Der Vorteil der FCG parteiunabhängig zu sein

Für alle die es  noch nicht wissen:

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter*innen ist eine parteiunabhängige anerkannte Fraktion im ÖGB. Dies hat auch den Vorteil bei allen politischen Gremien und Parteien, egal ob links oder rechts angesiedelt, im Sinne der Kollegenschaft  intervenieren zu können.

Somit war unser Vorsitzender Manfred Wiedner nicht nur im ÖVP Klub um Verbesserungen für die Mitarbeiter von Post und Telekom zu erzielen, sondern auch beim ÖGB Präsidenten Wolfgang Katzian um klarzustellen, dass der erste General- Kollektivvertrag der seit 1978 abgeschlossen werden konnte, entgegen der Meinung des Personalchefs der Post Franz Nigl, auch für die Bediensteten von Post und Telekom gilt.

Im speziellen geht es bei diesen General- Kollektivvertrag, dass nach dreistündigen tragen einer FFP 2 Maske,  eine „Maskenpause“  von mindestens 10 Minuten gewährt werden muss.

Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause allerdings nicht aus, sodass weitere Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Mit der FCG auch 2021

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Verlängerungen der Dienstanweisungen „Überstunden“

Die Dienstanweisung vom 23. März 2018 sowie die dazu ergangene 1. Ergänzung vom 28. Mai 2018 betreffend „monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution“ wurde mit der angeschlossenen Dienstanweisung vom 20. Jänner 2021 für den Bereich der Logistikzentren bis 30. Juni 2022 verlängert.

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Logistikzentren_3. Ergänzung

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Brieflogistik – Logistikzentren_unterfertigt

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution

 

Treffen zwischen FCG Post Vorsitzenden Manfred Wiedner und dem Klubobmann der ÖVP und ÖAAB Obmann August Wöginger

Im Beisein auch des Generalsekretärs des ÖAAB Christoph Zarits, konnten viele offene Themen, vor allem die Mitarbeiter der Post betreffend, abgearbeitet werden.

Im Besonderen wurden die Themen:

  • Verlängerung der steuerfreien Coronaprämie bis mindestens Mitte des Jahres 2021
  • Umsetzung der Auszahlung von steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungen bis 3000,– jährlich.
  • Anerkennung der Verbundzusteller durch die riesige Anzahl von Paketen in die Schwerarbeiterregelung analog der Paketzusteller

diskutiert.

Wir Christgewerkschafter werden mit allen Nachdruck an diesen Themen arbeiten und zeitgerecht über erreichte Verbesserungen informieren.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Verordnung des Gesundheitsministers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ist die aktuelle Covid- Notmaßnahmenverordnung ersichtlich:

BGBLA_2021_II_27-3_Covid_19_Notmaßnahmenverordnung

 

 

Info bzgl Impfung

Auszug aus der Unternehmensinformation:

Die Post als kritische Infrastruktur hat das große Privileg im Rahmen der Impfstrategie des Bundes bereits in der Phase 2 für die Impfung vorgesehen zu sein.

Laut Information des Gesundheitsministeriums beginnt die Phase 2 – abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe – Ende Februar oder Anfang März und wird bis in den Mai / Juni gehen. Ziel ist es, jeden Mitarbeitenden durch unsere Betriebsärzte zu impfen. Die Impfungen werden voraussichtlich an ausgewählten größeren Standorten in Österreich und wenn notwendig ergänzt durch mobile Impfstationen erfolgen. Die seitens der nationalen Impfkoordination zu vergebenden Impfdosen werden uns schrittweise angekündigt, daraus ergeben sich die Impftermine. Die konkrete Abwicklung sowie der genaue Impfplan aus medizinischer Sicht sind derzeit in Planung.

Ausnahmen vom gestaffelten Dienstbeginn bis 9. Feb. verlängert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in einigen Dienststellen konnte ab 21.12. unter gewissen Rahmenbedingungen der gestaffelte Dienstbeginn reduziert bzw. aufgehoben werden. Bei diesen Dienststellen wird diese Regelung vorerst bis 25. Jänner 2021 verlängert.
Bei heutigen Besprechung wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Dienstanweisung über den 25. Jänner hinaus verlängert wird.

