Bei Sonderbetreuungszeit auf Beamte vergessen?

Die vor kurzen beschlossene Regelung zur Sonderbetreuungszeit von bis zu 4 Wochen für Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr, sowie für die Betreuung/ Pflege naher Angehöriger, gilt für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
In unserem Fall für die Angestellten des KV und der Dienstordnung und deren Sonderverträge.

Wir haben daher deponiert, dass auch im Beamtendienstrechtsgesetz ein Passus für diese Sonderbetreuungszeit aufgenommen wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.