FCG Vertreter unterwegs im VZ Hagenbrunn

Seit der Eröffnung des Paketverteilzentrums in Hagenbrunn (Aug. 19), sind die PersonalvertreterInnen der FCG  immer wieder vor Ort bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Kolleginnen und Kollegen nutzen die Möglichkeit um Probleme direkt anzusprechen, weil sie wissen, dass diese von den Mitgliedern der FCG auch gehört und bearbeitet werden. Heute ab 4 Uhr waren Andreas Bortolotti vom PAP und Andreas Schieder vom Zentralausschuss zu Besuch, und konnten wieder einige Themen positiv klären. Unsere VPA Vertreter, wie z. B. Martin Brechelmacher oder Ramadan Dalipi, sind immer wieder zusätzlich zu der Aufgabe als Paketzusteller für die Kollegenschaft da. Dafür ein herzliches Dankeschön!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Lehrberufe bei der Post: Update

Als ChristgewerkschafterInnen ist uns speziell die Lehrlingsausbildung bei der Post ein wichtiges Anliegen. In der Anlage finden sie aktuelle Informationen dazu.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PV LEHRLINGE NDL (23.08.2019)

Neue Anrechnung der Karenzzeiten

Seit Jahren fordern wir als FCG eine bessere Anrechnung der Kinder-Karenzzeiten. Tatsache ist, dass zurzeit noch immer etwa 44% der Kollektivverträge keine Anrechnung aufweisen. Dass es diese bereits in 56% der KVs gibt, ist ausschließlich der Verdienst der jeweiligen Fachgewerkschaft bei den KV-Verhandlungen.

Die langjährige frauenpolitische Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten wurde nun – dank Hartnäckigkeit und Ausdauer – für unsere jungen Mütter erfüllt.

Der Nationalrat hat Anfang Juli 2019 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen! Diese Novelle führt nun zu einer Anrechnung von Karenzen für Geburten ab 1. August 2019 in vollem Ausmaß.

Achtung: der Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist nicht ident mit einer Karenz!!

Es werden ausschließlich Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz (= maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes) angerechnet!

Die Gesetzesänderung wirkt sich damit auch auf die Bemessung der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und auf das frühere Erreichen der 6. Urlaubswoche aus.

Dies ist somit ein weiterer wichtiger Meilenstein zum Schließen des Gender Pay Gaps, der nach wie vor österreichweit rund 20% beträgt.

Ebenso gibt es während einer Karenz zur Kindererziehung nun keine Benachteiligung mehr bei Gehaltsvorrückungen.

Das bedeutet: zB bei Inanspruchnahme einer 2jährigen Karenzzeit hatte die Kindesmutter mit einer finanziellen Verschlechterung auf die gesamte Lebensverdienstsumme zu rechnen, da der mögliche „Gehaltssprung/Vorrückung/Umreihung“ nicht stattfand. Mit der nun beschlossenen Gesetzesnovelle zum Mutterschutzgesetz wurde diese unfaire Behandlung beseitigt!

MSchG §15f ab 01.08.2019

Neuer „Mover“ der Öffentlichkeit präsentiert

Auf Deutsch übersetzt würde er wohl „BEWEGER“ heißen. Dies ist das neueste Konzeptversuchszustellfahrzeug das heute in der ZB 1030 auch der Presse vorgestellt wurde. Das Projekt mit diesem Elektrofahrzeug, das einen kleinen Container aufnehmen kann, wird auch von der Stadt Wien gefördert. Auch Vorstandsdirektor DI Peter Umundum hat sich bei einer Probefahrt von der Funktionalität des Fahrzeuges überzeugt.

Der Vorsitzende der FCG Manfred Wiedner hat sich ebenso über dieses neue Zustellgefährt informiert, wie der VPA Vorsitzende von 1030 Albert Klimpfinger und sein Stellvertreter Pepi Vogl (siehe Foto).

Gute umweltschonende Betriebsmittel wurden natürlich auch vom GD Dr. Georg Pölzl und dem Bezirksvorsteher des 3. Wiener Gemeindebezirkes sehr begrüßt. Schade nur, dass mit diesem Fahrzeug kein Fahrradweg und kein Gehsteig benutzt werden darf, sondern nur die öffentlichen Straßen.

Die FCG wird über die weitere Entwicklung berichten.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.   

 

Anrechnung der Karenzzeiten , Papamonat

Bisher wurden die 10 Monate der ersten Elternkarenz für das Urlaubsausmaß, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für die Kündigungsfristen angerechnet. Jetzt werden die Elternkarenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche automatisch berücksichtigt, also auch für Gehaltsvorrückungen.

