Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen:

Jede Frau und jedes Kind muss ein Leben frei von Gewalt führen können.

Folgende zusätzliche Maßnahmen werden daher vom Gesetzgeber eingeleitet:

-Gesetzlich verpflichtende Beratung für Personen, die ein Betretungsverbot erhalten haben

-Finanzielle Aufstockung von Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt

-Ausbau der Unterstützungsangebote für Betroffene von Zwangsheirat

-Verstärkter Fokus auf Kampf gegen Cybergewalt

-Zugänglichere Aufklärung durch Infokampagnen oder Gewaltschutzfolder

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

Vollständige Antwort des Managements

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unten ist die vollständige Antwort des Managements zu der späten Forderung der GPF/ZA nach mehr Personal zu lesen….

Tatsache ist: „Wir brauchen mehr Personal in allen Bereichen und zwar auf den Dienststellen und nicht nur am Papier“!

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Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 12:36
An: KÖSTINGER Helmut <Helmut.Koestinger@post.at>
Cc: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; .GRP.POST.PV.ZA <GRP.POST.PV.ZA@post.at>; .grp.post.pv.pa.liste1.mitglieder <grp.post.pv.pa.liste1.mitglieder@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Massive Klagen von Zusteller*innen
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Wir nehmen zu deinem Email wie folgt Stellung:

Zunächst dürfen wir – wie in mehreren Gespräch bereits dargelegt – darauf hinweisen, dass bereits seit September 2020 personelle Maßnahmen eingeleitet wurden, um für die diesjährige Hochsaison gerüstet zu sein.

Zwei große Effekte prägen die derzeitige Situation: Die negative Entwicklung der COVID-19-Situation hat zum Ausfall von zahlenmäßig mehr Mitarbeiter*innen geführt, als das im Vorfeld abschätzbar war. Und es wurden von unseren großen Versenderkunden kurzfristig zusätzliche Paketmengen zur Verteilung angemeldet, die ursprünglich nicht avisiert und vereinbart waren. Auch der Lockdown und der Umstand der geschlossenen Geschäfte tragen dazu bei, dass Mehrmengen zu bewältigen sind. Diese Effekte waren in dieser Form nicht planbar.

Wir nehmen unsere Aufgabe ernst und setzen alles daran, den Dienstbetrieb/die Hochsaison in entsprechender Form abzuwickeln. Und so wurde sofort reagiert, unverzüglich gehandelt, und entsprechende Maßnahmen für eine Bewältigung der geplanten und dieser zusätzlichen Paketmengen in der Hochsaison eingeleitet, diese sind:
• Aufnahme von zusätzlichen Mitarbeiter*innen für die Zustellung, die Vorerfahrung als Zusteller z.B. als Ferialarbeiter haben
• Stundenerhöhung bei Teilzeit-Mitarbeiter*innen
• Aufstockung von Zustellkapazitäten über Frächter
• Betriebsmittel-Anpassung an die zu erwartenden Anforderungen
• Individuelle Änderung des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns unter Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten (Kursankunft, befristete Prozessänderung der Sortierung durch die Zusteller der Gruppe 2, Unterstützung der Vorsortierung durch Zusteller etc.)

Den von dir erhobenen Forderungen wird somit zum Großteil entsprochen, wiewohl wir dazu bemerken wollen, dass wir an diesen Maßnahmen schon länger arbeiten, und es deiner Forderungen nicht erst bedurft hätte.

Die von dir abermals geforderte Einführung der kontaktlosen Zustellung ist derzeit nicht vorgesehen, da es dazu weder eine gesetzliche Grundlage gibt, noch dies unserem Kundenversprechen entspricht, noch unsere Versenderkunden dies goutieren.

Wir setzen uns mit den anstehenden und sich laufend ergebenden neuen Problemstellungen unmittelbar und ernsthaft auseinander und versuchen diese im Sinne unseres Geschäftes, unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen rasch und umgehend zu lösen. Dazu ersuchen wir um konstruktive Mitarbeit. Nur so kann die COVID-19-geprägte Hochsaison 2020 gut bewältigt werden.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl                                               Alois Reif
Leitung Personalmanagement       Leitung Distribution

GPF jetzt auch für FCG Forderung nach mehr Personal

Mit Verspätung hat jetzt auch die GPF die Forderungen nach mehr Personal, früherem Dienstbeginn und Unterstützung  der Kolleginnen und Kollegen übernommen.

