Arbeitsrecht: Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Urlaub in Corona-Zeiten: Das müssen ArbeitnehmerInnen wissen
Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern hat der ÖGB  ein Handbuch 1erarbeitet, um die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“ zu beantworten.

Handbuch COVID-19_Urlaub und Entgeltfortzahlung

Die wichtigsten Punkte:
Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?
Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in 32 europäische Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste findest du immer HIER: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?
Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.
Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?
Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.
Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z.B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.
Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?
Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil du mit deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast. In diesen Ländern gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6:  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde?
Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt. 
Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss?
Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?
Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.
Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?
Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.
Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?
Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

REISEBESCHRÄNKUNGEN

Wer aus diesen europäischen Ländern wieder nach Österreich zurückkommt, muss entweder einen negativen Coronatest vorlegen oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne antreten:

Großbritannien, Schweden, Portugal, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo, Albanien, Republik Moldau, Weißrussland, Russland und Türkei. Auch bei der Einreise in diese Länder gilt teilweise noch die Quarantänepflicht.

Reisewarnungen gelten für 23 Staaten weltweit:

Ägypten, Bangladesch, Belarus, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Russland, Schweden, Senegal, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Vereinigtes Königreich

Quelle: ÖGB, 

 

Aktualisierung des gestaffelten Dienstbeginns

Information des Leiters des Personalmanagements:

Aufgrund der heute veröffentlichten COVID-19-Fallzahlen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen bzw. mit spätestens kommenden Montag den 6. Juli 2020 einzuführen:
• Braunau
• Eferding
• Freistadt
• Graz (Stadt)
• Grieskirchen Linz (Stadt)
• Linz (Land)
• Neunkirchen
• Perg
• Schärding
• St. Pölten (Stadt)
• Tulln
• Urfahr-Umgebung
• Wels (Stadt)
• Wels (Land)
• Wiener Neustadt

Wien:
• 3. Bezirk Landstraße
• 4. Bezirk Wieden
• 7. Bezirk Neubau
• 10. Bezirk Favoriten
• 11. Bezirk Simmering
• 12. Bezirk Meidling
• 14. Bezirk Penzing
• 15. Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus
• 16. Bezirk Ottakring
• 19. Bezirk Döbling
• 20. Bezirk Brigittenau
• 21. Bezirk Floridsdorf

 

Kleines Fest in Birkfeld

Ein kleines Fest zum Julibeginn wurde nach Dienstschluss von den Kolleginnen und Kolleginnen der Zustellbasis Birkfeld mit Unterstützung der FCG Personalvertreter vom ZA und PA, Manfred Wiedner, Andreas Schieder und Christian Höllerbauer organisiert. Heli Lechner hat köstliche Grillhendl zubereitet bzw. für alle Anwesenden gegrillt.

Einige Kolleginnen aus Birkfeld haben herrliche Mehlspeisen mitgebracht und konnte ein wunderbares „Betriebsfest“ bei schönem Wetter veranstaltet werden. Wenn man sich versteht und ein gutes Betriebsklima hat ist einfach viel mehr möglich und dann kann Arbeit auch Spaß machen. 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

fair.reisen: Kitzbüheler Wandertage

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen schönen Urlaub!

Buchen unter: http://www.postsozial.at

FCG im Burgenland


Auf Einladung des neuen VPA Mitgliedes der FCG, Christian Gratzl, welcher Paketzusteller in Jennersdorf ist, war der Bundesvorsitzende der FCG, Manfred Wiedner und der Bundespensionistenvertreter der FCG, Johann Brandstetter heute in der ZB und Filiale Jennersdorf.

Nach dem Referat von Manfred Wiedner wurde auch die Gelegenheit genützt, der langjährigen Mitarbeiterin der FCG in Jennersdorf Kathi Drobits für ihr Engagement für die Kollegenschaft vor versammelter Mannschaft zu danken und ihr ein kleines Fläschchen Rotwein zu überreichen.

Den Glückwünschen schlossen sich neben Alois Vegh und Norbert Krutzler auch die gesamte Kollegenschaft an, die sich auch bei Christian Gratzl für die Einladung zur Würsteljause bedankte.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Info zum Ende des gestaffelten Dienstbeginns und deren Ausnahmen

Auszug aus der Anweisung zum Dienstbeginn: 

Aufgrund der positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen in Österreich kann bis auf weiters vom gestaffelten Dienstbeginn in den Zustellbasen der Distribution abgegangen werden.

Der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen der Distribution wird somit grundsätzlich mit sofortiger Wirksamkeit außer Kraft gesetzt, jedoch wird folgendes festgelegt:

• Da sich die COVID-19-Fallzahlen in Österreich sehr unterschiedlich entwickeln und auch durch Clusterbildungen sich kurzfristig ändern können, wird festgelegt, dass in jenen Bezirken in Österreich, bei denen die COVID-19-Fallzahlen stark ansteigen, der gestaffelte Dienstbeginn weitergeführt bzw. wieder eingeführt wird.

