Leistung muss belohnt werden- Jetzt unterschreiben!

Als FCG haben wir 2 Herbstaktionen die unter der großen Überschrift „LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN“ zu sehen sind.

• Paketstückgeld für alle

Konkret wollen wir, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Kollektivvertrages ein Stückgeld für die Zustellung der Pakete erhalten. Dies honoriert die Leistung der Kolleginnen und Kollegen und führt zu einem besseren Einkommen, reduziert die Fluktuation und somit auch die Mitbesorgungen. Damit gewinnen alle!

• Coronaprämie 2.0

Auf der gesetzlichen Ebene wurde unter der Mitwirkung der FCG und des ÖAAB sichergestellt, dass die sogenannten Corona- Prämien bis zu 3000,– Euro steuerfrei ausbezahlt werden können.  In der Post wurde dieser Rahmen mit 200 Euro bei weitem nicht ausgeschöpft.

Unser Ziel ist gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen den Vorstand dazu zu bringen, eine zusätzliche ordentliche Corona Prämie für die Mitarbeiter*innen auszuschütten.

Wir wollen mit der Kraft der Belegschaft durch tausende Unterschriften, diese 2 wichtigen Punkte für unsere MitarbeiterInnen an der „Front“ positiv erledigen.

Leistung muss belohnt werden- Jetzt unterschreiben!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN. GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Corona Prämie 2.0

Paketstückgeld 2

 

Projekt „Filiale der Zukunft“/ Termin am 14.9


Ziel des Projektes „Filiale der Zukunft“ ist es eine

• Neugestaltung der Kundenerfahrung in der Filiale (Customer Journey, Filiallayout, ggf. Möbel)
• Verbesserung der Integration der immer stärker genutzten SB-Terminals
• Verbesserung der Produkt und Servicemöglichkeiten für Kunden und Mitarbeiter
• Verbesserung der Kundenzufriedenheit

durch ein zu erarbeitendes Maßnahmenpaket zu erreichen.

Über die weiteren Schritte und den Zeitplan wird mit der Personalvertretung ein Informationsgespräch geführt werden, welches für 14. September geplant ist.

Wir fordern jedenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit ein! 

Über die Gespräche werden wir in geeigneter Form berichten!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Ein neuer Plan

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat der Zustellbasis 8484 Unterpurkla einen frühmorgendlichen Besuch abgestattet und hat dabei einige Problemstellungen und persönliche Herausforderungen für die Mitarbeiter_innen effizient abgearbeitet.

Der neue Jahreskalender 2021, der als beliebter Urlaubsplan auf den Dienststellen genutzt wird, ist der Kollegenschaft ebenso überreicht worden.

Die FCG Personalvertreter_innen werden in den nächsten Wochen die neuen Jahreskalender 2021 in allen Dienststellen  zur Verteilung bringen, damit der wohlverdiente Urlaub im nächsten Jahr zeitnah geplant werden kann.

Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der FCG Post/Telekom und dem ÖAAB!

Einmal mehr war unser Bundesvorsitzender Manfred Wiedner und der FCG Vertreter der Telekom, Mag. Rainer Siegl beim Generalsekretär des ÖAAB, Christoph Zarits, um für Verbesserungen für die Arbeitnehmer zu kämpfen.

Diesmal ging es speziell um das Thema, Novellierung des Postbetriebsverfassungsgesetzes, welches derzeit in Begutachtung ist.

Darüber hinaus wurde auch über die erreichten Erfolge gesprochen:

  • Rückwirkende Senkung der Einkommenssteuerstufe von 25% auf 20%
  • Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro pro Kind bei Bezug der Familienbeihilfe.
  • Familienbonus plus in der Höhe von 125,– Euro monatlich pro Kind
  • Familienhärtenausgleich: Finanzielle Unterstützung für Familien in der Höhe von bis zu 3.600,– Euro!
  • Arbeitslosenunterstützung: einmalige Ausbezahlung im September von 450,– Euro!

