FCG für früheren Dienstbeginn

Wir fordern, dass bei jenen Zustellbasen, welche noch keinen früheren Dienstbeginn umgesetzt haben, dies jetzt zu tun. Konkret soll der Gleitzeitrahmen so verändert werden, dass zumindest 30 min früher begonnen werden kann und dies auch als Arbeitszeit zählt.

Da der Betrieb auf einen 100% Zustelltag am 27.12. besteht soll auch dort der frühere Dienstbeginn, sowie die vereinbarte halbe Überstunde umgesetzt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Weihnachtsdienstregelungen Brief/ Paket/ VZ

Distribution Brief:

Am 24. und 31. 12. wird folgende Erleichterung gewährt:

Es sind nur bescheinigte Sendungen, Pakete, Geldanweisungen und E+ 1 Sendungen ( Briefe, Postkarten , Tages- und Wochenzeitung) zuzustellen.
Maschinenfähig Kleinbrief mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
Maschinenfähig Flats mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk sortiert wurden
Behälter mit Eco Label
Wobei bei diesen 3 Typen nur am halben Rayon (Einhaltung von P/E) zuzustellen sind.

Alle übrigen Sendungen nur , wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für Rückstände aus den Vortag(en).

Analog den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen. Bei Reduzierung von Dienstzeit ist A 350 „Sonstige bezahlte Abwesenheit“ einzutragen.
Achtung: Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an.

Distribution Paket:

Für alle MitarbeiterInnen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2019 bis 3. Jänner 2020 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.

Logistikzentren Brief:

Für den 24. und 31.12. gilt die Regelung der Vorjahre. Dienstende in den Logistikzentren ist spätestens 13:00 Uhr. Die Zeit zwischen Dienstplanende/Schichtplanende und dem tatsächlichem Dienstende (spätestens 13:00) an diesen beiden Tagen muss lediglich zu 50% eingearbeitet werden. Die Einarbeitung hat nach regionalen Gegebenheiten zu erfolgen.

Alle Nachtdienste vom 24. auf 25.12. entfallen ohne Minusstunden (dadurch keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden).

Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen LZen regionale Ausnahmen getroffen werden.
Dienste am 25.12. 2019 inkl. des Nachtdienstes vom 25. auf 26.12.2019 entfallen (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am Mittwoch, 26.12. 2019 um 18:00 Uhr entsprechend den regional erstellten Schichtplänen.

Logistikzentren Paket:

In den Paketverteilzentren wird der Dienstbetrieb am 24. und 31. Dezember 2019 für alle MitarbeiterInnen um spätestens 13:00 Uhr beendet, eine allfällige Restdienstzeit laut
Dienstplan gilt als erbracht. Dienstabschnitte die ab 13:00 Uhr beginnen, sind, falls regional erforderlich, in einem der davorliegenden Arbeitstagen/Schichten zu 50% einzuarbeiten.

Transportlogistik:

Die Abstimmung in der Transportlogistik findet auf regionaler Basis und in Abhängigkeit der Filialöffnungszeiten statt. Die Dienstpläne werden analog der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht erstellt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Dienstende 24.12. und 31.12. in der Transportlogistik ist spätestens 13:00 Uhr.

Postler helfen Postlern

Seit mehr als 20 Jahren, so auch heuer sammelt die FCG für die Aktion „Postler helfen Postlern“.
Seit mehr als 20 Jahren versuchen wir mit dieser Aktion, das Schicksal schwer getroffener Kolleginnen und Kollegen zu mildern.
Seit mehr als 20 Jahren unterstützt die FCG nicht nur KollegInnen, sondern Menschen welche auch Freunde sind, die Hilfe suchen, in einer Zeit, in der man auch an seine Mitmenschen denken sollte.

Den Fall, den wir heuer vorstellen möchten, betrifft einen 48 jährigen Kollegen aus Niederösterreich. Er erlitt in diesem Jahr einen schweren Schlaganfall, ist Vater von 2 Kindern und durch seinen schweren Schicksalsschlag zum Pflegefall geworden. Nun ist er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Doch diese Hilfe ist nicht kostenlos und er weiß im Moment nicht wie es in Zukunft weitergehen soll.
Er ist einer jener Fälle, welchen wir heuer unterstützen möchten.
Wenn auch DU helfen möchtest und sei es eine noch so kleine Spende, gibt es einen Menschen dem du damit Freude schenken kannst.

