Urlaub mit Familie und post.sozial

Verbesserung von Odin in der Zustellung

Das Projekt Odin welches geschaffen wurde um die Personalfluktuation bei Neuaufnahmen von Mitarbeiter*innen im Zustelldienst zu minimieren, wurde nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen nun einer Verbesserung unterzogen.

* wenn der/die Mitarbeiter*in einverstanden und geeignet ist und eine Freigabe durch die Regionalleitung erfolgt, kann nach 2 Monaten ein weiterer Rayon eingesteuert werden.
** sollte eine höhere Anzahl notwendig sein, etwa durch eine sehr geringe KV neu Quote und ein hohes Durchschnittsalter des Teams, kann bei Eignung und Freigabe des Regionalleiters davon abgegangen werden.

Die Verbesserung, welche beginnend mit 1. September wirksam wird, soll dazuführen, dass eine ausreichende Einschulung von neuen Mitarbeiter*innen gewährleistet ist und auf bereits seit Jahren beschäftigte Mitarbeiter*innen Rücksicht genommen wird, damit diese nicht zum „Dauerspringer“ werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Ein FCG Sommernachtstraum!

Am Samstag den 1. August 2020 fand auf Einladung des jüngsten dienstfreigestellten Personalvertreters Österreichs, Franz-Xaver Hinterlechner, des FCG Post Landesvorsitzenden Salzburgs, im wunderbar gelegenen Anwesen des Ehrenmitglieds der FCG Post Salzburg, Hias Krichhammer, bei herrlichem Wetter ein Treffen der Funktionäre der FCG Post Salzburg statt.

Natürlich war vom Gastgeber für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Es wurde viel Diskutiert mit den verdienten Funktionären, ob es das Stilllegen der Umleitung Wals durch die FCG Funktionäre vor Jahren war, oder auch die vielen gemeinsamen Betriebsausflüge, Veranstaltungen und Feste.

Besonders gefreut hat den Bundesvorsitzenden Manfred Wiedner, dass er wieder einige neue junge engagierte Funktionäre im Team der FCG-Post Salzburg begrüßen konnte.

Seiner Ansprache umfassten folgende Themen:

  • Corona und die Schutzmaßnahmen sowie Prämien für die Kollegenschaft
  • Gestaffelter Dienstbeginn/kontaktlose Zustellung
  • Anrechnung der Vordienstzeiten
  • Bank99
  • Systemisierungen
  • Schließung der Postämter
  • Sorgen und Wünsche der KV-Neu
  • Post.sozial
  • Umsetzung der von der FCG geforderten Verbesserungen durch den ÖAAB (Familienbonus, erhöhte Familienbeihilfe etc.)

Der Termin für das nächste Treffen im Flachgau konnte direkt vor Ort vereinbart werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bitte mehr Feingefühl

Grundsätzlich steht den Kolleginnen und Kollegen ab 30 Grad Celsius Mineralwasser zur Verfügung und das ist gut so.

Dennoch gibt es Vorgesetzte die wollen bei 29 Grad Celsius, drückender Schwüle und trotz Auszahlung kein Mineralwasser ausgeben bzw. besorgen. 

Die FCG wird sich daher dafür einsetzen, dass Mineralwasser bereits bei mehr als 25 Grad Celsius in Anspruch genommen werden kann.

Auch beim Thema Urlaubsvereinbarung und Zeitausgleich/Plusstunden/Minusstunden laden wir die Verantwortungsträger dazu ein, mehr Feingefühl walten zu lassen. Und wie der Name schon so schön sagt, es ist immer noch VEREINBARUNGSSACHE und kein Diktat.

 GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Besuch aus der Mozartstadt

Der FCG-Landesvorsitzende von Salzburg, Franz-Xaver Hinterlechner, hat dem Briefzentrum Wien in Inzersdorf einen Besuch abgestattet. Gemeinsam mit dem VPA-Vorsitzenden Stellvertreter, Günther Pichler, wurde ein Rundgang im BZW absolviert und dabei wurden interessante Gespräche mit den emsigen Kolleginnen und Kollegen geführt.

Der gegenseitige Erfahrungsaustausch unter den FCG- Belegschaftsvertretern ist natürlich intensiv genutzt worden.

Freistellung für COVID-19 Risikogruppen verlängert

Aschbacher/Anschober: Freistellung für Risikogruppen bis einschließlich 31. August 2020 verlängert

(Wien/OTS) – Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln werden nun vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.

Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Die Verlängerung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Damit sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, besteht daher noch Anspruch auf bezahlte Freistellung bis Ende August 2020.  

Anschober: „Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung.“ 

„Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, in der es besonderer Vorsicht, vor allem im Schutz von Risikogruppen, bedarf. Daher verlängern wir die derzeitige Regelung bis Ende August. Dadurch stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Risiko-Attest haben, weiterhin freigestellt werden. Das ist wichtig, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen.“, so Aschbacher. 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html

Vorort am Wort in Kärnten und Steiermark

Bei den Systemisierungen in den Filialen und Zustellbasen ist es immer wichtig, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Dienststelle direkt auszutauschen, um die örtlichen Begebenheiten in die Verhandlung mit einfließen zu lassen. 