Schon im September werden wir uns wieder mit den Verantwortlichen des ÖAAB treffen, um als FCG Post/Telekom weitere Punkte unserer christlich-sozialen Politik, rasch im Sinne der Kollegenschaft umsetzten zu können.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Verbesserung von Odin in der Zustellung

Das Projekt Odin welches geschaffen wurde um die Personalfluktuation bei Neuaufnahmen von Mitarbeiter*innen im Zustelldienst zu minimieren, wurde nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen nun einer Verbesserung unterzogen.

* wenn der/die Mitarbeiter*in einverstanden und geeignet ist und eine Freigabe durch die Regionalleitung erfolgt, kann nach 2 Monaten ein weiterer Rayon eingesteuert werden.
** sollte eine höhere Anzahl notwendig sein, etwa durch eine sehr geringe KV neu Quote und ein hohes Durchschnittsalter des Teams, kann bei Eignung und Freigabe des Regionalleiters davon abgegangen werden.

Die Verbesserung, welche beginnend mit 1. September wirksam wird, soll dazuführen, dass eine ausreichende Einschulung von neuen Mitarbeiter*innen gewährleistet ist und auf bereits seit Jahren beschäftigte Mitarbeiter*innen Rücksicht genommen wird, damit diese nicht zum „Dauerspringer“ werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Freistellung für COVID-19 Risikogruppen verlängert

Aschbacher/Anschober: Freistellung für Risikogruppen bis einschließlich 31. August 2020 verlängert

(Wien/OTS) – Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln werden nun vorerst bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen.

Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.

Die Verlängerung tritt mit 1. August 2020 in Kraft. Damit sollen Personen mit einem COVID-19-Risikoattest weiterhin am Arbeitsplatz geschützt werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, besteht daher noch Anspruch auf bezahlte Freistellung bis Ende August 2020.  

Anschober: „Es geht um jene Menschen, die besonders akut gefährdet sind auf Grund ihrer spezifischen Krankheitssituation. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese auch weiterhin bestmöglich zu schützen. Entweder durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. in einem spezifischen Zimmer, einer spezifischen Arbeitssituation, die darauf wirklich Rücksicht nimmt oder durch Home Office. Sollte beides nicht möglich sein, gilt die Arbeitsfreistellung vorerst bis Ende August. Dafür übernimmt der Bund die Refinanzierung.“ 

„Wir befinden uns aufgrund der Corona-Pandemie in einer Ausnahmesituation, in der es besonderer Vorsicht, vor allem im Schutz von Risikogruppen, bedarf. Daher verlängern wir die derzeitige Regelung bis Ende August. Dadurch stellen wir sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Risiko-Attest haben, weiterhin freigestellt werden. Das ist wichtig, um die Menschen bestmöglich zu schützen und eine Verbreitung des Virus einzudämmen.“, so Aschbacher. 

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html

Finanzielle Unterstützung für Familien und ArbeitnehmerInnen

Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Situation durch die Pandemie deutlich verschlechtert. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit haben zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. Die Entlastung und Unterstützung der betroffenen Familien steht im Fokus der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung.

Maßnahmen für ArbeitnehmerInnen und Familien:

Kinderbonus:
Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein einmaliger Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt. Diese Unterstützungsleistung wird automatisch ausbezahlt.

Senkung der ersten Einkommensteuertarifstufe:
Für Einkommensteile über 11.000 bis 18.000 Euro beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 Prozent. Bereits das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20Prozent im Zuge der Steuerreform vor. Aufgrund der Corona-Krise benötigen Menschen und Familien mit niedrigen Einkommen jedoch schnelle und unkomplizierte Hilfe. Daher wird die Senkung des Eingangssteuersatzes vorgezogen, und bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Für die bereits versteuerten Gehälter, soll spätestens im September eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Damit werden unsere Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Familienkrisenfonds:
Der Familienkrisenfonds bedeutet eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe um 50 Euro pro Kind für maximal 2 Monate. Grundvoraussetzung ist, dass man mit Stichtag 28.Februar 2020 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen erfolgt automationsunterstützt durch das AMS. Die Auszahlung erfolgt ab 13. Juli2020 automatisch durch eine Überweisung auf die für den Bezug des Arbeitslosengeldes/ der Notstandshilfe vorgemerkte Kontoverbindung oder Postanschrift.

