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FCG NEWS: Postmarktgesetz sehr unfair

Das derzeit gültige Postmarktgesetzt hilft in wesentlichen Punkten ausschließlich der Konkurrenz in der Paketzustellung.

Die flächendeckende Versorgung durch die Post steht in einem deutlichen Ungleichgewicht zur sogenannten „Rosinenpickerei“ vieler privater Paketzustellfirmen, die sich überwiegend auf wirtschaftlich attraktive, urbane Regionen konzentrieren und ländliche Gebiete weitgehend ausklammern.

Wir fordern daher eine Änderung des Postmarktgesetzes, die sicherstellt, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückgedrängt werden und ein fairer Wettbewerb geschaffen wird. Ziel muss es sein, das selektive Herausgreifen profitabler Zustellgebiete („Cherry Picking“) deutlich zu erschweren und gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen.

Darüber hinaus braucht es eine deutlich bessere Absicherung der eigen betriebenen Filialen der Post, um deren langfristigen Bestand zu gewährleisten. Nur so kann eine verbindliche Mindestanzahl an Filialen sichergestellt werden, die für eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und sozial verantwortungsvolle Postversorgung unerlässlich ist.

FCG, wir für Euch!

 

Ärger über Dienstbeginn- Wer hat an der Uhr gedreht?

Wieder hat das Management etwas gefunden, um weitere Einsparungen auf Kosten der Mitarbeiter:innen der Zustellbasen zu finden. Diesmal sind es angeblich die sogenannten Indoorzeiten, welche aus Sicht des Betriebes zu hoch seien.

Das hier ein späterer Dienstbeginn, welche vom Management derzeit auf vielen Basen umgesetzt wird, die Lösung sein soll, glauben die Herrschaften wahrscheinlich selber nicht.

Die Auswirkungen sind ein späterer Abgang auf den Zustellrayon und dadurch eine Ausbleibezeit bis in den späten Nachmittag.

Bei Mitbesorgungen erstreckt sich die Zustellung in den Wintermonaten dadurch so weit nach hinten, dass es kein Tageslicht mehr gibt. Bei Finsternis stellt die Zustellung unserer Kolleg*innen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko dar. Die FCG ist gegen die Dienstbeginn Verschiebungen und stellt die Sicherheit der Kolleg*innen in den Mittelpunkt.

Ausreichend Personal, geschulte Kolleg:innen, eine saubere Anlieferung der Produkte für einen reibungslosen Ablauf erscheint uns als ersten Schritt vernünftiger zu sein als Maßnahmen die viele Mitarbeiter:innen verärgert.

Natürlich ist ein Zusammenhang mit Kursankunft und Dienstbeginn zu stellen, wobei ein „Zeitfenster“ von rund 30 min nach Kursankunft sich in vielen Fällen bewährt hat. Dies jetzt auf eine Stunde zu erhöhen, wie dies in einigen Fällen angekündigt wurde, lehnen wir als FCG weiterhin ab!

Eine Abstimmung zwischen Belegschaft, Management und Personalvertretung wäre unbedingt notwendig.

 

 

Pilotversuch: Prämie für Einrichtung Paketumleitung

Prämie für Einrichtung Paketumleitung

Im Rahmen eines Pilotversuches wird in den 3 Zustellbasen 1220 Wien, 8966 Aich und 9241 Wernberg eine Prämienregelung für unsere Kolleg:innen für den Abschluss einer dauerhaften Empfangsoption „Pakete umleiten“ erprobt.

Die Grundvergütung beträgt 4 Euro, welche sich bis zu 10 Euro erhöhen kann, wenn die Paketumleitung die Empfangsoption 12 Monate besteht.

Ob eine Ausweitung auf alle Zustellbasen stattfindet, wird nach der Pilotphase entschieden.

Post startet Mobilfunkangebot YELLLOW ab April- Angebot an Mitarbeiter*innen

Wird es spezielle Mitarbeiter*innen-Tarife geben?

Ja, es wird ab 01.04.2026 einen sehr attraktiven Mitarbeiter*innen-Tarif mit über 40% Rabatt im Vergleich zum Normaltarif geben. Für alle Mitarbeiter*innen, die innerhalb der ersten drei Monate zu YELLLOW wechseln, sind die ersten drei Monate sogar gratis.

Der Mitarbeiter*innen-Tarif steht exklusiv allen aktiven Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Für Post Pensionist*innen, Familie und Freunde gibt es zum Launch ein attraktives Spezialangebot.

