch deutlich ausgeweitet werden, um die Belastungen zu reduzieren.
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.
Zuverdienstgrenze für Studierende wird erhöht
Viele junge Kolleginnen und Kollegen arbeiten bei uns, obwohl sie gleichzeitig auch noch studieren. Meistens als Samstagskräfte, aber durchaus auch unter der Woche sind die aktiv dabei.
Teilweise würden sie sogar mehr Stunden übernehmen und helfen die Mitbesorgungen reduzieren, was bis jetzt an der Zuverdienstgrenze scheiterte.
Daher ist es erfreulich, dass diese Grenze von € 10.000,– auf € 15.000,– pro Jahr angehoben wird, ohne das es Einbußen bei der Familienbeihilfe gibt.
(Damit Studierende auch durch die veränderten Studienbedingungen im Rahmen der Corona -Pandemie die Familienbeihilfe weiterhin erhalten, wird die Nachweispflicht über Schulbesuch oder Studienabsolvierung um weitere 6 Monate ausgesetzt (März 21), wie die Familienministerin mitteilte.)
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
gestaffelter Dienstbeginn bei grün aufgehoben
Der Antrag der FCG den gestaffelten Dienstbeginn zu reduzieren war erfolgreich, da mittlerweile auch die Post AG auf das Corona- Ampelsystem eingeschwenkt hat.
Somit kann der versetzte Dienstbeginn in vielen Bereichen beendet werden.
Ein bisschen Wehmut ist jedoch dabei, da bei gelben Bereichen der gestaffelte Dienstbeginn noch bleibt (Bundesland Wien, Stadt Linz, Stadt Graz, Region Kufstein). Da jedoch die Ampelregelung auf viele Parameter zurückgreift kann es durchaus sein, dass auch einzelne Bezirke in Zukunft mit geringen Risiko bewertet werden und damit grün werden.
_______________________________________________________________________
Auszug aus der INFO DES BETRIEBES:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde am 4. September 2020 das Corona-Ampel-System in Betrieb genommen.
Die vierfärbige Ampel ist ein Werkzeug zur regionalen Einschätzung der epidemischen Lage zu COVID-19. Die Ampelfarbe zeigt das Risiko an z.B. Grüne Ampelfarbe bedeutet geringes Risiko. Von der Ampelfarbe leiten sich sodann die vom jeweiligen bestehenden Risiko für die bestimmte Region einzuhaltenden Maßnahmen und Empfehlungen ab. Ziel ist, neuen Infektionen mit dem Coronavirus vorzubeugen.
Den Festlegungen des Bundesministeriums im Corona-Ampel-System folgend leiten sich somit auch die Verhaltensregelungen und Maßnahmen ab, die verpflichtend im Bereich der Distribution bei Tätigkeiten in der Zustellbasis und am Zustellgang insbesondere im Kundenkontakt im Sinne des ArbeitnehmerInnen-Schutzes einzuhalten sind.
Zunächst ist die für die jeweilige Zustellbasis relevante Ampelfarbe zu ermitteln:
– Schritt 1: Die Ampelfarbe ist für jenen Bezirk, in der die Zustellbasis sich örtlich befindet, zu ermitteln.
Werden von dieser Zustellbasis keine Gebiete/Ortschaften aus anderen Bezirken bedient, bildet die hiermit ermittelte Ampelfarbe die Grundlage für die gültigen Verhaltensregelungen und Maßnahmen für alle Mitarbeiter*innen der Zustellbasis.
– Schritt 2: Werden von der Zustellbasis aber auch Gebiete/Ortschaften in anderen Bezirken bedient, so sind auch die Ampelfarben dieser Bezirke zu ermitteln.
In derartigen Fällen bildet die Ampelfarbe des Bezirks mit der höchsten Risikoeinstufung die Grundlage für die gültigen Verhaltensregelungen und Maßnahmen für alle Mitarbeiter*innen der Zustellbasis.
Auf Basis der so für die jeweilige Zustellbasis ermittelten relevanten Ampelfarbe ergeben sich Verhaltensregelungen und Maßnahmen, die von allen Mitarbeiter*innen der Zustellbasis einzuhalten sind, wie folgt:
1. Grüne Corona-Ampelfarbe:
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
2. Gelbe Corona-Ampelfarbe:
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
• Einführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.
3. Orange Corona-Ampelfarbe:
• Generell verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis.
• Einführung bzw. Fortführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.
4. Rote Corona-Ampelfarbe:
• Generell verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei Tätigkeiten in der Zustellbasis.
• Einführung bzw. Fortführung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns.
• Verpflichtendes Tragen eines NMS-Mundschutzes bei jedem persönlichen Kundenkontakt auch am Zustellgang.
Ausnahme:
Bei jenen Zustellbasen, bei denen es einen COVID-19-Verdachtsfall und/oder einen positiven COVID-19-Fall und/oder einen Quarantänefall gibt und ein persönlicher Kontakt zwischen der/dem Betreffenden und einer/-m Mitarbeiter*in der Zustellbasis bestand, sind die gemäß Oranger Corona-Ampel festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen verpflichtend anzuwenden (derzeit z.B. ZB 2620 Neunkirchen, ZB 8484 Unterpurkla, ZB 1040 Wien, ZB 2640 Gloggnitz, ZB 2700 Wiener Neustadt, ZB 4432 Ernsthofen, ZB 8230 Hartberg, ZB 9500 Villach und ZB 6233 Kramsach).
Gemäß Mitteilung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 4. September 2020 wurde eine Gelbe Corona-Ampel festgelegt für:
• Bundesland Wien
• Linz Stadt
• Graz Stadt
• Region (Bezirk) Kufstein
Somit sind in Zustellbasen in diesen Bezirken bzw. in jenen Basen, von denen Zustellleistungen in diesen Bezirken erbracht werden, die oben festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen gemäß Gelber Corona-Ampel strikt einzuhalten.