Ferienbetreuung:
Bis zu 30 Millionen Euro sind für Ferienbetreuung im Gemeindepaket der Bundesregierung vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Schülerinnen und Schüler, die via „Distance Learning“ nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf haben.

Arbeitslosenbonus:
Für Menschen die arbeitslos sind gibt es eine Unterstützung in Form eines Arbeitslosenbonus. Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von 450 Euro.

Negativsteuer in Höhe von 100 Euro:
Für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, ist auch eine Entlastung vorgesehen. Sie werden ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit bis zu 100 Euro entlastet.
Höchststeuersatz bis 2025 verlängert:
Es kommt auch zu einer Verlängerung des 55 Prozent Steuersatz. Dieser Höchststeuersatz wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert.

Familienhärtefonds:
Die Bundesregierung hat den Familienhärteausgleichsfonds von 30 Millionen auf 60 Millionen Euro aufgestockt. Damit kann Familien, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, raschgeholfen werden! Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Weiters muss mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatzverloren haben oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet sein. Bis zu 3.600 Euro können ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt anhand eines Faktors abhängig von der Anzahl der Kinder.
Die Einkommensgrenzen (Beträge netto) zur Berechnung der Zuwendung sind wie folgt:
•Einelternhaushalt + 1 Kind: 1.600,00 Euro
•Einelternhaushalt + 2 Kinder: 2.000,00 Euro
•Einelternhaushalt + mehr Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + 1 Kind: 2.400,00 Euro
•Paar + 2 Kinder: 2.800,00 Euro
•Paar + mehr Kinder: 3.600,00 Euro
Die Auszahlung erfolgt über das Familienministerium. Hier geht´s zum Antrag: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Quelle: ÖAAB 

 

Essensbons steuerfrei- gesetzliche Regelung

Mittels einer gesetzlichen Anpassung im sogenannten Wirtepaket und einer BMF-Info wurden die Regelungen zu steuerfreien Essensbons wie folgt geändert:

Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von € 8,00 (bis 30.6.2020 € 4,40) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können.
Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von € 2,00 (bis 30.6.2020 € 1,10) pro Arbeitstag steuerfrei. Diese neuen Beträge für steuerfreie Gutscheine gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 30. Juni 2020 enden. Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons € 2,00 bzw. € 8,00 (bis 30.6.2020 € 1,10 bzw. € 4,40) pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrages ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Aufgrund dieser von der Regierung bzw. dem Nationalrat beschlossenen Regelung könnten auch unsere Essensbons auf 2 Euro pro Tag erhöht werden, ohne das dafür Steuern bezahlt werden müssten. Damit könnten die derzeitigen Essensbons theoretisch verdoppelt werden und das steuerfrei.

Der Zentralausschusses hat eine Erhöhung beim Vorstand beantragt, was zu begrüßen ist.

Derzeit erhalten MitarbeiterInnen 5 mal jährlich Essensbons im Wert von je 44 Euro bzw. im Wert von 220 Euro pro Jahr, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das bedeutet, dass auch die alte Steuerfreigrenze von 1,1 € pro Tag unterschritten wurde.

Wir hoffen, dass die Möglichkeit der Erhöhung der Essensbons auf 2 Euro pro Arbeitstag nun auch betrieblich umgesetzt wird und unsere MitarbeiterInnen diese Erhöhung auch tatsächlich bekommen. Vor dem Hintergrund der moderaten Gehaltserhöhung, wäre dies mehr als notwendig!

Verein_post.sozial_-_RICHTLINIEN_ESSENSBONS_2020

 

 

 

Gesetzgeber gefordert: Kontaktlose Zustellung wieder ermöglichen

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter will die FCG die kontaktlose Zustellung wieder ermöglichen!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 7. Juli 2020 13:49
An: rudolf.anschober@sozialministerium.at; august.woeginger@parlament.gv.at
Betreff: Antrag um Verlängerung der kontaktlosen Zustellung

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rudolf Anschober,

Sehr geehrter Herr Klubobmann, lieber Gust,

aufgrund der COVID -19 Pandemie wurde zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post AG, die sogenannte kontaktlose Zustellung eingeführt und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Ebene geschaffen.