Als wir vor dem „Lockdown“ nochmal 500 zusätzliche Mitarbeiter*innen für Paketverstärker, in der Transportlogistik und Krankenersatz eingefordert haben, gab es eher wenig Reaktion.

Mittlerweile wurde ein Teil der geforderten Mitarbeiter bereits aufgenommen bzw. durch Frächter- Einsatz sichergestellt.

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Neues aus der Postgewerkschaft:

In der Postgewerkschaft soll demnächst Richard Köhler zum geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt werden, da Herr Köstinger einen Teilrückzug aus seinen Ämtern anstrebt. 

Den wichtigen Sitz im Aufsichtsrat der Post wollen sie angeblich dem neuen GPF Vorsitzenden Köhler nicht überlassen…. 

Kontaktlose- Antwort Management

Auszug aus dem Antwortemail:

„unsere MA werden zu den Covid Entwicklungen laufend informiert und sensibilisiert.
Sie wurden auch dahingehend informiert, dass bei Einhaltung der von unserem Gesundheitsmanagement ausgearbeiteten Covid-Verhaltensregeln, sprich Tragen des MNS, etc. bei Begegnung mit einem mit dem Virus infizierten Kunden keinerlei Gefahr für unsere MA ausgeht.
Ich kann deine Bedenken nachvollziehen, sehe im Moment jedoch keinen medizinisch indizierten Anlass, hier eine Prozessänderung durchzuführen“.

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Redaktion:

Auch wenn das nicht die gewünschte Antwort ist, wollen wir weiterhin Vorschläge zur Verbesserung der Situation unserer Kolleginnen und Kollegen an der „Front“ machen.

Momentan scheitert es anscheinend an der Frage der Haftung, da eine völlige kontaktlose Zustellung der Pakete ja bedeutet, dass täglich mehrere hunderttausend Pakete ohne Unterschrift übergeben werden würden.

 

„Kontaktlose“ bei Covid

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

da die generelle kontaktlose Zustellung bis jetzt leider noch nicht eingeführt wurde, soll zumindest diese bei „Abgabestellen in Quarantäne“ möglich sein.(siehe Email)

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Freitag, 20. November 2020 09:55
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Cc: WIEDNER Manfred <Manfred.Wiedner@post.at>
Betreff: Kontaktlos zustellen in Quarantäne- Haushalten/ Vorschlag

Sehr geehrter Herr Vorstandsdirektor,

Sehr geehrter Divisionsleiter,

in Österreich sind leider mittlerweile hunderttausende Menschen positiv auf das CoVID 19 Virus getestet worden und somit in Absonderung. Logischerweise erhalten diese Menschen trotzdem Sendungen von der Post und darunter auch Pakete und Reco´s.

Ich ersuche sie bei jenen Haushalten, wo unsere MitarbeiterInnen wissen, dass eine Quarantäne vorliegt oder in jenen Abgabestellen wo der Kunde unserem Zusteller/in mitteilt, dass der Test positiv war, kontaktlos zustellen dürfen.

Damit meine ich, dass eine Übergabe der Pakete, ohne Unterschrift auf dem Handheld erfolgen darf.

Bei „IRIS“ könnte ja auch eine Foto gemacht werden, wenn der Kunde auf dem Paket unterschreibt….

Zusammengefasst wäre damit eine Regelung, welche  in Quarantänegebieten gilt auch auf „Quarantäne- Haushalte“ auszuweiten.

Obwohl bis jetzt kein Fall einer Ansteckung im Zuge der Zustellung bekannt ist, kann diese trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daher ersuch ich diesen ´Vorschlag ernsthaft zu prüfen!

Mit den besten Wünschen für die gesunde Zukunft!

