Wanderparadies Kitzbühel

Wanderparadies Kitzbühel

Über 1.000 Kilometer perfekt gewartete Wege machen Kitzbühel zu einem idealen Wanderparadies. Lassen Sie sich in die schönsten Regionen der Gamsstadt führen und entdecken Sie die Einzigartigkeit Tirols.

Reisezeitraum: ab sofort – 31.10.2019

EUR 36.- / Nacht & Person bis zu 3 Nächten Aufenthalt
EUR 34.- / Nacht & Person ab 4 Nächten Aufenthalt

  1. tägliche Anreise außer Sonn- & Feiertag; Mindestaufenthalt 3 Nächte
  2. Angegebene Preise pro Nacht und Erwachsener inklusive aller Abgaben und Steuern.
  3. Kinderermäßigungen:
    • Kinder bis 3,9 Jahre im Zimmer der Eltern gratis
    • Kinder von 4 – 15,9 Jahre: – 50 %
    • Kinder ab 16 Jahre: Vollzahler
  1. alle Ferienzimmer verfügen über Aufenthaltsräume, Kochgelegenheiten
  2. Bett- & Frotteewäsche vorhanden
  3. FÜR ALLE FERIENZIMMER GILT DIE BETTENANZAHL IM GEBUCHTEN ZIMMER ALS BINDEND. DAS BEDEUTET, DASS EINE ÜBERBELEGUNG (z.B. 3 Personen in einem Zweibettzimmer) NICHT ZULÄSSIG IST. Derartig getätigte Reservierungen können von der zentralen Buchungsstelle storniert werden.
 

SOMMERAKTION:

Bei einem Aufenthalt

ab 4 Nächten gibt es einen Restaurantgutschein

in der Höhe von EUR 20.- * einzulösen im Huberbräu-Stüberl.*

Das urige Huberbräu-Stüberl verwöhnt seine Gäste mit traditionellen österreichischen Gerichten und typischen Tiroler Schmankerln.
*Einmalig pro Person und Aufenthalt; gültig für Aufenthalte bis 20.10.2019 (letzte Abreise)

Mehr auf www.postsozial.at

Die Begegnung der besonderen Art

Im hundertsten Lebensjahr hatten wir die Ehre Josef Mann zur 80jährigen Mitgliedschaft zur Gewerkschaft und zum längjährigsten Mitglied der GPF (Beitrittsdatum 1.6.1946) zu gratulieren. Es war aufregend dem hellwachen Zeitzeugen zuzuhöhren. Im besten gesundheitlichen Zustand hat er von seinem Leben, seinen Erfahrungen und seinen Niederschriften (ohne Brille) vorgelesen. Und die Gratulanten, allen voran der Bundesvorsitzende der FCG ,Manfred Wiedner, der Bundesvorsitzende der Pensionisten ,Hans Brandstetter, das gesamte FCG Team vom PA Wien, NÖ und dem Burgenland, Andres Soretz, Andreas Bortolotti, Christian Franz, Egon Grüner und die Bezirksgruppenverantwortlichen von Horn, Franz Felkl und Friedirch Schmutz lauschten dem Jubilar aufgeregt.

Neben Wein, der Ehrenurkunde von Präsidenten des ÖGB ,Wolfgang Kazian, gab es auch einen Golddukaten sowie vom Koll. Wiedner überreicht das kleine goldene FCG Posthorn, sowie eine FCG Post und Telekom Uhr. Der Jubilar Josef Mann wünschte sich, dass eines Tages bei seinem Begräbnis mit diesem FCG Horn „Trari Trara die Post ist da“ gespielt werden sollte.

Einige Daten die fast unglaublich erscheinen:

Posteintritt: 1. September 1937

Mitglied bei der Deutschen Arbeitsfront (Gewerkschaftsvereinigung) seit Juli 1939

Sein Gelöbnis musste er noch auf den „Führer“ am 21.6.1939 ablegen.

