Anrechnung der Karenzzeiten , Papamonat

Bisher wurden die 10 Monate der ersten Elternkarenz für das Urlaubsausmaß, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für die Kündigungsfristen angerechnet. Jetzt werden die Elternkarenzen für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche automatisch berücksichtigt, also auch für Gehaltsvorrückungen.

Die Neuerung gilt erst für Geburten ab 1. August 2019

Außerdem wurde ein gesetzlicher Anspruch auf das „Papamonat“ beschlossen. Leider fehlt noch immer der finanzielle Anreiz, sich den Papamonat auch leisten zu können. Die Forderung der Post FCG für die volle Lohnabgeltung für den Papamonat bleibt daher voll aufrecht.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. 

Bildungsoffensive 2019: Information ist Motivation

Die FCG Bildungsoffensive 2019 startet in den Herbst mit einem spannenden und ambitionierten Kursangebot für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen. Dabei wird wieder ein breites Bildungsspektrum von der erfolgreichen Kommunikation und Körpersprache bis zum diffizilen Dienst-und Kollektivvertragsrecht offeriert.

Es gibt noch einige, wenige Restplätze bei folgenden Kursen:

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel Gruber in Pöllau                           23.- 25.  Okt. 2019

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel  Sperlhof in Windischgarsten    27.- 29.  Nov. 2019

FCG Kurs I -Basisseminar   Hotel  Sperlhof in Windischgarsten    15.- 17.   Jän. 2020

Anmeldungen und Auskünfte bei  Raimund Taschner

Tel.: 0664-624 1053  mail: raimund.taschner@post.at

Besoldungsreform 2019

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Soeben wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In deren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst.

In schwierigen, aber konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen, die bereits am Tag der Urteilsverkündung begonnen haben, konnte die GÖD ihre Forderungen durchsetzen. Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Besoldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienstsumme.

Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Personen,

➢ die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und

➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und

➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.

Auf Antrag erfolgt eine Neufestsetzung des BDA bei Personen,

➢ die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 nicht im Dienststand befinden und

➢ auf die die beiden anderen oben genannten Voraussetzungen zutreffen und

➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.

In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind.

Personen, bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse bzw. berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können ebenfalls einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten stellen.

Personen, die nach der Besoldungsreform 2015 in den Bundesdienst aufgenommen und deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden, bekommen die über das angerechnete Ausmaß hinausgehenden Zeiten auf Antrag rückwirkend angerechnet.

Genauere Informationen folgen.

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Steuerreform: 2021 gibt es Geld zurück

Die geplante erste Etappe der türkis-blauen Steuerreform soll am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Kernstück ist die rund 700 Millionen Euro teure Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener. Doch fließen wird das Geld erst 2021, weil es nur im Rahmen des Jahresausgleichs berechnet werden kann.

Für Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Bruttomonatseinkommen zwischen 500,- und 2.100,- Euro gibt es eine gestaffelte Entlastung. Das Maximum beträgt bei Erwerbstätigen (bei Einkommen zwischen 700,- und 1.500,- Euro brutto) 300,- Euro im Jahr, darunter und darüber wird es eingeschliffen. Bei Pensionisten sind es maximal 200,- Euro im Jahr. Ähnliches gilt für Selbstständige und Landwirte.

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Wiener FCG lud zum Sommerfest an die Alte Donau

Ins Arbeiterstrandbad lud der Vorsitzende der FCG Wien Thomas Rasch und der AK Fraktionsvorsitzende Fritz Pöltl!

Hunderte waren gekommen, um bei diesem Fest bei herrlichem Wetter dabei zu sein.
Auch die FCG Post und Telekom war mit einer großen Delegation vertreten. Nachdem die Nationalratswahl im September schon ihre Schatten vorauswirft, war es den Postlerinnen und Postlern auch möglich mit Kanzleramtsminister a. D. Gernot Blümel und dem Generalsekretär der neuen ÖVP Karl Nehammer sich ausführlich über die Herausforderungen im Unternehmen zu unterhalten.
Auch Karoline Edtstadler (EU-Abgeordnete) und unser FCG Bundesvorsitzender Dr. Norbert Schnedl stellten sich den Fragen der Post- und TelekomkollegInnen.

