Einladung FCG Jugend Weihnachtsfeier
Anmeldungen unter folgendem Link: Anmeldung FCG Jugend Weihnachtsfeier
Info: Die FCG Jugend im ÖGB setzt sich speziell für Anliegen der jüngeren Generation ein.
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Info: Die FCG Jugend im ÖGB setzt sich speziell für Anliegen der jüngeren Generation ein.
Manfred Wiedner, der Präsident des Europäischen Berufsrates für Post und Telekom, hat gemeinsam mit seinen Mitstreitern Mag. Rainer Siegl (Telekom) und Andreas Soretz (Post) die Möglichkeit in Mazedonien genützt, um nochmals Werbung für die große gemeinsame Post- und Telekomsitzung von CESI und Eurofedop in Wien am 14. Dezember 2022 zu machen. Mittlerweile sind bereits mehr als 50 Teilnehmer aus vielen europäischen Ländern angemeldet und werden teilnehmen.
Das Seminar in Skopje diente in erster Linie dazu, die nächsten Beitrittsländer in der EU (Mazedonien, Montenegro, Bosnien Herzegowina) vor allem in Arbeitnehmerfragen, auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten. Unser FCG Vorsitzender Norbert Schnedl hat den ca. 70 Delegierten volle Unterstützung zugesagt, denn die Angst, dass vor allem junge Arbeitnehmer*innen, bei einem Beitritt zur EU das eigene Land in Scharren verlassen könnten ist groß.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
durch den Klimabonus, die Wahlen und die generelle Hochsaison leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen Einheiten, großartiges für das Unternehmen und für ganz Österreich. Daher haben wir uns als FCG für eine Sonderbelohnung eingesetzt und dies mit einer österreichweiten Unterschriftenaktion begleitet. Fast 10.000 Unterschriften zeigen ganz deutlich, dass viele Verbesserungen notwendig sind. Die gesamte Personalvertretung hat sich für eine Sonderprämie eingesetzt und diese wurde auch vereinbart. Zu den Rahmenbedingungen, erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein Schreiben vom Unternehmen.
Zusätzlich:
Ein wesentlicher Punkt muss jedoch auch die Reduzierung der Belastungen sein, damit wieder mehr Menschen bei der Post arbeiten wollen!
FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!
Zielgruppe für die Teuerungsprämie:
Gesamtösterreichische Sekretär*innenkonferenz der Bundesfraktion Christlicher Gewerkschafter/innen im ÖGB!
Unter der Moderation von Manfred Wiedner, wurde die Sekretär*innenkonferenz der FCG in Bad Loipersdorf in der Steiermark abgehalten.
Es gab unglaublich interessante Vorträge, wie „Österreich – Quo vadis“ vom Christoph Haselmayer (Demoskopie & Datenanalyse) von unserem Telekomvorsitzenden der Steiermark Ing. Peter Amreich, oder auch vom Bundesjugendsekretär Alexander Jansa.
Das Wichtigste war aber wohl die „dritte Halbzeit“, also nach Jahren der Pandemie sich endlich wieder einmal auch physisch zu sehen und sich auszutauschen.
Eine sehr gelungene und motivationssteigende Veranstaltung der Bundes-FCG!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
um einen Anreiz für eine Springertätigkeit für den Regionalleitungsbereich in der Distribution zu schaffen, wird zu der Entlohnung eine Prämie bis zu 4000,– Euro ermöglichst. Die Details dazu sind der Anweisung zu entnehmen. Hier klicken: Wechsel Teuerungsprämie
Für weitere Informationen dazu wende dich an deine/n FCG Personalvertreter/in!
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Mitteilung des Unternehmens:
Liebe Kolleg*innen!
Mit der im Anhang angeschlossenen Dienstanweisung „Springer*innen im Zustelldienst; Entlohnung der Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-neu (KVneu)“ wurde unter Punkt 3. die Entlohnung für eine*n „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“)“, Verwendungscode SD04, geregelt.
SpringerInnen im Zustelldienst, Entlohnung der MitarbeiterInnen gemäß Kollektivvertrag-neu
Im ersten Schritt sind österreichweit 100 Arbeitsplätze „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“), mit Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen, nach Möglichkeit noch vor Hochsaison 2022 zu besetzen.
Als zusätzlichen Anreiz bieten wir Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen und die Tätigkeit eines*einer „Regionale*r Springer*in“ übernehmen, eine Wechsel-/Teuerungsprämie in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR (teilweise abgabenfrei) an. Details sind aus der angeschlossenen Regelung zu entnehmen.
Wir ersuchen, die Mitarbeiter*innen eures Bereiches über die ggstdl. Dienstanweisung und die Besetzung der ggstdl. 100 Arbeitsplätze zu informieren und das in diesem Zusammenhang Erforderliche zu veranlassen.
