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1. Runde der Gehaltsverhandlung Bericht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die erste Runde der Kollektivvertragsverhandlungen war geprägt vom Austausch der gegenseitigen Argumente, welche die sehr unterschiedliche Sichtweise darstellte.

Aus unserer Sicht dürfen die Löhne der Postmitarbeiter:innen gegenüber der Inflation nicht zurückbleiben.

Die nächste Runde wird am 8. April 2026 fortgesetzt werden!

FCG NEWS: Mitarbeiter*innenbeteiligung € 836,–

Die Mitarbeiter*innenbeteiligung1 für das Jahr 2025 wird wie im Vorjahr 836 Euro betragen und steht im Einklang mit der Entwicklung unserer Dividende.

Für die FCG steht außer Frage: Diese Unternehmensbeteiligung ist vor allem eine Anerkennung der hervorragenden Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen.

Dieser Erfolg ist kein Zufall – er ist das Ergebnis des unermüdlichen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tag für Tag zum positiven wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens beitragen.

Die FCG sieht es als ihre Aufgabe, genau diese Leistungen sichtbar zu machen und sich konsequent dafür einzusetzen, dass Erfolge auch fair mit jenen geteilt werden, die sie erarbeiten.

Der Aufsichtsrat hat der vom Vorstand beschlossenen Mitarbeiter*innenbeteiligung zugestimmt. Die Auszahlung der Prämie wird nach Beschlussfassung der Dividende in der Hauptversammlung am
15. April steuerfrei im Mai/Juni 2026 erfolgen. (Sozialversicherungsbeiträge fallen an)

 

 

 

1)Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG, der Post Wertlogistik GmbH der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH und der Post Business Solutions GmbH (Ausnahme: Mitarbeiter*innen, die an der Prämienregelung Valora teilnehmen), die im Kalenderjahr 2025 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Teilbeschäftigte Mitarbeiter*innen erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung, beispielsweise wenn zum Anweisungszeitpunkt kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht oder das Dienstverhältnis gekündigt ist, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder bei disziplinären Verfehlungen. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft

FCG NEWS: Ermäßigung beim Spritpreis über Austrocard

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FCG NEWS: Postmarktgesetz sehr unfair

Das derzeit gültige Postmarktgesetzt hilft in wesentlichen Punkten ausschließlich der Konkurrenz in der Paketzustellung.

Die flächendeckende Versorgung durch die Post steht in einem deutlichen Ungleichgewicht zur sogenannten „Rosinenpickerei“ vieler privater Paketzustellfirmen, die sich überwiegend auf wirtschaftlich attraktive, urbane Regionen konzentrieren und ländliche Gebiete weitgehend ausklammern.

Wir fordern daher eine Änderung des Postmarktgesetzes, die sicherstellt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückgedrängt werden und ein fairer Wettbewerb geschaffen wird. Ziel muss es sein, das selektive Herausgreifen profitabler Zustellgebiete („Cherry Picking“) deutlich zu erschweren und gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen.

Darüber hinaus braucht es eine deutlich bessere Absicherung der eigen betriebenen Filialen der Post, um deren langfristigen Bestand zu gewährleisten. Nur so kann eine verbindliche Mindestanzahl an Filialen sichergestellt werden, die für eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und sozial verantwortungsvolle Postversorgung unerlässlich ist.

FCG, wir für Euch!

 

Ärger über Dienstbeginn- Wer hat an der Uhr gedreht?

Wieder hat das Management etwas gefunden, um weitere Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiter:innen der Zustellbasen zu finden. Diesmal sind es angeblich die sogenannten Indoorzeiten, welche aus Sicht des Betriebes zu hoch seien.

Das hier ein späterer Dienstbeginn, welche vom Management derzeit auf vielen Basen umgesetzt wird, die Lösung sein soll, glauben die Herrschaften wahrscheinlich selber nicht.

Die Auswirkungen sind ein späterer Abgang auf den Zustellrayon und dadurch eine Ausbleibezeit bis in den späten Nachmittag.

Bei Mitbesorgungen erstreckt sich die Zustellung in den Wintermonaten dadurch so weit nach hinten, dass es kein Tageslicht mehr gibt. Bei Finsternis stellt die Zustellung unserer Kolleg*innen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar. Die FCG ist gegen die Dienstbeginn Verschiebungen und stellt die Sicherheit der Kolleg*innen in den Mittelpunkt.

Ausreichend Personal, geschulte Kolleg:innen, eine saubere Anlieferung der Produkte für einen reibungslosen Ablauf erscheint uns als ersten Schritt vernünftiger zu sein als Maßnahmen die viele Mitarbeiter:innen verärgert.

