„Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
Der Nationalrat hat nunmehr die Regelung zum „persönlichen Feiertag“ beschlossen. § 7a. (1) Der Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. (2) Es steht dem Arbeitnehmer frei, auf Ersuchen des Arbeitgebers […]