Als FCG treten wir dafür ein, dass der gestaffelte Dienst über den Jänner hinaus, überall wo das möglich ist, reduziert bzw. aufgehoben wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Schwarzarbeit bei Amazon-Lieferanten

ORF Bericht:

Schwarzarbeit bei Amazon-Lieferanten

Nach einer Razzia im Februar 2020 im Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf (Bezirk Mistelbach) wurden nun die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht. Die Finanzpolizei stellte bei Subunternehmen fast 1.000 Rechtsverstöße fest, etwa Schwarzarbeit.

Nach der Razzia der Finanzpolizei im Februar 2020 gibt es 987 Beanstandungen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Schon an Ort und Stelle waren Verstöße gegen das Arbeitsrecht festgestellt worden, etwa gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Später wurden sichergestellte Unterlagen wie Fahrerlisten und Auftragsbücher überprüft.

„Ich kann mich an keine Kontrolle erinnern, bei der wir auf derartig viele Gesetzesübertretungen gestoßen sind“, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. „Das ist einmalig. Bei einem korrekten Beschäftigungsverhältnis geht sich die Kalkulation fast nicht aus“, fasst der Leiter der Finanzpolizei im Finanzministerium, Wilfried Lehner, zusammen.

Blümel: „Verantwortung endet nicht an der Laderampe“

„Klar ist, dass die unternehmerische Verantwortung nicht bei der Laderampe endet, das betrifft auch die korrekte Geschäftstätigkeit von Partnern und Lieferanten“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). „Wir gehen vehement gegen systemische Versuche vor, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb auszuhebeln.“ Ein Kontrolldruck solle zu einem Umdenken führen und den heimischen Handel schützen.

„Offenbar hat sich im Bereich der privaten Paketzustellung ein System der Umgehung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen entwickelt“, kritisierte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. „So sehr die aktuelle behördliche Prüfung zu begrüßen ist, geht es nun darum, diese Machenschaften dauerhaft zu beenden. Dabei ist der Konzern Amazon genauso in die Pflicht zu nehmen wie die Subunternehmen und die staatlichen Behörden.“

Es gehe nicht, die Verantwortung auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. „Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sind die Arbeitgeber, allen voran Amazon, selbst verantwortlich. Letztendlich ermöglicht dieses gesetzwidrige Dumpingsystem einen Wettbewerbsvorteil im Konkurrenzkampf.“ Den Vorteil habe Amazon auch auf Ebene des Steuersystems.

Amazon selbst wird rein rechtlich nichts vorgeworfen. Der Onlinehändler wurde nach der Razzia im Großebersdorf nicht angezeigt, so das Finanzministerium.

Kontrollierte Firmen stellen Sendungen für Amazon zu

Die kontrollierten Firmen stellen für Amazon im Großraum Wien Sendungen zu. 60 Finanzpolizisten kontrollierten 133 Amazon-Dienstleister – darunter 96 Subfirmen und weitere 24 Sub-Subfirmen – und 2.416 Dienstnehmer. Direkte Vertragspartner unterhält Amazon Österreich nur 13. Das ergab „die Entwirrung des Geflechts aus Unternehmen, Sub- und weiterer Sub-Sub-Unternehmen bisher“, so das Finanzministerium.

Amazon Verteilzentrum in GroßebersdorfAPA/Hans Klaus Techt
Das Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf: Der Onlinehändler wurde nach der Razzia nicht angezeigt, so das Finanzministerium

Insgesamt wurden 76.605 Datensätze ausgewertet. 1.188 der kontrollierten Personen waren EU-Bürgerinnen und -Bürger, 1.228 Drittstaatsangehörige. 687 waren teilzeitbeschäftigt, 237 als geringfügig beschäftigt gemeldet.

Strafen in der Höhe von 770.000 Euro beantragt

Konkret stellte die Finanzpolizei 468 Übertretungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, 144 Übertretungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, zwölf Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, drei Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie eine Übertretung der Gewerbeordnung fest. Die Behörde beantragte Strafen in der Höhe von fast 770.000 Euro, rund 325.000 Euro Forderungspfändungen und stellte gut 88.000 Euro sicher.

Darüber hinaus wurde in 96 Fällen Sozialleistungsbetrug zur Anzeige gebracht. Weiters ergingen 195 Kontrollmeldungen ans Arbeitsmarktservice (AMS), 68 Kontrollmeldungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie 18 Anregungen auf Durchführung von Betriebsprüfungen.

