BVA- EB Kundenservicestellen ab 18. Mai geöffnet

Kundenservicestellen in ganz Österreich öffnen wieder!

Ab 18. Mai sind die Kundenservicestellen der BVAEB wieder geöffnet und die persönliche Betreuung unserer Versicherten wieder möglich. Nach Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen gelten nach wie vor besondere Vorkehrungen zum Schutz von Versicherten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

https://www.bvaeb.sv.at/cdscontent/?contentid=10007.854350&portal=bvaebportal

Regelung der Stundenerhöhungen in der Vorsortierung verlängert

Dienstanweisung bzgl. Erhöhung der Wochenstunden bei regelmäßigen Mehrleistungen bis 30. Juni 2020 verlängert!

Nachdem die FCG den damaligen Vorstandsdirektor Walter Hitziger davon überzeugen konnte, dass es nicht nur unfair sondern auch möglicherweise gesetzeswidrig sei viele MitarbeiterInnen ständig Mehrleistungen machen zu lassen und ihnen mitunter nur einen 12 Stunden Vertrag anzubieten, wurde die Dienstanweisung erlassen, dass bis 31. März 2020 die Verträge auf den tatsächlichen Durchschnitt der geleisteten Mehrleistungen anzuheben sei.

Diese Vereinbarung galt bis 31. März 2020. Nunmehr ist es durch unsere Intervention gelungen, diese Dienstanweisung auf Erhöhung des Stundenausmaßes bis 30. Juni 2020 zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Mehrleistungen evaluiert und die Verträge auf die neuen Werte angepasst.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!

Freundekonto99

FREUNDEKONTO99: DAS KOSTENGÜNSTIGE KONTO
FÜR FAMILIE UND FREUNDE

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist unsere bank99 erfolgreich gestartet. Bereits über 13.000 KundInnen haben ein Konto eröffnet, darunter viele Kolleginnen und Kollegen die ein miterarbeiterkonto99 eröffnet haben.
Selbstverständlich gehen auch hier die FCGler mit guten Beispiel voran, schließlich können sich die Konditionen, welche zwischen Unternehmen und Personalvertretung vereinbart wurden, sehen lassen.

Jeder der Bereits ein Mitarbeiterkonto eröffnet hat, kann bis zu 5 Freunde/Familie nennen, welche ein sehr attraktives „Freundekonto99“ machen können. Bei unserem freundekonto99 ist beispielweise die Kontoführung für ein Jahr kostenlos, auch danach zahlen Ihre Freunde und Familie nur die Hälfte.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Postsozial- Angehörigenbestätigung- fair.reisen

Information von post.sozial:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir freuen uns, Sie ab 29. Mai 2020 wieder in einer unserer fair.reisen Destinationen begrüßen zu dürfen!

Ein wenig Abwechslung, eine kleine Ortsveränderung, ein wenig raus in die Natur und schöne Stunden mit der Familie verbringen, danach sehnen sich vermutlich sehr viele von uns.

Umso mehr freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab 29.05.2020 zu Ihren post.sozial Reisen bis zu 9 weitere Familienmitglieder als Ihre Begleitpersonen mitnehmen dürfen.
Konkret bedeutet das, dass Sie uns das Formular „Angehörigen-Bestätigung“ übermitteln und uns jene Begleitpersonen bekannt geben, die Sie künftig zu Ihren Reisen bei post.sozial begleiten können.
Als Angehörige gelten Ihre PartnerIn (Ehe/Lebensgemeinschaft), eigene Kinder, Schwiegertochter/-sohn, Ur-/Groß-/Eltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, eigene Geschwister, Schwager/Schwägerin (EhepartnerIn der eigenen Geschwister), Nichte/Neffe (Kinder der eigenen Geschwister).
Sobald wir dieses Formular von Ihnen erhalten haben, können Sie diese Personen zu Ihren kommenden fair.reisen mitnehmen. Bei der Reservierung mit dem Reservierungsbogen oder im Onlinebuchungstool geben Sie diese als Ihre Begleitpersonen an.

Für Reisebuchungen, die über Ihre Kernfamilie (=PartnerIn sowie Kinder für die Sie Familienbeihilfe erhalten) hinaus gehen, werden unsere regulären Standardpreise oder Packagespreise verrechnet.
Selbstverständlich kann jede/r Anspruchsberechtigte/r weiterhin, wenn er/sie mit einer Begleitperson sowie Kinder des/der Anspruchsberechtigten bis maximal 17,9 Jahren bzw. solange Familienbeihilfe bezogen wird, bei Angeboten mit %-Zeichen die „Rabattierung nach einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte“ in Anspruch nehmen.

In diesem Sinne freuen wir uns, Sie und Ihre erweiterte Familie bald in einer unserer fair.reisen Destinationen empfangen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Reservierung!

AngehörigenBestätigung_29042020-ausfüllbar

http://www.postsozial.at

Gehaltsverhandlungen starten am 6. Mai

Anlässlich der am 6. Mai beginnenden KV- Verhandlungen haben wir dem Postvorstand heute einen umfassenden Forderungskatalog vorgelegt. Dieser umfasst allgemeine gehaltsrechtliche Forderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie einige rahmenrechtliche Forderungen für unsere KV- Neu KollegInnen. Ergänzt wird das Forderungspaket durch eine Reihe von Zusatzforderungen.

