Weihnachtsdienstregelungen Logistikzentren
Logistikzentren Brief:
Für den 24. und 31.12. gilt die Regelung der Vorjahre. Dienstende in den Logistikzentren ist spätestens 13:00 Uhr. Die Zeit zwischen Dienstplanende/Schichtplanende und dem tatsächlichem Dienstende (spätestens 13:00) an diesen beiden Tagen muss lediglich zu 50% eingearbeitet werden. Die Einarbeitung hat nach regionalen Gegebenheiten zu erfolgen.
Alle Nachtdienste vom 24. auf 25.12. entfallen ohne Minusstunden (dadurch keine Verrechnung von Schichtzulage, Nachtdienstgeld bzw. Feiertagsüberstunden).
Bei Sendungszugängen aus dem Ausland müssen in einzelnen LZen regionale Ausnahmen getroffen werden.
Dienste am 25.12. 2020 inkl. des Nachtdienstes vom 25. auf 26.12.2020 entfallen (Schichtentfall). Die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes erfolgt am 26.12. 2020 um 18:00 Uhr entsprechend den regional erstellten Schichtplänen.
Logistikzentren Paket:
In den Paketverteilzentren wird der Dienstbetrieb am 24. und 31. Dezember 2020 für alle MitarbeiterInnen um spätestens 13:00 Uhr beendet, eine allfällige Restdienstzeit laut
Dienstplan gilt als erbracht. Dienstabschnitte die ab 13:00 Uhr beginnen, sind, falls regional erforderlich, in einem der davorliegenden Arbeitstagen/Schichten zu 50% einzuarbeiten.
Transportlogistik:
Die Abstimmung in der Transportlogistik findet auf regionaler Basis und in Abhängigkeit der Filialöffnungszeiten statt. Die Dienstpläne werden analog der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht erstellt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht. Dienstende 24.12. und 31.12. in der Transportlogistik ist spätestens 14:00 Uhr (möglicherweise bei 1-2 Kursen geringfügig später – Flughafen Wien und Hall-Wolfurt Verbindungen).