Weihnachtsdienstregelung Filialen


Freitag, 24.12.2021 und Freitag, 31.12.2021:

Grundsätzlich werden alle Filialen bis 12:00 Uhr offenhalten.
Ausnahmen: Abweichungen, z.B. Einkaufszentren.

In der Diensteinteilung werden die „normalen“ Soll-Arbeitszeiten ungeachtet der Öffnungszeit in zwei Dienstabschnitte verplant.
Für den zweiten Dienstabschnitt ist keine Kommen- / Gehen-Buchung notwendig.
Die fehlende Zeitbuchung wird zentralseitig ausgebucht.
Dadurch entstehen keine Minus-Stunden im Durchrechnungszeitraum.

Samstag, 25.12.2021: Alle Filialen haben geschlossen.
Sonntag, 26.12.2021: Alle Filialen haben geschlossen.
S
amstag, 01.01.2022: Alle Filialen haben geschlossen.

Arbeitszeitregelung am 24.12. Zustellung IST Zeit

Regelung am 24.12.2021 und 31.12.2021 in der Zustellung (IST Zeit- Gleitzeitdurchrechnungsmodell)

Beamte/ Ang. Dienstordnung

  • Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet. Bei einer Arbeitsleistung unter 5 Stunden werden aber die angefallenen „Minusstunden“ (aber nur die unter 5 Stunden Arbeitsleistung) im Zeitkorridor angerechnet.

Mitarbeiter*in KV Neu

Die Normalarbeitszeit endet am 24.12. und am 31.12. gemäß des Kollektivvertrages um 12 Uhr, darüberhinaus sind Überstunden fällig.

Für Fragen stehen die Personalvertreter*innen der FCG gerne zur Verfügung!

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Anweisung des Betriebes:

Distribution Brief:

Am 24. und 31. 12.2021 gilt folgende Regelung:

u.a. Sendungen sind voll zuzustellen:

  • bescheinigte Sendungen
  • Pakete und Post Express: gemäß Kennzeichnung
  • Geldanweisungen
  • E+ 1 Sendungen ( Briefe, Postkarten , Tages- und Wochenzeitung)

 

Am halben Rayon unter Beachtung P/E sind folgende Sendungen zuzustellen:

  • Maschinenfähige Kleinbrief mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
  • Maschinenfähig Flats mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk sortiert wurden
  • Sendungen, dies sich vom Vortag im Zustelltisch befinden.

Alle übrigen Sendungen nur, wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für Rückstände aus den Vortag(en).

  • Sowohl der 24. als auch der 31.12 sind ein Freitag, an einem Freitag fallen generell keine Kuverts zur Zustellung an, unadressierte Sendungen werden an diesen Tagen nicht zugestellt
  • Analog zu den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen. Bei Reduzierung von Dienstzeit ist A 350 „Sonstige bezahlte Abwesenheit“ einzutragen.
  • Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an.
  • Am Nachmittag gibt es keine Zustellung

 

Distribution Paket:

Für alle MitarbeiterInnen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2021 bis 7. Jänner 2022 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.

 

 

Risikogruppen: Neues Attest ab 15.12. notwendig

Risikogruppen

Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich. Allerdings wurden durch eine Novelle der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests geändert.

Das bedeutet:

  • Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
  • Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist ab 3.12.2021 nur zulässig, wenn:

a)
bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder

b)
die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

  • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bestätigung Ihres COVID-19-Risikoattests durch einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse zu verlangen. Ihr Anspruch auf Freistellung besteht zwar weiterhin, endet allerdings automatisch, wenn die vom Arbeitgeber verlangte Bestätigung Ihres Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211212_OTS0015/kochermueckstein-neue-dienstfreistellung-fuer-risikogruppen-bis-maerz-2022?fbclid=IwAR3NzhCRVZvhpYteh5FQHVOCeZQgvfaT1AtDNxGIiUOTZjHxDAzdw1ootng

Hände weg vom freien Sonntag

Liebe Kolleg*innen,

die unten stehende Regelung wird sinngemäß auch für die (Sonntags)- Sonderschichten in den Logistikzentren bzw. der Transportlogistik angewendet.

Im Vorjahr hat der fsg Vorsitzende des Zentralausschusses Sonderschichten auch an Sonntagen auf freiwilliger Basis gefordert. Das kann jedoch nicht zur Normalität werden und muss wieder abgestellt werden!

Siehe Punkt 4

ZA Aktuell November 2020 Wir brauchen eine Vorverlegung des Dienstbeginns

 

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Dienstanweisung des Betriebes:

Betreff: Mitarbeiter*innen die im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen – Sonderprämien-Regelung für die Sonntagszustellung am 12. und 19. Dezember 2021

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Mitarbeiter*innen, die dem Kollektivvertrag-neu unterliegen und an den beiden kommenden Wochenenden am Sonntag – den 12. und 19. Dezember 2021 – im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen, werden dafür als Dank einen Geschenkgutschein der Firma Sodexo im Wert von

  • 40.00 EUR bei einer Dienstleistung ab 4 Stunden und
  • 20,00 EUR für eine Dienstleistung kleiner 4 Stunden

zuerkannt erhalten.