Gehaltsrechtliche Forderungen:
Eine deutliche Erhöhung über der Inflationsrate aller KV- und IST- Gehälter und Löhne, der Lehrlingsentschädigung, der dynamisierten Nebengebühren und Zulagen für alle Bediensteten der Österreichischen Post AG und aller Tochterunternehmen.

Für die Berechnung der Inflation wird als Basis der Durchschnitt der publizierten letzten 12 Monate (April 2019 bis März 2020) herangezogen. Weiters ist die gute wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Post AG im Jahr 2019 zu berücksichtigen.
Der Gehaltsabschluss soll für 12 Monate und so rechtzeitig erfolgen, dass eine Auszahlung der erhöhten Gehälter mit 1. Juli 2020 gesichert ist.

Rahmenrechtliche Forderungen für KV-Neu MitarbeiterInnen:

-Verbesserungen im Rahmenrecht (Aufnahme des Kinderförderprogramms in den KV, Paketstückgeld, Schichtdienstzulage, Videocodierzulage, Nachtdienstgeld, Zulage für erschwerten Dienst in den VZ Brief und Paket)
-Erhöhter Urlaubsanspruch für begünstigt Behinderte KV-Neu-MA
-Wahlmöglichkeit über die Art der Überstundenabgeltung (Geld oder Freizeit)

Weitere Forderungen:

-Anerkennung der bezahlten Pause als Dienstzeit
-Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle Mitarbeitergruppen
-Erhöhung des Lenkertaggeldes
-Mehrleistungszuschlag für DO-Angestellte
-Vertragsanpassungen für MitarbeiterInnen in der Vorsortierung
-Ernennungen von allen Beamten mit den Voraussetzungen lt. BDG 1979
-Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen: „Zukünftige Arbeitszeiten im Zeichen der Digitalisierung“ und „Altersgerechte Arbeitsplätze“

Das Verhandlungsteam:

Helmut KÖSTINGER       Martin PALENSKY       Manfred WIEDNER

Richard KÖHLER                   Andreas SCHIEDER             Romanus FENNES

Virtueller „Tag der Arbeit“ wegen CoV

Im Zeichen der Coronavirus- Pandemie und des dadurch ausgelösten Rekordstands an Arbeitslosen wird heute der 1. Mai begannen. Die Ausgangsbeschränkungen sind ab diesem Tag gelockert, aber auf große Aufmärsche und Veranstaltungen wird verzichtet. Alle Parteien haben im großen und ganzen die Kundgebungen ins Internet verlegt.

Gleich am 4. Mai im jetzt angesetzten Sonderbundesrat, wo es auch um die Freistellung der Risikogruppen in der Post und anderer Berufsgruppen (CoVid19) geht, werden wir sehen ob alle Parteien es gut mit uns meinen. Manche glauben, dass FPÖ und SPÖ ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen und gegen die vom Nationalrat beschlossenen CoV Gesetze stimmen,  was zu einer Verzögerung des Inkrafttreten dieser Gesetze führen wird. Wir werden jedenfalls berichten, da es große Auswirkungen auf Postler mit Vorerkrankungen und deren Freistellung haben kann.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Feiertag!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Bundesrat nicht vorverlegt- Freistellung für Risikogruppen wackelt

Der Nationalrat am Dienstag den 28.April einige CoV- Gesetze beschlossen. Darunter fallen die vorübergehende Anhebung der Notstandshilfe, sowie Regelungen für Risikogruppen für eine Covid- 19 Erkrankung.

Leider hat sich die SPÖ gegen eine Sondersitzung des Bundesrates am 30.4. ausgesprochen. Damit ist ein Inkrafttreten dieser Gesetze am 4. Mai nicht möglich und die dringend notwendige Regelung für Dienstfreistellung von gefährdeten KollegInnen bzgl. Covid-19 verzögert. 

Der nächste Reguläre Bundesrat ist für 7. Mai vorgesehen. Dort könnten SPÖ und FPÖ mit einer Mehrheit ein Veto gegen die Gesetze einbringen. Das könnte später vom Nationalrat zwar per Beharrungsbeschluss wieder überstimmt werden, das Inkrafttreten der Gesetze würde sich dann allerdings verzögern.

Wir werden über den weiteren Verlauf informieren!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

Familienbonus Plus- Antrag

Der von der Regierung Kurz I eingeführte „Familienbonus Plus“ bringt bis zu 1500,– Euro pro Kind und Jahr, auch für unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Post.

Da es immer wieder zu Anfragen bzgl. Antragstellung kommt erfolgt diese Klarstellung.

Damit die Post AG  den Familienbonus Plus berücksichtigen kann werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Formular E30 (siehe Anhang)
2. Mitteilung über den Familienbeihilfeanspruch (entweder über Finanzonline ausdrucken oder beim Finanzamt anfordern)
3. Geburtsurkunde der Kinder
4. Meldezettel der Kinder

Diese Daten werden bis zum 16. Lebensjahr des Kindes einmalig hinterlegt.

