Regelung der Stundenerhöhungen in der Vorsortierung verlängert

Dienstanweisung bzgl. Erhöhung der Wochenstunden bei regelmäßigen Mehrleistungen bis 30. Juni 2020 verlängert!

Nachdem die FCG den damaligen Vorstandsdirektor Walter Hitziger davon überzeugen konnte, dass es nicht nur unfair sondern auch möglicherweise gesetzeswidrig sei viele MitarbeiterInnen ständig Mehrleistungen machen zu lassen und ihnen mitunter nur einen 12 Stunden Vertrag anzubieten, wurde die Dienstanweisung erlassen, dass bis 31. März 2020 die Verträge auf den tatsächlichen Durchschnitt der geleisteten Mehrleistungen anzuheben sei.

Diese Vereinbarung galt bis 31. März 2020. Nunmehr ist es durch unsere Intervention gelungen, diese Dienstanweisung auf Erhöhung des Stundenausmaßes bis 30. Juni 2020 zu verlängern. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Mehrleistungen evaluiert und die Verträge auf die neuen Werte angepasst.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
FCG – weil es dazu keine Alternative gibt!