Aus diesem Grund haben sich heute Christian HÖLLERBAUER vom Personalausschuss und an Andreas Schieder vom Zentralausschuss zur Vorbereitung auf die Systemisierung wesentliche Punkte in der Dienststelle und den Zustellbezirken ganz genau angesehen.

Einen Tag vorher hat Andreas Schieder mit Iris TRIPPOLD von der Kärntner Personalvertretung eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen in einigen Kärntner Dienststellen durchgeführt.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

 

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Update- gestaffelter Dienstbeginn ab 27. Juli

Update zum gestaffelten Dienstbeginn, Info des Unternehmens:

Sehr geehrte Herren!
aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 27. Juli 2020 einzuführen (grün hinterlegt):
1. Baden
2. Braunau am Inn
3. Eisenstadt (Stadt)
4. Freistadt
5. Gmunden
6. Graz (Stadt)
7. Graz (Land)
8. Hallein
9. Hollabrunn
10. Horn
11. Krems an der Donau(Stadt)
12. Krems (Land)
13. Liezen
14. Linz Stadt
15. Linz Land
16. Mattersburg
17. Melk
18. Mödling
19. Murau
20. Murtal
21. Perg
22. Reutte
23. St Pölten (Stadt)
24. Salzburg (Stadt)
25. Tamsweg
26. Urfahr Umgebung
27. Vöcklabruck
28. Waidhofen an der Thaya
29. Wels (Stadt)
30. Wels (Land)
31. Wr. Neustadt (Stadt)
32. Wr. Neustadt (Land)
Wien:
1. 3. Bezirk Landstraße
2. 4. Bezirk Wieden
3. 7. Bezirk Neubau
4. 10. Bezirk Favoriten
5. 11. Bezirk Simmering
6. 12. Bezirk Meidling
7. 14. Bezirk Penzing
8. 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
9. 16. Bezirk Ottakring
10. 19. Bezirk Döbling
11. 20. Bezirk Brigittenau
12. 21. Bezirk Floridsdorf

Finanzielle Unterstützung für Familien und ArbeitnehmerInnen

Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Situation durch die Pandemie deutlich verschlechtert. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit haben zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. Die Entlastung und Unterstützung der betroffenen Familien steht im Fokus der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.

Maßnahmen für ArbeitnehmerInnen und Familien:

Kinderbonus:
Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein einmaliger Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt. Diese Unterstützungsleistung wird automatisch ausbezahlt.

Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe:
Für Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 Prozent. Bereits das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20Prozent im Zuge der Steuerreform vor. Aufgrund der Corona-Krise benötigen Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen jedoch schnelle und unkomplizierte Hilfe. Daher wird die Senkung des Eingangssteuersatzes vorgezogen, und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter, soll spätestens im September eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Damit werden unsere Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Familienkrisenfonds:
Der Familienkrisenfonds bedeutet eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe um 50 Euro pro Kind für maximal 2 Monate. Grundvoraussetzung ist, dass man mit Stichtag 28.Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt automationsunterstützt durch das AMS. Die Auszahlung erfolgt ab 13. Juli2020 automatisch durch eine Überweisung auf die für den Bezug des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe vorgemerkte Kontoverbindung oder Postanschrift.

Ferienbetreuung:
Bis zu 30 Millionen Euro sind für Ferienbetreuung im Gemeindepaket der Bundesregierung vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Schülerinnen und Schüler, die via „Distance Learning“ nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf haben.

Arbeitslosenbonus:
Für Menschen die arbeitslos sind gibt es eine Unterstützung in Form eines Arbeitslosenbonus. Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.

Negativsteuer in Höhe von 100 Euro:
Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, ist auch eine Entlastung vorgesehen. Sie werden ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.
Höchststeuersatz bis 2025 verlängert:
Es kommt auch zu einer Verlängerung des 55 Prozent Steuersatz. Dieser Höchststeuersatz wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.

Familienhärtefonds:
Die Bundesregierung hat den Familienhärteausgleichsfonds von 30 Millionen auf 60 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann Familien, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, raschgeholfen werden! Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Weiters muss mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatzverloren haben oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet sein. Bis zu 3.600 Euro können ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt anhand eines Faktors abhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Einkommensgrenzen (Beträge netto) zur Berechnung der Zuwendung sind wie folgt:
•Einelternhaushalt + 1 Kind: 1.600,00 Euro
•Einelternhaushalt + 2 Kinder: 2.000,00 Euro
•Einelternhaushalt + mehr Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + 1 Kind: 2.400,00 Euro
•Paar + 2 Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + mehr Kinder: 3.600,00 Euro
Die Auszahlung erfolgt über das Familienministerium. Hier geht´s zum Antrag: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Quelle: ÖAAB