Von den insgesamt 350 im Umfeld der Amazon-Dienstleister überprüften Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten wurde bei 93 Personen eine Überschneidung aus dem Leistungsbezug der Grundversorgung und ihrer Tätigkeit im Amazon-Umfeld festgestellt. Diese 93 Personen wurden als Verdachtsfälle dem Bundesministerium für Inneres (BMI) gemeldet. Vom AMS wurden für Wien 163.773 Euro und für Niederösterreich 21.989 Euro an zu Unrecht bezogenen Transferleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) rückgemeldet.

Teiber: „Das System Amazon muss ein Ende haben“

„Klein strukturierte Sub- und Sub-Sub-Unternehmen ermöglichen Onlinehändlern nicht nur Flexibilität in der Bewältigung steigender Sendungsvolumina, sondern stellen deren Auftraggeber auch vor Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarung unternehmerischer Verantwortung und wirtschaftlicher Interessen. Aufgrund des großen Drucks kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Verfehlungen“, erklärte Blümel weiters. Teiber: „Das System Amazon muss endlich ein Ende haben.“

red, noe.ORF.at/Agenturen

Ausnahmezustand in der Zustellung

Die riesigen Schneemassen in den westlichen Bundesländer wie Vorarlberg, Tirol bzw. Osttirol zeigen auf, unter welchen widrigen Bedingungen unsere Kolleginnen und Kollegen wieder einmal übermenschliches leisten, um die Postzustellung aufrecht zu erhalten.

Der Mehraufwand bei der Zustellung unter solchen Wetterbedingungen darf nicht einfach in der Gleitzeit verpuffen, schließlich ist das Auflegen der Ketten, sowie die notwendige Reduzierung der Geschwindigkeit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unbedingt notwendig.

Auch die Topographie muss endlich bei der Systemisierung berücksichtigt werden. In Zeiten wo über GPS alle Besonderheiten in die Computer eingespielt werden können, muss dies endlich Anerkennung finden.

Dieser außerordentliche Aufwand durch die Schneemengen muss zu einer zusätzlichen finanziellen Abgeltung führen. (Vor Jahren gab es noch die Zusatzzahlung für die physische Mehrbelastung im Winter/Weihnachten)

Daher auch 2021 mit der FCG,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

Maskenpause kommt per Gesetz

Mittlerweile haben sich Sozialpartner und Regierung darauf verständigt, dass nach 3 Stunden Arbeit mit Mund- Nasenschutz, zumindest eine 10 min Pause eingehalten werden muss. Diese Regelung wird in den Generalkollektivvertrag aufgenommen werden. Sobald die Regelung in Kraft gesetzt wird, werden wir wieder informieren.
Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause nicht aus, daher werden wir auch als zuständige Gewerkschaft (GPF) den Druck erhöhen müssen, um auf betrieblicher Ebene hier rasch zu einer besseren Lösung zu kommen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Homeoffice Gesetz noch im Jänner erwartet

Zahlreiche Beschäftigte erledigen seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ihre Arbeit von zu Hause aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber warten seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, wie diese Arbeitsweise künftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Der seit Montag amtierende ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat ein Regelwerk noch für diesen Monat in Aussicht gestellt. Es soll noch im Jänner eine Regelung kommen, sagte Kocher in Zeitungsinterviews heute.

Zur voraussichtlichen Ausgestaltung sagte er der Zeitung „heute“: „Deutschland ist hier ein Vorbild. Es soll einen Absetzbetrag geben.“ Zu konkreteren steuerrechtlichen Details gab es heute auf Anfrage im Arbeitsministerium in Wien ebenso wenig Angaben wie von Sozialpartnerseite, wo man sich zu Ergebnissen jüngster Verhandlungsrunden zur Verschwiegenheit verpflichtet hat.

In Deutschland wurde Mitte Dezember eine Steuerbegünstigung fürs Arbeiten von daheim im Bundestag auf den Weg gebracht. Laut Entwurf können Steuerpflichtige in Deutschland für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim arbeiten, über eine Homeoffice-Pauschale fünf Euro steuerlich absetzen. Es gibt dabei aber einen Deckel: Diese Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden, wie aus den Presseerklärungen des deutschen Bundestages hervorgeht.

red, ORF.at/Agenturen