Nähere Informationen folgen!

Termine für Gehaltsverhandlungen in Post fixiert

Die KV und Gehaltsverhandlungen in der Post AG starten am 18. März 2026 und so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die verhandelten Erhöhungen mit 1. Juli wirksam werden.

  • 1. Termin am Mittwoch, den 18. März 2026, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • 2. Termin am Mittwoch, den 8. April 2026, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • 3. Termin am Dienstag, den 28. April 2026, ab 17:00 Uhr à open end
  • 4. Termin (Ersatz-/Zusatztermin als Backup) am Dienstag, den 5. Mai 2026, ab 17:00 Uhr à open end

Wir werden laufend informieren!

 

Pendlereuro 2026: Die wichtigste Neuerung

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag. Er reduziert die Lohnsteuer direkt, Euro für Euro. Das ist besser als ein Freibetrag, der nur das steuerpflichtige Einkommen senkt.

Neue Berechnung ab 2026:
Pendlereuro = Entfernung (km) × 6 Euro

Beispiel:
Ein Mitarbeiter pendelt täglich 30 Kilometer (einfache Strecke) von seinem Wohnort zur Arbeit. Sein Pendlereuro beträgt:
30 km × 6 Euro = 180 Euro pro Jahr (= 15 Euro pro Monat)

Bisher (bis 2025):
30 km × 2 Euro = 60 Euro pro Jahr (= 5 Euro pro Monat)

Ersparnis ab 2026: +120 Euro pro Jahr

Kommt jetzt die totale Überwachung?

Jemand sitzt am PC und kann per GPS seinen Zusteller bzw. sein Paket auf der Straßenkarte verfolgen und damit Zeit, Ort und Zeitpunkt der Zustellung genau sehen.

Was fast unglaublich klingt, ist bei manchen Paketzustellfirmen schon Realität, sodass Firmen wie Amazon genauere Zustelldaten auch von der Post erwarten und diese einfordern.

Eine permanente Verfolgung des Mitarbeiters über GPS inklusive Erstellung von Bewegungsprofilen kommt für uns als FCG nicht infrage.

Nun wird überlegt, eine Sendungsverfolgung der Pakete und der eingeschriebenen Briefe bei der Zustellung, mittels GEO-Punkt umzusetzen und diese Daten zu speichern. Diese Information kann dann den Auftraggebern wie Amazon bei Nachforschungen zurückgemeldet werden.

Wenn ein abgestelltes Paket (Abstellgenehmigung) plötzlich verschwindet, könnte damit ein gewisser Nachweis der Zustellung erfolgen bzw. die Glaubhaftmachung erleichtern.

Derzeit überarbeitet ein Datenschutzexperte der Forba einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung in diesem Zusammenhang!

Weitere Informationen folgen!

 

„Geräte Retter“ Prämie bis 130 Euro sparen

Dabei handeln Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern sparen auch noch Geld.

Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt und Freizeit wie Geschirrspüler, Toaster und Fernsehgerät reparieren lassen, sparen Sie mit der Geräte-Retter-Prämie 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 130 Euro je Reparatur, Service oder Wartung übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.

Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft für die Reparatur, Service oder Wartung von Elektrogeräten oder Elektronikgeräten und richtet sich an Privatpersonen.

Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick: Infoblatt zum downloaden

Geräte- Retter- Bon erstellen

FCG NEWS: Neuregelung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen

Neuregelung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen!

 

Im heurigen Jahr 2026 wird der Freibetrag von 170 Euro für bis zu 15 Überstunden pro Monat betragen. Außerdem wird jetzt gesetzlich klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war infolge eines Urteils des Bundesfinanzgerichts aufgehoben worden.

 

Ein klarer Erfolg für Arbeitnehmer in Österreich und ein wesentlicher Vorteil für unsere Mitarbeiter:innen in der Post AG.

Die Regelung wird in einer Sondersitzung per Initiativantrag im Parlament eingebracht und im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen.

Außerdem ist mit Jänner 2026 eine Erhöhung des Ausbleibetaggeldes von 26,16 € (=12 Stunden) auf 29€ (=12h) wirksam geworden, welche im Durchschnitt unsere Zusteller*innen rund 400 Euro pro Jahr bringen kann.

 

FCG, wir für Euch!

Frohe Weihnachten 2025