Zeit zu handeln in der Transportlogistik

Die KV Löhne im Güterbeförderungsbereich werden mit 2022 um fast 5% erhöht, sodass es auch bei uns in der Post unbedingt notwendig ist, finanzielle und arbeitsrechtliche Verbesserungen in der Transportlogistik umzusetzen.

Diese Verbesserungen müssen aus Sicht er FCG möglichst schnell bei unseren Kolleg*innen in der Transportlogistik ankommen, da dieser wichtige Bereich innerhalb der Post AG in den letzten Jahren nicht diese Aufmerksamkeit bekam, die er sich verdient hätte.

Zusätzlich zu den angedachten Überstundenpauschalen, haben wir folgende Vorschläge zur Verbesserung der Personalsituation in der Transportlogistik eingebracht:

  • Springerprämien ausbauen
  • Arbeitsplatz als Fachkraft einrichten
  • Sonderurlaub am Geburtstag
  • Möglichkeit nach 3 bis 5 Jahren in den „alten Kollektivvertrag“= Dienstordnung wechseln zu können
  • Überarbeitung der jetzigen BV die derzeit sehr „unternehmenslastig“ ist

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Dienstanweisung Paketstückgeld liegt vor

Die Unterschriftenaktion der Christgewerkschafter*innen für ein Paketstückgeld für KV Neu Kolleg*innen, war ein toller Erfolg. Tausende Mitarbeiter*innen haben sich daran beteiligt und somit gemeinsam mit der FCG Druck aufgebaut.

Ab 1. Oktober werden nun die zugestellten Pakete mitgezählt und werden mit dem Jännerbezug für die Monate Okt. bis Dez. ausbezahlt werden. Das gilt vorerst für alle Pakete die in der Verbundzustellung zugestellt werden, soll aber auch nach Abschluss der Gespräche auf die Zusteller*innen der PLÖ ausgeweitet werden.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

Dienstanweisung_Paketstückgeld_KV_neu_Verbundzustellung_20211110_sign_end

Work-Life-Balance – was ist das eigentlich?

Work-Life-Balance … Das gesunde Gleichgewicht zwischen Privatleben und Arbeit

Es ist klar, dass es sich bei Work-Life-Balance um ein Gleichgewicht handelt, also um einen ausbalancierten Zustand zwischen unserer Arbeit und unserem (restlichen) Leben geht. So weit, so gut. Nur dauert ein durchschnittlicher Arbeitstag bei der Post mindestens acht Stunden bei Mitbesorgungen, Personalengpässen oder Mehrmengen noch mehr. Somit bleibt für den Rest, also das Leben, nicht mehr so viel und schon gar nicht genauso viel Zeit übrig.

Darum ist es auch so wichtig, dass auch im Beruf die Mitarbeiter*innen mit Wertschätzung, Anerkennung und Respekt behandelt werden. Die Förderung der sozialen Kontakte und gemeinsame Aktivitäten helfen und stärken den Zusammenhalt.

Leider ist in vielen Bereichen vom „Work- Life- Balance“ nichts zu spüren, sondern von Frust und Überforderung und dann fehlt sehr oft auch die Anerkennung.

Auch wenn gestern eine Arbeitsgruppe vom Unternehmen und Personalvertretung einige Stoßrichtungen für die nächsten Monate fixierten, werden nur Maßnahmen helfen die dazu führen, dass viele Menschen bei uns arbeiten wollen. Womit ein besseres Entlohnungsmodell die Forderung und die Notwendigkeit Nummer eins ist, um überhaupt die vielen anderen wichtigen Punkte, wie mehr Personal sicherzustellen.

Folgende Punkte werden in der Arbeitsgruppe“Neue Formen der Arbeitszeit/ Entlastung der Mitarbeiter*innen behandelt:

Stoßrichtungen:

  • Arbeitszeit
  • Freizeit schaffen
  • Planbarkeit der Arbeitszeiten/Freizeiten
  • Vereinbarkeit Familie & Beruf
  • Körperliche/physische Entlastung
  • Maßnahmen gegen die Fluktuation
  • Personalentwicklung – Perspektiven schaffen

Schon für nächste Woche ist ein weiterer Gesprächstermin unter Einbindung aller Fraktionen und des Managements vereinbart!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

100% Beteiligung

Das gibt es nicht mehr oft, dass alle Kolleg*innen an einer Veranstaltung teilnehmen. Die FCG in der ZB 8190 Birkfeld hatte eingeladen, gemeinsam die „Unterwelt“ von Anger (entdeckte unterirdische Gänge „das geheime Labyrinth“ im sogenannten Steinpeisshaus), sowie bei einer wunderschönen Wanderung über die Burgruine Waxenegg zur Rauchkuchl über Anger, gemeinsam auch in der Freizeit Spaß zu haben.

