Rückverrechnung der Mitbesorungsstunden zum Teil gestoppt
Neuigkeiten bzgl. Rückverrechnung Mitbesorgungsstunden!
Mit der Gehaltsabrechnung im Juli 2026 wurden die Abrechnungen für den Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni
2026 korrigiert und von den zu viel ausbezahlten Überstunden ein erster Teilbetrag in Höhe von bis zu 100
EUR einbehalten.
- Wenn du mit Stichtag 30. Juni einen positiven Stundenkorridor hast, wird auf eine Rückverrechnung verzichtet.
Sollte bereits ein Betrag von deiner letzten Gehaltsabrechnung abgezogen worden sein, erhältst du diesen
mit der Gehaltsabrechnung im September 2026 wieder vollständig zurück.
_________________________________________________________________
- Wenn du Stichtag 30. Juni einen negativen Stundenkorridor hast oder nicht im Gleitzeitmodell bist (d.h.
keinen Korridor hast), kann es zu einer Rückverrechnung kommen, weil Überstunden, also Stunden
mit Zuschlag, ausbezahlt wurden, obwohl im Kalendermonat im Durchschnitt die tägliche Normalarbeitszeit nicht erreicht wurde.
Die Rückverrechnung erfolgt in Raten zu 50 Euro wird auf insgesamt maximal 600 Euro pro Mitarbeiter*in begrenzt.
Beträge über 600 Euro werden nicht zurückgefordert.