Die Corona-Ampel wird wöchentlich auf der Grundlage aktueller Daten in einem 4-stufigen Prozess aktualisiert und vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht und bildet sodann für die Folgewoche (bis zur nächsten Aktualisierung) die Grundlage für die festgelegten Verhaltensregelungen und Maßnahmen verpflichtend anzuwenden. Änderungen aufgrund einer Aktualisierung der Corona-Ampel sind innerhalb von zwei Arbeitstagen umzusetzen.
Änderungen aufgrund der Ausnahmesituation „COVID-19-Verdachtsfall und/oder einen positiven COVID-19-Fall und/oder einen Quarantänefall und ein persönlicher Kontakt zwischen der/dem Betreffenden und einer/-m Mitarbeiter*in der Zustellbasis“ sind sofort umzusetzen.
_____________________________________________________________
Über Zweitausend sagten schon ja zu…
Viele Kolleginnen und Kollegen sind begeistert bei der FCG Herbstaktion aktiv dabei und unterstützen unsere Anliegen für eine zusätzliche Coronaprämie und die Einführung eines Paketstückgeldes für KV– Angestellte.
Die Reaktion aus dem Managementbereich zeigt uns, dass sehr großer Respekt vorherrscht, wenn sich tausende Mitarbeiter*innen zusammentun, um etwas Positives zustande zu bringen.
Es sind bereits über tausend Kolleg*innen, die ja zur Corona- Prämie 2.0 sagten und auch beim Paketstückgeld zeigt sich ein ähnliches Bild.
In Summe haben schon über 2000 Menschen unterzeichnet.
Mit jeder Unterschrift steigt unsere Chance diese zwei wichtigen Anliegen erfolgreich umzusetzen!
Lassen wir uns nicht einschüchtern und sagen wir „JA“ zum neuen Weg!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.
75 Jahre Gewerkschaftsjugend! ÖGJ
Mit dem treffenden Spruch von Jean Jaures „Tradition ist nicht die Anbetung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers“ wurde die Veranstaltung unter Beisein unseres Vorsitzenden Manfred Wiedner am Freitag den 4. September 2020 um 19.00 Uhr eröffnet.
Alle Teilnehmer haben sehr interessiert einem Gründungsmitglied der ÖGJ (96 Jahre) gelauscht, der über das Erlebte, (Ständestaat, Anschluss Österreichs an Deutschland, Nazidiktatur etc.) berichtet hat.
Der Präsident des ÖGB, Wolfgang Kazian hat nicht nur seine Erlebnisse als Jugendvertrauensrat erzählt, sondern auch auf die zahlreichen Erfolge hingewiesen.
Nur in letzter Zeit waren dies: Freifahrt für Lehrlinge, Übernahme der Internatskosten und Erhaltung des Jugendbetriebsrates.
Die jungen Gewerkschafter waren sich einig, sie wollen
GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.
Gespräche über Homeoffice Gesetz starten im September
Durch die Coronapandemie haben vielen Firmen wo es möglich war, die Mitarbeiter*innen in Homeoffice arbeiten lassen.
Arbeitsrechtlich liegt jedoch vieles im „Graubereich“ was das Arbeiten von zu Hause aus betrifft.
Bundeskanzler Sebastian Kurz hat die Sozialpartner gebeten Vorschläge für neue, konkrete Regelungen für Arbeiten im Homeoffice zu entwerfen.
Als FCG Post haben wir den Standpunkt, dass die „Heimarbeit“ freiwillig sein muss, sowie die 11 Stunden- Nachtruhe nicht angetastet werden darf.
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
Arbeitstreffen der FCG Post in Pöllau
Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG haben in einer Klausur über die derzeitige Situation in der Post beraten und die weiteren Schwerpunkte für den Herbst erarbeitet.
• Die Spitzenabdeckung im Herbst in den Verbundzustellbasen, sowie weitere Verstärker im Paketzustellbereich werden mehr als notwendig sein, um die steigenden Mengen zu bearbeiten.
• Im Filialbereich müssen die Arbeitsplätze auch besetzt werden, sonst wird eine Beratung der Kunden kaum möglich sein. Außerdem werden auch weitere Produkte in Post und Banksegment, welche auch von den Kunden angenommen werden, zu entwickeln sein.
• In den Verteilzentren wollen wir, dass deutlich mehr eigenes Personal beschäftigt wird und diese Kolleginnen und Kollegen besser bezahlt werden. Die Dienstpläne sollen auch die Anliegen der MitarbeiterInnen berücksichtigen.
• Die Möglichkeit der internen Weiterbildung muss für alle Bereiche gestärkt werden, damit auch eine bessere Personalentwicklung möglich gemacht werden kann.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
„September bringt Geld“- FCG wirkt
Steuerentlastung
– Senkung der ersten Einkommenssteuerstufe von 25% auf 20% (bringt bis zu 350,– Euro p.a.)
– Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet
– Beides gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020
Kinderbonus
– 360 Euro Bonus pro Kind (für das Familienbeihilfe bezogen wird)
– Einmalige Auszahlung im September 2020
Lehrlingsbonus
– Förderung zur Aufnahme von Lehrlingen
– 2000 Euro Förderung
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
FCG Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der FCG Post bringt exklusive Informationen und ist kostenlos. Sie stärken damit die Position der FCG in der GPF/ÖGB. Zur FCG Beitrittserklärung
HERAUSGEBER
FCG Post -
Fraktion Christlicher Gewerkschafter
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Impressum | Datenschutz