Nachdem unser langjähriger Mitstreiter, Gönner und Freund Fritz Pöltl auch seinen Geburtstag feierte, wurde ihm vom Bundesvorsitzenden der FCG Post und Telekom Manfred Wiedner das kleine goldene Posthorn der FCG überreicht.

Wir wollen auch nächstes Jahr wieder,

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Terminaviso: Am 11. September findet das FCG Oktoberfest in der Laudongasse in 1080 Wien statt, zu dem wir herzlich einladen dürfen!

FCG wünscht erholsamen Sommerurlaub

Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter der FCG wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen erholsamen Urlaub.

Unser gemeinsamer Verein post.sozial bietet für Sie viele Angebote und Nächtigungsmöglichkeiten an. Einfach buchen unter: www.postsozial.at

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Wettbewerbsbehörde gibt DHL/ Post Deal frei

– Post wird Zustellpartner der DHL in Österreich
– Start 1. August 2019

Die Wettbewerbsbehörden beider Länder haben die geplante Übernahme von Standorten der Deutsche Post DHL Group in Österreich durch die Post unter Auflagen freigegeben, hat das Unternehmen soeben mitgeteilt.

Bei den Standorten, die wir mit 1.8. übernehmen handelt es sich um drei Logistikzentren in 1230 Wien, Wundschuh bei Graz, Enns und zehn Zustelldepots in Meiningen, Salzburg, Jenbach, Mötz, Hallein, Ottensheim, Klagenfurt, Spital an der Drau, St. Michael und Oberwart. Ebenfalls mit 1.8. wird ein Großteil der MitarbeiterInnen von der Post AG übernommen.

Mehrarbeit durch DHL Pakete- Mehr Arbeitsplätze gefordert!

Als ChristgewerkschafterInnen haben wir sofort nach Bekanntwerden des „DHL Deals“ zusätzliche Arbeitsplätze in den Verteilzentren, sowie in der Verbundzustellung und Paketzustellung verlangt. Nun ist die Zeit gekommen rasch zu reagieren und diese von uns geforderte Verkleinerung der Zustellbezirke auch umzusetzen. Schließlich steigen teilweise die Paketmengen um 10- 20 % in der Rayonsbetrachtung an.
Außerdem ist bereits jetzt sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die sogenannte „Spitzenabdeckung“ ab September zur Verfügung stehen.

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Früherer Dienstbeginn bei fast unerträglichen Temperaturen

Mail an den Bereichsleiter Ing. Robert Modliba von FCG Vorsitzenden Manfred Wiedner

Von: WIEDNER Manfred
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 14:01
An: MODLIBA Robert <Robert.Modliba@post.at>
Betreff: Früherer Dienstbeginn bei diesen fast unerträglichen Temperaturen

Sg. Herr Modliba!

Die derzeit extremen Temperaturen lassen den Wunsch der Zusteller die in einem PKW ihre Zustellung versehen, nach einer früheren Beginnzeit an diesen Tagen immer lauter werden.

Es scheint genug Arbeit in den ZBs zu sein, dass ein 30 minütiger früher Dienstbeginn durchaus ohne Auswirkungen auf die Gesamtdienstzeit wäre.

In Erwartung einer positiven Antwort verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen,

Manfred Wiender

 

Gehaltstabellen

Für KV Neu MitarbeiterInnen Teil 1

Für KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2

 

Für DO Angestellte/innen

Für Beamte/innen

PT Kennzeichen bleibt- FCG Erfolg

Im Zuge einer Novelle KFG war angedacht, dass für Neuzulassungen das PT Kennzeichen abgeschafft wird. Sofort nach Bekanntwerden dieses Umstandes hat der FCG Vorsitzende Manfred Wiedner alle politischen Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Post weiterhin diese Kennzeichen „PT“ führen darf.

Da damit auch die Ausnahmen im Halte und Parkverbot im Zuge der Zustellungen in Frage gestellt wären, sahen wir hier großen Handlungsbedarf. Nun wurde sichergestellt, dass das PT Kennzeichen weiter geführt werden darf.

Ein wichtiger Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.