Risikogruppen: Neues Attest ab 15.12. notwendig
Risikogruppen Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich. Allerdings wurden durch eine Novelle der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests geändert. Das bedeutet: Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. […]