Was ist die „Strompreisbremse“?
Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.
Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?
Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).
Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?
Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.
Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.
Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.
Wie und wann komme ich zu meinem Geld?
Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.
Quelle: AK
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das Mitarbeiterkonto der Bank99 bleibt weiterhin für die Kolleg*innen der Post gratis, das wurde unlängst vom Generaldirektor mitgeteilt. Außerdem werden auch die Konditionen verbessert werden müssen, da sich auch die generelle Zinsentwicklung verändert hat.
Der Anspruch war, dass das Mitarbeiterkonto der bank99 das beste Konto am Markt sein soll, daher braucht es jetzt eine Verbesserung. Diese wurde ebenfalls von Dr. Georg Pölzl in einem Gespräch in Aussicht gestellt!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
leider ist die Personalsituation in vielen Bereichen kritisch, in manchen sogar mehr als kritisch, wie zum Beispiel in Graz.
Wir haben uns abermals an den Vorstand gewendet, da es nicht die neue Normalität werden darf, dass Mitbesorgungen auf Dauer hingenommen werden!
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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Sonntag, 13. November 2022 15:40
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Cc: HÖLLERBAUER Christian <christian.hoellerbauer@post.at>; PIELER Martin <Martin.Pieler@post.at>
Betreff: Zustellbasis Graz- so geht es nicht weiter…
S.g. Vorstandsdirektor, lieber Peter!
S.g. Divisionsleiter, lieber Alois!
Die Situation im Großraum Graz und insbesondere in der Zustellbasis 8010 Graz wurde immer wieder angesprochen und immer wieder wurde ein gewisses Bemühen zugesagt, die Personalsituation zu verbessern.
Es kann nicht die Normalität sein, täglich mehrere Rayone mitzubesorgen, weil das einen nachhaltigen Schaden in der Mitarbeiter*innen- Zufriedenheit, sowie auch in der Qualität nach sich zieht.
Da ich selbst in den neunziger Jahren in 8010 Graz Zusteller war, kenne ich dieses Gebiet und die Herausforderungen gut, auch wenn die jetzigen Zustellbezirke ungleich größer sind als damals.
Umso mehr muss man jetzt endlich nachhaltige Ergebnisse erzielen, die ein Ende der Mitbesorgungen in Graz bedeuten müssen.
Wenn man schon in Graz schwer Mitarbeiter*innen findet, könnte man über die Springerverträge eine gewisse bessere Bezahlung umsetzen, damit es endlich Entlastung für unsere Kolleg*innen in Graz gibt.
Mit besten Grüßen
Andreas Schieder
Zentralausschuss
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können. Ohne entsprechende Beschlüsse würde das Guthaben mit Jahresende verfallen.
FCG- damit mehr zum Leben bleibt!
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Von: SORETZ Andreas
Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 12:11
An: PALENSKY Martin <Martin.Palensky@post.at>; ABU-DAYEH Verena <Verena.Abu-Dayeh@post.at>; NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>; KEINRATH Martina <Martina.Keinrath@post.at>; KÖHLER Richard <Richard.Koehler@post.at>
Cc: KONVICKA Barbara <Barbara.Konvicka@post.at>
Betreff: Anträge 95 Präsidiumssitzung 13.12.2022 Post Sozial
Sehr geehrte Geschäftsführung!
Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!
Für die am 13.12.2022 stattfindende 95 Präsidiumssitzung bringe ich folgende Anträge ein.
Antrag 1: Übertrag der nicht eingelösten Beträge des Essenszuschusses aus dem Jahr 2022 auf das Jahr 2023 für alle Mitarbeiter*innen der ÖPAG, die Anspruchsberechtigt sind. Dies soll auch in
den Folgejahren automatisch erfolgen, und sowohl bei App bzw. Kartenbenützern zutreffen.
Antrag 2: Den Anspruch auf Essenszuschuss bei Mitarbeiter*innen die Aufgrund der Arbeitserlaubnis befristet aufgenommen sind, an die unbefristeten Mitarbeiter anzupassen. Der Anspruch erfolgt somit ebenfalls nach 3 Monaten und nicht erst nach 6Monaten.
Bitte um Aufnahme der Anträge für die 95 Präsidiumssitzung Post Sozial.
MfG
Andreas Soretz
Österreichische Post AG
Zentralausschuss
Rochusplatz 1
1030 Wien
Tel: 0664/6241400
E-Mail: andreas.soretz@post.at
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Regelung für die monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen in der Distribution wurde bis 31. März 2024 verlängert.
Dienstanweisung_Auszahlung_Mehrleistungen_Distribution_4_Ergänzung_20221105
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