100 Euro für Lehrlinge

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ist es sehr erfreulich, dass die neu geschaffenen Lehrberufe in der Post so gut angenommen werden.

Logischerweise hat auch die Postgewerkschaft Interesse daran, möglichst viele Lehrlinge auch als Mitglieder in der Gewerkschaft begrüßen zu können.

Es wird daher voraussichtlich im Juni beschlossen, dass die Lehrlinge, welche die Lehrabschluss- Prüfung bestehen, einmalig 100 Euro von der Postgewerkschaft erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Monate Mitglied in der GPF sind.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Mitgliedsanmeldungsblatt-Stand-Februar-2020-1

 

Gehaltsverhandlungen beantragt

Wie jedes Jahr wurde auch heuer der Antrag der GPF an Vorstand zur Aufnahme von Kollektivvertrags- und Gehaltsverhandlungen gestellt.

Ziel ist es, mit Wirksamkeit 1. Juli eine deutliche Erhöhung der Gehälter, Löhne und Zulagen zu erreichen.

Bei der gestrigen Leitungsausschuss- Sitzung der Postgewerkschaft wurde noch kein Verhandlungsteam beschlossen, dies wird jedoch noch rechtzeitig festgelegt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Mitgliedsanmeldungsblatt-Stand-Februar-2020-1

Ebitprämie 500 Euro

Die Ebitprämie für 2020 beträgt wie im Dezember veröffentlicht 500,– Euro-  das wurde jetzt nochmals bestätigt. Nach Genehmigung durch die Hauptversammlung kann die Prämie ausbezahlt werden. (Voraussichtlich im Mai)

Aufgrund der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Ziel eine Zusatzprämie für die Mitarbeiter*innen zu erreichen.

Außerdem wollen wir weiterhin Druck für ein Paketstückgeld für unsere Kolleg*innen im KV Neu machen, damit mehr zum Leben bleibt!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

PS: Die Auszahlungsmodalitäten, sowie die Ausschlussgründe der Ebitprämie sind wie im Vorjahr

Manfred Wiedner bei „Postministerin“

„Postministerin“ empfängt FCG Bundesvorsitzenden Manfred Wiedner!

Es gibt viele Probleme in unserem großen Postunternehmen und alle können mit und durch das Management einfach nicht gelöst werden. Vor allem wenn eine Seite der Personalvertretung erklärt, dass in den letzten 10 Jahren ohnehin vieles besser geworden wäre. Unser Vorsitzender Manfred Wiedner vom Zentralausschuss sieht das etwas realistischer und hat daher gemeinsam mit dem Klubobmann der ÖVP und Obmann des ÖAAB August Wöginger, sowie dem Generalsekretär des ÖAAB Christoph Zarits, die aktuellen Problemfelder heute direkt an die zuständige Ministerin, Elisabeth Köstinger, herangetragen.

Die behandelnden Themen waren unter anderem:

  • Schließen der Postämter
  • Überbelastung in der Verbundzustellung
  • Personalmangel am Schalter
  • Schwerarbeiterregelung
  • bank99
  • Covid 19

Natürlich freut man sich auch im Ministerium über die sehr guten Bilanzen der Österreichischen Post AG. Aber alle Anwesenden waren sich darüber einig, dass gerade diese guten Zahlen es dem Management ermöglichen müssten, fairen Arbeitsbedingungen mit guter Bezahlung und damit auch der entsprechenden Wertschätzung gegenüber jeden einzelnen Mitarbeiters unserer Post gerecht zu werden. Weitere Treffen konnten vereinbart werden.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Frauen in der Personalvertretung

Am Weltfrauentag sollte sich auch die Personalvertretung in der Post die Frage stellen, ob nicht deutlich mehr möglich wäre.

Wie sieht es vor der eigenen Tür aus?

Obwohl die FSG im Zentralausschuss über 5 Mitglieder verfügt sind dort nur männliche Beamte zu finden.

Nur die FCG- Christgewerkschafter*innen im Zentralausschuss legen auf eine gleichmäßige Verteilung von Beamten und Angestellten, sowie einer Frauenvertreterin großen Wert. 

Daher ist es für uns selbstverständlich die 2 Sitze im Aufsichtsrat der Post mit einem Mann und einer Frau zu besetzen. 

Die FSG Fraktion hat auch hier wieder nur 2 Männer nominiert und damit auch dort auf die Nominierung einer Frau verzichtet.

Taten sagen mehr als Worte!

Gleichberechtigung- Gleichbehandlung- gleiche Bezahlung und Chancengleichheit sollen keine leeren Phrasen sein!

 

 

 

8. März Weltfrauentag

Brot und Rosen!?