Die Neuerung gilt erst für Geburten ab 1. August 2019

Außerdem wurde ein gesetzlicher Anspruch auf das „Papamonat“ beschlossen. Leider fehlt noch immer der finanzielle Anreiz, sich den Papamonat auch leisten zu können. Die Forderung der Post FCG für die volle Lohnabgeltung für den Papamonat bleibt daher voll aufrecht.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. 

Bildungsoffensive 2019: Information ist Motivation

Die FCG Bildungsoffensive 2019 startet in den Herbst mit einem spannenden und ambitionierten Kursangebot für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen. Dabei wird wieder ein breites Bildungsspektrum von der erfolgreichen Kommunikation und Körpersprache bis zum diffizilen Dienst-und Kollektivvertragsrecht offeriert.

Es gibt noch einige, wenige Restplätze bei folgenden Kursen:

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel Gruber in Pöllau                           23.- 25.  Okt. 2019

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel  Sperlhof in Windischgarsten    27.- 29.  Nov. 2019

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel  Sperlhof in Windischgarsten    15.- 17.   Jän. 2020

Anmeldungen und Auskünfte bei  Raimund Taschner

Tel.: 0664-624 1053  mail: raimund.taschner@post.at

Besoldungsreform 2019

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Soeben wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In deren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst.

In schwierigen, aber konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen, die bereits am Tag der Urteilsverkündung begonnen haben, konnte die GÖD ihre Forderungen durchsetzen. Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienstsumme.

Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Personen,

➢ die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und

➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und

➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.

Auf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei Personen,

➢ die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 nicht im Dienststand befinden und

➢ auf die die beiden anderen oben genannten Voraussetzungen zutreffen und

➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.

In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind.

Personen, bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse bzw. berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können ebenfalls einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten stellen.

Personen, die nach der Besoldungsreform 2015 in den Bundesdienst aufgenommen und deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden, bekommen die über das angerechnete Ausmaß hinausgehenden Zeiten auf Antrag rückwirkend angerechnet.

Genauere Informationen folgen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Steuerreform: 2021 gibt es Geld zurück

Die geplante erste Etappe der türkis-blauen Steuerreform soll am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Kernstück ist die rund 700 Millionen Euro teure Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener. Doch fließen wird das Geld erst 2021, weil es nur im Rahmen des Jahresausgleichs berechnet werden kann.

Für Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Bruttomonatseinkommen zwischen 500,- und 2.100,- Euro gibt es eine gestaffelte Entlastung. Das Maximum beträgt bei Erwerbstätigen (bei Einkommen zwischen 700,- und 1.500,- Euro brutto) 300,- Euro im Jahr, darunter und darüber wird es eingeschliffen. Bei Pensionisten sind es maximal 200,- Euro im Jahr. Ähnliches gilt für Selbstständige und Landwirte.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Wiener FCG lud zum Sommerfest an die Alte Donau

Ins Arbeiterstrandbad lud der Vorsitzende der FCG Wien Thomas Rasch und der AK Fraktionsvorsitzende Fritz Pöltl!

Hunderte waren gekommen, um bei diesem Fest bei herrlichem Wetter dabei zu sein.
Auch die FCG Post und Telekom war mit einer großen Delegation vertreten. Nachdem die Nationalratswahl im September schon ihre Schatten vorauswirft, war es den Postlerinnen und Postlern auch möglich mit Kanzleramtsminister a. D. Gernot Blümel und dem Generalsekretär der neuen ÖVP Karl Nehammer sich ausführlich über die Herausforderungen im Unternehmen zu unterhalten.
Auch Karoline Edtstadler (EU-Abgeordnete) und unser FCG Bundesvorsitzender Dr. Norbert Schnedl stellten sich den Fragen der Post- und TelekomkollegInnen.

Nachdem unser langjähriger Mitstreiter, Gönner und Freund Fritz Pöltl auch seinen Geburtstag feierte, wurde ihm vom Bundesvorsitzenden der FCG Post und Telekom Manfred Wiedner das kleine goldene Posthorn der FCG überreicht.

Wir wollen auch nächstes Jahr wieder,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Terminaviso: Am 11. September findet das FCG Oktoberfest in der Laudongasse in 1080 Wien statt, zu dem wir herzlich einladen dürfen!

FCG wünscht erholsamen Sommerurlaub

Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen erholsamen Urlaub.

Unser gemeinsamer Verein post.sozial bietet für Sie viele Angebote und Nächtigungsmöglichkeiten an. Einfach buchen unter: www.postsozial.at

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.