Wenn auch nicht alle bei der Wanderung teilnahmen, so waren letztendlich bei der Rauchkuchl (es sollte ja auch der 60er unseres Arnold Dornhofer gefeiert werden) tatsächlich alle da. Sogar die Legionäre aus Vorau die nach Pinggau versetzt wurden und die „Neuen“ die von der ZB Weiz nach Birkfeld versetzt wurden.

Natürlich war auch der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner bei der Wanderung dabei. Beim Videotalk mit dem Jubilar (der konnte nämlich als Einziger, da er am Morgen positiv getestet wurde, nicht anwesend sein) betonte er und der Teamleiter Gerhard Pöllabauer, wie schön es sei wieder einmal mit der vollen Belegschaft Veranstaltungen erleben zu können und gemeinsam viel Spaß zu haben.

Ein wesentlicher Grund dafür dürfte auch sein, dass in dieser Basis, Mitbesorgungen eigentlich nie vorkommen und geplante Urlaube auch gemacht werden können.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

 

Weihnachtsdienstregelung Verteilzentren

Am Donnerstag den 4. November fand eine Besprechung zur Weihnachtsdienstregelung, für die Verteilzentren und der Transportlogistik statt.

Für KV- Neu Kolleg*innen endet die Normalarbeitszeit am 24. und 31. Dezember um 12 Uhr, wie es der KV vorsieht.

Für die Mitarbeiter*innen in den Verteilzentren die nicht dem KV unterliegen und am 24. bzw. 31. Dezember arbeiten wird sichergestellt, dass die entfallenen Stunden nicht eingearbeitet werden müssen.

Für die Regelung in der Transportlogistik hat das Management noch interne Gespräche angekündigt, weil auch hier die Forderung war, dass es zu keinen Minusstunden kommen soll.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

Ergebnisse Krisengipfel – mind. 800 Ebitprämie für 2021

Wie angekündigt fand am 2. Nov 2021 von 15 bis ca. 21 Uhr ein Krisengespräch zwischen Personalvertretung und dem Spitzenmanagement incl. des gesamten Vorstandes statt.

Es wurden wieder eine Reihe von Zusagen getätigt, ob diese in der Praxis ankommen, werden wir sehr bald sehen. Aus unserer Sicht wird wieder viel zu spät agiert, da die Situation mehr als kritisch ist.

Die Zusagen des Vorstandes im Überblick:

  •  1500 Mitarbeiter*innen werden neu aufgenommen 
  • Entlastung am Arbeitsplatz temporär durch Frächter und Leasingkräfte wo es notwendig ist
  • Garantierte Ebitprämie von mindestens 800 Euro, wobei bereits im Jänner 400 Euro ausbezahlt werden sollen (bei Teilzeit aliquot)
  • es wird auch zu einer Einführung des Paketstückgeldes im PLÖ Bereich kommen
  • die Mitarbeiter*innen der operativen Bereiche werden als „Dankeschön“ demnächst einen €50,– Gutschein von Shöpping erhalten 

Außerdem sollen einige Projekte zur Verbesserung der Situation auf den Dienstellen führen, wobei auch Entlohungsthemen weiterverhandelt werden sollen.

Den Ankündigungen müssen jetzt auch Taten folgen, sonst wird die Konfrontation nicht ausbleiben!

PS: Der Zuschuss zur Weihnachtsfeier seitens des Unternehmens beträgt heuer 10 Euro pro Mitarbeiter*in.

 

 

Heute Gipfelgespräch

VORSTANDSBESPRECHUNG AM 2. NOV

Liebe Kolleg*innen,

heute ab 15 Uhr findet die angekündigte Besprechung zwischen dem Postvorstand und der Personalvertretung der Österreichischischen Post AG statt.

Bei dieser Sitzung muss aus unserer Sicht, über die umfangreichen personellen und betrieblichen Probleme gesprochen werden und auch Lösungen auf den Weg gebracht werden.

Nicht nur reden, sondern auch handeln muss die Devise sein.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Geschenk zur Pension

Im Zuge des Dienststellenbesuches von Adam Krampf, Vorsitzenden des Personalausschuss Kärnten, hat er auch ein kleines Präsent an Waltraud Bürger, die demnächt in den Ruhestand tritt überreicht.
Vom Unternehmen bedankten sich für die geleistete Arbeit Gebietsleiter Egger, sowie Thomas Guggenberger(GLA) und Gerhard Kamnig(TL).

Waltraud Bürger war eine sehr beliebte Kollegin, die stets hilfbereit war und so einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft geleistet hat.