Andreas Schieder

Auszahlung der Coronaprämie?

Da je nach Dienstverhältnis (Beamte, DO Ang, KV Ang) unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte vorgesehen sind folgende Info:

-Beamte erhalten die Prämie mit dem Dezembergehalt am 1.12.2020

-DO Ang erhalten die Prämie bis 15. Dezember 2020

KV Neu Angestellte erhalten die Prämie bei der Zwischenanweisung rund um den 10. Dez. 2020 (5 Tage früher bei Mitarbeiterkonto99)

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Die Corona-Prämie beträgt einmalig bis zu EUR 500 netto (für Vollbeschäftigte) und wird im Dezember 2020 ausbezahlt.

Sie setzt sich zusammen aus:

EUR 300 auf Ihr Gehaltskonto
EUR 125 als Cash-Gutschein, der Ihrem mitarbeiterkonto99 der bank99 gutgeschrieben wird
EUR 75 als Einkaufsgutschein bei unserem Online-Marktplatz shöpping.at

Die Gutscheine können bis 31. Dezember 2021 eingelöst werden.

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Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. September 2020 begonnen hat und zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie noch aufrecht ist. Die tatsächliche Höhe der Prämie richtet sich im Wesentlichen nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Grad der Beschäftigung und der tatsächlichen Leistungen im Betrachtungszeitraum*). Alle Anspruchsberechtigten erhalten in den nächsten Tagen dazu noch ein separates Schreiben.

 

*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen, die zumindest an 20 Arbeitstagen im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.11.2020 tatsächlich gearbeitet haben, die keine MbO-Prämie oder eine LTIP-Prämie einzelvertraglich vereinbart haben (gilt nicht für Teamleiter in der Briefzustellung und nicht für Gebietsleiter-Assistenzen) und für die im Jahr 2020 kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Die Prämie gebührt aliquot bei Teilbeschäftigung (ausgenommen bei Alterssabbatical und Altersteilzeit) und aliquot für jeden Arbeitstag im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.11.2020, an dem gearbeitet wurde.
Als Tag an dem gearbeitet wurde, gilt jeder Tag, an dem der/die Mitarbeiter*in nicht im Karenzurlaub, nicht im Mutterschutz, nicht im Krankenstand, nicht suspendiert, nicht in einem Ruhestandsversetzungsverfahren, nicht vom Dienst freigestellt oder sonst wie abwesend war. Urlaub bzw. Freizeitausgleich und/oder Ausbildung und/oder Arbeitsleistung im Homeoffice gelten nicht als „abwesend“ im Sinne dieses Anspruchsausschlusses, sehr wohl jedoch aber die Ruhephase bei Altersteilzeit oder Alterssabbatical.

Heuer keinen 100% Werbungstag

In den Vorjahren gab es immer wieder Tage an denen 100% Zustellung des Kuverts angeordnet wurde. Als FCG haben wir uns auch in der Vergangenheit gegen solche Tage ausgesprochen, da damit die Gefahr der Überbelastung der Kolleg*innen noch verstärkt wird.

Bei der heutigen Besprechung wurde uns mitgeteilt, dass es heuer aufgrund der Lage der Feiertage, keinen 100% Kuvert- Tag geben wird.

Einmal mehr haben wir jedoch zusätzliche Paketverstärker eingefordert, um dem Paketboom standzuhalten zu können!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Früherer Dienstbeginn und doch gestaffelt?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ähnliche Emails wurden gestern allen Personalausschüssen übermittelt. Da der versetzte Dienstbeginn vom Unternehmen derzeit nicht aufgehoben wird, soll wo es möglich ist folgendes Szenario umgesetzt werden:

