Filialnetz: Beamte vor Gericht erfolgreich

In den letzten Jahren wurden eine Reihe von Verfahren von Beamten in den Filialen geführt, die klären sollten, ob auch bei zwei Dienstabschnitten eine Ruhepause innerhalb der Dienstzeit einzuräumen ist.

Mittlerweile konnten mehrere Verfahren zu diesem Thema beendet werden, welche in Zukunft dazu führen werden, dass in den Filialen für Beamte eine Pause in der Dienstzeit eingeräumt werden muss und als Arbeitszeit gewertet wird.

In welcher Form die Post AG diese Erkenntnisse umsetzen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedenfalls, dass Handlungsbedarf besteht!