Nach dem Krieg ( 3 Jahre in Russland und dann in Gefangenschaft) kam er wieder zur Post, wo er am 1.6.1978 auch in Pension ging.

Wieviel er verdient hat? Zu Beginn 30,– Schilling im Monat, also etwas mehr wie 2 Euro heute. Und er meinte noch, er hatte Glück denn die meisten Menschen waren Ende der 30er Jahre überhaupt arbeitslos.

Auch die Geschichte, dass der Leiter des Postamtes von Ziersdorf, weil er Mitglied der Heimatfront war sofort entlassen und durch ein Mitglied der NSDAP ersetzt wurde war interessant. Nach dem Krieg wurden diese Personen allerdings sofort wieder ausgetauscht. Man hätte ihm noch lange zuhören können…….

Wir wünschen diesem außergewöhnlichen Mann, Kollegen Josef Mann noch viele Jahre in Gesundheit und Lebensfreude.

Egal in welchem Alter, wir werden

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.            

 

What else?

Gekühlte Nescafe-Dosengetränke und leckere Schaumrollen. So gesehen und geschehen in der Zustellbasis 8344 Bad Gleichenberg. Die beiden Betriebsräte/Personalvertreter Raimund Taschner und Christian Höllerbauer haben die dortigen MitarbeiterInnen mit Nescafe-Dosen beglückt. In perfekter Ergänzung hat eine neue Kollegin ihren Einstand auf der Zustellbasis mit selbstgebackenen, schmackhaften Schaumrollen absolviert.

Beim Genuss dieser Gaumenfreuden sind auch sehr viel interessante Informationen wie zum Beispiel zur mehrstufigen Systemisierung, zur Anrechnung der Vordienstzeiten, zu den Leistungen von Postsozial usw. an die Kolleginnen und Kollegen kommuniziert worden.

Wer gemeinsam arbeitet, darf auch einmal feiern!

Der Vorsitzende des Personalausschusses Kärnten Adam Krampf hat zum Villacher Kirchtag geladen und an die 50 Kolleginnen und Kollegen sind der Einladung gefolgt. Unter den Ehrengästen war auch der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner und der VPA Vorsitzende aus Graz Martin Pieler, der ebenfalls ein gebürtiger Villacher ist.

Neben den vielen postalischen Gesprächen kam jedenfalls der Spaß auch nicht zu kurz. Alle freuen sich bereits wieder auf eine Wiederholung im nächsten Jahr.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Besoldungsreform 2019 +Anträge+ Sonderausgabe GÖD

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Besoldungsreform 2019
Antragsformulare

Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts.
Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen.

Davon nicht erfasst sind lediglich folgende vier Gruppen von Personen. Diese müssen einen Antrag stellen, um eine allfällige Verbesserung des Besoldungsdienstalters zu erreichen. Bei allen anderen Personen ist die Stellung eines Antrags weder sinnvoll noch notwendig.
1) Personen, die seit weniger als 3 Jahren nicht mehr im aktiven Dienststand sind. Präziser formuliert handelt es sich um Personen,
➢ die sich am 8. Juli 2019 nicht im Dienststand befunden haben (z. B. wegen Ruhestand, Pension, Austritt oder Kündigung) und
➢ deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte und
➢ die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 in das neue System übergeleitet wurden (= ein Besoldungsdienstalter haben) und
➢ deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind (= 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung).
In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre in den Ruhestand getreten oder in Pension gegangen sind. Aufgrund der Verjährungsfrist können Personen keinen Antrag stellen, die vor dem Juli 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis vor dem Juli 2016 geendet hat.
Achtung: Personen, die am 1. August 2016 in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind bzw. deren Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt geendet hat, müssen, um allfällige Ansprüche zu wahren, den Antrag jedenfalls bis Ende Juli 2019 an die Dienstbehörde / die Personalstelle stellen. Alle Personen, die nach diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getreten / in Pension gegangen sind oder deren Dienstverhältnis nach diesem Zeitpunkt geendet hat, sollten den Antrag so schnell wie möglich stellen. Ehemalige Vertragsbedienstete sollten gleichzeitig einen zusätzlichen Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen.

