Update zum gestaffelten Dienstbeginn ab 31. Aug

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen (grau) bzw. mit spätestens kommenden Montag den 31. August 2020 einzuführen (grün hinterlegt):

• Baden
• Bludenz
• Braunau am Inn
• Bruck an der Leitha
• Bruck-Mürzzuschlag
• Dornbirn
• Eferding
• Eisenstadt (Stadt)
• Eisenstadt (Umgebung)
• Gänserndorf
• Gmunden
• Graz (Stadt)
• Graz (Umgebung)
• Güssing
• Hallein
• Hartberg-Fürstenfeld
• Innsbruck (Stadt)
• Innsbruck (Land)
• Jennersdorf
• Kirchdorf an der Krems
• Klagenfurt (Land)
• Korneuburg
• Kufstein
• Linz (Stadt)
• Linz (Land)
• Mattersburg
• Mödling
• Murtal
• Neunkirchen
• Neusiedl am See
• Oberpullendorf
• Oberwart
• Perg
• Reutte
• Ried im Innkreis
• Rohrbach
• Salzburg (Stadt)
• Salzburg (Umgebung)
• Sankt Pölten (Land)
• Schärding
• Schwaz
• Spittal an der Drau
• Steyr (Stadt)
• Steyr (Land)
• Tulln
• Urfahr (Umgebung)
• Villach (Stadt)
• Waidhofen an der Thaya
• Weiz
• Wels (Stadt)
• Wels (Land)
• Bundesland Wien
• Wiener Neustadt (Stadt)
• Wiener Neustadt (Land)
• Wolfsberg

Odin aus der nordischen Mythologie oder doch Einschulung

Fast alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zustellung haben von dem Einschulungskonzept ODIN gehört,  oder dessen Auswirkungen gespürt.

Unser ODIN ist ja bekanntlich nicht aus der nordischen Mythologie entstanden, es ist ja auch nichts göttliches dabei. Aber wie so oft muss eben  ein englischer Begriff herhalten, dann klingt das ja gleich „besser“.

Onboarding Development INtegration steckt hinter dem Begriff ODIN.

In unserer Umfrage bei den Teamleiterinnen und Teamleiter kam eindeutig heraus, dass die Regelungen bei ODIN viel zu straff und unflexibel sind, da unter anderem die Rayonsanzahl pro Jahr auf 4 begrenzt wurde.

Nach intensiven Gesprächen konnten wir dem Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen entsprechen und erreichen, dass bei Einschulungen ab

1. Sep 2020 die Rayonsanzahl im ersten Jahr von 4 auf 6 erhöht wird.

Das jede neue Kollegin und jeder neuer Kollege in den ersten 3 Monaten auf einem Rayon bleibt, wird auch weiterhin sichergestellt werden, da dies auch notwendig ist.

Für Rückfragen stehen die FCG Personalvertreter* innen gerne zur Verfügung!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Mehr Netto- Mehr zum Leben

Urlaubsreisen in Zeiten von COVID-19 – Ergänzung der Regelung- Update mit 24. Aug


1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Ab heute den 24. August 2020, gilt folgende neue Tabelle:

Dies bedeutet, dass ab Montag auch bei der Einreise aus dem Festland Spanien und den Balearen ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.

 

 

Baumzipfeltage und Adventuretage in Saalbach

C-on Tour im 3. Wiener Gemeindebezirk

Der VPA-Vorsitzende der FCG Albert Klimpfinger hat heute gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden Manfred Wiedner alle Dienststellen des Unternehmens im 3. Wiener Gemeindebezirk besucht.

In der Zustellbasis war vor allem der gestaffelte Dienstbeginn Thema. Es ist auch schwer zu erklären, dass die kontaktlose Zustellung abgeschafft wurde, nun aber in ganz Wien der gestaffelte Dienstbeginn gilt.

In den Filialen war mehrfach das Thema, dass die neuen Filialleiter*innen noch immer keinen aktuellen Dienstvertrag haben und auch die Bezahlung dieser Funktion noch auf sich warten lässt.

Koll. Wiedner hat die Probleme umgehend beim Personalchef Ing. Franz Nigl deponiert.

Die neuen Gehaltstabellen mit den erhöhten Löhnen seit Juli 2020 wurden zur Kenntnis genommen.
Besonders erfreut waren die Kollegn*innen, über die Information, dass es im Oktober mit dem Unternehmen eine Verhandlung geben wird, da für Dezember 2020, vom Management nochmals für alle Postlerinnen und Postler eine steuer- und abgabenfrei Coronaprämie in Aussicht gestellt wurde.

