Starker Bundestag der FCG Jugend

Am Freitag den 6. Mai 2022 fand von 17- bis ca. 21:00 Uhr der FCG- Jugend Bundestag statt. Rund 200 Gäste und Delegierte wählten für die nächsten 2,5 Jahre ihre Vertretungen und konnten auch einen Einblick in die sehr erfolgreiche Arbeit der FCG Jugend machen..

Herzliche Gratulation der FCG- Jugendvorsitzenden Desislava Fatahi und dem FCGJ Generalsekretär Alexander Jansa für die gelungene Veranstaltung.

Die FCG Post war als starke Gruppe ebenfalls mit einer Abordnung angeführt vom „FCG Zentralausschuss Team“ Andreas Schieder, Maria Klima und Andreas Soretz mit dabei.


FCG erfolgreich: Ebitprämie steuerfrei

Gehaltsverhandlungen Post:

Der Abschluss im Überblick:

 

  • 4,0 % für Beamte, Angestellte nach DO und KV neu Mitarbeiter*innen
  • 4,0 % Erhöhung der dynamisierten Nebengebühren und Zulagen
  • 4,0% Erhöhung der Lehrlingsentschädigung
  • 100% Erhöhung des Essenszuschusses von 10-19 WDSt ab August 2022
  • Ernennungen von Beamt*innen auch im kommenden Jahr
  • Der Abschluss tritt mit Juli 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2023

 

Ab 1. August 2022 erhalten nun auch alle teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen schon ab 10 Wochenstunden den steuerfreien Essenszuschuss („Essensbons“) in voller Höhe von 80 Euro pro Verrechnungsabschnitt.

Die Ebit- Prämie wird wie im Vorjahr angekündigt 800 Euro betragen und bis Ende Mai  zur Auszahlung gebracht.

Die gute Nachricht dabei ist, dass diese aufgrund der Steuerreform nun steuerfrei ausbezahlt wird und das davon alle profitieren die unter die Regelungen fallen. Die Sozialversicherungsbeiträge fallen jedoch an.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Essenszuschuss länger gültig

Mit Andreas Soretz zieht ein sehr praxisnaher Personalvertreter ins Präsidium von postsozial ein. Das Präsidium besteht bekanntlich aus 2 Personalvertretern (1 fsg, 1 FCG) und 2 Vertretern der Österreichischen Post AG.

Wichtig dabei ist, dass die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, damit finanzielle Unterstützungsleistungen für unsere Kolleg*innen auch weiterhin gesichert sind. Dazu ist es notwendig immer wieder Anpassungen und Verbesserungen durchzuführen.

Erfreulicherweise wurde nun beschlossen, dass der Essenszuschuss nicht so schnell verfällt wie ursprünglich angenommen, sondern nun jedenfalls bis Jahresende 2022 erhalten bleibt.
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Mitarbeiter*innen den Essenszuschuss auch gut nutzen können.

Mit 1. August 2022 gibt es jetzt auch für Teilzeitkräfte von 10 bis 20 Stunden den vollen Zuschuss und das natürlich Netto.

FCG – damit mehr zum Leben bleibt!

Tag der Arbeit

Der erste Mai als Staatsfeiertag und Tag der Arbeit sollte auch genutzt werden, um den arbeitenden Menschen in Österreich bzw. in unserem Unternehmen einmal DANKE zu sagen.

Wir freuen uns, dass es durch die Intervention der FCG gelungen ist, die Ebitprämie steuerfrei sicherzustellen.

Damit bleibt mehr zum Leben, denn Taten statt Worte sind gefragt!

 

Strahlendes Lächeln

Die Freude bei den Mitarbeiter:innen der Postzustellbasis 8082 Kirchbach i.d. Steiermark ist sehr groß gewesen, als Raimund Taschner vom Zentralausschuss und der örtlich, zuständige Betriebsrat, Gerald Zannantoni, dem emsigen Team einen morgendlichen Überraschungsbesuch abgestattet haben.