Im Zuge der Covid Lockerungsmaßnahmen wurde leider auch diese Regelung außer Kraft gesetzt, welche soviel zum Schutz unserer Zustellerinnen und Zusteller beigetragen hat.

Mittlerweile treten jedoch wieder vermehrt Fälle der Erkrankung in unterschiedlichen Gebieten in Österreich auf, wobei speziell auch Oberösterreich stark betroffen ist.

Als PersonalvertreterInnen bei der Post AG haben wir das Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fokus, daher ersuchen wir euch die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine kontaktlose Zustellung von RSA/RSB , sowie anderer bescheinigter Sendungen wieder möglich ist.

Im Sinne der Erhaltung der Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller, sowie der Bevölkerung in Österreich bitte ich sie die Regelung der kontaktlosen Zustellung zumindest bis Jahresende zu verlängern bzw. wieder in Kraft zu setzten.

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder
Personalvertreter, FCG

Info zum Ende des gestaffelten Dienstbeginns und deren Ausnahmen

Auszug aus der Anweisung zum Dienstbeginn: 

Aufgrund der positiven Entwicklung der COVID-19-Fallzahlen in Österreich kann bis auf weiters vom gestaffelten Dienstbeginn in den Zustellbasen der Distribution abgegangen werden.

Der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen der Distribution wird somit grundsätzlich mit sofortiger Wirksamkeit außer Kraft gesetzt, jedoch wird folgendes festgelegt:

• Da sich die COVID-19-Fallzahlen in Österreich sehr unterschiedlich entwickeln und auch durch Clusterbildungen sich kurzfristig ändern können, wird festgelegt, dass in jenen Bezirken in Österreich, bei denen die COVID-19-Fallzahlen stark ansteigen, der gestaffelte Dienstbeginn weitergeführt bzw. wieder eingeführt wird.

• Maßgeblich dafür sind die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlichten Kennzahlen je Bezirk „Entwicklung bestätigter COVID-19-Fälle pro Bezirk über sieben Tage“, die teilweise auch auf dem vom ORF veröffentlichten Dashboard abgefragt werden können. Bei einer Veränderung ab 5 neue COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner ist aus sicherheitstechnischen und Gründen und im Sinne des Arbeitnehmerschutzes der gestaffelte Dienstbeginn wieder aufzunehmen.

• Jeden Mittwoch ist die Fallzahl je Bezirk abzufragen. In jenen Zustellbasen, die sich örtlich in Bezirken befinden, der eine Fallzahl ab „5“ neue COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner aufweist, ist mit dem darauffolgenden Montag, der gestaffelte Dienstbeginn wieder einzuführen. Sobald an einem darauffolgenden Mittwoch die Fallzahl wieder unter „5“ neue COVID-19-Fälle sinkt, kann unmittelbar der gestaffelte Dienstbeginn beendet werden. Die entsprechenden Abfragen/Anweisungen ergehen seitens des Gesundheitsmanagements der ÖPAG:.

• Aufgrund der heute abgefragten Fallzahl neuer COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen ist der gestaffelte Dienstbeginn in den Zustellbasen, die in den folgenden Bezirken liegen, fortzuführen:
• Linz-
• Linz-Land
• Wels
• Wels-Land
• Wolfsberg
• Bruck-Mürzzuschlag
• Neunkirchen
• Mödling
• Bundesland Wien – Die Fallzahlen je Wiener Bezirk liegen derzeit nicht vor, diese werden wir ehestmöglich nachliefern. Bis zu diesem Zeitpunkt ist in den Wiener-Zustellbasen der gestaffelte Dienstbeginn fortzuführen.

Vom Gesundheitsmanagement werden wöchentlich – jeden Mittwoch am Nachmittag – jene Bezirke bekanntgegeben, für die aufgrund der Entwicklung der COVID-Fallzahlen der gestaffelte Dienstbeginn mit dem darauffolgenden Montag wieder eingeführt werden muss bzw. unmittelbar beendet werden kann.