Wir werden weiter berichten.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Gestaffelter Dienstbeginn/ Update ab 24. August

Aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen (grau) bzw. mit spätestens kommenden Montag den 24. August 2020 einzuführen (grün hinterlegt):
• Amstetten
• Baden
• Bludenz
• Braunau am Inn
• Bregenz
• Bruck an der Leitha
• Eisenstadt (Umgebung)
• Feldkirch
• Feldkirchen
• Gänserndorf
• Gmunden
• Graz (Stadt)
• Graz (Umgebung)
• Grieskirchen
• Hallein
• Imst
• Innsbruck (Stadt)
• Innsbruck (Land)
• Kirchdorf an der Krems
• Kitzbühel
• Klagenfurt (Stadt)
• Klagenfurt (Land)
• Korneuburg
• Kufstein
• Landeck
• Lilienfeld
• Lienz
• Linz (Stadt)
• Linz (Land)
• Mistelbach
• Mödling
• Murtal
• Neusiedl am See
• Oberwart
• Perg
• Ried im Innkreis
• Reutte
• Salzburg Umgebung
• Salzburg (Stadt)
• Schwaz
• Spittal an der Drau
• Steyr (Stadt)
• Steyr (Land)
• St. Johann im Pongau
• St. Pölten (Stadt)
• St. Pölten (Land)
• St. Veit an der Glan
• Tulln
• Villach (Stadt)
• Villach (Land)
• Vöcklabruck
• Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
• Wels (Stadt)
• Wels (Land)
• Wr. Neustadt (Stadt)
• Bundesland Wien

 

Durchgebracht: Lehrlinge dürfen wählen

Lehrlinge ab 16 Jahren werden in Zukunft bei Personalvertretungswahlen mitmachen können!

„Wählen ab 16“ klingt heutzutage wie eine Selbstverständlichkeit, wurde dies ja bei einer Reform aus dem Jahre 2007 für Gemeinde,- Landes, und Bundeswahlen sichergestellt.

Bis jetzt waren jedoch diese Jugendlichen von den Personalvertretungswahlen auf Betriebsebene ausgeschlossen und konnten nur unter gewissen Voraussetzungen einen Jugendvertrauensrat wählen.

Als Christgewerkschafter*innen setzen wir uns bekanntlich massiv für Lehrlinge ein, vor allem unser neuer Lehrberuf in der Post zeigt hier in die richtige Richtung. Firmen erhalten nunmehr auch eine entsprechende Unterstützung vom Bund – diese ist mit bis zu 2000,– Euro pro Jahr doch beträchtlich.

Es freut uns nun mitteilen zu dürfen, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung bevorsteht, damit auch unsere Lehrlinge ab 16 Jahren bei unserer Personalvertretungswahl 2023 mitmachen dürfen und somit wahlberechtigt sein werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Info an Eltern: „Corona Ampel“ an Schulen

Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen

Ein regionales Corona-Ampelsystem legt ab Schuljahr 2020/21 den Status der Schulen eines Bezirks in Bezug auf das Infektionsrisiko fest. Das Corona-Ampelsystem stellt darauf ab, mit den vier Warnstufen in den Farben „Grün – Gelb – Orange – Rot“ auf einem Blick zu erkennen, welche Vorkehrungen getroffen und welche Regeln beachtet werden müssen, um die COVID-19-Ausbreitung bestmöglich einzuschränken. Für die jeweilige Einstufung werden vier Faktoren herangezogen: die normierten Infektionszahlen der letzten sieben Tage, die Spitalskapazitäten, der Anteil positiver Tests sowie die Aufklärungsquote der Herkunft der Infektionen.
Je nach Ampelfarbe sind in den bildungspädagogischen Einrichtungen unterschiedliche Maßnahmen zu setzen. Damit sich alle gemeinsam gut vorbereiten können, sind in der folgenden Publikation alle Informationen und Vorkehrungen für die einzelnen Ampelphasen definiert und auch für bestimmte Teilbereiche wie Musikerziehung und Sport, den fachpraktischen Unterricht, die Nachmittagsbetreuung, die Leistungsfeststellung, für das Schulbuffet und Internate und andere erläutert:

Urlaubsreisen in Covid Zeiten/ Akualisierung

1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Dies bedeutet, dass ab Montag den 17. August 2020 auch bei der Einreise aus Kroatien ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen.

Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses hat er/sie eine selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.

Hotlines des Gesundheitsministeriums:
Bei Symptomen: 1450 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) – die medizinische Hotline der Bundesländer.
Für allgemeine Fragen zu Corona (auch Einreisebestimmungen bzw. Weg zum Test) die Corona-Hotline der Ages: 0800 555 621, aus dem Ausland erreichbar unter +43 1 3860 555 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr)
Übersicht über Testangebote – etwa zur Umsetzung der Einreisebestimmungen: https://www.covid19-labore.at/