Feige, anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien – Nichts als warme Luft!

Die Staatsanwaltschaft Wien vermerkt im Akt: „Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen Manfred Wiedner gem. § 35 c STAG“

§ 35c StAG lautet: „Die Staatsanwaltschaft hat vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, sofern kein Anfangsverdacht (§1 Abs 3 StPO) besteht.

Wir als FCG werden uns auch von solchen Angriffen nicht von unserem konsequenten Weg abbringen lassen und auch weiterhin,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.