Spendenkonto:
FCG Zentralausschuss
AT86 6000 0000 9205 4222
Kennwort: Postler helfen Postlern

Die FCG wird traditionell die gesamte eingegangene Spendensumme verdoppeln, um das Glück, das in die bedürftigen Herzen gebracht wird noch etwas zu vergrößern. Von der Übergabe an die Betroffenen werden wir berichten.

Zu Weihnachten Freude und Hoffnung schenken bleibt die Devise, auch dann wenn wir

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Zuschuss zu Weihnachtsfeiern/ € 9,50

Der Vorstand hat für betrieblich veranlasste Weihnachtsfeiern im Jahr 2019 einen Zuschuss in der Höhe von € 9,50 für jede(n) Mitarbeiter(in) genehmigt.
Unabhängig von der Dauer der Dienstzugehörigkeit, kann dieser Zuschuss für jene MitarbeiterInnen des Aktivstandes in Anspruch genommen werden, die an der Weihnachtsfeier teilgenommen haben.

Der jeweilige Dienststellenleiter/Kostenstellenverantwortliche hat zu entscheiden, in welcher Form die Weihnachtsveranstaltung abgehalten wird.

Formblatt Abrechnung Weihnachtsfeier Zuschüsse 2019

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Zustellung am 27.12.2019/ 30min Mitbesorgung

Am 27.12.2019 ist wie im Vorjahr eine 100% Zustellung des Kuverts beschlossen worden. Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung und Gewichtsbelastung führen.

Die Regelung des Vorjahres in der 30min analog einer Mitbesorgung ausbezahlt wurde, wird auch in diesem Jahr wieder angewendet werden. Die Abgeltung von 30min als Mitbesorgung kann die Mehrbelastung nicht kompensieren!

Die enorme Paketmenge ist in vielen Dienststellen kaum mehr zu bewältigen deshalb fordern wir, dass alle Möglichkeiten zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen ergriffen werden und es zu einer verstärkten Spitzenabdeckung kommt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

FCG Umfrage zu Telematik startet in Kürze

Die Österreichische Post möchte im Rahmen eines Pilotversuches „Erhöhung der Sicherheit von BerufsfahrerInnen im Zustelldienst“ den Einsatz folgender Systeme in den Fahrzeugen testen.

1. “Aktive Fahrerunterstützung” – MOBIL EYE Germany GmbH
2. “Passive Motor- und Getriebesteuerung” – CARPANION GmbH
3. “Aktive Motor- und Getriebesteuerung” – Steinbauer Performance Austria GmbH

Da manche dieser Systeme auch zu einer Überwachung der MitarbeiterInnnen führen könnten, müsste eine Betriebsvereinbarung mit dem Zentralausschuss abgeschlossen werden.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die Erhöhung der Sicherheit für MitarbeiterInnen ein enorm wichtiges Ziel ist, jedoch wollen wir keine permanente Überwachung.

Daher werden wir im Rahmen einer Umfrage, die Meinung der Kolleginnen und Kollegen zu solchen Systemen erfragen.
Diese anonyme Umfrage startet kommende Woche.

Auch die Experten vom Institut FORBA, sowie Rechtsexperten beschäftigen sich mit diesem Thema, um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

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Herbstliche Klänge im Salzburger Kongresshaus mit der Postmusik Salzburg

Am 09.11.2019 fand das alljährliche Herbstkonzert der Postmusik Salzburg, diesmal im Europasaal des Salzburger Kongresshauses statt.

Unter der Leitung von Kollegen und Kapellmeister Franz Milacher wurden Stücke von Richard Wagner, Willhelm Tell, Mark Taylor und viele mehr zum Vortrag gebracht. Mit einer großen FCG Delegation hat der Landesvorsitzende Franz-Xaver Hinterlechner besucht.

