Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen:
Jede Frau und jedes Kind muss ein Leben frei von Gewalt führen können.
Folgende zusätzliche Maßnahmen werden daher vom Gesetzgeber eingeleitet:
-Gesetzlich verpflichtende Beratung für Personen, die ein Betretungsverbot erhalten haben
-Finanzielle Aufstockung von Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt
-Ausbau der Unterstützungsangebote für Betroffene von Zwangsheirat
-Verstärkter Fokus auf Kampf gegen Cybergewalt
-Zugänglichere Aufklärung durch Infokampagnen oder Gewaltschutzfolder
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.