Dieser Spruch ist ein schönes Synonym für den Weltfrauentag den wir am 8. März jeden Jahres feiern. Und es gibt sicherlich noch viel zu tun um die Gleichstellung in der Arbeitswelt zwischen Frau und Mann sicherzustellen, wie auch der Equal Pay Day zeigt.

Bei der Post haben wir allerdings die Gleichstellung bei der Bezahlung zu 100% erreicht. Gleicher Lohn für gleiche Leistung, ist bei uns schon viele Jahre gegeben.

Aber es gibt in der Realität ganz andere Probleme die unseren Kolleginnen unter den Nägeln brennen und gelöst werden sollen.

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Nachstehend die Gedanken und Fragen einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern die bei der Post als Basenspringerin arbeitet:

  • Warum haben wir Frauen trotz unserer körperlichen Konstitution täglich viele Pakete zu schleppen die oft weit über der Höchstgrenze von 31,5 kg liegen? (Arbeitnehmerschutz)
  • Warum gibt es keine Einschulung oder Hilfe beim Anlegen von Schneeketten?
  • Warum sind die Einschulungen so kurz? Nach Odin gibt es oft nur 1 Tag Einschulung? Die Folge – Überforderung!
  • Warum gehen manche Frauen vor Dienstbeginn arbeiten und arbeiten vielleicht die Pause durch? Zuhause warten Kinder, die zu versorgen sind!
  • Warum sind manche Rayone so groß, dass sie in 8 Stunden einfach nicht zu schaffen sind?
  • Warum gibt es ständig Betriebsmittel (MDE) die nicht immer einwandfrei funktionieren und zusätzlich viel Zeit kosten?
  • Warum wird die benötigte Zeit für die ständig steigende Anzahl an Großbriefen nicht ausreichend angerechnet?
  • Warum gibt es Einschulungen für E-Fahrzeuge nicht für alle Kolleginnen?
  • Warum kümmert sich die Post nicht ausreichend darum, dass es bedingungsfreundliche Abgabestellen gibt?
  • Warum werden wir mit Kündigung bedroht wenn wir einmal die FFP-2 Maske, trotz genügend Abstand kurz abnehmen?
  • Warum gibt es keinen Unterschied bei schneereichen Gebieten oder im steilen Gelände?
  • Warum stellt die Post keine Chips für die Waschanlagen zur Verfügung?
  • Warum gibt es für unsere Arbeit so wenig Wertschätzung und gegenseitigen Respekt?

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Viele berechtigte Fragen der Kollegin!

Würde aber nur die letzte Frage beantwortet sein und mehr Wertschätzung und gegenseitiger Respekt für die geleistete Arbeit vorherrschen, wäre ein großer Schritt zur Lösung aller anderen Punkte gesetzt ….

Die Mitarbeiter*innen und Funktionär*innen der FCG wünschen allen Kolleginnen am  Weltfrauentag das Allerbeste!

 

Variantenmodell abgelehnt

Der Zentralausschuss hat einstimmig das vorgelegte Variantenmodell in der Zustellung abgelehnt und dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Die Anwendung der richtigen Mengen, sowohl im Brief als auch im Paketbereich ist ein Eckpfeiler in der Berechnung. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze alle besetzt werden können und Mitbesorgungen nur die Ausnahme sind.

Da nicht einmal die Pakete die am Sonntag im Vorjahr zugestellt wurden, angerechnet werden, ist die Ablehnung dieses Modells logisch.

Über die weitere Vorgangsweise werden wir berichten!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. 

Sieht so Arbeit für die Kolleginnen aus?

Viele, viele Herausforderungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen zu bewerkstelligen. Von den riesigen Paketmengen in der Zustellung, bis zu dem Verkaufsdruck im Filialbereich.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Verteilzentrum arbeiten genauso oft an der Leistungsgrenze.

Daher wollen wir auch die Schwerarbeiterregelung für eine bessere Pension im Bereich der Verbundzustellung über die Politik durchsetzen.

Um das möglich zu machen, wäre ein gemeinsames Vorgehen der Fraktionen notwendig.

Der heutige Akt der Mehrheitsfraktion, nämlich mit Mehrheitsbeschluss die gesetzlich geregelte Freistellung von Manfred Wiedner aufzuheben, ist ein Vorgehen gegen einen demokratisch gewählten Personalvertreter und schwächt uns alle. 

Selbstverständlich wird dieser Beschluss gerichtlich bekämpft werden, da er ohnehin aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform zustande kam.