Sobald das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, jährlich folgende Unterlagen:
– Formular E30
– Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe

Grundlage: Verbindungsdienst vom 17.12.2018 (VB_08_2018)

Für Unterhaltsverpflichtete zusätzlich:
– Nachweis über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (z.B. Scheidungsurteil etc.) – einmalig
– Nachweis über die tatsächliche Leistung der Unterhaltsverpflichtung (z.B. durch aktuelle Kontoauszüge der letzten 3 Monate) – jährlich

Formular E30 – Familienbonus

 

Endlich!!! Die post.sozial Ferienhäuser/zimmer dürfen laut Ministerium am 29. Mai 2020 wieder öffnen!


Und das Beste daran, ab diesem Zeitpunkt ist es auch möglich mit den Verwandten gemeinsam in unseren Post Ferienhäusern den Urlaub zu verbringen. Bis maximal 8 Verwandte (Eltern, Großelter, Urgroßeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie deren Kinder) darf jeder Anspruchsberechtigte mitnehmen. Also insgesamt kann jeder Anspruchsberechtigte für 9 Personen buchen. Er oder sie muss allerdings bestätigen, dass es sich bei diesen Personen tatsächlich um seine Verwandten (Begünstigten) handelt und er persönlich muss ebenfalls Teil der Gruppe sein.

Werden Begünstigte eingebucht entfällt allerdings die Regelung der einkommensabhängigen Zimmerrabatte.
Reservierungen können ab sofort mit dem Reservierungsbogen, der in jedem Sommerkatalog fair.reisen enthalten ist gebucht werden. Wann die Buchung online wieder möglich ist, werden wir zeitgerecht mitteilen. Auch die „Angehörigen-Bestätigung“ wird online hinterlegt sein.

Einige zusätzliche Informationen zu unserem Verein post.sozial:

• Jeder Arbeitnehmer der Österreichischen Post AG und der teilnehmenden Tochterunternehmen sind grundsätzlich nach 6 Monaten im Unternehmen anspruchsberechtigt.
• Die Essensbons, 5 X jährlich € 22,– bzw. € 44,– pro Mitarbeiter, wird es natürlich auch weiterhin steuerfrei geben!
• Leider sind fast 13.000,– Stück der Essensbons im Jahr 2019 wieder nicht eingelöst worden. Immerhin ein Wert von mehr als € 142.000,–
• Insgesamt wurden 2924 Anträge um finanzielle Unterstützung im Jahr 2019 bearbeitet und 2532 auch bewilligt. Wir konnten immerhin der Kollegenschaft eine Summe von € 635.011,– an Unterstützung ausbezahlen. Bitte nicht vergessen, mit Ausnahme des Geburtengeldes von € 350,– pro Kind, wo der Antrag auch noch 3 Jahre nach der Geburt gestellt werden kann, darf jede andere eingereichte Rechnung nur ein Jahr alt sein. Grundsätzlich kann jeder Anspruchsberechtigte bis zu € 1.500,– pro Jahr bekommen, in Ausnahmefällen noch mehr.

Der Antrag der FCG, dass der Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Kolleginnen und Kollegen für finanzielle Unterstützungen ausgeweitet werden soll, wird bei nächster Gelegenheit behandelt. Es sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die operativ tätig sind, sich wiederfinden.

Sollte es dazu Fragen geben, wende dich bitte an deinen FCG-Personalvertreter vor Ort oder wende dich an die Gratishelpline der FCG unter 0800210099

Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG wünschen vor allem Gesundheit, aber auch einen schönen und erholsamen Urlaub, vielleicht ja in diesem Jahr in einem unserer Urlaubsheime.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

FCG-Weil es dazu keine Alternative gibt!

Bessere Anrechung der Großbriefe

Die Personalvertretung hat heute den Vorschlag des Managements zur besseren Anrechnung der Großbriefe angenommen.

Da sich die Anzahl der großformatigen Briefe ( als Großbrief gelten Sendungen größer als B4 und dicker als 3cm. Darüber hinaus auch Plastiksäckchen, die zwar größer als dieses Format sind, allerdings in die Hbfa eingelegt werden können ) in den letzten Jahren erhöht hat, haben wir immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen und wollten eine bessere Berücksichtigung erreichen.

Um flächendeckende über Wochen dauernde Zählungen nicht notwendig zu machen, wird ab der nächsten Systemisierung der Pauschal- Wert der Anrechnung der Großbriefe von 0,3% der Sendungsmenge auf 0,5% der Sendungsmenge erhöht bzw. verbessert. (Waren bis jetzt bei 1000 Sendungen am Tag 15 Großstücke in der Woche anerkannt werden es nun 25 Großstücke in der Woche sein.)

Die MitarbeiterInnen können jedoch auch vor der SYS eine Zählung verlangen, wenn dieser Wert für einzelne Rayone nicht ausreicht. Bei einer Zählung wird dann dieser gezählte Wert anerkannt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.