Natürlich ist ein Zusammenhang mit Kursankunft und Dienstbeginn zu stellen, wobei ein „Zeitfenster“ von rund 30 min nach Kursankunft sich in vielen Fällen bewährt hat. Dies jetzt auf eine Stunde zu erhöhen, wie dies in einigen Fällen angekündigt wurde, lehnen wir als FCG weiterhin ab!

Eine Abstimmung zwischen Belegschaft, Management und Personalvertretung wäre unbedingt notwendig.

 

 

Pilotversuch: Prämie für Einrichtung Paketumleitung

Prämie für Einrichtung Paketumleitung

Im Rahmen eines Pilotversuches wird in den 3 Zustellbasen 1220 Wien, 8966 Aich und 9241 Wernberg eine Prämienregelung für unsere Kolleg:innen für den Abschluss einer dauerhaften Empfangsoption „Pakete umleiten“ erprobt.

Die Grundvergütung beträgt 4 Euro, welche sich bis zu 10 Euro erhöhen kann, wenn die Paketumleitung die Empfangsoption 12 Monate besteht.

Ob eine Ausweitung auf alle Zustellbasen stattfindet, wird nach der Pilotphase entschieden.

Post startet Mobilfunkangebot YELLLOW ab April- Angebot an Mitarbeiter*innen

Wird es spezielle Mitarbeiter*innen-Tarife geben?

Ja, es wird ab 01.04.2026 einen sehr attraktiven Mitarbeiter*innen-Tarif mit über 40% Rabatt im Vergleich zum Normaltarif geben. Für alle Mitarbeiter*innen, die innerhalb der ersten drei Monate zu YELLLOW wechseln, sind die ersten drei Monate sogar gratis.

Der Mitarbeiter*innen-Tarif steht exklusiv allen aktiven Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Für Post Pensionist*innen, Familie und Freunde gibt es zum Launch ein attraktives Spezialangebot.

Nähere Informationen folgen!

Termine für Gehaltsverhandlungen in Post fixiert

Die KV und Gehaltsverhandlungen in der Post AG starten am 18. März 2026 und so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die verhandelten Erhöhungen mit 1. Juli wirksam werden.

  • 1. Termin am Mittwoch, den 18. März 2026, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • 2. Termin am Mittwoch, den 8. April 2026, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • 3. Termin am Dienstag, den 28. April 2026, ab 17:00 Uhr à open end
  • 4. Termin (Ersatz-/Zusatztermin als Backup) am Dienstag, den 5. Mai 2026, ab 17:00 Uhr à open end

Wir werden laufend informieren!

 

Pendlereuro 2026: Die wichtigste Neuerung

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag. Er reduziert die Lohnsteuer direkt, Euro für Euro. Das ist besser als ein Freibetrag, der nur das steuerpflichtige Einkommen senkt.

Neue Berechnung ab 2026:
Pendlereuro = Entfernung (km) × 6 Euro

Beispiel:
Ein Mitarbeiter pendelt täglich 30 Kilometer (einfache Strecke) von seinem Wohnort zur Arbeit. Sein Pendlereuro beträgt:
30 km × 6 Euro = 180 Euro pro Jahr (= 15 Euro pro Monat)

Bisher (bis 2025):
30 km × 2 Euro = 60 Euro pro Jahr (= 5 Euro pro Monat)

Ersparnis ab 2026: +120 Euro pro Jahr

Kommt jetzt die totale Überwachung?

Jemand sitzt am PC und kann per GPS seinen Zusteller bzw. sein Paket auf der Straßenkarte verfolgen und damit Zeit, Ort und Zeitpunkt der Zustellung genau sehen.

Was fast unglaublich klingt, ist bei manchen Paketzustellfirmen schon Realität, sodass Firmen wie Amazon genauere Zustelldaten auch von der Post erwarten und diese einfordern.

Eine permanente Verfolgung des Mitarbeiters über GPS inklusive Erstellung von Bewegungsprofilen kommt für uns als FCG nicht infrage.

Nun wird überlegt, eine Sendungsverfolgung der Pakete und der eingeschriebenen Briefe bei der Zustellung, mittels GEO-Punkt umzusetzen und diese Daten zu speichern. Diese Information kann dann den Auftraggebern wie Amazon bei Nachforschungen zurückgemeldet werden.

Wenn ein abgestelltes Paket (Abstellgenehmigung) plötzlich verschwindet, könnte damit ein gewisser Nachweis der Zustellung erfolgen bzw. die Glaubhaftmachung erleichtern.

Derzeit überarbeitet ein Datenschutzexperte der Forba einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung in diesem Zusammenhang!

Weitere Informationen folgen!