Die Kolleg:innen haben bei der Info-Laudatio so richtig die Ohren gespitzt, um die aktuellen Entwicklungen & Ergebnisse wie Gehaltsabschluss, Stagflation, Arbeitszeitbemessung, soziale Unterstützungsleistungen etc. aus kompetenter  Quelle zu erfahren. Auch die anschließende Diskussion ist von sachlicher Konstruktivität in den Wortmeldungen geprägt gewesen.

Der gemeinsame Schlusstenor lautete: „Jetzt müssen nur noch die Masken weichen, damit in den Dienststellen wieder strahlendes Lächeln wahrnehmbar wird…“

Ehrung für lange Mitgliedschaft

Am 13. April 2022 fand durch die Landesgruppe Wien organisiert, endlich wieder einmal eine Ehrung langjähriger Mitglieder:innen des Ruhestandes statt.

Ehrungen gab es für 25, 40, 50, 60, 70 und 75-jähriger Mitgliedschaft zur Postgewerkschaft, welche nach einem Mittagessen durchgeführt wurde.

Die FCG war natürlich stark vertreten, da die Anliegen der Kolleg*innen im Ruhestand, uns wichtig sind.

Wir wünschen allen Jubilaren alles Gute, und danken für die langjährige Mitgliedschaft zu unserer Gewerkschaft!

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

Aus erster Hand

Auf Einladung des örtlichen Betriebsrats, Didi Hieß, hat Raimund Taschner vom Zentralausschuss der erweiterten Postzustellbasis 8484 Unterpurkla einen morgendlichen Besuch abgestattet.  In seinem interessanten Info-Statement sind die brandaktuellen Themen wie Arbeitsbelastung, Milderung der Teuerungsrate, Variantenmodell, Rechtsbeistand, Pensionsoptionen uvm. der Kollegenschaft präsentiert worden. Die großen Schwierigkeiten bei der Umstellung der Essensbons auf die APP- bzw. Kartenlösung wurde auch von den Mitarbeiter:innen proaktiv angesprochen, wobei die individuelle Lösungsorientierung in den Fokus gestellt worden ist.

Die Kolleg:innen bedankten sich mit einem Abschlussapplaus für die Informationen aus erster Hand sowie für die erhaltenen, leckeren Schokohäschen.

Weitere Entlastungen notwendig

Als FCG- Post fordern wir noch weitere Entlastungen für unsere Kolleginnen und Kollegen, denn diese Punkte sind noch nicht ausreichend!

Infoshot auf der ZB 8344

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat einen morgendlichen Stopp für einen Infoshot gemeinsam mit Christian Höllerbauer vom Personalausschuss bei den Kolleg:innen der Postzustellbasis 8344 Bairisch Kölldorf eingelegt. Brandheiße Themen wie Variantenmodell, Personalfluktuation, Teuerungsrate, Ökosoziale Steuerreform, Digitale Essensbons, Pensionsrecht uvm. sind in der Laudatio und in der anschließenden Diskussion eingehend analysiert worden.

Der Abschiedstenor der Kolleg:innen lautete: “ Danke & Auf ein baldiges Wiedersehen!“

COVID-19-Risikogruppen-Verordnung bis 31. Mai 2022 verlängert

Die COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen von den von der Arbeitsleistung freigestellten Mitarbeiter*innen innerhalb von zwei Wochen ab Inkrafttreten der am 1. April 2022 verlautbarten Verordnung des Bundesministers für Arbeit, BGBLA II Nr. 126/2022, somit bis 15. April 2022 durch ein befugtes Organ bestätigt werden. Andernfalls verliert das Attest seine Gültigkeit und der/die betreffende Mitarbeiter*in muss wieder seinen Dienst antreten.

 Die Bestätigung hat bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können, durch

  • eine fachlich geeignete Ambulanz von Krankenanstalten,
  • einen Amtsarzt oder
  • einen Epidemiearzt (§ 3 Abs. 3 COVID-19-IG)

zu erfolgen.

Die Bestätigung hat bei jenen Personen, bei welchen trotz drei Impfungen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, auch durch

  • den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers

erfolgen.

 

Erfolgt innerhalb der Frist keine Bestätigung, so endet der Anspruch auf Freistellung.