Sommerpostler- „Wiederkehrprämie“

UEK Wiederkehrprämie von 140 Euro!

Sie kommt Mitarbeiter*innen zugute, die bereits im Jahr 2023 als Urlaubsersatzkraft beschäftigt waren, sodass trotz fortschreitender Inflation eine signifikante Minderung der Kaufkraft des Gehalts im Vergleich zu dem des Vorjahres abgefedert wird. Weitere Voraussetzung ist die mindestens vierwöchige durchgehende Beschäftigung des/der Mitarbeiter*in.

Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter*innen eine tägliche Zulage für durchgehende Beschäftigungen, die über vier Wochen hinausgehen. Zweck dieser Zulage ist insbeson­dere die Abgeltung inflationsbedingter Zusatzbelastungen für jene Mitarbeiter*innen, die besonders auf den Erwerb aus der Ersatzbeschäftigung in den Sommermonaten angewiesen sind und sich typischerweise dadurch ausdrückt, dass eine vier Wochen übersteigende Beschäftigung zur Sicherung der Lebenserhaltungskosten notwendig ist.

Es gilt:

  • Ab der fünften Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 5,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 25,00 EUR).
  • Ab der sechsten Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 10,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 50,00 EUR).
  • Ab der siebenten Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 15,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 75,00 EUR).

Bewerben unter: https://karriere.post.at/job/Post-Sommerpostlerin-(wmd)-2024-%C3%B6ste-0/1031007601/

Für Fragen stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!