Sodexo Warengutscheine können bei 26.000 Einlösestellen wie Billa, Spar, Lidl etc. eingelöst werden.

Die Verteilung der Geschenkgutscheine wird durch die Führungskräfte an die betreffenden Mitarbeiter*innen voraussichtlich am Ende der kommenden Woche und damit noch vor Weihnachten erfolgen.

Der Geschenkgutschein stellt eine Sachzuwendung dar und ist gemäß dem EStG 1988 für die Mitarbeiter*innen steuerfrei d.h. es fallen keine Lohnabgaben an.

 

GEMEINSAM. ALTE WEGE GEHEN. ?

Wenn der Slogan der FCG Post auch GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN. heißt, ist es uns dennoch wichtig, auch alte Traditionen aufrecht zu erhalten. Bereits zum 20. Mal ohne Unterbrechung, ist der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner, wenn auch nur mit 2 Mitstreitern, die Winterwallfahrt von Annaberg nach Mariazell gegangen. Es gab ja bereits 30 Anmeldungen, aber leider hat der neuerliche Lockdown eine Nächtigung in Mariazell nicht möglich gemacht und daher musste die offizielle FCG Veranstaltung leider abgesagt werden.

Mariazell war zwar wie ausgestorben, aber der Besuch in der Kerzengrotte und vom Marienaltar in der Basilika war natürlich möglich.

Auch die Rückfahrt mit der „Himmelstiege“ durch den tiefverschneiten Wald hat zur besonderen Stimmung beigetragen.

Und die Spendenbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen der seit über 20 Jahren sehr erfolgreichen FCG Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“ war noch nie so groß wie heuer. Ein herzliches „Vergelts Gott“ im Namen aller, denen wir damit die Weihnachtzeit etwas verschönern und erleichtern können. (Info folgt)

Alte Werte nicht vergessen, aber dennoch auch 2022,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Europa: CESI Manfred Wiedner

Liebe Kolleg*innen,

bei der heutigen CESI Sitzung wurde  Manfred Wiedner in der sogenannten Expertenkommission für Post und Telekom zum Vorsitzenden wieder gewählt.

Wir gratulieren recht herzlich und wünschen für diese Aufgabe weiterhin alles Gute!

 

Weihnachtsdienstregelung Logistikzentren & TL

C on Tour für die Mitarbeiter*innen

Auch heute waren wieder viele Christgewerkschafter*innen in den Zustellbasen anzutreffen, um für die Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Angelegenheiten zur Verfügung zu stehen.

Andreas Soretz war in Mank, Andreas Bortolotti war in Wien und Andreas Schieder war in der Steiermark unterwegs, um nur einige Beispiele zu nennen. Das ist auch mehr als notwendig, weil es wieder unzählige Fragen von Altersteilzeit bis zur Überstundenabgeltung gab.

Andreas Schieder vom Zentralausschuss berichtete in seiner Ansprache über folgende Themen:

-Frühstarterbonus (bis zu 60 Euro mehr Pension ) ab 1.1.2022

-Steuerentlastung ab Juli 22

-Familienbonus Plus/ 2000 Euro ab Juli 2022

-Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung ab Juli 2022

-Steuerfreie Prämien/ Gutscheine

-Verbesserung der Zeitwerte im Verbund

-Paketstückgeld

-Gehaltsverhandlung 22

 

FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

 

 

Sag was Nettes – Live auf Ö3

Raimund Taschner vom Zentralausschuss hat ganz spontan Andi Knoll von Ö3 angerufen um ein dickes DANKE an alle Postler*innen des Landes für die unbeschreiblich, großartige Leistung zu annoncieren. Nicht nur die riesigen Mengen an Paketen, Briefen, Werbesendungen etc., sondern auch noch der massive Wintereinbruch verlangen der Kollegenschaft derzeit einfach alles ab- „Danke dafür – Ihr macht einen wahnsinnig tollen Job!“

Dieses motivierende Statement teilt auch der sympathische Ö3 Moderator Andi Knoll mit Millionen von Zuhörern in „Sag was Nettes, denen, die dem Christkind helfen“ (Ö3-Greatest Hits, 09.12)- Nachzuhören im Livemitschnitt:

https://oe3.orf.at/player/20211209/3GRH/1639044854000

FCGler auch am 8. Dez Vorort

Aufgrund der enormen Paketmengen haben auch heuer wieder tausende Kolleg*innen den Feiertag „geopfert“, um für die Menschen in Österreich zu arbeiten und die Pakete auszuliefern.

Andreas Schieder vom Zentralausschuss hat auch den „Feiertag“ genutzt, um in der Zustellbasis Hartberg bei den Menschen zu sein. VPA- Obmann Dietmar Kundigraber der ebenfalls Dienst hatte und viele andere Kolleg*innen schlichteten ihre Dienstfahrzeuge bis zum Rand, damit der morgige Tag überhaupt machbar ist.

Der Satz „Jedes Paket ist ein Geschenk“ gilt eben nur für die Kunden, für die Mitarbeiter*innen sind diese Mengen eine riesige Belastung!