Gewonnene Pause: Post muss 312 Überstunden bezahlen

Die Post muss wegen der gewonnenen, bezahlten Pause 312 Überstunden auszahlen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes von gestern bestätigt wieder, dass die halbstündige Pause zu bezahlen ist.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.