Wir wünschen ihr möglichst viele gesunde Jahre in der Pension und hoffen, dass wir sie bei der einen oder anderen Veranstaltung der FCG Kärnten wiedersehen.

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

 

3G Regelungen in der Post

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. November tritt die Verordnung zur Regelung der 3G Pflicht am Arbeitspatz in Kraft. Das wurde nun auch mit den Stimmen der VP, der Grünen und der SPÖ im Bundesrat bestätigt.

Wir fordern jedoch in der Post, dass nicht wieder noch strengere Regelungen umgesetzt werden, wie es diese Verordnung vorsieht. Vor allem wollen wir, dass nun endlich auch die „Maskenpflicht“ für alle Bereiche wegfällt, wo diese derzeit noch Gültigkeit hat.

Die Verordnung lässt zu, dass unsere Mitarbeiter*innen in den Filialen keinen Mundnasenschutz bzw. FFP2 Masken tragen müssen.
Daher fordern wir auch, dass dieser Wegfall der Maske so schnell wie möglich auch in der Post umgesetzt wird.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

PS: Eine Regelung für Gratistest auch am Arbeitplatz, muss aus unserer Sicht jetzt auch umgesetzt werden, da man auch akzepieren muss, wenn Menschen bedenken haben, sich impfen zu lassen.  Auch wenn das viele jetzt anderes sehen wollen, bleibt es ein medizinischer Eingriff, daher muss er freiwillig bleiben.

____________________________________________________________________________________________

ANWEISUNG DES UNTERNEHMENS:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Am 1. November 2021 tritt österreichweit eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft.

 Das bedeutet, dass ein Betreten von Arbeitsstätten der Österreichischen Post AG oder ihrer Tochterunternehmen in Österreich ab 1. November 2021 nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

Jede*r Mitarbeiter*in muss:  

  • Geimpft
  • Getestet oder
  • Genesen

sein.

Bis einschließlich 14. November 2021 gilt eine Übergangsfrist. Wer in dieser Zeit keinen 3G-Nachweis erbringt, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

 Ab 15. November 2021 ist ein 3G-Nachweis am Arbeitsort verpflichtend.

Den Mitarbeiter*innen wird empfohlen weiterhin zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz / eine FFP2 Maske zu tragen.

Für den Zutritt zum Gebäude sind folgende Nachweise zulässig:

  • Grüner Pass
  • Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code
  • Genesungszertifikate
  • Absonderungsbescheide
  • Antikörpertests
  • Impfkarten
  • Behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe

Mitarbeiter*innen ohne 3G-Nachweis dürfen ihre Arbeit nicht antreten.

In diesem Fall muss die Testung (in der Freizeit und auf eigene Kosten) nachgeholt oder Erholungsurlaub / unbezahlter Urlaub konsumiert werden. Ein vergessener Nachweis ist schnellstmöglich zu organisieren. Eine Nichterbringung des 3G-Nachweises im Overheadbereich kann dauerhaft nicht durch „Homeoffice“ kompensiert werden.

Wichtig ist, dass während der gesamten Anwesenheit der 3G-Nachweis mitgeführt wird. Die Einhaltung dieser Regelung und die stichprobenartige Kontrolle ist durch die zuständige Führungskraft vorgesehen. Zusätzliche Überprüfungen werden auch von Mitarbeiter*innen der Konzernrevision und des Sicherheitstechnischen Dienstes durchgeführt. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

Aufzeichnungen persönlicher Daten über diese Nachweise sind aus Datenschutzgründen nicht zulässig, auch nicht eine Aufbewahrung vorgelegter Nachweise.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung und bitten um nachweisliche Information Ihrer Mitarbeiter*innen sowie um Aushang dieser Dienstanweisung an der Dienststelle. Ansonsten kann es zu disziplinären Konsequenzen und auch zu Schadenersatzforderungen kommen.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung

ODER

    • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage

 

Getestet bedeutet:

  • PCR-Tests gültig für 72 Stunden ab Probenentnahme
  • Antigen-Tests von einer befugten Stelle gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme
  • kontrollierte Selbsttest (über behördliches Datenverarbeitungssystem) gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme

 

Genesen bedeutet:

Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Nachweis: Aufgehobener Absonderungsbescheid = für 6 Monate gültig, Antikörpertest = 3 Monate gültig

 

Schönen Nationalfeiertag

Alle Personalvertreter*innen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen wünschen euch allen, einen schönen Nationalfeiertag!

Österreich feiert mit seinem Nationalfeiertag die „immerwährende Neutralität“, die der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossen hat. Als Nationalfeiertag gilt der 26. Oktober aber erst seit 1965. Und arbeitsfrei bekommen wir deshalb überhaupt erst seit 1967.