• Maßgeblich dafür sind die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Kennzahlen je Bezirk „Entwicklung bestätigter COVID-19-Fälle pro Bezirk über sieben Tage“, die teilweise auch auf dem vom ORF veröffentlichten Dashboard abgefragt werden können. Bei einer Veränderung ab 5 neue COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner ist aus sicherheitstechnischen und Gründen und im Sinne des Arbeitnehmerschutzes der gestaffelte Dienstbeginn wieder aufzunehmen.

• Jeden Mittwoch ist die Fallzahl je Bezirk abzufragen. In jenen Zustellbasen, die sich örtlich in Bezirken befinden, der eine Fallzahl ab „5“ neue COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner aufweist, ist mit dem darauffolgenden Montag, der gestaffelte Dienstbeginn wieder einzuführen. Sobald an einem darauffolgenden Mittwoch die Fallzahl wieder unter „5“ neue COVID-19-Fälle sinkt, kann unmittelbar der gestaffelte Dienstbeginn beendet werden. Die entsprechenden Abfragen/Anweisungen ergehen seitens des Gesundheitsmanagements der ÖPAG:.

• Aufgrund der heute abgefragten Fallzahl neuer COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen:
• Linz-
• Linz-Land
• Wels
• Wels-Land
• Wolfsberg
• Bruck-Mürzzuschlag
• Neunkirchen
• Mödling
• Bundesland Wien – Die Fallzahlen je Wiener Bezirk liegen derzeit nicht vor, diese werden wir ehestmöglich nachliefern. Bis zu diesem Zeitpunkt ist in den Wiener-Zustellbasen der gestaffelte Dienstbeginn fortzuführen.

Vom Gesundheitsmanagement werden wöchentlich – jeden Mittwoch am Nachmittag – jene Bezirke bekanntgegeben, für die aufgrund der Entwicklung der COVID-Fallzahlen der gestaffelte Dienstbeginn mit dem darauffolgenden Montag wieder eingeführt werden muss bzw. unmittelbar beendet werden kann.

 

Arbeitsplatzberechnung/ Abschläge der Briefsendungen?

Systemisierungen!

Das Antwortschreiben von Personalchef Ing. Nigl, ist nur dahingehend zufriedenstellend, dass in den Verbundzustellbasen durch die Gegenrechnung vom Minus an Briefsendungen (nicht generell -5%) das Plus an Paketen (nicht generell +9%) eine ausgleichende Wirkung und damit unter Umständen den Erhalt von Arbeitsplätzen erzielt werden kann.

Sollte es aber zu keiner Einigung in den regionalen Verhandlungen kommen, ist dies umgehend an den Zentralausschuss zu melden!!!

Die Sorge von großen Arbeitsplatzeinsparungen haben wir allerdings in den Ballungszentren, bei den Briefzustellern wo die geringeren Briefmengen in der Systemisierung voll durchschlagen würden.

Es muss daher vor den Systemisierungen, vor allem in den Städten eine Regelung geben, welche die drei sehr schlechten Monate während des Lockdowns durch Corona von der Berechnung ausschließt.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

___________________
Korrespondenz ZA vs. Mangement:
Von: KÖSTINGER Helmut <Helmut.Koestinger@post.at>
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 19:50
An: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Cc: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>; HARGITAI Michael <Michael.Hargitai@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; LANG Robert <Robert.Lang@post.at>; GROSSAUER Bernhard <Bernhard.Grossauer@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>; .GRP.POST.PV.ZA <GRP.POST.PV.ZA@post.at>
Betreff: AW: Beschluss des Zentralausschusses vom 23. Juni 2020
Sehr geehrter Herr Personalchef,
danke für die Übermittlung deines Antwortschreibens. Nachdem vom geplanten pauschalen 5%-Abzug bei den adressierten Briefmengen abgegangen wurde und ein zentrales Gipfelgespräch zwischen Vorstand und Zentralausschuss kurzfristig nicht möglich erscheint, stimmen wir dem Vorschlag der Delegierung auf die regionale Ebene (Bereichsleitung und Personalausschuss) unter Berücksichtigung der regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten zu.
Sollte jedoch gegen unsere Erwartung in Einzelfällen regional keine Lösung gefunden werden, werden wir diese Fälle im Zentralausschuss mit dem Vorstand behandeln.
Mit besten Grüßen
Helmut Köstinger
Vorsitzender des Zentralausschusses der Post AG
Rochusplatz 1
1030 Wien

Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Freitag, 26. Juni 2020 11:24
An: KÖSTINGER Helmut <Helmut.Koestinger@post.at>
Cc: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; OBLIN Walter <Walter.Oblin@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>; HARGITAI Michael <Michael.Hargitai@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; LANG Robert <Robert.Lang@post.at>; GROSSAUER Bernhard <Bernhard.Grossauer@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Beschluss des Zentralausschusses vom 23. Juni 2020
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Zu deinem Email nehmen wir wie folgt Stellung:
Die von der Personalvertretung erhobenen Vorhaltungen bezüglich „Systemisierungen in den Brief- und Verbundzustellbasen“ sind für uns nicht nachvollziehbar, da wir diese in mehreren Gesprächen erörtert haben. Weiters möchten wir in Erinnerung rufen, dass unsere durch die COVID-19-Pandemie angestrebte Entlastung durch die Vereinbarung eines „Sommerfahrplans“ von der Personalvertretung abgelehnt wurde und wir damit gezwungen sind, zusätzliche Systemisierungen für die Sommermonate zum Abfangen der COVID-19-Pandemie-Effekte durchzuführen.
Weiters stellen wir klar, dass der Korrekturfaktor von -5% nur für die Bemessung der adressierten Sendungen zur Anwendung kommt und z.B. für Regionalmedien, Infopost, bescheinigte Briefsendungen (RSa, RSb, Recco) etc. dieser Korrekturfaktor für die Systemisierung nicht maßgeblich ist. Dem gegenüber steht, dass wir für die Bemessung der Paketmengen einen Korrekturfaktor von +9% vorsehen. Dies wurde von dir in deinem Email vergessen anzuführen.
Wir haben in den letzten Jahren im Rahmen der Systemisierung in Anlassfällen mit „Korrekturfaktoren“ versucht, Sondereffekte zu berücksichtigen (z.B. starker Anstieg von Paketmengen bei der DHL-Integration etc.), da dies das Tätigkeits-Bemessungs-Modell (TBS) nicht abdecken kann. Ein Abgehen der bisher vereinbarten und praktizierten Vorgehensweise entsprechend der bestehenden Richtlinie sehen wir daher nicht.
Für uns ist es aber vorstellbar, auf regionaler Ebene diese Korrekturfaktoren -5% für adressierte Sendungen und +9% für Pakete entsprechend den regionalen Erfordernissen und in Abhängigkeit von den in der jeweiligen Zustellbasis bestehenden Rahmenbedingungen anzupassen. Dies sollte aus unserer Sicht, zwischen den regional zuständigen Bereichsleitern Distribution und der regionalen Personalvertretung im Sinne des PBVG abgestimmt werden.
Für ein „Gipfelgespräch“ können wir aus arbeitstechnischen Gründen und Urlaubsabwesenheiten erst ab 20. Juli 2020 zur Verfügung stehen. Wir schlagen daher vor, die offenen Punkte in der Angelegenheit im Rahmen des am 28. Juli 2020 stattfindenden ZA-JF mit dem Vorstand zu erörtern.
Mit besten Grüßen
Franz Nigl

Covid Risikogruppen: Verordnung bis 31. Juli verlängert

Aufgrund der Verlängerung der Risikogruppenverordnung wird in jenen Fällen in denen eine Dienstfreistellung gemacht wurde, diese auch verlängert werden. 

Aufgrund der Covid-19 Risikogruppe- Verordnung wurde nunmehr auch eine Dienstanweisung erlassen.

MitarbeiterInnen, welche ein Attest vorlegen, werden ersucht ein Formblatt A auszufüllen und dies zu unterfertigen.

Der Fachbereich hat im Sinne des Stufenplans ebenfalls ein Formular B auszufüllen und dem Personalmanagement vorzulegen.

Seitens des Personalmanagements wird in der Folge auf Basis dieser Unterlagen entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Dienstfreistellung im Sinne der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung erfüllt sind. Gegebenenfalls wird die Dienstfreistellung verfügt oder es werden in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft weitere Erhebungen vorgenommen und das Notwendige veranlasst.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Freistellung ist der Wirksamkeitstermin gemäß COVID-19-Risiko-Attest, das vom Arzt rückwirkend ab 6. Mai 2020 ausgestellt werden kann.

Ablage_A_COVID_19_Risikogruppe_Formblatt_Mitarbeiter_20200517.doc Anlage_B_COVID_19_Risikogruppe_Formbaltt_Fachbereich_20200517.doc

 

Versetzer Dienstbeginn wird großteils aufgehoben

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der versetzte Dienstbeginn soll in den nächsten Tagen in den meisten Zustellbasen beendet werden. Ausgenommen sind vorerst jene Dienststellen bei denen in der Region vermehrte Ansteckungsgefahr besteht.

Diese Information wird, in den nächsten Tagen, den MitarbeiterInnen der jeweiligen Dienststelle mitgeteilt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PS: Ein generell verspäteter Dienstbeginn, welche einige im Management umsetzten wollen, wird von uns FCGler abgelehnt.

 

 

Mehr Netto für ArbeitnehmerInnen

Mehr Netto vom Brutto für niedrige Einkommen und 360,– pro Kind:

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.