FCG erreicht Steuerfreiheit

Liebe Kolleg*innen,

die vielen Interventionen der letzten Jahre zeigen nun Früchte, da im Zuge der Steuerreform auch die Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg bis zu einer Grenze von 3000,– Euro steuerfrei ausbezahlt werden können. Jetzt gilt es dies auch so umzusetzen, dass unsere Kolleg*innen bereits heuer von der Steuerfreiheit profitieren. Mit den angekündigten 800 Euro sind wir nicht zufrieden, da die Belastung der Kolleg*innen in den letzten Monaten enorm war. Bei einem Paketrekord muss da mehr drinnen sein!

Die weiteren Punkte der Steuersenkung wurden ebenfalls im Nationarat beschlossen, davon profitieren auch alle Postlerinnen und Postler.

Zum Beispiel:

-Senkung der zweiten Steuerstufe von 35% auf 30% per 1.7.2022, umgesetzt im Mischsteuersatz von 32,5% ab 1.1. 2022 (wird aufgerollt) bringt bis zu 650 Euro pro Jahr

-Erhöhung des Familienbonus plus von 1500 Euro auf 2000 Euro ab 1. Juli 2022

-Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250,– auf 450,–

-Klimabonus je nach Region 100 bis max. 200 Eur0

Ab Juli 2023 wird auch die dritte Steuerstufe von 42% auf 40% abgesenkt, was bis zu 580 Euro bringen kann.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

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Anti- Teuerungspaket

Die Teuerungswelle hat Europa und damit auch Österreich erfasst. Aus gutem Grund haben wir als FCG Post das Jahr 2022 zum Jahr für mehr Netto für unsere Kolleg*innen erklärt. Einige Punkte wie zum Beispiel das Paketstückgeld, sowie die steuerfreie Unternehmensbeteiligung sind jetzt Realität.

Als FCG haben wir, so wie auch andere, einen Teuerungsausgleich von der Regierung für unsere Arbeitnehmer*innen eingefordert.

Die Bundesregierung hat mittlerweile ihr Anti- Teuerungspaket vorgestellt, davon werden auch tausende Postler*innen profitieren. Der Energiekostenausgleich, sowie das Aussetzen des Ökostrombeitrages soll an die 300 Euro bringen.

Bei unseren heurigen Gehaltsverhandlungen in der Post, muss es diesmal auch ein ordentliches Plus geben, dafür werden wir hart verhandeln!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

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Anti-Teuerungs-Maßnahmen der Bundesregierung

  • Durch die bereits im Dezember beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sowie eine weitere, zusätzliche Zahlung in Höhe von 150 Euro werden Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten für gestiegene Lebenserhaltungskosten kompensiert.
  • Auch jeder Einpersonenhaushalt bzw. jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – das sind pro Verdiener ca. 5670 Euro brutto im Monat – erhält für den Hauptwohnsitz einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro.
  • Energieberatungen sollen intensiviert und dafür ein zusätzlicher Fördertopf bereitgestellt werden. Zusätzlich soll durch ein Pilotprojekt einkommensschwachen Haushalten ermöglichen, Haushaltsgeräte mit besonders hohem Energieverbrauch durch Geräte mit niedrigerem Energieverbrauch zu beziehen.
  • Der Ökostrom-Beitrag für Betriebe und Haushalte wird im Jahr 2022 auf null gesetzt – auch das dürfte einem durchschnittlichen Haushalt rund 150 Euro ersparen.

Verkaufsprämienmodell Filialen 2022

Information des Unternehmens:

Bei der Konzeption des Verkaufsprämienmodells Filialen 2022 wurde der Fokus daraufgelegt, das bisherige Modell zu vereinfachen und die Prämienermittlung und -ausschüttung für die Mitarbeiter*innen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Aus diesem Grund wurde für den Prämienanspruch auf die vertriebliche Leistung und nicht wie bisher auf die tatsächlich zu Stande gekommenen Aufträge abgestellt.

Die Information dieses Verkaufsprämienmodell Filialen 2022 wird in den nächsten Tagen an die Kolleg*innen in den Filialen übermittelt.

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Für nähere Auskünfte stehen die Personalvertreter*innen der Personalausschüsse gerne zur Verfügung!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Essensbons als APP

Liebe Kolleg*innen,

Postsozial hat sich entschieden in Zukunft die Essensbons zu digitalisieren und diese als APP zur Verfügung zu stellen. Ab 24. Jänner erhält jeder Berechtigte ein entsprechendes Infopaket an die Wohnadresse übermittelt, wo die Vorgangsweise erklärt wird. Wenn kein Smartphone zur Verfügung steht, wird von Postsozial eine Karte ausgestellt werden, damit niemand einen Nachteil hat.

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Selbstverständlich werden die Kolleg*innen vom Verein Postsozial, sowie alle Personalvertreter*innen behilflich sein, damit diese Umstellung auch funktioniert und die neue Abwicklung mit der Essensbon- APP erfolgreich wird.

