Covid Risikogruppen
Risikogruppen-Freistellung vor Verlängerung
Risikogruppen-Freistellung vor Verlängerung
Die gesetzliche Grundlage für die Risikogruppenfreistellung wurde im Gesundheitsausschuss beschlossen.
Die Möglichkeit für eine Dienstfreistellung, soll nun vorerst bis April 2023 durch Verordnung des Arbeitsministers verlängert werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können.
Bei der heutigen Präsidiumssitzung von Postsozial wurde nun die Verlängerung beschlossen, sodass es zu keinen Verfall des Guthabens mit Jahresende kommt.
FCG- damit mehr zum Leben bleibt!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
durch den Klimabonus, die Wahlen und die generelle Hochsaison leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen Einheiten, großartiges für das Unternehmen und für ganz Österreich. Daher haben wir uns als FCG für eine Sonderbelohnung eingesetzt und dies mit einer österreichweiten Unterschriftenaktion begleitet. Fast 10.000 Unterschriften zeigen ganz deutlich, dass viele Verbesserungen notwendig sind. Die gesamte Personalvertretung hat sich für eine Sonderprämie eingesetzt und diese wurde auch vereinbart. Zu den Rahmenbedingungen, erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein Schreiben vom Unternehmen.
Zusätzlich:
Ein wesentlicher Punkt muss jedoch auch die Reduzierung der Belastungen sein, damit wieder mehr Menschen bei der Post arbeiten wollen!
FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!
Zielgruppe für die Teuerungsprämie:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
um einen Anreiz für eine Springertätigkeit für den Regionalleitungsbereich in der Distribution zu schaffen, wird zu der Entlohnung eine Prämie bis zu 4000,– Euro ermöglichst. Die Details dazu sind der Anweisung zu entnehmen. Hier klicken: Wechsel Teuerungsprämie
Für weitere Informationen dazu wende dich an deine/n FCG Personalvertreter/in!
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Mitteilung des Unternehmens:
Liebe Kolleg*innen!
Mit der im Anhang angeschlossenen Dienstanweisung „Springer*innen im Zustelldienst; Entlohnung der Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-neu (KVneu)“ wurde unter Punkt 3. die Entlohnung für eine*n „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“)“, Verwendungscode SD04, geregelt.
SpringerInnen im Zustelldienst, Entlohnung der MitarbeiterInnen gemäß Kollektivvertrag-neu
Im ersten Schritt sind österreichweit 100 Arbeitsplätze „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“), mit Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen, nach Möglichkeit noch vor Hochsaison 2022 zu besetzen.
Als zusätzlichen Anreiz bieten wir Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen und die Tätigkeit eines*einer „Regionale*r Springer*in“ übernehmen, eine Wechsel-/Teuerungsprämie in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR (teilweise abgabenfrei) an. Details sind aus der angeschlossenen Regelung zu entnehmen.
Wir ersuchen, die Mitarbeiter*innen eures Bereiches über die ggstdl. Dienstanweisung und die Besetzung der ggstdl. 100 Arbeitsplätze zu informieren und das in diesem Zusammenhang Erforderliche zu veranlassen.
Was ist die „Strompreisbremse“?
Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.
Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?
Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).
Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?
Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.
Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.
Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.
Wie und wann komme ich zu meinem Geld?
Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Quelle: AK
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Regelung für die monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen in der Distribution wurde bis 31. März 2024 verlängert.
Dienstanweisung_Auszahlung_Mehrleistungen_Distribution_4_Ergänzung_20221105
FCG- damit mehr zum Leben bleibt!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die jahrlange FCG Forderung, dass gewisse Sozialleistungen automatisch an die Inflation angepasst werden, wird nun umgesetzt. Damit werden Leistungen, wie die Familienbeihilfe, Krankengeld, die Studienbeihilfe und weitere Beträge jährlich angepasst bzw. erhöht.
Quelle: https://www.finanz.at/news/valorisierung-sozialleistungen-2023-9382/
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Abschaffung der kalten Progression wird im nächsten Jahr zu mehr Netto führen, da die Steuerstufen an die Inflation angepasst werden.
In welcher Form das tatsächlich umgesetzt wird ist in dieser Präsentation zusammengefasst: Präsentation Kalte Progression
Valorisierung der Sozialleistungen beschlossen:
Es werden ab 1. Jänner 2023 Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, sowie Verkehrsabsetzbeträge automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Auch werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.
Liebe Kolleg*innen,
eine Forderung der FCG wurde im Zuge der Steuerreform vom Gesetzgeber erfüllt, da der Familienbonus rückwirkend mit Jänner 2022 auf bis zu 2000,– Euro angehoben wurde. Die geplante Abschaffung der sogenannten kalten Progression, ist bei den derzeitigen Inflationsraten unbedingt notwendig. https://orf.at/stories/3287894/
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