Antrag 1a

2) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags nach dem 30. August 2010 und vor dem 12. Februar 2015 erfolgte und bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die für die jeweilige Verwendungsgruppe geltenden Höchstgrenzen (z. B. bei A1 und A2 fünf Jahre, bei A3 drei Jahre, bei A4 und A5 zwei Jahre) überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die das jeweilige Maximum angerechnet bekommen haben.

Antrag 2a

3) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und bei denen berufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vordienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die Höchstgrenzen von zehn Jahren überstiegen. Es kann sich also nur um Personen handeln, die bereits zehn Jahre an berufseinschlägigen Zeiten angerechnet bekommen haben und über weitere solche Zeiten verfügen.

Antrag 2

4) Personen, deren erstmalige Festsetzung des Besoldungsdienstalters nach dem 11. Februar 2015 erfolgte und deren Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten berücksichtigt wurden (weil sie das bisher festgesetzte Höchstausmaß von 6 Monaten oder im Falle des Zivildienstes von 9 Monaten überstiegen) oder bisher gar nicht angerechnet wurden (wie beispielsweise Milizübungen, freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste, Wehrdienstzeiten als Zeitsoldat, Einsatzpräsenzdienst oder Aufschubpräsenzdienstzeiten, außerordentliche Übungen oder Auslandseinsatzpräsenzdienstzeiten).

Antrag 4a

 

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Urlaubsvielfalt in Mayerhofen

CLEVEREDGE – 10% Rabatt für Mitglieder

Bei Interesse wird für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter ein persönliches auf ihre oder seine Wünsche ausgerichtetes Angebot erstellt.

Für mehr Informationen und die Erstellung eines Angebots, bitte in unserem FCG Büro Herrn Albert Rosenbaum unter der Telefonnummer 0664 624 1214 anrufen.

 

 

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Wenn das Thermometer nur an der 30 Grad Marke kratzt….

…aber die 30 Grad nicht erreicht, ist die FCG zur Stelle in Form des VPA Vorsitzenden von 1130/1140 Wien Philipp Bauer. Er ist unterwegs, um dafür zu sorgen, dass seine Kolleginnen und Kollegen auch an einem Tag mit „nur“ 29 Grad, mit Wasser ausgerüstet sind, um den Tag besser zu überstehen.

Die Kollegenschaft begrüßte die FCG Wasser Aktion und weiß, sie wird auch in Zukunft mit uns

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Applaus Applaus für unsere Lehrlinge

Obwohl speziell der neue Lehrberuf “ Nah- und Distributionslogistiker“ vonseiten des ÖGB/VIDA stark kritisiert wurde/ wird zeigen die Lehrlinge bei der Post immer wieder was sie können. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180829_OTS0132/gewerkschaft-vida-lehrberuf-nah-und-distributionslogistiker-voellig-blutleer

Generell ist es wenig nachvollziehbar, dass ein neuer Lehrberuf von einem „Gewerkschafter“ so stark kritisiert wird.

Umso erfreulicher ist es zu sehen, was Postlehrlinge bereits in der Ausbildung alles machen können:

In dieser Woche übernehmen talentierte Lehrlinge der Post die Führung der Filiale in Bruck an der Mur in Eigenverantwortung. Damit wird ein weiterer Schritt zur praxisnahen Ausbildung gesetzt. Die Lehrlinge sollen auf richtiges Führungsverhalten, die nötige Gewissenhaftigkeit im Arbeitsalltag sowie nachhaltiges Handeln so früh wie möglich herangeführt werden. Ausbilder stehen natürlich beratend zur Seite, jedoch schon etwas im Hintergrund.

Das erfolgreiche Projekt startet von 19. bis 30. August in Lienz und von 16. bis 20. September in Wien in die nächste Runde.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Hochwasser Soforthilfe