Endlich!!! Die post.sozial Ferienhäuser/zimmer dürfen laut Ministerium am 29. Mai 2020 wieder öffnen!


Und das Beste daran, ab diesem Zeitpunkt ist es auch möglich mit den Verwandten gemeinsam in unseren Post Ferienhäusern den Urlaub zu verbringen. Bis maximal 8 Verwandte (Eltern, Großelter, Urgroßeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie deren Kinder) darf jeder Anspruchsberechtigte mitnehmen. Also insgesamt kann jeder Anspruchsberechtigte für 9 Personen buchen. Er oder sie muss allerdings bestätigen, dass es sich bei diesen Personen tatsächlich um seine Verwandten (Begünstigten) handelt und er persönlich muss ebenfalls Teil der Gruppe sein.

Werden Begünstigte eingebucht entfällt allerdings die Regelung der einkommensabhängigen Zimmerrabatte.
Reservierungen können ab sofort mit dem Reservierungsbogen, der in jedem Sommerkatalog fair.reisen enthalten ist gebucht werden. Wann die Buchung online wieder möglich ist, werden wir zeitgerecht mitteilen. Auch die „Angehörigen-Bestätigung“ wird online hinterlegt sein.

Einige zusätzliche Informationen zu unserem Verein post.sozial:

• Jeder Arbeitnehmer der Österreichischen Post AG und der teilnehmenden Tochterunternehmen sind grundsätzlich nach 6 Monaten im Unternehmen anspruchsberechtigt.
• Die Essensbons, 5 X jährlich € 22,– bzw. € 44,– pro Mitarbeiter, wird es natürlich auch weiterhin steuerfrei geben!
• Leider sind fast 13.000,– Stück der Essensbons im Jahr 2019 wieder nicht eingelöst worden. Immerhin ein Wert von mehr als € 142.000,–
• Insgesamt wurden 2924 Anträge um finanzielle Unterstützung im Jahr 2019 bearbeitet und 2532 auch bewilligt. Wir konnten immerhin der Kollegenschaft eine Summe von € 635.011,– an Unterstützung ausbezahlen. Bitte nicht vergessen, mit Ausnahme des Geburtengeldes von € 350,– pro Kind, wo der Antrag auch noch 3 Jahre nach der Geburt gestellt werden kann, darf jede andere eingereichte Rechnung nur ein Jahr alt sein. Grundsätzlich kann jeder Anspruchsberechtigte bis zu € 1.500,– pro Jahr bekommen, in Ausnahmefällen noch mehr.

Der Antrag der FCG, dass der Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Kolleginnen und Kollegen für finanzielle Unterstützungen ausgeweitet werden soll, wird bei nächster Gelegenheit behandelt. Es sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die operativ tätig sind, sich wiederfinden.

Sollte es dazu Fragen geben, wende dich bitte an deinen FCG-Personalvertreter vor Ort oder wende dich an die Gratishelpline der FCG unter 0800210099

Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG wünschen vor allem Gesundheit, aber auch einen schönen und erholsamen Urlaub, vielleicht ja in diesem Jahr in einem unserer Urlaubsheime.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

FCG-Weil es dazu keine Alternative gibt!