 

Super Unterlage zur Steuerreform

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es soll den Menschen mehr zum Leben bleiben. Welche Maßnahmen dazu gesetzt werden, wurde vom Finanzministerium zusammengefasst und in folgender Unterlage dargestellt:

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FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

 

Das Jahr für mehr Netto

Liebe Kolleg*innen,

im Jänner 2021 haben wir als FCG das Jahr 2021 zum Jahr des Paketstückgeldes erklärt. http://www.fcgpost.at/2021-das-jahr-des-stueckgeldes-wir-bleiben-dran/

Es ist sehr erfreulich, dass unsere FCG Aktion einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass ab 1.Okt 2021 mit Auszahlungszeitpunkt Ende Jänner 2022 ein Paketstückgeld für KV NEU Kolleg*innen umgesetzt wurde. Als FCG setzen wir uns massiv für eine bessere Entlohnung der Mitarbeiter*innen ein, damit wieder mehr zum Leben bleibt.
Auch die Steuersenkung, die Mitarbeiterbeteiligung und die Erhöhung des Familienbonus plus helfen dabei.

Das Jahr 2022 soll das Jahr für mehr Netto für unsere Kolleg*innen werden,  und muss daher auch bei den Gehaltsverhandlungen zu einem kräftigen Plus führen!

FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

 

Steuerreform 2022- Mehr Netto

Sozialversicherungsbeiträge

Diese Maßnahme ersetzt nun die ursprünglich geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge. Nun wird der Sozialversicherungs-Bonus von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr 2021.

Lohn- und Einkommensteuer:

Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Umgesetzt wird dies – anstelle wie ursprünglich geplant über mehrere Stufen – mit einem Mischsteuersatz von 32,5 Prozent ab Jahresbeginn.

Familienbonus und steuerliche Entlastung für Familien

Der „Familienbonus Plus“ wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag soll er von derzeit 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht werden. Der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Zudem soll er auf alle niedrigverdienenden Erwerbstätigen (bisher nur Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener) mit Kindern ausgeweitet und als Negativsteuer ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Kindermehrbetrag gilt auch bei ganzjährigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Pflegekarenzgeld.

CO2-Bepreisung

Die Einführung der CO2-Bepreisung erfolgt in mehreren Phasen, die Einführungsphase erfolgt mit Juli 2022 bis Dezember 2023. Zuständige Behörde ist das Zollamt. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein regionaler Klimabonus vorgesehen: Die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten sollen damit pauschal ausgeglichen werden. Der Bonus hierfür beträgt je nach Region zwischen 100 und 200 Euro pro Kopf. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder ist ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent vorgesehen.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz wird stufenweise von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 bzw. auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 gesenkt.

Steuerreform 2022: Neu für Unternehmen

Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab 2023 von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Als weitere Entlastungsmaßnahme für Unternehmer soll ab 2022 der investitionsunabhängige Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 Prozent angehoben werden. Mit dem neuen Investitionsfreibetrag sollen ab 2023 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Für Investitionen in dem Bereich Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15 Prozent. Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro werden im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.

Thermische Sanierung

Private Kosten für die „energetische Sanierung“ von Gebäuden und ein Heizkesseltausch werden im Wege eines Sonderausgaben-Pauschalbetrages steuerlich berücksichtigt. Die Eigenstromsteuerbefreiung wird für aus erneuerbaren Energieträgern selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie ausgeweitet.

(APA/Red)

 

Verhandlung Zeitwerte Filialen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 13. Dez. fand eine Verhandlungsrunde betreffend „Zeitwerte- Personalbemessungsmodell SYS-FN“ statt.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Besprechung wurde im Protokoll folgendermaßen dargestellt:

  • Die Ausgangslage zum Kick-Off-Termin wurde vorgestellt sowie die Prozesse und Tätigkeiten für die angedachte Neubewertung der Zeitwerte zur Personalbemessung mit der angeschlossenen Präsentation im Rahmen der Besprechung umfassend dargestellt und erläutert.
  • Basis für die Personalbemessung sind ca. 160 Tätigkeiten. Für diese Tätigkeiten wurden in der Vergangenheit objektivierte Zeitwerten ermittelt (z.B. mit der REFA-Methode). Die jeweiligen Zeitwerte werden mit den in einer Filiale angefallenen Tätigkeitsmengen für den Betrachtungszeitraum multipliziert und ergeben den rechnerischen Bedarf an Jahresarbeitsplätzen (JVAPL) dieser Filiale.
  • Ziel ist es, transparente, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende und gerechte Zeitwerte für die Personalbedarfsermittlung festzulegen.
  • Hierzu wurden 3 Stoßrichtungen besprochen:
  • Evaluierung der Zeitwerte für Personalbemessung:
    • Welche Tätigkeiten/Zeitwerte müssen betrachtet werden?
    • Wo gibt es einen Änderungsbedarf?
  • Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die operative Umsetzung
    • Methodik
    • Zeitplan
  • Karrieremodelle/-wege:       Eigenes Thema – wird außerhalb der Zeitwerte-Arbeitsgruppe weiterverfolgt

Es wurde verabschiedet, dass der aus Sicht der Personalvertretung bzw. aus Sicht des Filialnetzes bestehende Änderungsbedarf einzelner Zeitwerte von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe erhoben und begründet wird und in beigefügten Excel-Datei bei der jeweiligen Tätigkeit markiert wird (Personalvertretung: Spalte G und I / Filialnetz: Spalte H und I).