Besonderes Highlight des Konzertes war natürlich auch der Posaunen Solist „Christian Winter“, der auch bei den Wiener Philharmonikern spielt. Christian Winter hat das Publikum mit den flotten Tönen aus „Blue Bells of Scotland“ verzaubert.

Als Zugabe brachte noch die bezaubernde Astrid Hinterberger-Stumpfl mit „A Million Dreams“ aus dem Kinofilm „The Greatest Showman“ zum Staunen.

Die Postmusik Salzburg lädt gleichzeitig zum diesjährigen Weihnachtskonzert „Swinging Christmas“ der Post Bigband am 07.12.2019 um 19:00 in den Gemeindesaal nach 5081 Anif ein und freut sich auf euer Kommen.

 

Besprechung mit dem Vorstand/ Belohnung zugesagt

Die Forderung, nach einer Belohnung für die Nationalratswahl sowie für die Integration der DHL Pakete, wurde nochmals mit Nachdruck gestellt. Der Vorstand hat für das erste Quartal eine Auszahlung in ähnlicher Höhe wie in den Vorjahren zugesagt (rund €75,–).

Bank neu: Es werden Verhandlungen für bessere Rahmenbedingen für die MitarbeiterInnen stattfinden (Rückkehrrecht, post.sozial etc.).

Vordienstzeiten Beamte: MitarbeiterInnen erhalten ein Schreiben in dem Unterlagen, welche für  die Neuberechnung des  Besoldungsstichtag notwendig sind, verlangt werden. Diese Nachweise/Unterlagen sind dann an die Dienstbehörde zu übermitteln, die in weiterer Folge eine Berechnung durchführen müssen.

Es gibt eine Reihe von Zustellbasen, welche aktuell mit massiven Personal und Platzproblemen zu kämpfen haben. Hier wurden Maßnahmen zur Verbesserung zugesagt. Die Regelung der Spitzenabdeckungen in den Dienststellen bleibt aufrecht.

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Zentralausschuss bringt Klage ein

Die Österreichische Post AG hat mit dem Einbau von technischen Systemen in ihre Zustellfahrzeuge begonnen, die zu einer Überwachung des Fahrverhaltens führen könnte. Laut Arbeitsverfassungsgesetz müsste der Arbeitgeber mit der Belegschaftsvertretung, dafür einen Vertrag (Betriebsvereinbarung) abschließen.
Eine solche Vereinbarung liegt nicht vor, sodass der Zentralausschuss nunmehr eine Klage beim Arbeitsgericht einbringt, um die MitarbeiterInnen zu schützen.
Der einstimmig erfolgte Beschluss im Zentralausschuss für die Klage liegt vor, sodass nunmehr die Gespräche in dieser Sache auf die Ebene des Gerichts gehoben wurden.
Wir gehen davon aus, dass das Gericht eine einstweilige Vorkehrung treffen wird, dass diese Systeme solange das Verfahren nicht abgeschlossen wurde, auch nicht verwendet werden dürfen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Verfallene Punkte bei Dienstkleidern/ Unmut bei den KollegInnen

Eine beträchtliche Anzahl von Kolleginnen und Kollegen haben im Hinblick auf die neue Dienstkleidung bzw. deren Ankündigung, Punkte für Dienstkleiderbestellung gespart, damit für neue Bestellungen mehr Auswahlmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Information, dass die Punkte verfallen wurde laut Auskunft der Verantwortlichen zwar den Regionalleitungen mitgeteilt, jedoch scheint es so zu sein, dass die MitarbeiterInnen das nicht wussten.

Da diese Info auch nicht an uns als Zentralausschuss zugänglich gemacht wurde, konnten auch wir die MitarbeiterInnen nicht informieren.

Auch wenn die Dienstkleiderpunkte nicht eins zu eins umgelegt werden können, ist ein gänzlicher Verfall dieser Punkte nicht zielführend und verärgert die MitarbeiterInnen!

Wir fordern daher, dass es zu keinem gänzlichen Verfall dieser Punkte kommt und es wieder zu Punktegutschriften kommt.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.