 

 

Tag des freien Sonntags

3. März wird als Internationaler Tag des Freien Sonntags begangen

Kaiser Konstantin der Große hatte am 3. März des Jahres 321 erstmals den freien Sonntag gesetzlich verankert – „Allianz für den freien Sonntag“ erinnert an Bedeutung von Zeitwohlstand und Lebensqualität
Die FCG in der Post lehnt Sonderschichten an Sonntagen
GESTERN, HEUTE und auch MORGEN entschieden ab!

ÖGB Info zum „Steuerausgleich“

Obwohl es seit 2017 die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung gibt, lohnt es sich in den meisten Fällen, sie selbst abzugeben.

Wann zahlt sich eine ArbeitnehmerInnenveranlagung aus?

Für Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, FerienjobberInnen und Personen, die während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt oder in Karenz gegangen sind oder nicht durchgehend beschäftigt waren, kann es zu einer Gutschrift kommen.

Außerdem gibt es für Eltern den AlleinerzieherInnen- oder verdienerInnenbetrag, sowie den Familienbonus. Auch wer Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, sollte auf die Veranlagung nicht verzichten.

Was kann zusätzlich zu den Sonderausgaben abgesetzt werden?

  • Pendlerpauschale

Unter gewissen Voraussetzungen haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Die große, wenn das nicht der Fall ist. Zusätzlich zur großen oder kleinen Pendlerpauschale gibt es seit 2013 auch einmal pro Jahr einen Pendlereuro für jeden Kilometer des Hin- und des Retourweges.  https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/pendlerfoerderung-das-pendlerpauschale/allgemeines-zum-pendlerpauschale.html

  • Familienbonus

Wer den Familienbonus bereits im vergangenen Jahr über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekam (Formular E30), muss den Familienbonus trotzdem zwingend im Rahmen des Steuerausgleichs nochmals beantragen. Ansonsten drohe eine Rückzahlungsforderung des Finanzamts! Die Beantragung ist erstmalig im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2019 mittels Formular „Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung – L1k“ möglich. https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?s=L1k

Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Steuerlast reduziert sich dadurch um bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es einen reduzierten Familienbonus von 500 Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

  • Aus- und Fortbildungskosten sind Werbungskosten

Aus- und Fortbildungskosten, die durch den Beruf veranlasst sind und auch von selbst bezahlt werden, können bei der Steuer berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind die Kursgebühren, die Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber auch die Fahrtkosten zum Kursort – also alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Kurs anfallen.

  • Computer abschreiben

Wer sich einen Computer kauft, den er/sie auch beruflich nutzt, kann ihn über mehrere Jahre hinweg als Werbungskosten abschreiben. Für die private Nutzung müssen 40 Prozent der Kosten für Gerät und Zubehör abgezogen werden. Bei einem Computer geht man davon aus, dass er drei Jahre genutzt wird, das Absetzen der Kosten (also die restlichen 60 Prozent) für die Abnutzung wird also auf drei Jahre verteilt.

ACHTUNG: Einen Computer, den Sie für die Ausbildung des Kindes kaufen, können Sie jedoch nicht absetzen.

  • Homeoffice

Das von den Sozialpartnern mitverhandelte neue Homeoffice-Paket bringt Verbesserungen für alle jene, die im Homeoffice arbeiten. Für die Betroffenen heißt das: Schon ab mindestens 26 Tagen Homeoffice im Jahr kann man ergonomische Möbel, die extra fürs Homeoffice angeschafft wurden, steuerlich absetzen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist (Voraussichtlich 2. Quartal 2021). Und zwar in einer Höhe von bis zu 300 Euro pro Jahr. Das gilt auch schon für Mobiliar, das 2020 fürs Homeoffice gekauft wurde. Wichtig ist: Rechnungen aufheben und nicht wegwerfen!
 Gewerkschaftsbeitrag abschreiben

Gewerkschaftsbeiträge dürfen dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese noch nicht vom Arbeitgeber einbehalten und bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt sind: Krankheitskosten, Kurkosten, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim und für häusliche Pflege und Betreuung von Angehörigen und Begräbniskosten. Die Höhe des Selbstbehaltes hängt vom Einkommen ab.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt sind: Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden und Mehrkosten, die wegen einer Behinderung oder für eine notwendige Diätverpflegung entstehen.

Detaillierte Informationen  https://arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html
Müssen Rechnungen mitgeschickt werden?

Nein. Rechnungen und Quittungen sollten aber sieben Jahre lang aufbewahrt werden, falls das Finanzamt doch einmal nachfragt.

Alle Informationen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung findest du auch www.bmf.gv.at und www.arbeiterkammer.at.

 

Quelle: ÖGB (Corinna Bürgmann)