Wahlanfechtung Salzburg: Richterin erklärt sich für befangen
Liebe Kolleg:innen, aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht. Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung: „Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche […]