 1. Zeitliche Vorverlegung des Dienstbeginns, sofern die kursmäßige Anlieferung der Postsendungen dies zulässt. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Produktivität sich nicht wesentlich verschlechtert (keine Leerzeiten) und keine Mehrkosten entstehen, d.h. keine Verrechnung von Nachtdienstgeldern erfolgt, auch wenn der Dienstbeginn vor 06:00 Uhr angeordnet wird, dies sowohl für Vorverteilkräfte als auch Zusteller*innen. Eine allfällige Unterstützung der Vorsortierung durch Zusteller*innen insbesondere bei der Paketverteilung wird ausschließlich über die IST-Zeit berücksichtigt (Korridorstunden).
2. Für die zweite Gruppe könnte eine befristete Prozessänderung trotz der dadurch möglicherweise resultierenden Verluste an Produktivität und möglichen Kundenbeschwerden erfolgen: Sortierung in der Früh lediglich Prio 1 Sendungen und laufzeitkritische Brief- und Werbesendungen größer E+1/Zeitungen. Alle anderen Sendungen werden nach dem Dienstgang am Nachmittag sortiert. Vor dem Wechsel der Gruppen sind am letzten Freitag alle Sendungen in der Früh zu sortieren und in der Folge zuzustellen, somit sind an diesem Tag die Prio 1-Sendungen und die Brief- und Werbesendungen größer E+1 vom Vortrag und diesem Tag zuzustellen. Wechsel der Gruppen alle 14 Tage.
3. Reduktion des zeitlichen Abstandes zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und 2. Voraussetzung: Die Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 können die Sortierleistungen in der Zustellbasis in entsprechend kürzerer Zeit abwickeln, dies kann durch eine Auswertung des Dienstgang-Beginns festgestellt werden. Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mehr Zeit benötigen, werden grundsätzlich auf Dauer der Gruppe 2 zugeordnet.

 

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Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Sonntag, 15. November 2020 22:17
An: KRAMPF Adam <Adam.Krampf@post.at>
Cc: KATZENGRUBER Stefan <Stefan.Katzengruber@post.at>; HARGITAI Michael <Michael.Hargitai@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; WEIß Herbert <herbert.weiss@post.at>; SCHAFFER Hermann <hermann.schaffer@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Forderung nach Aufhebung des versetzten Dienstbeginns – mögliche individuelle Maßnahmen im Bereich Kärnten
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Wie bereits mehrmals festgestellt, ist eine Aufhebung des versetzten Dienstbeginns unter den derzeitigen Umständen nicht möglich. Die Gründe sind ausführlich im angeschlossenen Email an den Vorsitzenden des Zentralausschusses zu entnehmen.

Somit bleiben die im Anhang angeschlossene Dienstanweisung vom 8. September 2020 „Corona-Ampel-System – Verhaltensregelungen und Maßnahmen in den Zustellbasen der Distribution“ und die dazu ergangene Ergänzung/Präzisierung vom 13. Oktober 2020 vollinhaltlich aufrecht.

Wir haben in einigen Zustellbasen auch unter Beiziehung unserer Sicherheitsfachkräfte eine Begehung vorgenommen, um zu überprüfen, ob in einzelnen Fällen individuell unter bestimmten Voraussetzungen/Festlegungen die getroffene Regelung „gelockert“ werden kann. Das Ergebnis dieser Begehungen hat aber ergeben, dass aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Änderungen am „versetzten Dienstbeginn“ vorgenommen werden können, da andernfalls die von allen offiziellen Stellen und den Ärzten empfohlene Distanzhaltung nicht durchgängig sichergestellt werden kann und auch die gleichzeitige Anwesenheit an Mitarbeiter*innen in der Zustellbasen zu hoch ist.

Aufgrund der geführten Diskussionen haben wir aber andere – prozessuale – Möglichkeiten gefunden, die zu einer Änderung des „versetzten Dienstbeginns“ führen könnten und zwar:

1. Zeitliche Vorverlegung des Dienstbeginns, sofern die kursmäßige Anlieferung der Postsendungen dies zulässt. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Produktivität sich nicht wesentlich verschlechtert (keine Leerzeiten) und keine Mehrkosten entstehen, d.h. keine Verrechnung von Nachtdienstgeldern erfolgt, auch wenn der Dienstbeginn vor 06:00 Uhr angeordnet wird, dies sowohl für Vorverteilkräfte als auch Zusteller*innen. Eine allfällige Unterstützung der Vorsortierung durch Zusteller*innen insbesondere bei der Paketverteilung wird ausschließlich über die IST-Zeit berücksichtigt (Korridorstunden).
2. Für die zweite Gruppe könnte eine befristete Prozessänderung trotz der dadurch möglicherweise resultierenden Verluste an Produktivität und möglichen Kundenbeschwerden erfolgen: Sortierung in der Früh lediglich Prio 1 Sendungen und laufzeitkritische Brief- und Werbesendungen größer E+1/Zeitungen. Alle anderen Sendungen werden nach dem Dienstgang am Nachmittag sortiert. Vor dem Wechsel der Gruppen sind am letzten Freitag alle Sendungen in der Früh zu sortieren und in der Folge zuzustellen, somit sind an diesem Tag die Prio 1-Sendungen und die Brief- und Werbesendungen größer E+1 vom Vortrag und diesem Tag zuzustellen. Wechsel der Gruppen alle 14 Tage.
3. Reduktion des zeitlichen Abstandes zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und 2. Voraussetzung: Die Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 können die Sortierleistungen in der Zustellbasis in entsprechend kürzerer Zeit abwickeln, dies kann durch eine Auswertung des Dienstgang-Beginns festgestellt werden. Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mehr Zeit benötigen, werden grundsätzlich auf Dauer der Gruppe 2 zugeordnet.

In der Anlage sind jene Zustellbasen aufgelistet, bei denen die unter 1. und 2. angeführten Maßnahmen (eine/beide) umgesetzt werden könnten.

Bezüglich der unter Punkt 3. angeführten Maßnahme würden wir die zu treffenden Entscheidungen (grundsätzliche Zuordnung von Mitarbeiter*innen der Gruppe 2) in der 3. Woche nach Umstellung des „versetzten Dienstbeginns“ auf die vorgeschlagene Vorgangsweise treffen und dir bekanntgeben.

Unter der Voraussetzung, dass den ggstdl. Maßnahmen seitens der Personalvertretung zugestimmt wird – dies schließt auch die Zustimmung ein, dass durch den vorverlegten Dienstbeginn kein Nachtdienstgeld verrechnet werden kann – würden wir die ggstdl. Änderung des Dienstbeginns in den in der Anlage angeführten Zustellbasen zeitnahe – spätestens mit 23. November 2020 umsetzen.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme im Sinne des PBVG und Rückmeldung

Für allfällige Fragen in der Angelegenheit stehen wir jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl Alois Reif
Leitung Personalmanagement Leitung Distribution

Paketzusteller*innen am Samstag mit Jause überrascht

Martin Pieler und Helge De- Vries haben für den heutigen Samstag, eine Jause für die Paketzusteller*innen der Zustellbasis Kalsdorf organisiert.

Mit dabei waren diesmal auch Christian Höllerbauer (PAP) und Andreas Schieder vom Zentralausschuss, um gemeinsam auch ein DANKESCHÖN zu deponieren.

Die durchgebrachte „Coronaprämie“ von bis zu 500 Euro kam sehr gut an, da in dieser Dienststelle auch fast alle bei der FCG Aktion unterschrieben haben.

Die Paketmengen sind jetzt schon mehr als enorm und werden wahrscheinlich auch noch steigen. Daher wollen wir das Paketstückgeld für unsere KV- Koll. auch noch durchbringen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

PS: Danke an das VPA Team Graz!

Gewerkschaftsbesprechung auf europäischer Ebene

Endlich wieder eine Sitzung des „Sektoralen Sozialdialogs Post“

Wenn durch Corona leider auch wieder nur virtuell möglich, findet heute seit langer Zeit wieder einmal eine Sitzung des SSD mit den Gewerkschaften, Post – Europe und der Europäischen Kommission statt.

Die Tagesordnung ist im Anhang ersichtlich. Als Vertreter aus Österreich wird der Präsident des Europäischen Berufsrates für Post und Telekom , Manfred Wiedner (FCG) an dieser Sitzung teilnehmen.

Über die wesentlichen Ergebnisse werden wir umgehend berichten.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

SDC Plenary Meeting 2020 Agenda -V5