In der nächsten Verhandlungsrunde erfolgt der Abgleich dieser Erhebung, um einen Überblick über die Menge der Änderungen bzw. über den Aufwand zu erhalten, so dass dann die nächsten Schritte zum Prozess festgelegt werden können.

Zieltermin für die nächste Gesprächsrunde: Ende Jänner/Anfang Feber 2022

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FCG Anmerkung:

Entscheidend ist jedoch, dass die Arbeitsplätze auch besetzt werden können und die Rahmenbedingungen von der Bezahlung bis zu den Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter*innen auch bei uns arbeiten wollen.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

Steuerreform: Die Maßnahmen im Detail

Liebe Kolleg*innen,

als FCG haben wir immer darauf gedrängt, dass den Menschen die bei uns arbeiten, auch mehr zum Leben bleiben muss. Als Post FCG wollten wir auch immer, dass die sogenannte „Ebitprämie“ steuerfrei wird, damit den Kolleg*innen mehr Netto bleibt. Dieser Punkt wird unter anderem im Zuge dieser Steuerreform ab Juli 2022 umgesetzt.

Auch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1500 auf 2000 Euro pro Kind, ist dringend notwendig und wird ebenfalls mit Juli umgesetzt.

Als Christgewerkschafter*innen in der Post haben wir immer wieder Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung speziell für unsere Kolleg*innen eingebracht.

Unsere Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg steuerfrei sicherzustellen, ist ein großer Erfolg der jahrelangen Intervention der FCG!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Sozialversicherungsbeiträge:

Statt der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge wird nun der Sozialversicherungs-Bonus von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr.

Lohn- und Einkommensteuer:

Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Umgesetzt wird dies – anstelle wie ursprünglich geplant über mehrere Stufen – mit einem Mischsteuersatz von 32,5 Prozent ab Jahresbeginn.

Familien:

Der „Familienbonus Plus“ wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag soll er von derzeit 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht werden. Der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Zudem soll er auf alle niedrigverdienenden Erwerbstätigen (bisher nur Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener) mit Kindern ausgeweitet und als Negativsteuer ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Kindermehrbetrag gilt auch bei ganzjährigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Pflegekarenzgeld.

CO2-Bepreisung:

Die Einführung der CO2-Bepreisung erfolgt in mehreren Phasen, die Einführungsphase erfolgt mit Juli 2022 bis Dezember 2023. Zuständige Behörde ist das Zollamt. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein regionaler Klimabonus vorgesehen: Die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten sollen damit pauschal ausgeglichen werden. Der Bonus hierfür beträgt je nach Region zwischen 100 und 200 Euro pro Kopf. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder ist ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent vorgesehen.

Körperschaftsteuer:

Der Körperschaftsteuersatz wird stufenweise von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 bzw. auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 gesenkt.

Unternehmen:

Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab 2023 von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Als weitere Entlastungsmaßnahme für Unternehmer soll ab 2022 der investitionsunabhängige Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 Prozent angehoben werden. Mit dem neuen Investitionsfreibetrag sollen ab 2023 10 Prozent der Anschaffungs-oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Für Investitionen in dem Bereich Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15 Prozent. Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro werden im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.

Thermische Sanierung:

Private Kosten für die „energetische Sanierung“ von Gebäuden und ein Heizkesseltausch werden im Wege eines Sonderausgaben-Pauschalbetrages steuerlich berücksichtigt. Die Eigenstromsteuerbefreiung wird für aus erneuerbaren Energieträgern selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie ausgeweitet.

Sag was Nettes – Live auf Ö3

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat ganz spontan Andi Knoll von Ö3 angerufen um ein dickes DANKE an alle Postler*innen des Landes für die unbeschreiblich, großartige Leistung zu annoncieren. Nicht nur die riesigen Mengen an Paketen, Briefen, Werbesendungen etc., sondern auch noch der massive Wintereinbruch verlangen der Kollegenschaft derzeit einfach alles ab- „Danke dafür – Ihr macht einen wahnsinnig tollen Job!“

Dieses motivierende Statement teilt auch der sympathische Ö3 Moderator Andi Knoll mit Millionen von Zuhörern in „Sag was Nettes, denen, die dem Christkind helfen“ (Ö3-Greatest Hits, 09.12)- Nachzuhören im Livemitschnitt:

https://oe3.orf.at/player/20211209/3GRH/1639044854000